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  • Schnee vor dem Haus – das sind Ihre Pflichten

    Viele Menschen freuen sich über den Schnee im Winter. Als Eigentümer eines Hauses und eventuell auch als Mieter sollten Sie aber zunächst Ihre Pflichten erfüllen, bevor Sie einen Spaziergang durch die schöne Winterlandschaft machen.

    So sichern Sie sich ab

    Als Hauseigentümer haften Sie für Unfälle, die auf verschneiten und glatten Gehwegen vor Ihrem Haus passieren. Die Kosten für den Arzt oder einen Krankenhausaufenthalt können immens hoch sein, daher sollten Sie dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Wege problemlos beschreiten können. Welche Pflichten Sie zu erfüllen haben, ist in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt, erkundigen Sie sich daher am besten bei der Stadtverwaltung Ihres Ortes.

    Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Gehwege vor den Häusern tagsüber, also zwischen 7 und 20 Uhr begehbar sein müssen. Dies gilt auch am Wochenende, das ein oder andere Mal werden Sie daher auf das Ausschlafen am Samstag oder Sonntag verzichten müssen. Als Mieter sind Sie normalerweise nicht zum Schneeräumen verpflichtet. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn Sie den Winterdienst übernommen und dies in Ihrem Mietvertrag schriftlich festgehalten haben.

    So machen Sie die Wege sicher

    Sie müssen nicht den ganzen Gehweg vor Ihrem Haus von Schnee befreien. Es reicht völlig aus, wenn Sie eine Breite von etwa eineinhalb Metern freihalten, sodass zwei Fußgänger, die sich entgegenkommen, genügend Platz haben. Soweit möglich schaufeln Sie den Schnee in Ihren Vorgarten oder Garten. Alternativ können Sie ihn auch auf einer Hälfte des Gehwegs auftürmen, soweit er dort niemand anderen behindert. Streusalz dürfen Sie in den meisten Gemeinden aus Gründen des Umweltschutzes bei Glatteis nicht mehr verwenden. Stattdessen streuen Sie am besten ein Granulat aus dem Handel oder einfachen Sand, damit niemand ausrutschen und sich dabei verletzen kann.

  • Wohnungssuche auch ohne die bekannten Immobilienportale

    Die bekanntesten Immobilien-Portale wie „ImmobilienScout24“ oder „Immowelt“ bieten ein riesiges Portfolio an interessanten Wohnungen. Gerade zum Quartals- und Jahresende ist das Angebot an Wohnungen oder Wohngemeinschaften noch größer als zu den normalen Zeiten. Der Nachteil ist aber, dass sich auf den Portalen zum großen Teil Makler tummeln, die mit ihren Gebühren eine Wohnungssuche zum teuren Vergnügen machen. Aber es geht auch anders. Eine gute Alternative bietet hier das Portal „WG-gesucht.de“.

    DasWohnungsportal WG-gesucht.de bietet nicht nur Wohnungen und Häuser an, insbesondere werden hier auch Zimmer in Wohngemeinschaften und 1-Zimmer-Wohnungen vermittelt. Außerdem stammen die Mietangebote, laut Betreiber des Portals, zum Großteil von den Vermietern selbst und können sich mit ruind 200.000 Inseraten sehen lassen.

    Wenn Sie auf der Webseite den gewünschten Wohnort eingegeben haben, können Sie über die Registerkarte „Filter“ auswählen, ob Sie eine Wohnung, WG-Zimmer, 1-Raum-Wohnung oder ein Haus suchen. Mit den anderen Registerkarten, „Details“ und „Stadtteile/Umkreis“  legen Sie weitere Suchkriterien wie Entfernung, Miethöhe oder Wohnungsgröße an.

    Haben Sie sich für ein Exposé bzw. für ein Objekt entschieden und möchten oder können den Umzug nicht selbst durchführen, dann klicken Sie auf den Link „Umzugsfirma beauftragen“.

    Keine Angst, einen Auftrag erteilen Sie damit noch nicht. Sie werden zur Webseite von „umzug-easy“ weitergeleitet, auf der Sie die Umzugs-Adressen, sowie ein paar Einzelheiten zum Umfang des Umzugs eingeben. Mit einem Klick auf die gelbe Schaltfläche „Anfrage abschicken und Angebote anfordern“ schickt Ihre Auftragsanfrage ab.

    Mit dieser Schaltfläche erteilen Sie keinen kostenpflichtigen Auftrag, sondern nur eine Kostenanfrage. Im Nachgang erhalten Sie dann von interessierten Umzugsunternehmen ein Angebot für Ihren Umzug. Erhalten Sie mehrere Angebote, dann haben Sie die Qual der Wahl…

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