Schlagwort: möglich

  • WhatsApp: Chat-Nachrichten auch nach der 7-Minuten-Frist für alle löschen

    Seit ein paar Tagen wird bei WhatsApp die Löschfunktion per Update an alle Nutzer verteilt und sollte nun bei jedem angekommen sein. Auch wir haben bereits darüber berichtet. Mit dieser Löschfunktion kann man bis zu sieben Minuten nach dem Versenden die Nachricht noch löschen. Ein kleiner Fehler in der Programmierung ermöglicht jedoch die Löschung bis zu sieben Tage nach dem Versand.

    Und so funktioniert´s:

    Die eigentliche 7-Minuten-Frist ist an die Systemzeit des Ursprungs-Gerätes gebunden. Ändert man die Systemzeit, dann ist die Löschung auch nach dieser kurzen Frist noch möglich.

    Flugmodus einschalten

    Merke dir das Datum und die Uhrzeit der zu löschenden Nachricht (siehe Zeitstempel) und aktiviere den Flugmodus. Dann beendest du WhatsApp komplett. Mit einem längeren Druck auf den Home-Button überprüfst du, ob die Messenger-App noch im Hintergrund aktiv ist.

    Systemzeit ändern

    Danach änderst du in den Einstellungen deines Smartphones das Datum und die Uhrzeit so, dass sie in das siebenminütige Zeitfenster der Nachricht passt.

    Anschließend (noch im Flugmodus) startest du WhatsApp und löschst die betreffende Chat-Nachricht.

    Internetverbindung wiederherstellen

    Schaltest du jetzt das Internet wieder ein, dann wird die Nachricht bei dem Empfänger oder der Gruppe gelöscht.

    Abschließend kann die aktuelle Uhrzeit auf deinem Gerät wieder eingestellt werden. Mal sehen, wie lange dieser Bug nach zukünftigen Updates noch bestehen bleibt.

    Der Trick funktioniert bei Android und iOS gleichermaßen.

  • Probleme bei der Wiedergabe von Videos im Edge-Browser beheben

    Wenn beim Edge-Browser die Wiedergabe von Videos nicht mehr (richtig) funktioniert, dann lässt sich das Problem in den meisten Fällen schnell beheben.

    Die häufigste Ursache liegt bei veralteten Treibern des Windows Betriebssystems und/oder der Grafikkarte deines Rechners. Da der Edge ein fester Bestandteil von Windows 10 ist, kann er zur Aktualisierung nicht deinstalliert und neu aufgespielt werden.

    Windows Updates prüfen

    Prüfe über Einstellungen | Update und Sicherheit ob neue Updates verfügbar sind. Solltest du in der Vergangenheit die automatischen Updates deaktiviert haben, dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, sie wieder zu aktivieren. Nach der Aktualisierung des Betriebssystems startest du den Computer neu. Anschließend versuchst du nochmals, das Video zu starten. Ist die Wiedergabe weiterhin nicht möglich, folgt der nächste Lösungsversuch.

    Grafikkarte auf neuestem Stand?

    Die häufigste Ursache für Wiedergabeprobleme sind die Treiber von Grafikkarten. Die Hersteller bieten auch hier eine automatische Updatefunktion an, die du ebenfalls überprüfen solltest. Hier kommt es nämlich recht häufig zu Verbindungsproblemen mit den Servern der Hersteller. Im Zweifelsfall musst du die neuen Treiberversionen über die Webseite manuell herunterladen und installieren. Besonders einfach ist es bei NVIDIA, an die benötigten Treiber zu kommen.

    Die Grafikkartentreiber lassen sich auch über den Geräte-Manager recht einfach aktualisieren. Mit einem Rechtsklick auf den Eintrag deiner Grafikkarte im Geräte-Manager und dem Befehl Treibersoftware aktualisieren bringst du die Treiber wieder auf den neuesten Stand.

    Softwarerendering aktivieren

    Eine weitere Möglichkeit, den Edge zum Abspielen von Videos zu bewegen, ist die Verwendung des Softwarerenderings. Die Aktivierung nimmst du über Systemsteuerung | Netzwerk und Internet | Internetoptionen vor. Hier aktivierst du im Bereich Grafikkarte mit Beschleunigung auf der Registerkarte Erweitert, die Option Softwarerendering anstelle von GPU-Rendering verwenden.

  • In Windows 8 ein lokales Benutzerkonto erstellen

    Das altbekannte lokale Benutzerkonto gibt es noch, obwohl sich Microsoft alle Mühe gibt, dies zu verhindern. Bei Windows 10 erscheint der Begriff selbst kaum noch und die Schritte zur Erstellung eines lokalen Benutzerkontos sind in den Hintergrund getreten. Bei Windows 8, sowie der Version 8.1 lässt sich diese Kontovariante aber trotzdem noch einrichten.

    Unter Windows 8 konnte man während des Setups noch per Hyperlink direkt ein lokales Benutzerkonto erstellen. Dieser Link fehlte dann schon bei der Veröffentlichung der Version 8.1 und wurde durch die Anmeldeprozedur mit E-Mail-Adresse und Passwort für das Microsoft-Konto ersetzt.

    Die Anmeldung beim Microsoft-Konto lässt sich, zugunsten des lokalen Benutzerkontos, einfach austricksen. Während des Setup-Vorgangs wird nach der Meldung Internetverbindung wird hergestellt direkt die nächste Meldung Wir richten Ihr Konto ein angezeigt und die Anmeldemaske per E-Mail-Adresse erscheint.

    Hier tippst du eine beliebige Zeichenfolge ein, zum Beispiel xxx und klickst auf Weiter. Natürlich erkennt Windows 8.1 die Anmeldung nicht, die mit der Meldung Ihre E-Mail-Adresse oder das Kennwort ist falsch. Falls Sie sich nicht mehr an Ihr Kennwort erinnern, fahren Sie ohne Microsoft-Konto fort. quittiert wird.

    Dann klickst du den blauen Link in der Meldung an und wirst direkt zum nächsten Auswahlbereich weitergeleitet. Hier hast du die Wahl zwischen Noch einmal versuchen und Lokales Konto erstellen.

    Nun kannst du wie in den vorherigen Windows-Versionen das gewünschte lokale Benutzerkonto erstellen.

  • Funktioniert doch: Die Google Bildersuche für´s Handy

    Das man mit der Google-Suchmaschine auch eine Bildersuche durchführen kann, ist hinlänglich bekannt. Foto hochladen, Suche starten, auf das Ergebnis warten, fertig. Leider ist die Google Bildersuche aber nur mit dem PC oder einem Notebook möglich, bei mobilen Geräten wie Smartphones und Tablets wird diese Funktion nicht angeboten. Doch mit dem (kostenlosen) Onlinedienst CTRLQ des Entwicklers Amit Agarwal wird die Google Bildersuche wieder möglich.

    Um eine Bildersuche mit deinem Handy oder dem Tablet durchzuführen, rufst du in deinem mobilen Browser die Webseite https://ctrlq.org/google/images/ auf. Tippe dann auf den Button Upload Picture und navigiere über den nachfolgenden Dialog zum Speicherplatz (z. B. Galerie) des Handys.

    Wähle nun das Bild aus, dass du für die Suche hochladen möchtest. Der Upload startet dann automatisch. Nach ein paar Sekunden lässt du dir die Ergebnisse durch Tippen auf die Schaltfläche Show Matches anzeigen.

  • Kohlenmonoxid: Die unterschätzte Gefahr in Haus, Garage und Gartenlaube

    Seitdem die sechs Jugendlichen im unterfränkischen Arnstein bei Würzburg tot aufgefunden wurden, ist ein Atemgift wieder in unser Gedächtnis zurückgekehrt. Das oft unterschätzte Kohlenmonoxid. Es tötet meist unbemerkt und lautlos. Aber man kann sich auch dagegen schützen.

    Das Kohlenmonoxid selbst ist farb-, geruchs- und geschmacklos. Das ist der Grund warum jedes Jahr mehrere hundert Menschen in Deutschland daran sterben. Man bemerkt es kaum. Außerdem sind die Moleküle des Gases so klein, dass auch Wände keine effektiven Hindernisse darstellen.

    Was sind die Vorboten einer Kohlenmonoxid-Vergiftung?

    Das Gas blockiert im Körper den Transport von Sauerstoff im Blut. Durch die Fähigkeit, sich bis zu 300 mal stärker als Sauerstoff an den roten Blutfarbstoff Hämoglobin zu binden, kann der Erstickungstod recht schnell eintreten.

    Anzeichen für eine beginnende Kohlenmonoxid-Vergiftung sind (nicht immer in dieser Reihenfolge) Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, Verwirrtheit, verlangsamte Bewegungen und Bewusstlosigkeit.  Bei hoher Konzentration kann der Tod innerhalb von zehn Minuten eintreten.

    Diese Anzeichen können auch leicht fehlinterpretiert werden. Sie können auch bei Nahrungsmittelvergiftungen, beim Genuss von Alkohol, Drogen oder nach der Einnahme von Medikamenten auftreten.

    Beim geringsten Zweifel, ob es sich nicht doch um eine Kohlenmonoxid-Vergiftung handeln könnte, sollte ein Notarzt gerufen werden. Selbst eine leichte Vergiftung kann später noch zu Gesundheitsproblemen führen. Nur er kann geeignete Gegenmaßnahmen (z. B. Zuführung von reinem Sauerstoff) veranlassen.

    Die möglichen Gefahrenquellen

    Alles was  zu organischen Brennstoffen zählt, produziert bei Verbrennung auch Kohlenmonoxid. Gefährlich wird es dann, wenn für den Verbrennungsprozess nicht genügend Sauerstoff zur Verfügung steht. Dazu gehören insbesondere Gartengrills mit noch glimmender Kohle, offene Kamine und Öfen mit Holz-, Kohle- oder Öl-Feuerung. Und last but not least, sollte man auch die Heizpilze und die Katalyt-Heizöfen, die mit Propangasflaschen betrieben werden, nicht vergessen.

    Ein Holzkohle-Grill gehört daher ebenso wenig in einen geschlossenen Raum, wie ein benzinbetriebener Stromgenerator, der offensichtlich der Grund für die sechs toten Jugendlichen in Arnstein war.

    In gleichem Maße gefährlich sind auch unsachgemäß eingestellte und/oder installierte Drosselklappen von Kaminen und Kaminöfen. Insbesondere bei Kaminen sollte darauf geachtet werden, dass sie (z. B. durch Vogelnester) nicht verstopft sind. Aus dem gleichen Grund dürfen auch Zwangsentlüftungen von Dachfenstern, Boilern, Kühlschränken und Durchlauferhitzern nicht abgedeckt werden.

    Defekte Heizanlagen und Gastherme in Heizungskellern sind eine besondere Gefahrenquelle. Wird hier nicht auf eine ausreichende Belüftung geachtet, kann der nächste Kellerbesuch auch der Letzte sein.

    Besonders tückisch ist aber auch ein Lagerraum mit Holzpellets. Selbst hier entsteht eine nicht unerhebliche Menge an Kohlenmonoxid. Daher ist auf eine ausreichende, permanente Belüftung zu achten.

    Der Schutz

    Der beste Schutz gegen Kohlenmonoxid ist eine gute Belüftung, sowie die regelmäßige Kontrolle und Wartung von Öfen, Kaminen und Heizungen.

    Auch auf technischer Seite kann man etwas tun. Die vielgelobten und mittlerweile vorgeschriebenen Rauchmelder sind kein(!) effektiver Schutz vor einer Kohlenmonoxid-Vergiftung, da ihre Funktionsweise anders konzipiert ist.

    Hier sind sogenannte Gasmelder (CO-Warner) erforderlich. Sie gibt es im Fachhandel und in gut sortierten Baumärkten. Die Preise variieren zwischen 20 und 50 Euro. Auf jeden Fall sollte man sich vor dem Kauf ausgiebig informieren und im Geschäft beraten lassen.

    Bei der Installation ist darauf zu achten, dass sie im oberen Bereich von Räumen angebracht werden. Kohlenmonoxid ist etwas leichter als Luft, steigt daher nach oben und verbreitet sich auf ähnliche Weise.

    Tipp:

    Wer zuhause mit Gas heizt und/oder kocht, der sollte zusätzlich noch über die Anschaffung eines Erdgas- und Flüssigkeitsgasmelder nachdenken. Er registriert das Austreten von Methan und Erdgas, das ebenfalls leichter als Luft ist.

    Bei der Verwendung von Propan-/Butangas ist ebenfalls ein weiterer Gasmelder erforderlich. Dieses Gas ist schwerer als Luft und sammelt sich am Boden. Dieser Melder wird dann in Bodennähe angebracht.

  • Zwei Tricks, die Daten auf USB-Sticks retten können

    Mit zunehmendem Alter werden auch USB-Sticks fehleranfällig. Das Gehäuse und die Lötstellen können beschädigt sein. Das hängt natürlich stark davon ab, wie der Stick in der Vergangenheit behandelt wurde. Mechanische und thermische Belastungen lassen den Stick schnell altern und die gespeicherten Daten könnten verloren gehen. Zwei etwas ungewöhnliche Methoden können zur Rettung der Daten angewendet werden, wenn auf den USB-Stick nicht mehr zugegriffen werden kann.

    Klebe-Trick

    Für den ersten Rettungsversuch benötigst du nur etwas Klebeband. Dann entfernst du vorsichtig das Gehäuse des USB-Sticks und wickelst das Klebeband fest um die Speicherbausteine. Dadurch werden die Kontakte des Speichers wieder auf die Platine gedrückt und du kannst jetzt versuchen, die Daten vom Stick herunterzuziehen.

    Heißer Trick

    Wenn der Tesafilm-Trick nicht erfolgreich war, dann kommt dein Backofen zum Einsatz, den du jetzt schon mal auf 200 Grad Celsius vorheizt.

    Entferne den zuvor angebrachten Klebestreifen wieder und lege den USB-Stick – ohne Gehäuse – in den heißen Backofen. Durch die Hitze werden alle Kontakte nachgelötet. Nach zirka fünf Minuten schaltest du den Backofen aus, öffnest die Backofentür und lässt den Stick eine halbe Stunde abkühlen.

    Danach kannst du erneut versuchen, die Daten herunter zu kopieren.

    Über eines muss man sich aber beim Backofen-Trick im Klaren sein: Durch diese Behandlung kann der USB-Stick unwiederbringlich zerstört werden. Das wird aber kein großer Verlust sein, da er selbst bei Erfolg beider Methoden, nicht weiter verwendet werden sollte.

    Beide Daten-Rettungsversuche sollten nur als allerletzte Möglichkeit zur Anwendung kommen, wenn alle anderen Wiederherstellungsversuche mit (unterschiedlicher) Recovery-Software erfolglos waren.

    Wenn sich auf dem betreffenden USB-Stick sehr wichtige Daten befinden, ist es empfehlenswerter, einen Datenrettungs-Profi zu konsultieren. Eine Schnell-Recherche ergab, dass Beträge ab 45 Euro aufwärts erhoben werden. Selbst ein paar hundert Euro sind zu verschmerzen, wenn der zu erwartende Schaden wesentlich höher ist.

  • Windows 10: Weiterhin kostenloses Upgrade für einen eingeschränkten Personenkreis verfügbar

    Vor ein paar Tagen, am 29. Juli 2016, lief das Microsoft-Angebot für das kostenlose Windows 10 Upgrade aus. Ab sofort müssen Umsteiger das neue Betriebssystem käuflich erwerben. Doch einem kleinen Personenkreis erlaubt Microsoft weiterhin das kostenlose Aufrüsten.

    Jeder Nutzer, der eine Hilfstechnologie verwendet, ist weiterhin berechtigt, das Gratis-Upgrade durchzuführen. Hilfstechnologien sind spezielle Hard- oder Software-Lösungen, die Menschen mit Behinderungen eine erleichterte Nutzung des Computers ermöglicht.

    Als bekannteste Hilfstechnologien wären hier spezielle Eingabegeräte (z. B. Spracheingabe u. -ausgabe) oder hohe Kontrastauflösungen und besondere Konfigurationen für die Bedienung von Peripheriegeräten wie Maus, Drucker, etc. zu nennen.

    Auf jeden Fall sollten berechtigte Personen den Anbieter der verwendeten Hilfstechnologie kontaktieren, um eine Kompatibilität der Soft- oder Hardware mit Windows 10 zu gewährleisten. Anschließend kann man dann über eine Microsoft Webseite ein 5,5 MB großes Kompatibilitätstool herunterladen, dass die Berechtigung/Lizenzbedingungen prüft und anschließend das Upgrade durchführt.

    Tipp:

    Das am 02. August 2016 veröffentlichte Anniversary Update für Windows 10 enthält umfangreiche Verbesserungen für  diese Hilfstechnologien. Zudem nennt Microsoft in dem Zusammenhang auch noch keine Ablauffrist für Windows 10 Upgrades.

  • Trojaner HummingBad infiziert schon 85 Millionen Android-Geräte weltweit

    Das israelische Unternehmen für Sicherheitssoftware, CheckPoint, entdeckte den Trojaner HummingBad bereits im Februar 2016. Bei Bedarf rootet HummingBad das Android-Gerät und erlangt so vollen Zugriff auf das gesamte System. Das Gemeine an dieser Malware ist, dass sie fast unsichtbar agiert und man sie nicht sofort als Schadprogramm erkennen kann. Aber es gibt Anzeichen für dessen Existenz.

    Offenbar stehen für die Täter (noch) nicht die persönlichen Daten eines Handy-Besitzers im Vordergrund. Vielmehr interessieren sie die Klickzahlen auf Werbebanner. Die gekaperten Geräte klicken selbstständig auf Werbebanner und sollen auf diese Weise angeblich um die 300.000 Dollar pro Monat erwirtschaften.

    Anfänglich war der Trojaner auf Porno-Webseiten als Drive-by-Download eingebettet, berichtet der Sicherheits-Blog von CheckPoint. Leider fehlt hier aber der Hinweis, dass sich im Google Play Store ungefähr 200 infizierte Apps befinden, die den Trojaner HummingBad verteilen.

    Infiziert oder nicht infiziert – das ist hier die Frage

    Das Erkennen von HummingBad ist nicht leicht, da viele Virentools den Schädling (noch) nicht erkennen. auch wird kein App-Symbol im Homescreen angezeigt. Das sicherste Anzeichen für das Vorhandensein von HummingBad ist, dass der Trojaner automatisch weitere Apps auf ein infiziertes Gerät herunterladen und installieren kann. Findest du plötzlich neue Programme, die du nicht selbst heruntergeladen hast, dann war es sehr wahrscheinlich HummingBad. Ein weiteres Anzeichen ist, wenn in deinen installierten Apps plötzlich viel mehr Werbung als gewöhnlich angezeigt wird.

    Am häufigsten sind Geräte mit dem Betriebssystem Android 4.1 bis 4.3 (Jelly Bean) und 4.4 (KitKat) betroffen. Sie machen cirka 90 Prozent der infizierten Smartphones und Tablets aus.

    Was kann ich tun? Wie kann ich mich schützen?

    Da HummingBad von Antivirenpogrammen derzeit noch nicht erkannt wird, gibt es auch keine Gegenmaßnahmen, die wirksam wären. Bis auf eine: Nur ein kompletter Reset auf Werkseinstellungen entfernt die Malware restlos. Bei der Neueinrichtung deines Gerätes sollte die erste App die du herunterlädst, ein guter Android-Virenscanner sein. Es wird hoffentlich nicht mehr lange dauern, bis HummingBad endlich erkannt wird.

    Um eine Neuinfizierung deines Androiden zu verhindern, solltest du vor dem Download einer App aus dem Play Store auf ein paar kleine Einzelheiten achten.

    Misstrauisch solltest du werden, wenn eine App chinesischer Herkunft schlampig ins Deutsche oder Englische übersetzt wurde. Meist handelt es sich hier um automatische Übersetzer wie Google Translate, deren Fehlerquote immer noch recht hoch ist. Im Zweifelsfall solltest du dich dann gegen die Installierung dieser App entscheiden.

    Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn man ein chinesisches Import-Handy im Internet oder bei Auktionsplattformen kaufen möchte. Besonders billige oder bereits gebrauchte Geräte sollte man vor der ersten Benutzung sicherheitshalber eigenhändig auf die Werkseinstellungen zurücksetzen.

    Wer sind die Betrüger?

    In einem kürzlich veröffentlichtem Blogeintrag vermutet der Softwarehersteller CheckPoint das chinesische Unternehmen Yingmob, das sich als professionelles Werbeunternehmen im Web präsentiert. Diese Firma soll auch verantwortlich für den iOS-Trojaner YiSpecter sein.

    So schlimm diese Malware auch ist, so tritt sie meist in Asien auf. An der Spitze stehen hier China und Indien mit weit über einer Million infizierter Geräte. In Deutschland sind es immerhin schon 40.000 Tablets und Handys, Tendenz steigend. Das zeigen die von CheckPoint ermittelten 13 Millionen Angriffsversuche.

  • Mit WLAN Call der Telekom auch ohne Mobilfunkverbindung telefonieren

    Mobiles Telefonieren über das Internet ist ab sofort auch bei der deutschen Telekom möglich. Die Tarifoption WLAN Call ist kostenfrei und wird zu dem bestehenden Mobilfunkvertrag hinzu gebucht.

    Erforderliche Voraussetzungen

    Bei der Nutzung von WLAN Call sind Mindestvoraussetzungen zu beachten. Der Mobilfunkvertrag muss VoLTE-fähig sein (Voice over LTE), und das Handy die WLAN-Call-Funktion unterstützen. Wie diese Tarifoptionen gebucht werden können, wird hier beschrieben.

    Derzeit unterstützen nur zwei Geräte die neue Option. Lediglich mit dem Samsung Galaxy S6 und dem Galaxy S6 Edge können die Kunden per WLAN Call miteinander kommunizieren. In den nächsten Monaten sollen aber recht schnell weitere Hersteller folgen und kompatible Geräte anbieten.

    Was ist der Vorteil von WLAN Call?

    In vielen, massiven Gebäuden ist meist eine gute Mobilfunkverbindung nicht möglich. Gespräche, die man außen begonnen hat, reißen dann im Gebäude ab. Hier springt dann automatisch WLAN CALL ein und sorgt für eine unterbrechungsfreie Verbindung. Natürlich nur dann, wenn im Gebäude eine ausreichende WLAN-Signalstärke mit mindestens 100KB Bandbreite zur Verfügung steht.

    Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch eine Allnet Flat, da beim Telefonieren über WLAN Datenvolumen verbraucht wird.

    Nachteile

    Nachteile gibt es kaum. Ein Notruf oder das Versenden von USSD-Codes ist über WLAN Call nicht möglich. Was alles möglich ist, fasst die ausführliche Informationsseite der Telekom zum Thema WLAN CALL zusammen.

    Kosten

    Auch wenn die Tarifoption WLAN CALL keinen Cent kostet, sind die Telefonate trotzdem kostenpflichtig. Die Preise pro Minute und pro SMS richten sich dabei nach deinem Telefontarif.

    Besonders vorteilhaft ist die Nutzung im Ausland. Über WLAN CALL nach Deutschland geführte Telefonate werden nach dem Inlands-Tarif abgerechnet. Nur die Telefonate in´s Ausland werden auch als solche berechnet.