Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.
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Es gibt Neues in Sachen Urheberrecht. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat YouTube dazu verurteilt, die E-Mail-Adresse eines Uploaders herauszugeben. Dieser hatte unter einem Pseudonym illegales Filmmaterial auf YouTube hochgeladen und damit gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen.