Liefertermin „Bald verfügbar“ ist nicht zulässig

Der Elektronik-Markt ist hart umkämpft. Neue Geräte, die bald auf den Markt kommen werden, kann man online teilweise schon weit vorher bestellen. Der genaue Liefertermin wird dabei aber nicht genannt. Meist heißt es dann nur so oder ähnlich: Das Gerät ist noch nicht verfügbar. Sichern Sie sich diesen Artikel schon jetzt. Gegen solche ungenauen Formulierungen haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht in München geklagt. 

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