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Seit Januar 2014: Die neuen Bestimmungen für den KFZ-Verbandkasten

Einen aktuellen Verbandkasten muss jeder Autofahrer in seinem Fahrzeug mitführen. Abgelaufene Verbandkästen, wie auch nicht vorhandene Ausrüstung ziehen bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld nach sich, das zwischen 5 Euro und 25 Euro liegen kann. Daher sollten Sie regelmäßig prüfen, ob der Inhalt noch nicht abgelaufen ist. Zum 01. Januar 2014 ist die geänderte DIN 13164 in Kraft getreten und somit müssten Sie den Inhalt Ihres Verbandkasten ohnehin kontrollieren.

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Schwacke Wertermittlung kostenlos: Den Fahrzeugwert (KFZ-Wert, Restwert) kostenlos schätzen und bewerten lassen

Wer seinen Gebrauchten verkaufen und dabei einen guten Preis erzielen möchte, sollte den Marktpreis kennen. Profis verwenden zur Ermittlung der Gebrauchtwagenpreise die Schwacke-Liste. Alledings gibt es die Bewertung per Schwacke nicht kostenlos. Wer die rund 7 Euro pro Schwacke-Bewertung scheut, findet im Netz kostenlose Schwacke-Alternativen.

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