Verschwindet dein Android-Handy auch gerne mal zwischen den Sofakissen oder macht sich auf eine andere Weise in der Wohnung unsichtbar? Dann kannst du ab sofort die bisher nur in den USA nutzbare Suchfunktion von Google Home nutzen.
Sofern das Smartphone mit deinem Google Account verknüpft ist und sich in Hörweite befindet, wird es klingeln. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es eventuell auf stumm gestellt wurde.
Du fragst den Google Assistant einfach nur: Ok, Google – Wo ist mein Handy?
Findet Google Home mehrere Smartphones die mit dem Konto verknüpft sind, werden sie nacheinander aufgezählt. Du beantwortest die Frage so lange mit Nein, bis das richtige Gerät genannt wird. Antwortest du mit Ja, lässt der Google Assistant das betreffende Handy klingeln.
Das funktioniert natürlich auch mit dem Google Home Mini.
Hinweis
Du hast kein Google Home, aber Amazon Echo oder den Echo Dot? Dann kannst du auch die Beiden zur Handysuche verwenden. Aber das ist eine andere Geschichte.
Mit zunehmendem Alter werden auch USB-Sticks fehleranfällig. Das Gehäuse und die Lötstellen können beschädigt sein. Das hängt natürlich stark davon ab, wie der Stick in der Vergangenheit behandelt wurde. Mechanische und thermische Belastungen lassen den Stick schnell altern und die gespeicherten Daten könnten verloren gehen. Zwei etwas ungewöhnliche Methoden können zur Rettung der Daten angewendet werden, wenn auf den USB-Stick nicht mehr zugegriffen werden kann.
Klebe-Trick
Für den ersten Rettungsversuch benötigst du nur etwas Klebeband. Dann entfernst du vorsichtig das Gehäuse des USB-Sticks und wickelst das Klebeband fest um die Speicherbausteine. Dadurch werden die Kontakte des Speichers wieder auf die Platine gedrückt und du kannst jetzt versuchen, die Daten vom Stick herunterzuziehen.
Heißer Trick
Wenn der Tesafilm-Trick nicht erfolgreich war, dann kommt dein Backofen zum Einsatz, den du jetzt schon mal auf 200 Grad Celsius vorheizt.
Entferne den zuvor angebrachten Klebestreifen wieder und lege den USB-Stick – ohne Gehäuse – in den heißen Backofen. Durch die Hitze werden alle Kontakte nachgelötet. Nach zirka fünf Minuten schaltest du den Backofen aus, öffnest die Backofentür und lässt den Stick eine halbe Stunde abkühlen.
Danach kannst du erneut versuchen, die Daten herunter zu kopieren.
Über eines muss man sich aber beim Backofen-Trick im Klaren sein: Durch diese Behandlung kann der USB-Stick unwiederbringlich zerstört werden. Das wird aber kein großer Verlust sein, da er selbst bei Erfolg beider Methoden, nicht weiter verwendet werden sollte.
Beide Daten-Rettungsversuche sollten nur als allerletzte Möglichkeit zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Wiederherstellungsversuche mit (unterschiedlicher) Recovery-Software erfolglos waren.
Wenn sich auf dem betreffenden USB-Stick sehr wichtige Daten befinden, ist es empfehlenswerter, einen Datenrettungs-Profi zu konsultieren. Eine Schnell-Recherche ergab, dass Beträge ab 45 Euro aufwärts erhoben werden. Selbst ein paar hundert Euro sind zu verschmerzen, wenn der zu erwartende Schaden wesentlich höher ist.
Den Firefox-Browser kann für jeden Nutzer und für jedes Tätigkeitsprofil individuell angepasst werden. Mit einer endlosen Zahl von (kostenlosen) Add-Ons können schnell und einfach benötigte Funktionen dem Browser hinzugefügt werden. Dies ist nicht zuletzt eines der Gründe für den Erfolg. Dennoch verfügt Firefox über viele Optimierungs-Features, die keine Erweiterungen erfordern. Mit den folgenden Einstellungsänderungen kannst du die Taskleistenvorschau, Domainvervollständigung und die Bedienung per Maus verbessern.
Automatische Domainvervollständigung
Bei der Eingabe von Webseiten fügt Firefox standardmäßig die Endung .com hinzu, damit die Seite schneller aufgerufen werden kann. Surfst du aber hauptsächlich Webseiten mit der Endung .de an, ist diese Standardeinstellung eher hinderlich. Zum Ändern der Top-Level-Domain von .com auf .de gibst du in die Adressleiste den Befehl about:config ein, drückst die Taste [Enter] und bestätigst die nachfolgende Warnmeldung.
Über das Suchfeld rufst du den Eintrag browser.fixup.alternate.suffix auf und öffnest ihn mit einem Doppelklick. In der Dialogbox gibst du die Endung .de ein und klickst dann zur Bestätigung auf OK.
Taskleisten-Tab-Vorschau aktivieren
Für eine bessere Übersicht und ein schnelleres Aufrufen von aktiven Browser-Tabs ist eine Taskleisten-Vorschau aktivierbar, die diese Tabs in einer Miniatur-Ansicht anzeigt.
Die Aktivierung wird ebenfalls über about:config vorgenommen. Dazu rufst du den Eintrag browser.taskbar.previews.enable auf und änderst ihn per Doppelklick von false auf true.
Text per Mausrad einfügen
Das Einfügen von Texten, zum Beispiel in der Adressleiste dem Suchfeld oder anderen Textfeldern, erfolgt meist per Rechtsklick und dem Kontextmenübefehl Einfügen. Schneller würde das aber mit dem Mausrad gehen. Diese Funktion wird über about:config freigeschaltet.
Auch hier rufst du das Feature middlemouse.paste über das Suchfeld auf und änderst den Wert von false auf true per Doppelklick.
Ab sofort kannst du gespeicherten Text aus der Zwischenablage per Druck auf das Mausrad schnell und einfach in alle Textfelder von Webseiten eingefügt werden.
Mit minimalen Mitteln einen nicht nur funktionsfähigen, sondern auch leistungsfähigen Computer zu bekommen, ist kein Hexenwerk. Fertige PC´s zum Surfen im Internet und E-Mail-Versand gibt es bereits ab circa 40 Euro. Es sind Mini-Computer, die gar nicht mal so schlecht ausgestattet sind. Ideal für Nutzer, die entweder einen Monitor übrig haben oder für diejenigen, die ihren Flachbildfernseher auch als Computer verwenden wollen.
Auch die Technik kann sich sehen lassen. Viele Geräte, egal ob PC-Sticks oder Mini-Computer, sogenannte Nettops, setzen auf Quadcore- oder Intel-Atom-Prozessoren, haben zwei GB Arbeitsspeicher, HD-Grafikkarten und unterstützen Betriebssysteme wie Windows 7, 8 und 10. Auch Bluetooth- und WLAN-Schnittstellen für Netzwerkanbindung und Tastatur gehören zur Grundausstattung.
Als typischer Vertreter von PC-Sticks wäre beispielsweise der Intel Compute Stick zu nennen…
Die PC-Sticks, die meist am HDMI-Port des Fernsehers angeschlossen werden, haben nur begrenzte Speicherkapazitäten und setzen auf Mini-SD-Karten zur Speichererweiterung. Bei Nettops, sind integrierte Festplatten mit 160 GB keine Seltenheit. Zudem gehört bei den Nettops meist auch ein Standfuß und ein VESA-Montageramen zum Lieferumfang. Damit kann das Gerät an die Rückwand des Flat-TV´s geschraubt werden.
Die Preise für diese Geräte liegen hier bei ca. 80 Euro aufwärts. Für 40 Euro gibt es bereits einen guten Raspberry mit einem Linux Betriebssystem.
Schnäppchenjäger sollten auch bei eBay & Co reinzuschauen, um passende (Gebraucht-) Geräte zu finden.
Auch wenn der PC-Stick oder der Nettop wenig Strom verbrauchen, sollte man beim Kauf trotz allem darauf achten, dass man ihn ausschalten kann.
Fazit:
Mit diesen Mini-PC´s lassen sich im Heimnetzwerk alle Multimedia-Daten (auch in Full HD) des Hauptrechners streamen, prima im Netz surfen und sogar ein paar Office-Anwendungen sind möglich.
Der Nachteil ist, dass ein solcher Kleinstcomputer kein Ersatz für einen „normalen“ Desktop-Computer oder Notebook ist.
Gleichzeitig ein YouTube-Video schauen und die Kommentare lesen spart viel Zeit und war bisher nur mit dem Smartphone oder dem Tablet möglich. Was die YouTube-App kann, ist jetzt auch auf den Webbrowser übertragen worden. Zumindest auf den Chrome-Browser.
Der Chrome-Browser erzeugt ein Overlay, in dem das Video eingeblendet wird. Doch dafür benötigst du das Add-On Mini YouTube, das du kostenlos im Chrome Web Store herunterladen und installieren musst.
Nach der Installation nimmt die Erweiterung Mini YouTube automatisch ihren Dienst auf, wenn die Webseite nach unten gescrollt wird und das Video verschwinden würde.
Dann erscheint das Video in einem kleinen Fenster, das auf dem Monitor mit dem Mauskreuz frei positioniert werden kann. Die Größe des Video-Fensters lässt sich über die linke Symbolleiste in Small, Medium, Large und EXtraLarge ändern.
Wem die vordefinierten Fenstergrößen nicht genügen, kann am Rand das Videofenster mit der Maus in eine beliebige Größe ziehen. Die Pin-Nadel speichert die Änderungen.
Beim Scrollen bleibt nun das Video in der festgelegten Position. Das Verfassen eigener Kommentare ist ebenfalls möglich.
Datenschützer sehen den Einsatz von sogenannten Dashcams im Auto sehr problematisch. Sie befürchten (nicht zu Unrecht) die Förderung von Denunziantentum sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der aufgenommenen Personen. In einem aktuellen Strafverfahren hat das niedersächsische Amtsgericht Nienburg (Urteil: AZ 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) ) die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zugelassen.
In der Begründung wies der Richter das Argument zurück, dass die Aufnahmen nach dem Verfahren missbräuchlich im Web veröfftentlicht werden könnten. Das gelte schließlich für alle Arten von Beweismitteln.
Voraussetzungen für den Dashcam-Einsatz
Die Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe die sachgemäße Nutzung technischer Hilfsmittel zur Rechtsverfolgung durch die Bürger nicht verhindern. Allerdings muss man beim Dashcam-Einsatz im Straßenverkehr auf folgende Dinge achten:
Dauerhaftes Filmen ist kritisch
Von einem dauerhaften Einsatz der Kamera sollte abgesehen werden. Viele Kameras zeichnen ohnehin nur kurze Sequenzen auf und löschen die älteren Aufnahmen durch überschreiben.
Für eine Beweisführung reicht das Einschalten kurz vor einem drohenden Unfall. Eine dauerhafte Aufzeichnung könnte die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen beeinträchtigen. Aus dem gleichen Grund ist ein Filmen von Insassen anderer Autos ebenfalls verboten.
Einsatz auf Zweirädern
Der Kameraeinsatz auf Motorrädern und Fahrrädern sollte für das Fahrzeug grundsätzlich zugelassen sein. Gleiches gilt für Helmkameras. Von diesen Modellen und deren Bedienung darf keine zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (siehe Handynutzung im Auto) ausgehen.
„Private Verkehrsüberwachung“ ist verboten
Ebenso darm man „zufällig“ gefilmte Rechtsverstöße der Polizei nicht ohne weiteres übergeben. Solche „Hilfssheriff“-Tätigkeiten halten viele Gerichte ohnehin für illegal. Auch hier könnten die Rechte unbeteiligter Personen betroffen sein.
Hochladen von Filmaufnahmen ins Internet
Generell ist das Hochladen von Aufnahmen des Straßenverkehrs ins Internet verboten. Egal welche Plattform verwendet wird. Deine Urlaubsfahrt kannst du nach der derzeitigen Auffassung auf YouTube & Co. hochladen. Allerdings müssen vor dem Upload Kfz-Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden.
Das beste Beispiel sind die Aufnahmen von Google-Street-View, die das auch machen mussten.
Seit der Microsoft-Office-Version 2007 gibt es die Mini-Symbolleiste. Sie soll häufig verwendete Tools für einen schnelleren Zugriff ermöglichen. Sie erscheint immer dann, wenn der Mauszeiger über markierte Textelemente bewegt wird. Man spart mit dieser Leiste tatsächlich etliche Mauskilometer. Manchen Nutzer stört diese Mini-Symbolleiste aber mehr als das sie im nützt. Wer sie also nicht benötigt, der kann sie mit ein paar Mausklicks deaktivieren.
Starte dazu das betreffende Officeprogramm, wie Outlook, Excel, Publisher, Word oder Powerpoint. Klicke in der Menüleiste auf den Office-Button (2007), beziehungsweise auf Datei (2010/2013) und dann auf die (Word-) Optionen.
Im Dialogfenster der Optionen entfernst du in der Kategorie Häufig verwendet (Office 2007) das Häkchen aus dem Eintrag Minisymbolleiste für die Auswahl anzeigen. Bei Office 2010 sowie 2013 findest du diese Option in der Kategorie Allgemein.
Vergiss nicht, die Änderung mit OK zu bestätigen. Danach wird die Mini-Symbolleiste in dem betreffenden Office-Programm nicht mehr automatisch eingeblendet.
Wird sie aber trotzdem hin und wieder benötigt, so rufst du sie mit einem Rechtsklick auf die Markierung auf.
Das Kontextmenü erscheint dann zwar auch, verschwindet aber, wenn ein Tool aus der Mini-Symbolleiste verwendet wird.
Im Windows Explorer kann man anstelle des PDF-Symbols auch einen verkleinerten Screenshot des gespeicherten PDF-Dokuments anzeigen lassen. So lässt sich schon im Verzeichnis das richtige Dokument anhand des Layouts einfach identifizieren. Diese, wenig bekannte Vorschaufunktion für PDF-Dateien, ist standardmäßig deaktiviert und muß vorher über den Registrierungseditor (Registry) eingeschaltet werden.
Sicher ist Sicher: Registry-Backup einrichten
Bevor Änderungen in der Registry vorgenommen werden, empfehlen wir das Anlegen eines Registry-Backups. Das Datensicherung ist recht schnell erstellt und verhindert eine aufwendige Rekonstruktion im Schadensfall. In diesem Artikel erfährst du erforderlichen Arbeitsschritte für das Backup.
Der Registry-Pfad
Um den Registrierungseditor zu öffnen, rufst du das Fenster Ausführen mit der Tastenkombination [Windows][R] auf, gib den Befehl regedit ein und klicke auf den Button OK oder bestätige die Eingabe mit [Enter].
Im Anschluß navigierst du zu folgendem Registry-Schlüssel:
Dann öffnest du mit einem Doppelklick den Eintrag AppID im rechten Bildschirmbereich.
Im Dialogfenster Zeichenfolge bearbeiten änderst du nun den vorhandenen Wert auf {534A1E02-D58F-44f0-B58B-36CBED287C7C} und bestätigst den neuen Wert mit OK.
Ab sofort werden PDF-Dateien im Windows-Explorer als Miniatur-Vorschau angezeigt und der Registrierungseditor kann mit der Systemschaltfläche beendet werden.
Immer noch keine PDF-Vorschau?
Trotzdem kann es vorkommen, dass die eine oder andere PDF-Datei nicht als Miniatur-Vorschau angezeigt wird. In diesem Fall klickst du oben in der Menüleiste auf Organisieren | Layout | Vorschaufenster.
Diese Funktion öffnet im Windows-Explorer eine Großansicht der PDF-Datei.
Zuletzt sei noch zu erwähnen, dass die Miniatur-Ansicht der PDF-Dateien nur mit den 64Bit-Versionen von Windows 7 funktioniert.
Bereits in unserem Artikel „Das zweite Leben der alten Android-Handys“ gaben wir einem alten Smartphone eine zweite Chance als Überwachungskamera. Da nicht jeder eine Verwendung für Überwachungskameras hat, gibt es doch vielleicht die Möglichkeit, das alte Android-Handy als kabellose Musikanlage zu verwenden.
Viele Handybesitzer haben sich in der Vergangenheit Lautsprecher gekauft, um über das Handy Musik zu hören. Da nicht alle Lautsprecher eine Bluetooth Schnittstelle besitzen, werden viele der etwas älteren Geräte noch per Steckplatz oder Kabel an das Handy angeschlossen.
Neue Android-Handys werden da wahrscheinlich nicht mehr passen. Entweder Sie kaufen sich neue Lautsprecher und geben wieder Geld aus, oder Sie nutzen die „Alt-Geräte“, die mit Sicherheit immer noch einwandfrei funktionieren.
Mit der App „Bubble UPnP“ streamen Sie Ihre Musik von Handy zu Handy, oder vom PC und Tablet zum Handy. Die App ist gleichzeitig Server und Client in einem und kann sogar Mediendateien von Netzwerkspeichern weiterleiten.
Vom Handy oder Tablet auf ein anderes Handy
Laden Sie aus dem Google Play Store auf alle Mobilgeräte die App „Bubble UPnP“ herunter.
Auf dem alten Handy nehmen Sie nun folgende Einstellungsänderungen der App „Bubble UPnP“ vor:
1. Fernzugriff zulassen
Tippen Sie auf die Menü-Taste Ihres Handys und tippen dann auf „Settings | Local Renderer“. Aktivieren Sie hier die Option „Allow remote control“.
2. Automatische Abschaltung deaktivieren
Öffnen Sie über die Menü-Taste wieder die „Settings“, wählen Sie dieses Mal „Control | Kill on inactivity“ aus, und stellen Sie im Nachfolgedialog „never“ ein.
Damit ist das alte Handy einsatzbereit. Verbinden Sie es nun mit Ihrer Musikanlage.
Um nun von einem Tablet-Pc oder dem neuen Handy die Musik zu streamen, gehen Sie wie folgt vor:
Starten Sie die App „Bubble UPnP“ und tippen Sie unten rechts auf „Devices“.
In der nächsten Anzeige wählen Sie in „Renderers“ den „Bubble UPnP“-Client des alten Smartphones aus. Im Bereich „Libraries“ aktivieren Sie die Option „Local Media Server“. Der ebenfalls aufgeführte „BubbleUPnP Media Server“ ist der des alten Handys.
Tippen Sie nun auf das Register „LIBRARY“ am unteren Displayrand und wählen aus Ihren Musikdateien die gewünschten Titel oder Alben aus.
Vom Computer auf das Handy streamen
Möchten Sie die Musik vom Computer oder Notebook über das alte Android-Handy abspielen, dann ist das noch einfacher.
Starten Sie auf dem Handy die App „BubbleUPnP“ und auf dem Computer den Windows Media Player. Im Windows Media Player warten Sie ein paar Augenblicke, bis im Bereich „Andere Medienbibliotheken“ der „Bubble UPnP Media Server“ des Telefons auftaucht. Nun stellen Sie die Musikstücke zusammen, die Sie hören möchten, öffnen mit einem Rechtsklick das Kontextmenü und wählen über die Option „Wiedergeben auf“ das alte Handy aus.
Es öffnet sich dann noch ein Wiedergabefenster in dem alle auswählten Tracks aufgelistet sind…
…und mit der üblichen Steuerung gestartet, pausiert oder auch übersprungen werden können.
So leicht war es noch nie, die Musik vom Computer auf die alte Stereoanlage zu übertragen.
Eins muss aber noch zu der kostenlosen App „Bubble UPnP“ gesagt werden. Sie erlaubt nur 30 Minuten Abspielzeit. Danach muss sie wieder neu gestartet werden. Für den Musikgenuss zwischendurch ist das ganz ok, für eine längere Spielzeit laden Sie die kostenpflichtige Vollversion herunter. Die ist mit 3,49 Euro auch nicht zu teuer.
Tipp:
Mit „Bubble UPnP“ können auch Musikvideos oder Filme im MP4-Format auf dem Handy angesehen werden.
Seit Januar 2011 ist es soweit: An den Tankstellen gibt es EU-weit den sogenannten E10-Biosprit. Die neue Benzinsorte (etwa „Super E10“) enthält bis zu 10 Prozent Ehtanol (Bioethanol) – vorher waren es maximal 5 Prozent. Allerdings verträgt nicht jedes Auto den neuen E10-Biosprit. Eine laufend aktualisierte und kostenlose DAT-Liste verrät, welche Fahrzeuge und Modelle betroffen sind.
E10 können nur Autos tanken, die dafür ausgelegt sind. Die gute Nachricht vorweg: Alle modernen Autos vertragen E10 problemlos. Nur bei älteren Modellen vor 2000 gibt es vereinzelt Probleme.
DAT-Liste E10-Verträglichkeit
Bevor Sie das erste Mal E10 tanken sollten Sie sich vergewissern, dass Ihr Auto den E10-Bioethanol-Sprit verträgt. Hierbei hilft eine ausführliche Liste der DAT (Deutsche Automobil Treuhand GmbH). Die Liste wird laufend aktualisiert. Die aktuelle E10-Verträglichkeitsliste der DAT (inklusive Verträglichkeit für Motorräder) finden Sie hier als kostenlosen PDF-Download:
Die DAT-Tabelle zeigt für alle Automodelle, ob E10 getankt werden kann und bei welchen Modellen Probleme zu erwarten sind.
E10-Informationen auf den Webseiten der Hersteller
Mittlerweile veröffentlichen alle Hersteller auf Ihren Webseiten Informationen und Listen zur E10-Verträglichkeit der verschiedenen Modelle. Nachfolgend die Übersicht der E10-Verträglichkeit der wichtigsten PKW-Hersteller sowie Links zur E10-Webseite des Herstellers. Unser Tipp: Wenden Sie sich im Zweifelfsfall direkt an die Hotline des Herstellers.
Hersteller
E10-Verträglichkeit und E10-Webseite des Herstellers
Hotline
Audi
Alle Audi-Fahrzeuge sind geeigenet; mit Ausnahme einiger Modelle A2, A3 und A4
Geeignet sind alle Fiat-Modelle mit Abgasnorm Euro3, Euro4 und Euro5 ab Baujahr 2000. Ausgenommen bestimmte Modelle des Barchetta, Bravo, Dablo, Marea, Multipla, Palio, Punto und Stilo.
Alle Renault-Fahrzeuge sind geeignet, die seit dem 01.01.1997 vermarktet werden und mindestens die Abgasnorm Euro2 erfüllen. Ausgenommen sind alle Modelle des Renault R19 sowie einige Modelle des MEgane, Laguna, Espace, Velsatis und Avantime.
Grund für die Einführung des neuen E10-Kraftstoffs ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments. Das hat 2009 alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis zum Jahr 2020 einen Kraftstoff mit einem Ethanolgehalt von 10 Prozent zu verkaufen. Deutschland wollte bei der Einführung eine Vorreiterrolle spielen und hat per Gesetz vorgeschrieben, dass E10 bis Ende 2011 einen Anteil am Gesamt-Benzinabsatz von 6,25 Prozent ausmachen muss. Wird die E10-Quote nicht erreicht, müssen die Mineralölkonzerne Strafsteuern berappen – die dann vermutlich auf den Benzinpreis umgelegt werden.
Übrigens: Neben dem neuen E10-Biosprit wird es auch weiterhin das „alte“ E5-Benzin geben. Experten vermuten allerdings, dass die Mineralölgesellschaften den Preis für das alte E5-Benzin erhöhen werden.
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