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  • Fritz!Box Gastnetz: WLAN-Gastzugang für Freunde und Nachbarn einrichten

    Sie haben Besuch und möchten Freunden und Bekannten einen Internetzugang bieten, aber nicht gleich das Kennwort für Ihr WLAN verraten? Dann können Sie neben dem Haupt-Internetzugang einen getrennten Gastzugang mit eigenem WLAN-Kennwort einrichten. Über den können Freunde oder Nachbarn dann über Ihre FritzBox im Internet surfen, ohne dass sie gleich Zugang zu Ihrem lokalen Netzwerk bekommen.

    Bei vielen Fritz!Boxen wie den Modellen 7390, 7270 oder 7240 können Sie folgendermaßen einen WLAN-Gastzugang einrichten:

    1. Öffnen Sie im Browser die Konfigurationsoberfläche der Fritz!Box, indem Sie ins Adressfeld „fritz.box“ eingeben.

    2. Wechseln Sie in den Menübereich „WLAN | Gastzugang“ bzw. „Komfortfunktionen | Gastzugang“. Sollte der Befehl „Gastzugang“ fehlen, müssen Sie zuerst ein Firmware-Update durchführen, da die Gast-Funktion erst mit neueren Firmwareversionen hinzugekommen ist. Für das Firmware-Update wechseln Sie in den Bereich „Erweiterte Einstellungen | System | Firmware-Update“.

    3.  Kreuzen Sie die Option „Gastzugang aktiv“ an, und legen Sie gegebenenfalls fest, wie lange der Gastzugang gültig sein soll, etwa „30 Minuten“. Anschließend geben Sie dem Gast-WLAN einen Netzwerknamen (SSID) sowie ein WLAN-Kennwort. Mit „Übernehmen“ wird das Gast-Funknetzwerk aktiviert.

    Jetzt können Freunde, Bekannte oder Nachbarn mit den festgelegten Zugangsdaten Ihren Fritz-Router für den Internetzugang nutzen. Keine Sorge: Das Gast-WLAN ist komplett getrennt vom heimischen Funknetzwerk – beide WLANs laufen parallel; keiner kommt dem anderen in die Quere.

  • Windows Funknetzwerke: WLAN-Netzwerk-Analyse von benachbarten Netzwerken

    Bevor Sie zuhause ein neues WLAN-Netzwerk einrichten, ist es ratsam vorher mal die Nachbarschaft zu analysieren, welche Bandbreiten, Verschlüsselungen und Kanäle benutzt werden. Mit einem, bei Windows 7 integrierten Kommandozeilen-Tool, können Sie das alles herausfinden.

    Klicken Sie auf „Start“ und geben in die Suchzeile „cmd“ ein und drücken die [Enter]-Taste. Geben Sie bei der Eingabeaufforderung den Befehl „netsh wlan show networks mode=bssid“ ein und drücken wieder die [Enter]-Taste.

    Nun werden alle in der Nachbarschaft befindlichen WLAN-Netzwerke aufgelistet und Sie können Ihr WLAN optimal konfigurieren.

  • Wie sagt man noch? Die besten Online-Synonymwörterbücher für ähnliche und sinnverwandte Wörter (Synonyme)

    Beim Schreiben von Briefen und E-Mails fällt einem mitunter partout nicht das passende Wort ein? Und das Duden-Synonymwörterbuch ist gerade nicht greifbar? Macht nichts. Im Internet gibt es viele gute Online-Synonymwörterbücher. Damit finden Sie im Handumdrehen ähnliche und sinnverwandte Begriffe. Hier sind besten Online-Synonymwörterbuch zum Sofort-Nachschlagen.

    Ein Beispiel: Sie möchten in einem Brief oder einer E-Mail nicht immer den Begriff „kaufen“ wiederholen. Ein Blick in eines der folgenden Synonym-Wörterbücher findet schnell passende Alternativen und Pendants zum gesuchten Begriff:

    wie-sagt-man-noch.de

    Gut gemacht und einfach zu bedienen ist das Synonym-Wörterbuch http://www.wie-sagt-man-noch.de. Geben Sie ins Formular den gesuchten Begriff ein, und klicken Sie auf „Suche!“. Die Trefferliste zeigt alle ähnlichen Wörter. Per Klick auf „Alle Treffer anzeigen“ gibt’s noch mehr Ergebnisse.

    Pfiffig: Über den Link „Synonym hinzufügen“ können Sie bei wie-sagt-man-noch mitmachen und eigene Vorschläge unterbreiten. Nach einer Prüfung wird der Vorschlag in die Datenbank von „wie sagt man noch“ aufgenommen.

    Für den Firefox-Browser gibt es übrigens ein „wie sagt man noch“-Plugin. Damit können Sie direkt im Suchfeld des Firefox-Browser die „wie sagt man noch“-Datenbank durchforsten. Das Plugin gibt’s hier: http://www.wie-sagt-man-noch.de/firefoxplugin.php.

    Woxikon-Synonymwörterbuch

    Ebenfalls gut gemacht ist das Online-Synoymwörterbuch „Woxikon“ (http://synonyme.woxikon.de). Hier können Sie auch nach Fremdwörtern und Anotnymen (Gegenteilen, Gegensätzen) suchen.

    woerterbuch.info

    Eine gute Alternative ist das Synonymwörterbuch der Webseite http://www.woerterbuch.info/. Eigentlich handelt es sich um ein Übersetzungstool; wenn Sie im Suchfeld aber die Option „Synonym“ wählen, spuckt das Online-Synonymwörterbuch eine stattliche Liste ähnlicher Begriffe aus.

    Frag Caesar

    Eine interessante Lösung bietet die Webseite http://www.frag-caesar.de/synonyme/. Hier erscheinen die Treffer nicht in einer langweiligen Liste, sondern als interaktive Mindmap, die sich per Mausklick beliebig erweitern lässt. Eine clevere Idee.

    Wiktionary

    Nach dem Wikipedia-Prinzip arbeitet das freie Synonymwörterbüch http://de.wiktionary.org.

    Das offene Universalwörterbuch zeigt nicht nur eine Liste aller Synonyme, sondern auch weitere interessante Informationen wie Gegenwörter, Redewendungen, Aussprachen oder abgeleitete Begriffe. Im Vergleich zu den anderen Synonym-Datenbanken sind die Alternativvorschläge für sinnverwandte Begriffe aber recht mager.

    Wortschatz Uni Leipzip: Kookkurrenzen, signifikante linke und rechte Nachbarn

    Einen interessanten Ansatz verfolgt der „Wortschatz“ der Uni Leipzig: http://wortschatz.uni-leipzig.de.

    Hier erhalten Sie neben den klassischen Synonyme auch die Kookkurrenzen sowie signifikanten linken und rechten Nachbarn. Hört sich wild an, ist aber simpel. Kookkurrenzen sind Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Hauptbegriff auffällig häufig genutzt werden; zum Beispiel sind „preiswert“ oder „werktags“ signifikante Kookkurrenzen des Hauptbegriffs „einkaufen“.

    Das Original: Duden Synonymwörterbuch

    Falls die Suche im Online-Synonymwörterbuch nicht erfolgreich war, können Sie auf die gedruckte Variante zurückgreifen. Das „Duden-Synonymwörterbuch“ gilt immer noch als eines der besten Nachschlagewerke für Synonyme. Die aktuelle Ausgabe erhalten Sie hier:

    – Amazon: Duden-Synonymwörterbuch (aktuellste Ausgabe)

  • § 911 BGB „Überfall“: Früchte aus Nachbars Garten

    Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung Überfall. Der genaue Wortlaut:

    § 911 – Überfall

    Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

    911-bgb-ueberfall-pixelio-387283In der Praxis bedeutete der §911 BGB: Der Nachbar, auf dessen Grundstück die Früchte gefallen sind, darf sie aufklauben und behalten. Allerdings darf er dabei nicht nachhelfen und die Früchte vom überhängenden Ast herunterschuütteln oder direkt abernten. Solange die Früchte noch fest am Baum hängen, gehören sie dem Baumeingentümer, der sie auch selbst abernten darf (etwa mit einem Obstpflücker). Allerdings darf der Baumbesitzer zum Ernten nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers das Nachbargrundstück betreten.

    Den kompletten Wortlaut des BGB (inklusive Paragraph 911 BGB) gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__911.html

    http://www.gesetze-im-internet.de

    üchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebra