Schlagwort: löschung

  • Microsoft Office restlos vom Computer entfernen

    Muss ein Office-Paket entfernt werden, egal ob man ein anderes Produkt nutzen möchte oder für eine Neuinstallation nach schwerwiegenden Fehlern, sollte die Löschung rückstandslos sein. Das Entfernen über die Deinstallationsfunktion der Systemsteuerung reicht meist nicht aus, da etliche Dateien und Einträge nicht entfernt werden. Hierfür stellt Microsoft ein separates Tool als kostenlosen Download zur Verfügung.

    Das Tool mit Namen EasyFix gibt es in zwei Ausführungen. Einmal für die älteren Office-Versionen 2003, 2007, 2010 und für die neuen Office-Pakete 2013, 2016 und Office 365.

    EasyFix für die älteren Office-Pakete findest du über die URL http://support.microsoft.com/kb/971179/de und das EasyFix für aktuelle Office-Pakete gibt es über diesen Link: http://support.microsoft.com/kb/2739501.

    Auf beiden Webseiten sind neben dem Tool auch detaillierte Anleitungen zur Löschung der Officepakete für die verschiedenen Windows-Betriebssysteme vorhanden.

  • Online-Testament: Was im Todesfall mit den Online-Konten von Google, Facebook, GMX, Microsoft, Twitter und Yahoo passiert

    Das Internet und zig Onlinekonten bei Facebook, Amazon, Google & Co. sind so selbstverständlich wie ein Bankkonto oder der Telefonanschluss. Doch was passiert eigentlich im Todesfall mit den eigenen Daten im Netz? Während bei Bankkonten oder Mietverträgen die Sache klar ist, gibt es beim digitalen Nachlass noch etliche Baustellen. Viele Onlineanbieter wie Google oder Facebook haben mittlerweile reagiert und auch an das virtuelle Leben nach dem Tod gedacht.

    Googles Online-Testament

    Im bisherigen Verfahren war es für Angehörige recht mühsam, als Angehöriger an die Daten des Google-Kontos zu gelangen. Google macht vor, wie es auch einfacher geht. Im Todesfall war es bislang schwierig bis unmöglich auf die E-Mail-Konten und Online-Profile Verstorbener zuzugreifen. Google-Kunden können vorsorgen und mit dem „Kontoinaktivitäts-Manager“ selbst festlegen, was im Todesfall mit den Daten geschehen soll.

    Google-Kunden rufen dazu einfach die Seite www.google.com/settings/u/0/account/inactive auf. Auf der Startseite wird zunächst die Funktionsweise der Nachlass-Automatik erläutert. Die Grundprinzipien:

    • Sie können eine Frist festlegen, nach der Ihr Konto als inaktiv eingestuft wird, wahlweise nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten. Google informiert per E-Mail oder SMS, bevor die Ablauffrist für das Konto endet.
    • Wer möchte, kann die sämtliche Daten nach Ablauf der Frist automatisch löschen lassen, darunter auch alle öffentlichen Kommentare bei Google+, YouTube-Videos und Artikel auf Blogger.com.
    • Wer möchte, kann bis zu zehn vertrauenswürdige Personen angeben, die über die Inaktivität des Kontos benachrichtigt werden sollen. Auf Wunsch erhalten die ausgesuchten Personen Zugriff auf das Konto und können in einem Zeitraum von drei Monaten die persönliche Daten von den Google-Servern herunterladen.

    google-kontoinaktivitaets-manager-nachlass-todesfall-erben

    Facebook-Gedenkzustand

    Bei Facebook können Sie im Todesfall einen Antrag auf Herstellung des Gedenkzustands stellen. Bei Konten im Gedenkzustand kann sich niemand mehr anmelden, und es werden keine neue Freunde mehr akzeptiert. Allerdings kann jeder weiterhin private Nachrichten an das Konto des Verstorbenen schicken. Vom Verstorbenen geteilte Inhalte wie Fotos und Beiträge bleiben ebenfalls sichtbar.

     

    Alternativ können Hinterblieben auch einen Antrag auf das Entfernen eines Facebook-Kontos stellen. Facebook benötigt dazu als Nachweise die Geburtsurkunde des Verstorbenen, die Sterbeurkunde des Verstorbenen oder einen rechtsgültigen Nachweis darüber, dass man der rechtmäßige Vertreter des Verstorbenen oder von dessen Nachlass ist.

    GMX: Löschung und Kündigung im Todesfall

    Bei GMX können Sie auf Antrag Konten Verstorbener löschen und Verträge kündigen. Als Nachweis reicht die Sterbeurkunde. Zugang zum Postfach erlangen ausschließlich Erbberechtigte, die einen Erbschein vorlegen.

    Microsoft-Konten (Hotmail, Outlook & Co.) im Todesfall

    Nach Vorlage einer Sterbeurkunde und einer Vollmacht oder eines Testaments können Familienangehörige von verstorbenen Microsoft-Kunden eine Kopie aller Inhalte von Microsofts E-Mail-Diensten herunterladen. Weitere Informationen zur Vorgehensweise erläutert Microsoft auf der Seite answers.microsoft.com.

    Yahoo-Konten schließen

    Bei Yahoo erhalten Angehörige keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Als einzige Möglichkeit bleibt ein Antrag auf Schließung des Kontos. Hierzu müssen Angehörige einen schriftlichen Antrag mit der Bitte um Schließung des Kontos, der Yahoo-ID des Verstorbene und eine Kopie der Sterbeurkunde stellen.

    Twitter-Konto deaktivieren

    Auch Twitter gewährt Angehörigen keinen Zugriff auf die Konten Verstorbener. Auch hier bleibt nur, bei Twitter in San Francisco die Schließung des Kontos zu beantragen. Dem Antrag muss eine Kopie des Totenscheins und eine notariell beglaubigte Erklärung beiliegen. Welche Dokumente notwendig sind und wohin sie geschickt werden müssen, steht ausführlich im Twitter-Hilfe-Center.

  • USB Oblivion: Daten und Spuren aller jemals eingesteckten USB-Sticks entfernen

    Beim Einstecken von USB-Sticks speichert Windows etliche Daten zur späteren Wiedererkennung. Darunter beispielsweise zugewiesene Partitionsbuchstaben und die Seriennummer. Die Datenmenge ist zwar nicht besonders groß, aber es führt mit der Zeit zu einer ganzen Menge Datenmüll. Einfache und schnelle Hilfe leistet das kleine kostenlose Tool „USB Oblivion“.

    In der Regel kommen Rechner und Notebooks mit den USB-Daten ohne große Leistungseinbrüche klar. Also warum löschen? Bis es zu einer kritischen Speicherbelegung kommt, dauert es mit Sicherheit mehrere Jahre.

    Aber gerade bei Arbeitgebern wird es nicht gerne gesehen, externe, von der IT-Abteilung nicht geprüfte Speichermedien zu verwenden. Der häufigste Grund ist hier die Gefahr von Datendiebstahl oder eine Virenweitergabe durch infizierte USB-Sticks.

    Haben Sie dennoch einen privaten USB-Stick benutzt um die private Korrespondenz zu speichern, oder haben Sie Fotos den Kollegen gezeigt, dann können Sie mit dem Tool „USB Oblivion“ die verräterischen Daten wieder vom Computer entfernen. Das Programm ist mit 500 Kilobyte nicht besonders groß und kommt ohne Installation aus.

    Und so funktioniert´s: Rufen Sie die Webseite code.google.com/p/usboblivion auf , und klicken Sie auf die Registerkarte „Downloads“.

    Das Tool ist als ZIP-Datei für 32-Bit-Systeme und für 64-Bit-Betriebssysteme erhältlich. Laden Sie die für Sie passende Version im nächsten Fenster herunter, und speichern Sie sie an einem Ort Ihrer Wahl. Nur nicht auf einem USB-Stick, da sie vor dem Löschvorgang entfernt werden müssen.

    Anschließend entpacken Sie die ZIP-Datei…

    …und starten das Programm mit einem Doppelklick auf die Startdatei.

    Der erste Reinigungsvorgang ist nur eine Simulation und löscht noch keine Daten. Standardmäßig ist hier die Option „Save backup .reg-file“ aktiviert. Sie speichert für eine eventuelle Wiederherstellung die zu löschenden Daten in der Bibliothek „Dokumente“. Klicken Sie auf „Clean“ um die Simulation zu starten. Eventuell noch angeschlossene USB-Sticks werden erkannt und Sie werden aufgefordert diese zu entfernen. In diesem Fall klicken Sie erneut auf „Clean“.

    Nach ein paar Sekunden ist der simulierte Löschvorgang durchgeführt und wird entsprechend im Statusfenster mit einem abschließenden „Done.“ quittiert. Für die endgültige Löschung aktivieren Sie jetzt die Option „Do real clean (simulation otherwise)“. Die Backup-Option können Sie eigentlich deaktivieren, da sie nur eine weitere Sicherheitskopie erstellen würde. Eine Sicherheitskopie wurde schon durch die Simulation erstellt. Für die endgültige Löschung klicken Sie auf „Clean“.

    Die Löschung wird – wie bei der Simulation auch – entsprechend quittiert.

    Die Sicherheitskopie ist nun in der Bibliothek im Ordner „Dokumente“ abgelegt und kann zur Wiederherstellung des Urzustandes verwendet werden.

    Bei Bedarf löschen Sie einfach die Sicherheitskopie um alle „Beweise“ zu vernichten.

  • Windows 7: Vorsicht vor den Schattenkopien

    Möchten Sie Ihr Notebook verkaufen, verschenken oder auch nur verleihen, dann sollten Sie sicher sein dass keine privaten oder sensiblen Daten mehr auf der Festplatte sind. Selbst wenn alle betreffenden Ordner und Dateien gelöscht wurden, bleiben bei Windows 7 noch monatelang sogenannte Schattenkopien bestehen. Auch wenn das „normale“ Anwender nicht wissen, der fortgeschrittene User kann in diesem Fall sensible Daten wiederherstellen. Die versteckten Schattenkopien zu löschen ist gar nicht so schwer.

    Schattenkopien aufspüren

    Um die versteckten Schattenkopien aufzuspüren, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine Datei und wählen im Kontextmenü die Option „Vorgängerversionen wiederherstellen“.

    Im Dialogfenster „Eigenschaften von“ sollte die Registerkarte „Vorgängerversionen“ angezeigt werden. Wenn nicht, dann wechseln Sie in diese Registeransicht. Hier sehen Sie die Anzahl der automatisch von Windows 7 angelegten Schattenkopien.

     

    Schattenkopien verhindern

    Und so verhindern Sie die Speicherung älterer Dateiversionen:

    Drücken Sie die Tastenkombination [Windows-Taste][Pause] und wählen Sie im rechten Bereich die Kategorie „Computerschutz“.

    Im neuen Dialogfenster der „Systemeigenschaften“ markieren Sie das Laufwerk, auf dem die Schattenkopien verhindern möchten und klicken anschließend auf die Schaltfläche „Konfigurieren“. Im nachfolgenden Dialogfenster aktivieren Sie die Option“Computerschutz deaktivieren“. Mit dem Button „Löschen“ werden alle früheren Dateiversionen vom System entfernt. Anschließend bestätigen und schließen Sie beide offenen Dialogfenster mit „OK“.

    Aber Achtung: Die Option „Computerschutz deaktivieren“ verhindert ebenfalls die Erstellung von Systemwiederherstellungspunkten. Auch der Button „Löschen“ entfernt nicht nur die älteren Dateiversionen, sondern auch die Wiederherstellungspunkte.

    Daher sollten diese Einstellungen nur dann gewählt werden, wenn Ihr Computer oder Ihr Notebook den Besitzer wechselt.

    Tipp:

    Mit dem Schieberegler „Maximale Belegung“ regulieren Sie manuell den Speicherplatz für Schattenkopien und Systemwiederherstellungspunkten. Wird die Grenze des freigegebenen Speichers überschritten, löscht Windows 7 automatisch die ältesten Sicherungsdateien.

  • Google Chrome: Gezielt Surfspuren entfernen, ohne den gesamten Verlauf zu löschen

    Mittlerweile lassen sich bei jedem Webbrowser alle Surfspuren mit einem Klick entfernen. Da bleibt keine verräterische Spur zurück. Aber Vorsicht: Manche Vorgesetzte stehen auf dem Standpunkt, wenn nie etwas im Browserverlauf zurückbleibt, dann hat der User etwas zu verbergen. Zugegeben, so eine Meinung ist zwar übertrieben, kommt aber dennoch vor. Haben Sie das Gefühl, dass jemand einen solchen Standpunkt vertritt, oder Sie auf dem „Kieker“ hat, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Sie surfen nicht mehr privat, oder Sie entfernen gezielt die betreffenden Surfspuren.

    Bei Google Chrome geht das so:

    Klicken Sie im Browser rechts neben dem Adressfeld auf die Symbolschaltfläche „Google Chrome anpassen“ und wählen aus dem Kontextmenü die Option „Verlauf“.

    In einem neuen Tab wird der gesamte Verlauf Ihres Surfverhaltens aufgelistet.

    Bewegen Sie den Mauszeiger über einen Eintrag, aktiviert sich eine Checkbox. Klicken Sie diese an, wird der Eintrag markiert und kann mit der Schaltfläche „Ausgewählte Einträge entfernen“ aus dem Verlauf herausgelöscht werden.

    Je nach Menge der vorhandenen Einträge, kann dies zu einer umfangreichen Recherche werden. In diesem Fall nutzen Sie am besten die integrierte Suchfunktion. Oben rechts befindet sich das Suchfeld, in dem Sie einen Begriff eintragen können. Mit dem Button „Im Verlauf suchen“ werden alle entsprechenden Ergebnisse aufgelistet und können für die Löschung markiert werden.

    Auch hier findet die Löschung mit der Schaltfläche „Ausgewählte Einträge entfernen“ statt.

  • Mozilla Firefox: Datenreste von Erweiterungen komplett löschen

    Wenn beim Mozilla Firefox Add-ons gelöscht werden, egal ob man sie nicht mehr braucht, oder sie mit der neuen Version nicht kompatibel sind, bleiben meistens ein paar Restdaten zurück. Der „Entfernen“-Button löscht halt nicht alles. Mit der Zeit läuft da erheblicher Datenmmüll auf, der nur unnötig Speicherplatz belegt. Hin und wieder sollte man ein wenig „Speicherhygiene“ betreiben. Das kostenlose Add-on „eCleaner“ hilft alten Datenmüll zu identifizieren und mit einem Klick zu entfernen.

    Add-On-Reste löschen

    So geht’s: Starten Sie Ihren Firefox-Browser, klicken Sie auf den Button „Firefox“ und wählen im Kontextmenü die Option „Add-ons“ aus. Im Tab des „Add-ons-Managers“ geben Sie oben rechts in das Eingabefeld den Begriff „ecleaner“ ein und starten die Suche. In der Ergebnisliste klicken Sie auf die Schaltfläche „Installieren“ und starten den Browser anschließend neu. Alternativ können Sie das Add-On auch direkt von der Seite addons.mozilla.org/de/firefox/addon/ecleaner/ herunterladen.

    Um die alten Datenreste zu entfernen, wechseln Sie wieder zum „Add-ons-Manager“ und wählen die Rubrik „Erweiterungen“. Klicken Sie in der Erweiterung „eCleaner“ auf „Einstellungen“, und markieren Sie mit einem Linksklick und gedrückter [Strg]-Taste alle Einträge die entfernt werden sollen.

    Mit „Clear selected“ werden alle ausgewählten Einträge restlos vom Computer entfernt.

  • Facebook Gesichtserkennung: Alle bisher gesammelten Fotoinformationen und Gesichtserkennungen auf Antrag entfernen lassen

    Gestern haben wir berichtet, wie Sie bei Facebook die automatische Gesichtserkennung abschalten. Damit verhindern Sie zwar, dass Facebook Ihren Namen nicht mehr automatisch vorschlägt. Allerdings bleiben die bei Facebook bisher gespeicherten Fotoinformationen weiterhin bestehen. Das heißt: Facebook speichert weiterhin Informationen zu Gesichtern. Wenn Ihnen das nicht schmeckt, können Sie die Löschung der gesammelten Fotoinformationen beantragen.

    Gespeicherte Informationen über Fotos und Gesichtserkennung löschen

    Auf Wunsch können Sie die Zusammenfassung der über Sie bei Markierungsvorschlägen gespeicherten Informationen löschen lassen. Leider gibt es hierfür keine Einstellung oder Checkbox in den Optionen. Die Löschung müssen Sie per E-Mail beantragen. Und zwar so:

    1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten bei Facebook ein.

    2. Rufen Sie folgende Webseite auf:

    https://www.facebook.com/help/?faq=225110000848463

    3. Hier klicken Sie auf „uns kontaktieren“.

    4. Es erscheint eine vorgefertige E-Mail an das Facebook-Fototeam mit folgendem Mailtext:

    Bitte entferne alle zusammengefassten Informationen zu Fotos, die mit meinem Konto verknüpft sind und für Fotovorschläge verwenden werden können.

    Bestätigen Sie das Fenster mit OK, um die Mail abzuschicken.

    Ob und wann Facebook der Aufforderung nachkommt und die zusammengefassten informationen Fotoinformationen aus der Facebook-Datenbank löscht (und und damit nicht mehr für Gesichtsvorschläge nutzen kann), lässt sich leider nicht kontrollieren. Da ist man mal wieder auf das Wohlwollen der Facebook-Betreiber angewiesen.

    Wichtig: Auch wenn die gesammelten Informationen gelöscht wurden, bleiben die bisherigen Fotomarkierungen (eigene und die von Freunden) weiterhin bestehen. Auch können Freunde weiterhin Fotos mit Ihrem Namen „taggen“ – allerdings nur manuell.

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