Viele Excel-Tabellen werden mit der Zeit immer größer. So zum Beispiel Namenslisten. Wurde eine solche Liste ursprünglich einmal in der Reihenfolge Vor- und Nachname begonnen, wird es zunehmend schwieriger, sie nach dem Nachnamen zu sortieren. Gut, dass Excel hierfür eine Formel bereithält.
Die Voraussetzung für eine korrekte Sortierung, ist die Schreibweise im Format Vorname Leerzeichen Nachname ( = Max Mustermann).
Nehmen wir an, dass die Namen in den Zellen A2 bis A8 getauscht werden sollen. Dazu markierst du in der Spalte B, die benachbarten Zellen B2 bis B8. Dann trägst du in der Bearbeitungszeile folgende Formel ein:
Bestätige die Formel mit der Tastenkombination [Strg][Enter], damit Excel eine Matrixformel erzeugt. Gleichzeitig werden in der Spalte B die Einträge mit dem Nachnamen beginnend abgebildet und können nun entsprechend sortiert werden.
Hinweis
Wenn sich deine Namenseinträge in anderen Zellen befinden, musst du die Formel entsprechend anpassen.
Da auch wieder in diesem Jahr vermutlich viele Android-Tablets unter dem Weihnachtsbaum liegen werden, ist das für die Beschenkten eine sehr gute Nachricht. Bisher konnte man WhatsApp auf diesen Geräten nur über einen Umweg installieren.
Zusätzlich benötigte man in der Vergangenheit ein SMS-fähiges Telefon, damit der Bestätigungscode übermittelt werden konnte. Derzeit wird die neue Funktion in der WhatsApp Beta-Version 2.18.367 getestet, die auf dein Tablet heruntergeladen werden kann.
Wann die offizielle Version online gehen wird, ist zwar noch nicht bekannt, aber bis Weihnachten sollte das Update verfügbar sein.
Was beim iPhone schon länger funktioniert, wird nun auch bald bei Android möglich sein. Der WhatsApp-Messenger führt das Wischen zum direkten Antworten auf Nachrichten ein.
Bisher musste man länger auf die betreffende Nachricht tippen und dann in der Bearbeitungszeile den nach links gerichteten Pfeil drücken, um die Nachricht zitieren zu können.
Dies wird zukünftig viel einfacher sein. Dann reicht in Einzel- und Gruppen-Chats das Wischen von links nach rechts, um eine Nachricht zu zitieren und zu beantworten.
Derzeit wird die Funktion Wischen zum Antworten noch in der WhatsApp-Beta-Version 2.18.300 getestet und freigegeben, sobalt die Tests erfolgreich abgeschlossen wurden. Melde dich als Beta-Tester an, um das neue Feature vorab auszuprobieren.
Fahrzeuge mit Elektroantrieb werden von vielen Menschen eher skeptisch angesehen, weil sie meist keine große Reichweite haben und ein flächendeckendes Netz von Ladestationen fehlt. Das soll sich aber noch bis Ende 2018 ändern. Nach eigenen Angaben will Aldi Süd entlang von verschiedenen Autobahnen ein Netz von Schnellladesäulen aufbauen.
Entlang den Autobahnen A3, A5, A6, A7, A8 und A9 sollen insgesamt 28 neue 50-kW-Schnellladestationen auf dem Gelände von Aldi-Filialen entstehen. Diese sind maximal fünf Minuten von der Autobahn-Abfahrt entfernt.
Alle 160 Kilometer Strom tanken
Damit eine flächendeckende Ladeinfrastruktur entlang der Nord-Süd- und Ost-West-Routen entstehen kann, beträgt die maximale Entfernung zwischen den Aldi-Filialen mit Ladestationen 160 km.
30 Minuten laden für 200 Kilometer
Abhängig vom Fahrzeugtyp soll an den Schnellladesäulen eine Verlängerung der Reichweite um 200 km in gut 30 Minuten zu erreichen sein. Ideal um bei Aldi einen kurzen Einkauf zu machen…
Das kostet der Strom
Der Strom für die Ladesäulen produziert Aldi über die Fotovoltaik-Anlagen auf dem Dach der Filalen ausnahmslos selbst. Das Stromtanken ist nur während der Öffnungszeiten möglich, dafür ist es gratis und erfordert auch keinerlei Registrierung.
Für Huawei-Handy-Besitzer gibt es schlechte Nachrichten. Der VLC Media Player wurde für viele Geräte dieses Anbieters aus dem Google Play Store entfernt.
Begründet wird dieser Schritt von den Machern des VLC mit den strengen Stromsparfunktionen der Huawei-Smartphones. Die Stromsparfunktion beendet laut Aussage von VLC alle im Hintergrund laufenden Apps, außer der eigenen (Huawei-) Anwendungen.
Das führt dazu, dass auf den betroffenen Smartphones der Media Player einfriert und ein Hören im Hintergrund meist nicht mehr möglich ist. Auch die Ausnahmen, die manuell definiert werden können, sollen angeblich nicht funktionieren.
Auch wenn der VLC Media Player im Google Play Store nicht mehr heruntergeladen werden kann, so ist die Installation der APK-Datei aus alternativen Quellen immer noch möglich.
Tipp:
Für eine komfortable Installation von APK-Dateien verwendest du am besten AirDroid.
Seit dem letzten Systemupdate (iOS) verschärft Apple sein Vorgehen gegen systemweite Werbe- und Inhaltsblocker, die über VPN-Server laufen. Für diesen Ausschluss von VPN-Blockern sorgen unter anderem auch die Änderungen der AGB`s.
Hier heißt es, dass eine App, die ein VPN-Profil oder ein Root-Zertifikat nutzt, um Werbung oder andere Inhalte in einer Dritt-App zu blockieren, von Apple abgelehnt wird. Der Safari-Browser bleibt hiervon jedoch ausgenommen.
Aktuell hat es bereits die neue App von AdGuard getroffen. Eine entsprechende Information hat das Unternehmen auf seiner Webseite veröffentlicht.
App Store
Dennoch sind im App Store weiterhin VPN-Blocker erhältlich. Allerdings werden Aktualisierungen dieser Apps von Apple zukünftig verhindert, was einem Ausschluss für neue iOS-Versionen gleichkommt.
Betroffen sind aber nicht nur die Apps, die VPN-Server und/oder Zertifikate nutzen, sondern auch die Anbieter, die die Apple Schnittstelle des NEPacketTunnelProvider nutzen.
Warum sich der Apple-Konzern zu diesem Schritt entschlossen hat, bleibt (bisher) leider im Dunkeln. Wie so oft bei unbeliebten Entscheidungen.
Der norwegische Opera dümpelt mit ein paar wenigen Prozent Marktanteil immer noch am unteren Ende der Browser-Liste herum. Und das, obwohl er etliche Funktionen bietet, die in Google Chrome, Edge und Firefox nicht vorhanden sind. Das wird sich hoffentlich mit dem nächsten Update auf Version 55 ändern.
Die vielleicht wichtigste Änderung, die in der neuen Version Einzug halten wird, ist die Kompatibilität mit den Add-ons des Chrome Browsers.
Das Fehlen von Erweiterungen könnte potentielle Nutzer davon abgehalten haben, sich für den Opera als Standard-Browser zu entscheiden. Trotz der vielen innovativen Ideen (z. B. Mausgesten, VPN-Client, Picture-in-Picture für Videos), die die Programmierer in der Vergangenheit ihrem Browser eingebaut haben.
In Opera schlägt das Chrome-Herz
Schon vor einigen Jahren wechselten die Entwickler zur Chrome-Technik. Daher war es war schon in der Vergangenheit möglich, unter bestimmten Voraussetzungen die Chrome-Extensions zu verwenden. Da die erforderlichen Arbeitsschritte zu langwierig waren, hatte diese Variante wohl keine Freunde gefunden.
Damit ist aber bald Schluss. Mit kommenden Version 55 wird es offiziell möglich sein, seinem (neuen) Lieblingsbrowser die Erweiterungen aus dem Chrome Web Store hinzuzufügen. Die neuen Funktion können aber schon jetzt in der Betaversion getestet werden.
Schnellere Installation
Um ein Chrome-Addon für Opera herunterzuladen, ruft man den Chrome Web Store auf. Opera blendet dann eine Leiste ein, die dich informiert, dass du jetzt Chrome-Erweiterungen installieren kannst. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung namens Install Chrome Extensions, die man beim ersten Besuch des Chrome Web Stores angezeigt bekommt.
Sind die erforderlichen Berechtigungen einmal erteilt, kann heruntergeladen werden. Ein einzelner Klick auf den Button Hinzufügen reicht allerdings nicht aus, das weitere Vorgehen muss auch noch bestätigt werden. Anschließend wird man zur Seite der Erweiterungen umgeleitet und erst hier wird das Add-On mit der Schaltfläche Installieren dem Browser hinzugefügt.
Fazit:
Das dieses (neue) Verfahren noch einfacher umgesetzt werden kann, zeigt der Vivaldi-Browser. Dessen Gründer, Jon Stephenson von Tetzchner, war Mitbegründer und langjähriger Leiter von Opera, bevor er 2013 Vivaldi in´s Leben rief.
Bei Vivaldi reicht es aus, im Chrome Web Store das Add-On auszuwählen, auf Hinzufügen zu klicken und nochmals zu bestätigen. Keine Weiterleitung und keine überflüssigen Zwischenschritte.
Trotzdem ist Opera es wert, mal ausgiebiger getestet zu werden. Ich persönlich arbeite am liebsten mit diesem Browser. Und das schon seit vielen Jahren.
Der Chrome-Browser und das Android-Tablet Kindle Fire HD von Amazon sind prinzipiell untereinander kompatibel. Nur leider wird Google Chrome im Amazon App Store nicht angeboten. Dennoch besteht die Möglichkeit, über eine andere Plattform die Datei des Chrome herunter zu laden und auf dem Kindle zu installieren.
Zur Vorbereitung der Installation benötigst du einen Dateiexplorer wie den ES File Explorer oder das Tool AirDroid. Beide sind im Amazon App Store kostenlos erhältlich. Da AirDroid deutlich komfortabler ist und der Datenaustausch ohne USB-Kabel auskommt, beschränken wir uns in diesem Tipp auf die AirDroid-Variante.
Kindle Einstellungen ändern
Dann öffnest du auf deinem Kindle die App Einstellungen und rufst die Kategorie Gerät auf. Hier aktivierst du die Option Installation von Anwendungen zulassen.
Im nächsten Schritt lädst du die Chrome-App-Datei (APK) aus dem Web auf deinen PC herunter. Achte darauf, dass es eine vertrauenswürdige Quelle ist. Dazu gehören unter anderem die Webseite von Giga oder der APK-Mirror.
Chrome APK-Datei herunterladen
Um die APK-Datei auf deinem Kindle zu installieren, starte AirDroid auf dem Tablet sowie auf deinem PC und melde dich mit deinen Zugangsdaten an. Öffne in der AirDroid-Toolbox auf dem Computer die Option Apps und ziehe die APK-Datei per Drag & Drop in das AirDroid-Eingabefenster.
Die Datei wird nun automatisch auf das Mobilgerät übertragen. Folge abschließend den Installationsanweisungen auf dem Tablet.
Danach kann der Chrome Browser verwendet werden.
Tipp:
Auf diese Weise kannst du auch andere Android-Apps, die nicht im Amazon App Store erhältlich sind, auf dein Kindle Fire HD herunterladen und installieren.
Beim Speichern von Dokumenten kommt es bisweilen vor, dass Word den Vorgang wegen eines Dateiberechtigungsfehlers nicht abschließen kann. Die Folge ist, dass die aktuelle Textdatei nicht mehr gespeichert werden kann und daher mit einem neuen Namen gesichert werden muss. Kommt diese Fehlermeldung häufiger vor, dann lässt er sich mit über das Trust-Center vermeiden.
Über das Trust-Center (Vertrauensstellungscenter) wird ein „vertrauenswürdiger Speicherort“ festgelegt, der diesen Fehler behebt. Dazu klickst du in Word auf Datei | Optionen und öffnest das Trust-Center.
Anschließend wählst du auf der linken Seite in der Menüspalte den Eintrag Vertrauenswürdige Speicherorte aus und legst mit der Schaltfläche Neuen Speicherort hinzufügen den neuen Speicherplatz fest. Alternativ kannst du auch mit dem Button Durchsuchen zum neuen Speicherort navigieren.
Besonders wichtig ist es, die Option Unterordner dieses Speicherorts sind ebenfalls vertrauenswürdig auch zu aktivieren. Abschließend bestätigst du alle offenen Fenster mit OK.
Ab sofort sollte die Fehlermeldung Der Speichervorgang kann aufgrund eines Dateiberechtigungsfehlers nicht abgeschlossen werden nicht mehr auftauchen.
Bei vielen Handy-Modellen kommt es bisweilen einmal vor, dass sich das Display nicht dreht, wenn man es im Querformat hält. In 95 Prozent dieser Fälle, ist die versehentliche Aktivierung der Bildschirmsperre durch den Nutzer, die eigentliche Fehlerquelle. Den Rest teilen sich unterschiedliche Ursachen. Darunter befinden sich auch eine fehlerhafte Einstellung oder Kalibrierung des Sensors.
Nachdem du in den Einstellungen über den Eintrag Portrait die Option Bildschirm drehen kontrolliert hast und sich das Display trotzdem nicht automatisch dreht, fährst du mit diesen Arbeitsschritten fort:
Öffne die Telefon-App auf deinem Samsung Galaxy S8, tippe den Code *#0*# ein, und bestätige mit dem grünen Telefon-Button.
Dieser Code startet ein Menüfenster, in dem du die Option Sensor findest. Tippe diese Option an und wechsle zum Eintrag Gyroscope Sensor. Starte den Gyro Selftest um den Sensor neu zu kalibrieren.
Nach der Neukalibrierung sollte sich das Display wieder automatisch drehen. Wenn nicht, dann wird der Fehler wahrscheinlich an einem Hardware-Defekt liegen. In diesem Fall raten wir zur Kontaktaufnahme mit dem Samsung-Kundenservice.
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