Schlagwort: moral

  • Facebook drückt uns heimlich Amerikas puritanische Moralvorstellungen auf

    Dass die USA strengere Moralvorstellungen haben, ist mittlerweile bekannt. Da werden nicht nur Brustwarzen in Film und Fernsehen wegretuschiert, auch die schwangere Barbie wurde vom Markt genommen. Dem stehen die großen amerikanischen Internet-Giganten ebenfalls in Nichts nach. Jetzt will auch Facebook komplett sexfrei werden und hat alle sexuellen Inhalte verboten.

    Facebook will sauber werden

    Bereits Mitte Oktober 2018 wurden die Gemeinschaftsstandards heimlich geändert. Hier werden unter anderem folgende Kontaktaufnahmen und die Nennung von sexuellen Handlungen verboten:

    • Vage anzügliche Bemerkungen wie „möchte heute Nacht noch Spaß haben“
    • Sexualisierter Slang
    • Sexuelle Andeutungen wie die Erwähnung sexueller Rollen, Stellungen oder Fetischszenarien
    • Inhalte (von Hand gezeichnet, digital oder echte Kunstobjekte), die explizite sexuelle Handlungen oder eine bzw. mehrere anzüglich positionierte Person(en) zeigen oder zu zeigen scheinen.

    Das bedeutet im Klartext: Auch Flirten oder Bemerkungen wie „Wollen wir heute Nacht noch Spaß haben?“ sind ab sofort verboten. Ebenso die bloße Erwähnung von genitaler Sauberkeit ist nicht mehr erlaubt und ist von der Löschung bedroht.

    Dies gilt übrigens auch für die Abbildung von Kunstobjekten (Aktmalerei, Statuen).

    Das besondere daran ist, dass die Verbote nicht nur für die öffentlichen Posts und Kommentare gelten, sondern auch für private Chats und Gruppen. Allerdings muss mindestens ein Mitglied dieser Gruppen einen anzüglichen Post melden, bevor er gelöscht wird.

    Kampf gegen sexuelle Ausbeutung oder doch Zensur?

    Der Grund für diese Änderungen ist wohl ein sehr allgemein gehaltenes US-Gesetz zur Verhinderung von sexueller Ausbeutung, Prostitution und Menschenhandel. Facebook hat dies zwar verneint, wies aber auf die Problematik der Unterscheidung von einvernehmlichem Handeln und sexueller Ausbeutung hin. Also besser alles löschen als zu wenig.

    Kritiker wie EFF (Electronic Frontier Foundation) bezeichnen dieses Verhalten als klassische Zensur. Es scheint eher so zu sein, als wollten die konservativen US-Politiker uns bevormunden und dem Rest der Welt ihre Wertvorstellungen aufzwingen.

    Zumindest die Worte Erektion und feucht bleiben (noch) erlaubt. Schöne, neue digitale Welt!

  • Cloudspeicher: Unkomplizierte und effektive Datenverschlüsselung

    Cloudspeicher: Unkomplizierte und effektive Datenverschlüsselung

    Die Datenspeicherung im Web (Cloud-Speicher) ist ein sehr beliebtes Mittel, wenn Dateien zu jeder Zeit verfügbar sein müssen. Auch die Weitergabe von großen Dateien, die nicht per E-Mail versendet werden können, ist hier möglich. Der große Nachteil bei den meisten Cloud-Anbietern ist die Datensicherheit. Persönliche Dateien sollten daher verschlüsselt werden. Aus der Masse der Verschlüsselungstools ragt der deutsche Anbieter Cloudfogger besonders heraus.

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    Er zeichnet sich durch eine automatische AES 256 Bit Verschlüsselung aus, die per RSA Public-Key-Verfahren in jeder Datei gespeichert wird. Das bedeutet, du speicherst eine Datei in dem betreffenden Cloudfogger-Ordner wo sie automatisch verschlüsselt und in der Cloud synchronisiert wird. Willst du später auf die verschlüsselte Datei zugreifen, dann öffnest du sie wie gewohnt, da auch die Entschlüsselung automatisch erfolgt. Aber alles der Reihe nach…

    Zuerst einmal  musst du das Verschlüsselungstool herunterladen und installieren. Auf der Webseite www.cloudfogger.com ist es für privaten Einsatz kostenlos als Download erhältlich. Wähle einfach die Version für dein Betriebssystem aus. Cloudfogger ist mit Windows, Mac OSX, iOS und Android kompatibel.

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    Folge einfach dem Download- und Installationsassistenten durch den gesamten Prozess. Während der Installation wirst du aufgefordert, eine Registrierung (ebenfalls kostenlos) mit E-Mail und Passwort durchzuführen. Daraus stellt Cloudfogger die Verschlüsselung für deine Daten her.

    Während der Installation kannst du auch direkt schon Personen definieren, die später Zugriff auf deine gesicherten Cloud-Daten erhalten sollen. Dazu gibst du einfach nur die E-Mail-Adresse(n) ein. Die Freigabe ist nicht zwingend erforderlich, sie kann auch später noch durchgeführt werden.

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    Nach der Installation kann Cloudfogger direkt verwendet werden.

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    Neben der automatischen Verschlüsselung durch Verschieben, steht auch noch die Verschlüsselung einzelner Dateien per Kontextmenü zur Verfügung. Das ist besonders vorteilhaft, wenn du sensible Dateien mit einem USB-Stick transportieren möchtest.

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    Cloudfogger erkennt und unterstützt derzeit folgende 13 Onlinespeicher:

    • Dropbox
    • Microsoft OneDrive
    • Google Drive
    • Box
    • MEGA
    • SugarSync
    • VirtualDrive
    • Telekom Mediencenter
    • Strato HiDrive
    • GoodSync
    • OwnCloud
    • Bitcasa
    • 1&1 SmartDrive

    Fazit:

    Einfacher kann Datenverschlüsselung kaum sein! Da haben die automatischen Datenscans der Anbieter wie Apple und Microsoft keine Chance mehr, deine persönlichen Inhalte zu analysieren.

  • iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

    iCloud, OneDrive und Co. – Die Gefahr für deine Urlaubsfotos

    20 Prozent der deutschen Internet-User verwenden die Cloud als Speicher für persönliche Daten wie Fotos, Videos und Dokumente. Die am häufigsten verwendeten Cloud-Speicher werden von amerikanischen Firmen wie Google (Drive), Microsoft (OneDrive) und Apple (iCloud) angeboten. Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Über die Nutzungsbedingungen wollen viele Cloud-Dienste den Nutzern ihre teilweise überzogenen Moralvorstellungen aufzwingen. Das heisst im Klartext: Deine Strandfotos aus dem Urlaub können zu einer Kontosperrung führen. Dann sind nicht nur diese Bilder weg, sondern alle anderen gespeicherten Daten auch. Dagegen sollte man sich schützen.

    Ist ein Cloud-Konto mal gesperrt, ist es fast nur Glückssache, es wieder entsperren zu lassen, da eine manuelle Kontrolle durch die Mitarbeiter des Anbieters erfolgt. Und diese sind bei den Online-Riesen wie Google und Microsoft für „Otto-Normal-User“ ohne anwaltliche Hilfe kaum erreichbar.

    Neuronale, selbst lernende Software entscheidet

    Dabei ist der Mensch noch nicht einmal das größte Problem, sondern die eingesetzte neuronale Software. Die Suchalgorithmen werden vor dem Einsatz mit Millionen entsprechenden Daten gefüttert. Zusammen mit der Festlegung von schwammigen Regeln lernt die künstliche Intelligenz selbstständig und trifft dann auch eigenständige Entscheidungen. Terminator´s Skynet lässt grüßen.

    Schwammige Formulierungen der EULA

    Wie schwammig diese Vorgaben sind, belegt ein Blick in die Nutzerbedingungen und Verhaltensregeln der beiden prüdesten Cloud-Provider Microsoft und Apple.

    Die Verhaltensregeln von Microsoft verbieten in den unzulässigen Verhaltensweisen zum Beispiel:

    Nacktaufnahmen, einschließlich vollständiger oder teilweiser Nacktaufnahmen von Menschen oder in Cartoons, Science Fiction oder Manga.

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    Die Nutzungsbedingungen von Apple sind noch schwammiger formuliert. Hier sind unter anderem Inhalte verboten, die rechtswidrig, belästigend, bedrohend, schädlich, unerlaubt, verleumderisch, beleidigend, missbräuchlich, gewaltverherrlichend, obszön, vulgär, etc… sind. Diese und weitere Begriffe, die in diesen Nutzungsbedingungen definiert wurden, öffnen der Willkür Tür und Tor.

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    Vertragsklauseln in Deutschland unwirksam?

    Manche Klauseln sind moralisch nicht nur überzogen, der Rechtsanwalt für IT-Recht, Christian Solmecke, bezeichnet sie auch als in Deutschland unwirksam.

    Am entspanntesten gibt sich noch der Anbieter Google. Wird Drive nur als persönliches Backup verwendet, passiert meist nichts. Erst wenn die Inhalte auf den Google-Plattformen veröffentlicht werden und Beschwerden eingehen, wird Google aktiv und prüft die beanstandeten Daten auf Rechtsverstöße.

    Die Gegenmaßnahmen

    Um zu verhindern, dass die Fotos in der Cloud gesperrt werden und somit verloren sind, kann man eigentlich nur drei Gegenmaßnahmen ergreifen:

    1. Cloud-Anbieter mit Speicherort in Deutschland nutzen
    2. gespeicherte Cloud-Daten zusätzlich auf Festplatte sichern
    3. vor dem Hochladen in die Cloud, alle Daten auf dem Rechner verschlüsseln

    Für die lokale Verschlüsselung kann man beispielsweise die Tools Boxcryptor oder PanBox des Fraunhofer-Instituts verwenden.

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    Beide Programme gibt es kostenlos im Web.

    Das die Verschlüsselung von Daten in der Cloud ebenso wichtig ist, wie beim E-Mail-Versand, zeigt folgende Rechtslage:

    In den USA ist es beispielsweise verboten, die eigenen Kinder am Strand zu fotografieren (auch für das private Fotoalbum).

    Diese Bilder dann in der Cloud zu speichern, führt höchstwahrscheinlich zur Konto-Sperrung. Ist das Kind dann auch noch splitternackt, könnte dies sogar zur Strafverfolgung wegen Kinderpornografie führen.