In den Supermärkten und Discountern wird Obst und Gemüse hauptsächlich in Plastikverpackungen angeboten. Sogar Bio-Produkte sind in Plastik eingehüllt, angeblich zur besseren Identifikation als Bio-Ware. Und zu allem Überfluss gibt es dann ja auch noch einzel verpacktes Obst, wie Gurken oder Bananen. REWE macht jetzt ernst und bietet eine Mehrweg-Alternative an.
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Das Retten von Lebensmitteln wird nicht selten mit dem sogenannten „containern“ gleichgesetzt. Hier durchstöbern Lebensmittelretter die Abfallcontainer von Restaurants und Supermärkten nach unbeschädigtem und noch genießbarem Essen. Doch das ist nur eine Seite der Medaille. Jeder kann dazu beitragen, Essen vor der Entsorgung zu bewahren.
Obst und Gemüse ist gesund. Leider verderben jedes Jahr zig Tonnen Äpfel, Kirschen, Pflaumen und weitere Früchte auf herrenlosen und vergessenen Bäumen – weil keiner sie pflückt. Damit ist jetzt Schluss. Der Onlineservice Mundraub.org verrät, wo herrenlose Obstbäume stehen und wo legal Obst, Gemüse, Kräuter und Nüsse abgeerntet werden dürfen. Pflücken ist ausdrücklich erwünscht.
Erkältungen in der nasskalten Jahreszeit stehen an der Tagesordnung. Schniefende Nasen, Niesgeräusche und Husten können Sie überall sehen – vor allem dort, wo Sie sich selber zwangsläufig aufhalten müssen. Was aber hilft, die Erkältung zu verhindern – und was nicht?
Im Spätsommer fängt die Erntezeit an und es gibt viele leckere Früchte im Überfluss. Leider ist es aber so viel, dass man nicht alles auf einmal essen kann. Das Obst lässt sich auch nicht so lange lagern, bis alles aufgegessen ist. Da saisonales Obst aus der eigenen Region relativ günstig ist, sollte man sich überlegen, ob man nicht wieder Omas Marmeladen- und Einkochtipps heraussucht. Gerade das Kochen von Marmelade ist so einfach, dass man auf die Kunst-Produkte der Discounter gut verzichten kann. Das geht schnell, schmeckt prima und ist auch noch günstiger.
Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung „Überfall“. Der genaue Wortlaut: