Schlagwort: mahnung

  • Falsche Inkassoschreiben fordern Zahlung auf ausländische Konten

    Derzeit tauchen verstärkt in Brandenburg betrügerische Inkassoschreiben auf, die von einem Unternehmen namens Portex Inkasso AG stammen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät daher vorsichtig zu sein und nicht aus Angst sofort zu bezahlen.

    In dem Inkassoschreiben werden Mahnkosten und vorgerichtliche Inkassokosten in Höhe von zirka 280 Euro geltend gemacht. Diese sollen von einem Vertrag über die Teilnahme an Gewinnspielen von TOP100 Gewinnspiele und EUROJACKPOT-49 stammen.

    Aber auch andere Namen von angeblichen Inkassounternehmen tauchen auf, die fast wortgleiche Schreiben versenden. Darunter befinden sich auch PROEX INKASSO, PLUS INKASSO oder INVESTMENT Inkasso.

    Überweisung auf ausländisches Konto

    Die Kosten sollen umgehend auf das im Schreiben genannte Konto überwiesen werden. Die IBAN beginnt in den Fake-Inkassoschreiben meist mit FR für Frankreich. Desweiteren tauchen aber auch andere IBAN Länderkennungen, wie beispielsweise LT (Litauen) oder GR (Griechenland) auf.

    Anzeige bei der Polizei erstatten

    Wenn du ein solches Inkassoschreiben erhalten hast, dann solltest du auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen, auch beiliegende Überweisungsträger oder vorgefertigte Kündigungen sollten nicht ausgefüllt und versendet werden. Stattdessen ist eine Anzeige bei der Polizei besser, damit gegen die Betrüger ermittelt werden kann.

    Verbraucherzentrale

    Die Verbraucherzentrale Brandenburg stellt auf ihrer Webseite eine Blacklist bereits bekannte Fake-Inkassounternehmen zur Verfügung. Die Webseite enthält auch einen Link zur Beschwerde-Box, bei der man noch nicht verzeichnete unseriöse Inkassodienste melden kann.

    Wer sich aber nicht sicher ist, ob ein Inkassoschreiben seriös oder unseriös ist, sollte sich persönlich seine zuständige Verbraucherzentrale wenden. Die für dich zuständige Filiale findest du auf der Homepage der Verbraucherzentrale im Bereich Beratung.

  • Klassische Betrugsmaschen mal wieder im Umlauf

    Es ist mal wieder soweit. Derzeit versuchen die Betrüger uns Telekom- und Microsoft-Kunden über´s Ohr zu hauen. Offensichtlich werden sie nicht müde, gefälschte Rechnungen mit Schadsoftware-Links zu senden. Auch die angeblichen Support-Mitarbeiter von Microsoft führen mal wieder ihren Telefonterror verstärkt durch.

    Falsche Telekom-Rechnungen

    In beiden Fällen versuchen die Betrüger Schadsoftware auf unseren Rechnern zu installieren. Findest du in deinem E-Mail-Posteingang eine vermeintliche Telekom-Rechnung vor, dann solltest du auf keinen Link klicken und auch nicht den Anhang öffnen.

    Stattdessen kannst du über die Webseite des Telekom-Kundencenters prüfen, ob tatsächlich eine neue Rechnung für dich erstellt wurde. Der Link hierzu lautet www.telekom.de/kundencenter/startseite.

    Telefonanrufe falscher Microsoft Mitarbeiter

    Auch bei den betrügerischen Telefonanrufen vermeintlicher Microsoft Mitarbeiter, versucht man Schad- oder Erpressersoftware bei den Opfern zu platzieren. Nach erfolgter Zahlung soll dann der PC wieder freigeschaltet werden. Die redegewandten Betrüger machen ihren Opfern mit erfundenen PC-Problemen Angst, oder mahnen abgelaufene Software-Lizenzen an.  Über die Masche haben wir in der Vergangenheit auch schon berichtet.

    Das echte Microsoft-Unternehmen hat für diese Betrugsversuche ein Meldeformular ins Netz gestellt, dass du über den Google-Kurzlink https://goo.gl/q9gR1g erreichst.

  • Geld verliehen – So bekommen Sie es wieder

    Diese Situation kennt bestimmt jeder: Ein guter Freund hat um etwas Geld gebeten und nun zahlt er es nicht zurück. Manche reden sich aus der Verantwortung, andere geben offen zu, dass sie das Geld nicht zahlen können oder wollen. In diesem Fall bleiben Ihnen aber einige Möglichkeiten – auch dann, wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Denn auch mündliche Verträge haben Gültigkeit.

    1. Stufe: Das Gespräch

    Suchen Sie zunächst das Gespräch zum Schuldner. Vielleicht klärt sich da bereits alles auf und Sie finden eine gemeinsame Lösung. Erkennen Sie bereits vorab an, dass der Schuldner ein finanzielles Problem hat und dass Sie das geliehene Geld nicht sofort wiederbekommen werden. Das kann frustrierend sein, aber wenn Sie darauf bestehen, alles auf einmal zu erhalten, werden Sie eher keinen Erfolg haben. Seien Sie deshalb verhandlungsbereit.

    2. Stufe: Die Mahnung

    Ist dieser Schritt unwirksam, haben Sie die Möglichkeit zu mahnen. Das sollten Sie schriftlich tun. Einerseits, um dem Gläubiger zu verdeutlichen, dass es Ihnen durchaus ernst ist, andererseits, damit Ihre Korrespondenz von nun an schriftlich fixiert ist für den Fall, dass weitere Maßnahmen erforderlich sind. Kostenlose Musterbriefe und Vorlagen für Mahnungen finden Sie zum Beispiel hier:

    www.mobile-buero-dienstleistungen.de/muster-vorlagen/mahnung-muster-hilfe-briefgestaltung-vorlage-musterschreiben.html

    3. Stufe: Der Mahnbescheid

    Folgt auf Ihr Schreiben immer noch keine Einigung, steht Ihnen der Weg eines Mahnverfahrens offen. Dazu füllen Sie einen Mahnbescheid aus (Mahnbescheid-Formulare gibt es im Schreibwarenhandel) und senden diesen an den Schuldner. Er hat die Möglichkeit zum Widerspruch, muss dann aber begründen, wieso er widerspricht. Auch eine mündliche Absprache über verliehenes Geld ist ein rechtswirksamer, bindender Vertrag. Nötigenfalls können sie den Rückstand dann durch den Gerichtsvollzieher eintreiben lassen, wenn der Schuldner nicht freiwillig bezahlt. Ob das natürlich für eine mögliche Freundschaft gut ist, sei dahingestellt – Ihr Geld sehen Sie immerhin wieder.