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  • WLAN zu langsam? Prüfen Sie, wie viele Nachbarn den gleichen Kanal nutzen

    Wenn Sie merken, das Ihr WLAN nicht mehr so schnell ist, oder sogar die Verbindung öfters abreißt, dann muss es nicht zwingend an Ihrem Router/Accesspoint liegen. Viele Router werden werksseitig mit einem voreingestellten Kanal ausgeliefert. Die wenigsten Nutzer stellen den Kanal nicht um. Sobald dann ein neuer Nachbar seinen WLAN-Router einschaltet, kann es zu Überlastungen kommen. Sie können nun Ihren Betreiber des Drahtlosnetzwerkes kontaktieren und bitten, Ihren Kanal zu ändern, oder den Kanalwechsel selbst vornehmen. Das ist einfacher als es sich anhört.

    Als erstes sollte die Umgebung auf die verwendeten Kanäle geprüft werden. Das kann mit dem Drahtlos-Client Ihrer WLAN-Karte geschehen, wird diese Funktion aber nicht unterstützt, können Sie auch auf ein kostenlos erhältliches Scanprogramm ausweichen. Für Windows 7 und Vista ist zum Beispiel das Programm Vistumbler und für Windows XP Nutzer, sowie für die älteren Windows-Betriebssysteme, das Programm Network Stumbler (NetStumbler) zu nennen. Sie sind zum Beispiel bei Chip Online als Download erhältlich. Beide Programme zeichnen sich durch ihre Einfachheit aus. Einmal gestartet, scannen sie direkt die Umgebung und zeigen die vorhandenen Funknetze inklusive der belegten Kanäle an.

    Klicken Sie hier um den Vistumbler für Vista und Windows 7 herunterzuladen, den  Network Stumbler bekommen Sie hier.

    Klicken Sie auf den Button „Download“ und folgen den Installationshinweisen. Nach Abschluss der Installation starten Sie das Programm und der Scan Ihrer Umgebung startet sofort.

    So sieht es bei dem Network Stumbler (NetStumbler) aus…

    und so sieht es beim Vistumbler aus:

    Danach brauchen Sie nur noch den Router-Manager zu starten und in der WLAN-Konfiguration den Kanal zu ändern und die Änderungen, wie in diesem Beispiel zu speichern.

    Hinweis: Haben Sie bei Ihrem Router den Kanal geändert, sollten eigentlich alle, über diesen Accesspoint angeschlossenen Rechner, den neuen Kanal finden. Ist das aber mal nicht der Fall, erneuern Sie Einstellungen über das Dienstprogramm der WLAN-Karte Ihres Notebooks.

  • § 911 BGB „Überfall“: Früchte aus Nachbars Garten

    Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung Überfall. Der genaue Wortlaut:

    § 911 – Überfall

    Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

    911-bgb-ueberfall-pixelio-387283In der Praxis bedeutete der §911 BGB: Der Nachbar, auf dessen Grundstück die Früchte gefallen sind, darf sie aufklauben und behalten. Allerdings darf er dabei nicht nachhelfen und die Früchte vom überhängenden Ast herunterschuütteln oder direkt abernten. Solange die Früchte noch fest am Baum hängen, gehören sie dem Baumeingentümer, der sie auch selbst abernten darf (etwa mit einem Obstpflücker). Allerdings darf der Baumbesitzer zum Ernten nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers das Nachbargrundstück betreten.

    Den kompletten Wortlaut des BGB (inklusive Paragraph 911 BGB) gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__911.html

    http://www.gesetze-im-internet.de

    üchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebra