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  • BGH-Urteil zu Kreditgebühren: Hier gibt’s Musterschreiben und Vorlagen für den Einspruch

    Das BGH-Urteil zu Kreditgebühren ist eingeschlagen wie eine Bombe. Zumindest bei den Versicherungen. Denn endlich gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung zu Gebühren bei Verbraucherkrediten. Der Bundesgerichtshof BGH hat entschieden, dass Banken und Sparkassen für die Bearbeitung von Verbraucherkrediten keine gesonderten Gebühren berechnen dürfen. Und durften. Die gute Nachricht für alle Kreditnehmer: mit einem Musterschreiben können Sie sich wehren und bereits gezahlte Gebühren zurückfordern. Wir zeigen, wie’s geht und wo Sie die richtigen Musterschreiben für den Einspruch finden.

    Darum geht’s: Geld zurück wegen unzulässiger Kreditkosten

    Darum geht’s im BGH-Urteil mit den Aktenzeichen XI ZR 170/13 und XI ZR 405/12: Die Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Verbraucherkrediten, in denen Bearbeitungsentgelte genannt werden, sind unzulässig, da sie den Kunden benachteiligen. Falls Sie in den letzten Jahren einen solchen Kreditvertrag abgeschlossen, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Das gilt zumindest für Verträge, die ab Anfang 2011 geschlossen wurden und die – ganz wichtig – die ungültige Klausel in den AGB enthalten. Verträge vor 2011 könnten allerdings verjährt sein. Zudem dürfen Sie bei den damaligen Kreditverhandlungen keinen Einfluss auf die Gebühr gehabt haben. Es muss sich also um die Standardgebühren und nicht individuell ausgehandelte Gebühren handeln.

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    Download Standard-Musterschreiben und rechtssichere Vorlage für den Einspruch

    Sie sind betroffen und haben noch einen aktuellen oder abgelaufenen Kreditvertrag mit der unzulässigen Klausel? Dann können Sie Geld zurückfordern; in den meisten Fällen mehrere hundert Euro. Im Internet gibt es kostenlose Musterschreiben, mit denen Sie ganz einfach die erhobenen Kreditgebühren zurückverlangen können. Zum Beispiel auf der Webseite des Rechtsanwalts Lenné, der das Urteil erwirkt hat. Dabei handelt es sich allerdings um ein Blanko-Muster dass Sie ausdrucken und nachträglich mit Ihren Daten ausfüllen müssen – wenig komfortabel.

    Optimal: Individuelles Musterschreiben und rechtssichere Vorlage

    Besser als das Standard-Musterschreiben ist die individuelle Vorlage vom Anbieter SmartLaw. Hier können Sie in wenigen Schritten ein individuelles Einspruch-Anschreiben erstellen. Der Clou: Per Assistent geben Sie zunächst alle relevanten Daten wie Adresse der Bank, Darlehensnummer und Vertragsnummer, Höhe der Gebühren und Ihre Kontodaten für die Erstattung ein. Daraus erstellt der Assistent dann einen fix-und-fertiges Einspruch. Rechtssicher und optimal auf Ihren Fall zugeschnitten. Das müssen Sie nur noch ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre Bank schicken.

    Das Erstellen des individuell Einspruchs geht mit dem SmartLaw-Assistenten kinderleicht:

    1. Klicken Sie auf der Seite www.smartlaw.de/rueckforderung-bearbeitungsgebuehr auf Hier starten.

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    2. Danach fragt der Assistent Schritt für Schritt die einzelnen Informationen ab, die für den individuellen Einspruch notwendig sind. Im erste Schritt geht es um die Daten zu Ihrem Kreditvertrag, also die Vertragsnummer und die Höhe des Bearbeitungsentgelts. Das Pfiffige am Assistenten: Per Klick auf Das heißt genau gibt es zu jedem Punkt detaillierte Zusatzinfos.

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    3. Danach geben Sie Ihre Kontonummer ein, auf die die Bank die erstatten Gebühren zurücküberweisen soll.

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    4. Weiter geht’s mit der inhaltlichen Gestaltung. Hier legen Sie zum Beispiel fest, dass Sie der Bank mit dem Einschalten eines Fachanwalts und der Einleitung gerichtlicher Schritte drohen, falls die Bank die Rückzahlungsfrist verstreichen lässt. Hier sollte man mit Ja antworten; etwas mehr Druck kann nicht Schaden.

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    4. Dann müssen Sie nur noch das gewünschte Absendedatum und Ihre Adressdaten für den Briefkopf eintragen. Das war’s auch schon. Der SmartLaw-Assistent erstellt aus Ihren Angaben einen fix und fertiges Anschreiben für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren. Erfreulich: Das Dokument lässt sich noch sieben Tage im persönlichen SmartLaw-Bereich bearbeiten und herunterladen.

    Im letzten Schritt müssen Sie den fertigen Brief nur noch ausdrucken, unterschreiben und an die Bank schicken. Die Chancen, das zuviel gezahlte Geld zurückzuerhalten, stehen damit bestens.

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    Übrigens: Weitere Musterbriefe und Musterschreiben finden Sie in unseren Tipps rund um Musterschreiben:

    Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und mehr
    Kostenlose rechtssichere Verträge und Musterschreiben für Geschäftliches und Privates als PDF-Download

  • Musterbriefe und Musterschreiben: Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und vieles mehr

    Sie möchten einen Vertrag kündigen, gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen oder sich gegen einen Mahnbescheid wehren? Dann kommt es auf die richtige Formulierung an. Und auf die Formatierung des Anschreibens. Um Zeit zu sparen und beim Formulieren und Gestalten keine Fehler zu machen, gibt’s im Web für fast alle Gelegenheiten passende Musterbriefe. Doch aufgepasst: oft gibt’s die Musterbriefe nur gegen Bezahlung. Wir zeigen, wo es die gängigsten Musterschreiben auch kostenlos gibt.

    Wer in der Suchmaschine nach kostenlosen Musterbriefen und Musterschreiben sucht, landet häufig bei kommerziellen Anbietern. Die bieten Musterbriefe nur gegen Bezahlung oder die Herausgabe der eigenen E-Mail-Adresse (für Werbung) an.

    Garantiert kostenlose Muster gibt’s hier

    Damit Sie nicht in eine Abofalle oder bei Abzockern landen, haben wir hier für Sie die besten kostenlosen Musterbriefen und Musterschreiben für die gängigsten Fälle zusammengestellt. Per Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie direkt zu den Anbietern der jeweiligen kostenlosen Musterbriefen:

    Muster und Vorlagen für rechtssichere Verträge

    Denn Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Damit laienhaft zusammengeschusterte Verträge bei späteren Auseinandersetzungen nicht zum Bumerang werden, sollte man zumindest bei wichtigen Verträgen wie Arbeitsverträgen oder dem Autoverkauf auf juristisch wasserdichte Dokumente setzen. Auch die gibt es im Internet zum Teil kostenlos, und zwar beim Onlinedienst SmartLaw. Hier kann sich per Assistent zum Beispiel Verträge für den Autokauf, die Bankvollmacht, die Erbfolgeprüfung, die Postvollmacht oder das Privatdarlehen downloaden:

    Musterbrief-Generator

    Die meisten Musterbriefe gibt’s als Download im .DOC-, .RTF- oder .TXT-Format. Die heruntergeladenen Muster können Sie dann im Textverarbeitungsprogramm öffnen und um die eigenen Angaben ergänzen. Alternativ hierzu können Sie das Musterschreiben auch komplett im Web ausfüllen und dann das passende Musterschreiben generieren lassen. Auf der Webseite

    gibt es einen Musterbrief-Generator. Hier wählen Sie zuerst das gewünschte Musterschreiben aus, geben dann direkt ins Onlineform Absender und Adresse ein und erzeugen auf Knopfdruck das passende Muster. Vorlagen und Musterschreiben gibt’s für folgende Fälle:

    • Vorlage: Brief – Kündigung Internetzugang
    • Vorlage: Brief – Kündigung Mobilfunkvertrag
    • Vorlage: Brief – Kündigung Wohnung
    • Vorlage: Brief – Kündigung Versicherung
    • Vorlage: Brief – Kündigung Krankenkasse
    • Vorlage: Brief – Kündigung Zeitung oder Zeitschrift
    • Vorlage: Brief – Widerruf (Kündigung) Vertrag, Vertragswiderspruch
    • Vorlage: Brief – Adressänderung beim Umzug
    • Vorlage: Entschuldigung für die Schule als Brief
    • Vorlage: Entschuldigung für die Schule als Mitteilung
    • Vorlage: Antrag auf Beurlaubung
    • Vorlage: Tabellarischer Lebenslauf
    • Vorlagen: Briefe – Bewerbung
    • Musterbrief – universelle Vorlage

    Tausende Musterbriefe auf CD

    Falls Sie im Internet den passenden Musterbrief nicht finden, können Sie als letzte Alternative Mustervorlagen auf CD kaufen. Beim Franzis Verlag gibt’s zum Beispiel „2.000 Musterbriefe privat“ für rund 15 Euro. Weitere Musterbrief-Sammlungen finden Sie hier: Amazon: Musterbriefe auf CD und DVD.

  • Schwarze Liste der Versicherungen: Kostenlose Selbstauskunft beim HIS-System der Versicherungen anfordern

    Die Schufa-Liste kennt jeder. Hier sammeln Banken Informationen über Kredite und Kreditanträge. Weniger bekannt aber genau so brisant ist die Schwarze Liste der Versicherungen. Über rund zehn Millionen Bundesbürger haben die Versicherungen im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem) Daten gespeichert. Ob auch Ihre Daten erfasst sind, können Sie mit einer kostenlosen Selbstauskunft ganz einfach herausfinden.

    Böser, böser Versicherungskunde

    Das HIS-Informationssytem ist praktisch die Schufa der Versicherungen. Die Schwarze Liste (offiziell nennen die Versicherer die Liste natürlich nicht so) ist in sieben Sparten unterteilt:

    • KFZ-Versicherungen
    • Unfall-Versicherungen
    • Rechtsschutz-Versicherungen
    • Sachversicherungen
    • Lebensversicherungen
    • Transportversicherungen
    • Haftpflicht-Versicherung.

    Pro Sparte merken sich die Versicherungen unterschiedliche Daten und speichern zum Beispiel, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Schäden meldet. Oder wer wiederholt die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt. In der Lebensversicherungs-Akte landen alle Kunden, die für Versicherungen als erhöhter Risikofall eingestuft wurden. In der KFZ-Sparte sind zum Beispiel auffällige Schäden notiert oder alle Schäden, die auf Gutachterbasis abgerechnet wurden.

    Die Versicherungsbranche möchte mit der Schwarzen Liste potenziellen Versicherungsbetrügern das Handwerk legen. Doch aufgepasst: Wer einmal auf der Schwarzen Liste der Versicherer steht, kann Probleme bekommen. Sobald Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, schaut der Versicherer im HIS nach, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen. Falls ja, wird der Antrag meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Oft wird noch nicht einmal nach dem genauen Grund geschaut – ein Eintrag im HIS (egal aus welchem Grund) reicht dann für die Ablehnung.

    Steh‘ ich drauf? –  Selbstauskunft einholen

    Die gute Nachricht: Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und damit prüfen, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen und ob die Einträge gerechtfertigt sind. Die Schwarze Liste wird von der „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ geführt. Informationen zur Selbstauskunft finden Sie auf der Seite www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.

    Die Selbstauskunft gibt es nur postalisch. Um die Selbstauskunft zu beantragen, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

    informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
    Abteilung Datenschutz
    Rheinstraße 99
    76532 Baden-Baden

    Wichtig: Um den Antrag bearbeiten zu können, sollten die Anfrage folgende Informationen enthalten:

    • Lesbare Kopie Ihres Personalausweises
    • Nachname und ggf. Geburtsname
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
    • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

    Bei Anfragen zu Auto-Versicherungen, sind zudem folgende Informationen notwendig:

    • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
    • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
    • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

    Geht es um Immobilien, müssen Sie mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind.

    Musterbriefe als PDF herunterladen

    Auf der rechten Seite der informa-Webseite finden Sie die Links zu den passenden Musterschreiben. Oder Sie klicken auf die folgenden Direktlinks:

    Falscher Einträge auf der Schwarzen Liste?

    In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die Selbstauskunft im Briefkasten landet. Alle dort gespeicherten Daten bleiben für mindestens fünf Jahre gespeichert. Sofern keine erneute Meldung erfolgt, werden die Einträge nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

    Doch was tun, wenn dort falsche Einträge vorhanden sind? Dann sollten Sie sowohl bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als auch bei der jeweiligen Versicherung beschweren, die für den Eintrag verantwortlich ist. Passiert nichts, wenden Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.

  • GEZ Hausverbot: GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen

    Zurzeit macht im Web die schockierende Geschichte einer Kindertagesstätte die Runde, der 4.000 Euro Rundfunkgebühren nachzahlen musste, obwohl die Einrichtung von den Rundfunkgebühren befreit ist. Und das nur, weil ein GEZ-Mitarbeiter hartnäckig nachgefragt hat. Wer sich davor schützen möchte, kann den GEZ-Mitarbeitern per Musterformular Hausverbot erteilen. Das schützt zumindest vor unangemeldeten Besuchen.

    4.000 Euro trotz Gebührenbefreiung

    So soll es passiert sein: Beim Besuch der GEZ teilte die Kindertagesstätte mit, dass die Einrichtung von der Rundfunkgebühr befreit ist. Der Ordnung halber wollte der GEZ-Mitarbeiter aber trotzdem die Geräte erfassen und wissen wie lange sie denn dort schon stehen. Zehn Jahre. Kurze Zeit später kam eine GEZ-Rechnung über 4.000 Euro, da die Gebührenbefreiung nicht rückwirkend möglich sei – wohl aber die Gebührenpflicht.

    Und tatsächlich: Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts München (Urteil vom 03.07.1996, AZ 7 B 94.708) wurde die Verjährungsfrist für Rundfunkgebührennachzahlungen praktisch außer Kraft gesetzt. Die Nachzahlung trotz Befreiung ist rechtens.

    Hausverbot für die GEZ

    Wer erst gar nicht in so eine Situation kommen möchte, sollte aufpassen, was er dem GEZ-Mitarbeiter beim plötzlichen und unerwarteten Besuch an der Haustüre mitteilt. Oder es besser gar nicht dazu kommen lassen. Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal (Aktenzeichen 42 C 34/10) hat am 23.08.2010 entschieden, dass jedermann allen freien Mitarbeitern der GEZ oder sonst von der Gebühreneinzugszentrale beauftragten Personen Hausverbot erteilen kann; bei Verstößen dagegen besteht Unterlassungsanspruch.

    Um das Hausverbot auszusprechen, müssen dazu nur das passende Musterschreiben für Ihr Bundesland herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und per Post verschicken. Passende Musterformulare gibt es auf den Webseiten der Rechtsanwälte Sievers & Coll. Trotz Auskunftsrecht hat die GEZ aber weiterhin ein Auskunftsrecht. Ein Besuch ist allerdings nur noch nach schriftlicher Anmeldung und Bestätigung gestattet. Das Hausverbot betrifft nur die unangemeldeten Besuche.