Schlagwort: mediamarkt

  • Liefertermin „Bald verfügbar“ ist nicht zulässig

    Der Elektronik-Markt ist hart umkämpft. Neue Geräte, die bald auf den Markt kommen werden, kann man online teilweise schon weit vorher bestellen. Der genaue Liefertermin wird dabei aber nicht genannt. Meist heißt es dann nur so oder ähnlich: Das Gerät ist noch nicht verfügbar. Sichern Sie sich diesen Artikel schon jetzt. Gegen solche ungenauen Formulierungen haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht in München geklagt.

    Und sie haben gegen MediaMarkt gewonnen. Die Richter folgten der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW, dass eine unbestimmte Lieferangabe bei Onlinebestellungen gegen die Informationspflicht des Verkäufers verstößt und somit unzulässig ist. Beim Klick auf den Kaufen-Button muss der Kunde erfahren, bis zu welchem Zeitpunkt mit der Lieferung spätestens gerechnet werden kann.

    Ein ungenauer Lieferzeitpunkt, mit Wartezeiten von mehreren Tagen, Wochen oder Monaten reicht nicht aus.

    Präzendenzfall?

    Da nicht nur MediaMarkt mit dieser Art von Lieferzeitangeben arbeitet, könnte die Entscheidung des OLG München einen Präzendenzfall geschaffen haben.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, auch wenn eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde. MediaMarkt kann noch Beschwerde einlegen. Ob das aber noch passiert, wurde noch nicht bekannt gegeben.

  • Versicherung für Smartphones, Tablets und Co: Lohnt sich das für mich?

    Viele Versicherer buhlen beim Kauf eines elektronischen Gerätes mit einem Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Alltagsschäden, wie Kurzschluss oder Bedienungsfehler. Ob sich so eine Versicherung für das eigene Gerät lohnt, hängt meist von verschiedenen Faktoren ab und sollte nicht vorschnell abgeschlossen werden.

    Zusatzversicherungen als Teil des Umsatzes

    Eine solche Versicherung sollte man schon gar nicht unter Zeitdruck oder auf das gute Anraten eines Verkäufers im Elektronik-Markt abschließen. Durch die Preiskämpfe im Einzelhandel sind zusätzliche Versicherungsprovisionen, die der Händler vom Versicherer für eine erfolgreiche Vermittlung erhält, ein wesentlicher Teil der Gewinnerwartung geworden.

    Versicherung nie unter Zeitdruck abschließen

    Für dich als Kunde bleibt im Geschäft meist keine Zeit, die Versicherungsbedingungen gründlich durchzulesen. Auch der Aussage des Verkäufers, dass das Versicherungsangebot nur jetzt, zum Zeitpunkt des Kaufs gilt, kann man gelassen entgegensehen. Dies dient meist nur dazu, den Käufer zu einem Abschluss zu drängen.

    Es gibt genügend andere Versicherer, die auch nach dem Kauf dein Gerät versichern. Allerdings sollte man sich dann innerhalb der nächsten paar Tage um eine Versicherung kümmern.

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    Die Computerzeitschrift Chip bietet in Zusammenarbeit mit Schutzklick.de einen solchen Geräteschutz an. Die Kosten für den Einjahresvertrag liegen derzeit bei 34,95 Euro, mit Diebstahlschutz kostet er 39,95 Euro. Für einen Zweijahres-Vertrag werden 59,95 Euro bzw. 69,95 Euro berechnet. Beide Vertragsvarianten enden automatisch nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine Kündigung ist daher nicht notwendig. Für eine Verlängerung muss man dann aber selber sorgen.

    Der Abschluß der Versicherung ist online in drei Schritten schnell vorgenommen.

    1. Schutz für Gerät auswählen
    2. E-Mail-Adresse und Seriennummer eintragen
    3. Bezahlen (PayPal, Lastschrift, MasterCard, Visa, Sofortüberweisung)

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    Danach erfolgt noch die Bestätigung des Versicherers und dein Gerät ist geschützt.

    Vor dem Vertrags-Abschluß

    Man kann natürlich Geräte aller Preisklassen versichern. Nur leider lohnt es sich nicht für alle. Bei den günstigen Einsteigermodellen um 100 Euro lohnt es sich weniger. Die Versicherungsbedingungen enthalten nämlich eine Selbstbehaltsklausel, die den Eigenanteil an einem Schaden regelt. Derzeit sind es 25 Prozent des Kaufpreises zum Anschaffungszeitpunkt, mindestens jedoch einen Festbetrag, der von der Höhe des Kaufpreises abhängt.

    Daher sollte man vor dem Abschluß der Geräteversicherung in die Versicherungsbedingungen schauen. Mit insgesamt sechs Seiten ist diese recht übersichtlich.

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    Die Versicherung lohnt sich also erst richtig bei hochpreisigen Geräten. Bei günstigen Smartphones/Tablets/Kameras sollte man sich eine Frage stellen: Kann ich mir im Schadensfall ein neues, vergleichbares Gerät (Zeitwert beachten!) kaufen oder nicht?

    Die gleiche Frage gilt im Übrigen auch für die Vollkasko-Versicherung eines gebrauchten Fahrzeugs…

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    Noch mehr Versicherungen

    Über die Webseite von Chip.de kann man nur Smartphones, Tablets, Kameras und Laptops versichern. Über den Kooperationspartner Schutzklick.de lassen sich noch weitere Gegenstände des täglichen Lebens versichern.

  • Media Markt: 50€-iTunes-Karte für 35 Euro abstauben – satte 30% Rabatt

    Das ist mal ein Angebot vom Media Markt. Sonst ist der Media Markt ja nicht gerade für günstige Angebote bekannt (auch wenn es immer noch ein Saugünstig-Image hat). Aber das iTunes-Angebot kann sich wirklich sehen lassen. Auf die iTunes-Guthaben-Karte gibt es bis zum 04. März satte, echte und wirkliche 30 Prozent Rabatt.

    35 Euro bezahlen – für 50 Euro einkaufen

    Beworben wird die iTunes-Aktion im aktuellen Media-Market-Prospekt auf Seite 4. Das Angebot gilt für die 50-Euro-iTunes-Karte, für die Sie an der Kasse nur 35 Euro hinblättern müssen. Sie erhalten also 30 Prozent Rabatt auf alle iTunes-Käufe – egal ob Apps, Musik, Videos oder Bücher. Ein tolles Angebot für alle, die häufig im iTunes-Store einkaufen oder kostspielige Apps wie den Navigon Routernplaner anschaffen möchten.

    Wie gewohnt gilt das Angebot nur in den Filialen vor Ort. Wo Sie den nächsten Media Markt in Ihrer Nähe finden, erfahren Sie über die Filialsuche. Die Aktion gilt bis zum 04.03.2012. Die Abgabe erfolgt nur in „haushaltsüblichen Mengen“ – im Media-Markt-Deutsch bedeutet das in der Praxis: eine Karte pro Person.