Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Sie ist das Ergebnis von Koordinierungsgesprächen zwischen allen Oberlandesgerichten und der „Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V“. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt nur eine Richtlinie über den monatlichen Unterhaltsbedarf (bezogen auf drei Unterhaltsbereichtigte) dar.