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  • Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten

    Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

    Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

    Wo ist der neue Plan erhältlich?

    Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

    Was wird im Medikationsplan erfasst?

    Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

    Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

    Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

    • Name und Geburtsdatum des Patienten
    • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
    • Datum des Ausdrucks
    • Handelsname der Medikamente
    • Wirkstoff und Wirkstärke
    • Die Darreichungsform
    • Einnahmeverordnung
    • Einnahmemenge
    • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

    Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

    Immer auf dem aktuellen Stand halten

    Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

    Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

    Übergangsfrist

    Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

    Fazit:

    Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

    Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

  • Pferdefleisch-Skandal erreicht Deutschland: Was man jetzt wissen sollte

    Der Pferdefleisch-Skandal wird größer und erreicht Deutschland. Das Verbraucherschutzministerium Nordrhein Westfalen meldet, dass auch in Deutschland als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch in den Handel gekommen ist. Hier eine Übersicht der wichtigsten Fragen und Antworten rund um Pferdefleisch und den Pferdefleisch-Skandal.

    Worum geht es beim Pferdefleischskandal?

    In Supermärkten in Großbritannien, Irland Schweden und Frankreich wurde in Fertigprodukten Pferdefleisch gefunden, das auf der Verpackung als Rindfleisch deklariert wurde. Der Pferdefleisch-Anteil lag zwischen 30 und 100 Prozent. In Großbritannien und Schweden wurden daraufhin vom französischen Tiefkühl-Hersteller Findus über 20.000 Packungen Lasagne zurückgerufen. In Frankreich nahmen sechs französische Einzelhandelsketten die betroffenen Produkte vom Markt.

    Woher stammt das Pferdefleisch in den betroffenen Produkten?

    Untersuchungen haben ergeben, dass das Pferdefleisch in den betroffenen Fertigprodukten vermutlich aus rumänischen Schlachtbetrieben stammt und über Zwischenhändler in Zypern und den Niederlanden zum französischen Hersteller der Fertig-Lasagne gelangte. Die Fertigprodukte wurden dann an die Firma Findus verkauft und an die Supermärkte ausgeliefert.

    Warum ist das gefundene Pferdefleisch problematisch?

    Laut den britischen Behörden, die zuvor bereits in Tiefkühl-Hamburgern und in Spaghetti-Bolognese Pferdefleisch entdeckten, gibt es bislang keine Hinweise auf eine Gesundheitsrisiko durch den Verzehr der betroffenen Produkte.

    Allerdings besteht die Gefahr, dass Pferde geschlachtet wurden, die nicht für die Lebensmittelherstellung geeignet sind. Das können zum Beispiel alte Rennpferde sein, die mit Medikamenten wie Phenylbutazon behandelt wurde und daher nicht zu Lebensmitteln verarbeitet werden dürfen. Phenylbutazon gilt als Dopingmittel für Pferde und wird in der Humanmedizin häufig als Antirheumatikum eingesetzt. Zu den Nebenwirkungen des Medikaments zählen Blutungen im Magendarmtrakt oder Magenschleimhautgeschwüre.

    Ist Deutschland betroffen?

    Laut einer Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums ist auch in Deutschland als Rindfleisch deklariertes Pferdefleisch in Form von verarbeiteter Lasagne in den Handel gelangt, die an mindestens einen Händler in Nordrhein-Westfalen geliefert wurde. Eine interne Lieferliste bestätigt, dass die Ware zwischen November 2012 und Januar 2013 über einen Zwischenhändler in Luxemburg in deutschen Supermärkten gelandet ist. Und zwar nicht nur bei Discountern, sondern auch bei klassischen Lebensmittelunternehmen.

    Vorsorglich haben einige Händler reagiert und ihre Lasagne-Eigenmarken aus dem Verkehr gezogen, darunter Kaisers’s Tengelmann (A&P Lasagne) und Real/Metro Group (Tip Lasagne und Mini-Cheeseburger des Lieferanten Agro on).

    Allerdings wird die Ware derzeit untersucht; bislang gibt es keinen Nachweis für die Verarbeitung von Pferdefleisch.

    Darf Pferdefleisch in Deutschland verkauft werden

    Pferdefleisch gilt als Delikatesse, zum Beispiel in Form des Rheinischen Sauerbratens. Pferdefleisch ist mager, kalorienarm und eisenhaltig. Allerdings findet man Pferdefleisch nicht in Supermärkten, sondern fast ausschließlich in Rossschlachtereien und bei Pferdemetzgern. Pro Jahr gehen rund 4.000 Tonnen Pferdefleisch über die Theke; das entspricht etwa 0,5 Prozent des gesamten Fleischverzehrs. Der Verkauf von Pferdeinnereien ist nicht erlaubt.

    Darf Pferdefleisch in Hamburgern stecken?

    Nein. Wenn Sie einen Hamburger oder Beefburger kaufen, darf darin kein Pferdefleisch enthalten sein.

    Woman checking food labelling

    Darum ist die Kennzeichnung so wichtig

    Pferdefleisch muss in Deutschland als solches gekennzeichnet werden; sowohl bei Frischprodukten als auch bei Fertigprodukten, zum Bespiel als „Pferdefleisch“ oder „Rossbratwurst“.

    Ob in einem Produkt Pferdefleisch steckt oder nicht ist vor allem für bestimmte Kulturkreise und religiöse Gruppen wichtig. Jüdische Speisegesetze untersagen zum Beispiel den Verzehr von Pferdefleisch. Im Islam gelten Pferde und Esel nicht als reguläre Lebensmittel.

    Daran erkennen Sie Pferdefleisch

    Pferdefleisch erkennen Sie an der roten bis dunkelroten Farbe. Im Geschmack ist es leicht säuerlich.

  • Windows 7: Mit dem Taschenrechner die Anzahl von Tagen zwischen zwei Daten berechnen

    Hin und wieder stellt sich die Frage, wieviel Tage bleiben mir noch bis zu meinem Urlaub? Die Anwendungsbeispiele sind auch hier zahllos. Anstatt mühselig die Tage im Kalender zu zählen, kann man auch den Rechner von Windows 7 nutzen. Das ist besonders vorteilhaft, wenn sich die Berechnung der Tage über mehrere Monate oder auch Jahre hinzieht.

    Mit einer Tastenkombination starten Sie bei der Taschenrechner-Funktion das Tool zur Datumsberechnung.

    1. Starten Sie den Taschenrechner mit „Start | Alle Programme |  Zubehör | Rechner“. Sie können auch in das Suchfeld unter „Start“ den Begriff „Rechner“ eingeben und aus dem Suchergebnis direkt den Rechner starten.

    2. In dem Taschenrechner drücken Sie die Tastenkombination [Strg][E].

    3. Der Rechner expandiert um die Funktion der Datumsberechnung.

    4. Wählen Sie die Funktion „Differenz zwischen zwei Datumsangaben berechnen“ und geben im rechten Bereich über das Datumsfeld (von-bis) den gewünschten Zeitraum ein. Zur Berechnung klicken Sie auf den Button „Berechnen“.

    5. Das Ergebnis wird in den zwei Zeilen „Unterschied…“ angezeigt.

    Dieses Tool umfasst noch eine zweite Funktion:  „Tage für ein angegebenes Datum addieren oder subtrahieren“.

    Die Funktion empfiehlt sich für Berechnungen von Laufzeiten. Zum Beispiel für chronisch kranke Patienten, die berechnen wollen, wann sie ein neues Rezept benötigen.

    Bei dieser Berechnung geben Sie den Startzeitpunkt über das Datumsfeld an und wählen „Hinzufügen“ oder „Subtrahieren“. Darunter geben Sie den gewünschten Zeitraum über die Felder „Jahr(e)“, „Monat(e)“, „Tag(e)“ an und klicken auf den Button „Berechnen“. In der Zeile „Datum“ wir das Datum des Laufzeit-Endes angezeigt.

    Hinweis: Wenn der Taschenrechner geschlossen wird, bleibt das Tool auch bei einem Neustart des Taschenrechners aktiv. Das Tool kann mit „Ansicht | Basismodus“ wieder geschlossen werden.