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  • E-Mail-Erinnerung ohne Kalender erstellen

    Schnell mal eine Erinnerung erstellen ist kaum möglich. Hierzu ist immer ein Kalender erforderlich, insbesondere dann, wenn man an einem Computer arbeitet. Egal ob zu Hause oder am Arbeitsplatz: Eine E-Mail-Erinnerung lässt sich mit einem Trick dennoch blitzschnell und ohne Kalender erstellen.

    Der Online-Dienst Nudgemail bietet die Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt und Datum eine E-Mail-Erinnerung zu erstellen. Und das ohne die Webseite www.nudgemail.com aufzurufen.

    Und so funktioniert die Erinnerung:

    Du verwendest einfach deinen bevorzugten E-Mail-Client (z. B. Outlook, Thunderbird, etc.) oder einen Webmailer (GMX, Web.de, etc.) und öffnest eine neue Nachricht. Als E-Mailadresse tippst du die Uhrzeit oder das Datum (in englischer Schreibweise) in die Adresszeile ein und fügst @nugemail.com hinzu.

    Für eine Zeitangabe wie beispielsweise 13.30 Uhr, sollte das dann so aussehen: 130pm@nudgemail.com.

    Bei einer Datumsangabe ist auf das Format DDMMYYYY zu achten. Alternativ funktioniert auch die Angabe nach dem Muster May13@nudgemail.com ( z. B. 13.Mai)

    Zusätzlich kannst du noch in der Betreffzeile das Thema der Erinnerung eintippen. Dann klickst du auf Senden und Nudgemail sendet dir automatisch zum angegebenen Zeitpunkt die Erinnerungsmail an deine E-Mail-Adresse.

    Weitere Erinnerungsmöglichkeiten sind beispielsweise:

    • Wochentage: Monday@nudgemail.com
    • stündlich wiederkehrend: hourly@nudgemail.com
    • in zwei Stunden: 2h@nudgemail.com
    • in einem Monat: nextmonth@nudgemail.com

    Den kompletten Befehlsumfang kannst du auf der Nudgemail-Webseite nachlesen, oder du sendest einfach eine E-Mail an commands@nudgemail.com.

    Tipp: Du kannst auch die Weiterleitungsfunktion deines E-Mail-Programms nutzen, oder den Mail-Inhalt ganz normal verfassen, um alle Informationen parat zu haben. Zudem funktioniert Nudgemail geräteübergreifend auf Tablets, Notebooks, Smartphones und Desktop-Computern.

  • Online-Virenschutz für Android-Mobilgeräte

    Einer der beliebtesten Online-Virenscanner ist VirusTotal. Mit diesem Tool lassen sich verdächtige Dateien und URL´s schnell und zuverlässig auf Viren untersuchen. Leider bietet VirusTotal keine Android-App für Mobilgeräte an. Aber trotzdem lässt sich VirusTotal mit deinem Androiden nutzen.

    Der Anbieter VirusTotal empfiehlt auf seiner Webseite die Android-App Virus Total Mobile von FunnyCat.

    Virus Total Mobile untersucht alle installierten Apps, inklusive der Systemapps, auf Schadware und zeigt das Ergebnis im Anschluss an.

    Die Android-App arbeitet dabei genau so, wie auch VirusTotal auf der Webseite. Die gescannten Dateien werden im Hintergrund von etlichen Antivirenwächtern wie GData, Comodo oder McAfee geprüft.

    Verdächtige Apps oder Dateien können ebenfalls zur Detailprüfung hochgeladen werden. Die Uploads landen dann direkt bei VirusTotal.

    Sollte es bei dem Ergebnis mal vereinzelt zu einer Warnung kommen, dann ist das aber noch kein Grund zur Panik. Erst wenn sich mehrere Virenscanner zu einem Programm oder Datei melden und diese farblich markiert werden, dann sollte dies zur Überprüfung hochgeladen werden. Hierzu klinkt sich die App Virus Total Mobile in den Teilen-Dialog deines Handys ein.

    Hinweis

    Virus Total Mobile ersetzt kein Anti-Viren-Programm wie Avast oder GData, da die App keinen Echtzeit-Schutz bietet. Vielmehr ist das Tool als zweite Meinung zu verstehen, oder als Vorsichtsmaßnahme bei Downloads aus dem Web.

  • Mit Handy und Google Geld verdienen

    Mit dem Handy im Internet Geldverdienen, davon träumen viele Smartphonebesitzer. Sein einiger Zeit bietet auch der Suchmaschinenriese Google einen Microjob per App an.

    Die Voraussetzung zur Teilnahme erfüllt fast jede Person, die ein Handy besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und ein aktives Google-Konto hat.

    Lade dir einfach die App Google Umfrage aus dem Play Store herunter. Beim ersten Start der App musst du noch ein paar Fragen beantworten, die allerdings noch kein Geld bringen. Sie dienen nur dazu, die passenden Umfragen für dich herauszusuchen.

    Damit du auch an standortbezogenen Umfragen teilnehmen kannst, solltest du die GPS-Funktion und die Standorterkennung deines Smartphones aktivieren.

    Wenn Umfragen für dich verfügbar sind, wirst du von Google per Push-Nachricht darüber informiert. Nach eigenen Angaben sollen es sich im Durchschnitt um eine Umfrage pro Woche handeln. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer Umfrage wird dir der Betrag (bis zu 80 Euro-Cent) auf dein Google-Play-Konto transferiert.

    Fazit

    Reich werden wir damit wohl nicht, aber für die eine oder andere kostenpflichtige App und anderen Produkten aus dem Google Play Store wir es reichen. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.

    Tipp

    Eine andere Möglichkeit dein Google Play Guthaben aufzustocken, ist das Payback Premienprogramm. Hier kannst du Punkte deiner Payback-Karte in einen Gutschein umwandeln. Zur Auswahl stehen folgende Gutscheine zur Verfügung:

    • 10 Euro Guthaben für 999 Punkte
    • 15 Euro Guthaben für 1499 Punkte
    • 25 Euro Guthaben für 2499 Punkte

    Die gleichen Stückelungen stehen auch für iTunes und den App Store bereit.

  • Für iPhone-Besitzer unbegrenzter Speicher bei Google Fotos

    Für die Großzahl der Handy-Nutzer, egal ob Android oder iPhone, ist der Cloudspeicher Google Fotos die erste Adresse für den Backup der eigenen Bilder. Allerdings unterscheidet Google zwischen zwei Qualitätsstufen. Hohe Qualität bietet fast unbegrenzten kostenlosen Speicherplatz, das Speichern in Originalqualität ist allerdings auf 15 GB Gratis-Speicherplatz begrenzt. Doch ein kurioser Fehler bei Google Fotos ermöglicht iPhone-Nutzern auch hier unbegrenzten Speicher.

    Hohe Qualität oder Originalqualität?

    Entscheidet sich ein Nutzer für den unbegrenzten Speicherplatz, werden die Bilder vom Bilderdienst automatisch komprimiert, dabei wird die Originalqualität auf maximal 16 MP und bei Full-HD-Videos auf eine Auflösung von 1080p (HD) reduziert.

    HEIC statt JPG

    Der Bug, der die Speicherbegrenzung bei iPhonenutzern aushebelt, macht sich hierbei das Bildformat zu Nutze. Viele iPhone-Kameras speichern die geschossenen Fotos im HEIC-Format ab, das eine wesentlich höhere Originalqualität bei viel kleinerem Speicherbedarf ermöglicht.

    HEIC verfügt nämlich über eine sehr effiziente Komprimierung, die weniger Platz verbraucht, als das gleiche Bild im komprimierten JPG-Format.

    In diesem Fall muss Google Fotos die Bilder nicht komprimieren und rechnet sie daher nicht auf das Speicher-Kontingent der Originalqualität an!

    Fehlerbehebung ist in Arbeit

    Google hat diesen Fehler zwar schon bestätigt, aber auch die Beseitung wurde im gleichen Atemzug angekündigt. Wann die Arbeiten abgeschlossen sind ist nicht bekannt. Was mit den bereits hochgeladenen HEIC-Bildern passiert, ob sie nachträglich vom Speicher-Kontingent abgezogen oder doch noch einmal komprimiert werden, bleibt vorerst ebenfalls im Dunkeln.

  • Steam muss zukünftig Weiterverkauf von Games zulassen

    Französische Medien berichteten kürzlich, dass am 17. September 2019 das Pariser Gericht Tribunal de Grande Instance entschieden hat, dass die aktuellen Nutzungsbedingungen der Spieleplatform Steam gegen EU-Recht verstoßen. Die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir entdeckte nach eigenen Angaben 14 Klauseln, die offensichtlich gegen EU-Recht verstoßen und hatte dagegen geklagt.

    Weiterverkauf von Games nicht gestattet

    Zu diesen Klauseln gehörte neben dem Verbot des Weiterverkaufs von Spielen auch, dass ein Wallet-Guthaben eines Spielers zugunsten von Steam verfällt, wenn er sein Account löscht. Ebenso behielt Steam in der Vergangenheit die Gaming-Mods, die von den Spielern erstellt wurden.

    Die wichtigste Nachricht ist aber, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass der Weiterverkauf von Games ermöglicht werden muss.

    Urteil zu Gunsten der Verbraucher

    Das Tribunal de Grande Instance ist mit unserem Landgericht vergleichbar und gegen dieses Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden. Dies hat Valve, als Betreiber der Steam-Plattform, schon in einem amerikanischen Gaming-Blog (Kotaku) mitgeteilt.

    Bis zu einem finalen Gerichtsurteil ist es also noch ein langer Weg und bis dahin wird das aktuelle Urteil noch keine Auswirkungen auf die Nutzer-Accounts haben. Im Falle einer Entscheidung zugunsten des Klägers UFC-Que Chosir muss Steam seine Nutzungsbedingungen ändern, andernfalls drohen Strafzahlungen.

    Andere Plattformen sind ebenfalls betroffen

    Auch die Konkurrenz von Valve dürfte das Verfahren interessiert beobachten. Wird dieses Urteil bestätigt, hat das immense Auswirkungen auf den Spielemarkt. Denn auch die anderen Unternehmen, wie Microsoft , Sony, Origin, GOG oder der Epic Game Store müßten dann ihre Bedingungen entsprechend ändern.

  • Deutsche Postcode Lotterie online kündigen?

    Wie bei vielen Gewinnspielen und Online-Lotterien ist die Online-Anmeldung schnell und einfach erledigt. Die Teilnahme wird anschließend per E-Mail bestätigt. So weit, so gut. Die Kündigung gestaltet sich meistens wesentlich schwieriger. So auch bei der Deutschen Postcode Lotterie. Gut, dass es eine zuverlässige Hilfe gibt.

    In den FAQ der Postcode Lotterie wird großmundig versprochen, dass jederzeit gekündigt werden kann. Die Informationen, wie und wo das geht, fehlen aber. Kein Wunder, denn man will eine Kündigung so lange wie möglich verhindern.

    Um eine nervige Suche nach den Kündigungsinformationen zu vermeiden, rufst du einfach die Webseite von Abo-Alarm auf. Hier findest du eine Vorlage für die Kündigung der Postcode Lotterie. Du musst nur noch deinen Namen, Adresse und die Kundennummer eintragen.

    Abschließend klickst du auf PDF herunterladen, druckst die Kündigung aus und versendest sie per Post. Wir empfehlen den Versand als Einwurf-Einschreiben (z. Zt. 2,85 Euro). Eine Kündigung per Fax oder E-Mail ist derzeit leider nicht möglich. Rechtlich bindend ist ohnehin nur eine postalische Kündigung.

    Hinweis

    Klickst du statt dessen auf die Schaltfläche Kündigung jetzt an Deutsche Postcode Lotterie senden wird das Kündigungsschreiben über AboAlarm versendet (Registrierung erforderlich). Der Versand ist allerdings mit Kosten in Höhe von 3,99 bzw. 4,99 Euro verbunden. Dafür verspricht AboAlarm (für die meisten Fälle) eine rechtssichere Kündigung ohne Folgekosten.

  • IKEA: Möbel zukünftig auch online erhältlich

    IKEA ist in etlichen Bereichen dem üblichen Möbelhandel immer einen Schritt voraus. Bereits seit einiger Zeit sind integrierte QI-Ladestationen in Möbeln verbaut und per Augmented Reality kannst du neue Möbel schon vor dem Kauf in deinen vier Wänden ausprobieren. Und mit Tradfri werden erste Geräte für das Smart Home angeboten. Jetzt erhält die IKEA-App auch noch eine Shopping-Funktion für Möbel.

    IKEA hat doch schon einen Online-Shop, wirst du jetzt bestimmt denken. Das ist richtig, aber es wird nur ein kleiner Teil von Waren angeboten, der zudem noch zu lange Lieferzeiten hat.

    Die internationale Nachrichtenagentur Thomson Reuters berichtet, dass IKEA noch in diesem Jahr sein komplettes Warenangebot per Online-Shopping erhältlich sein wird. Das altbewährte Konzept der Selbstabholung wird damit den Marktbedingungen angepasst.

    Die neue App wird zunächst in den acht umsatzstärksten Ländern freigeschaltet. Als erstes kommen Frankreich und die Niederlande in den Genuß und bis Ende des Jahres 2019 folgen die anderen Länder. Darunter auch Deutschland, USA und China.

    Dann wird es möglich sein, aus der Augmented-Reality-Ansicht das gewünschte Produkt direkt online zu bestellen. Die IKEA Place App ist für Android und iPhone/iPad kostenlos in den App Stores erhältlich.

  • Opera GX – Der Browser für Gamer

    Ob neue Funktionen oder ein konzeptioneller Browser wie der Opera Neon, die Entwickler des Opera-Browsers sind immer wieder mal für eine Überraschung gut. Nach der Veröffentlichung der letzten Browser-Version (Reborn 3) kommt nun ein neuer Browser, der sich speziell an Computer-Spieler richtet.

    Auch wenn der Opera-Browser in Deutschland nur wenige Prozent Marktanteil für sich beanspruchen kann, sind die Enwicklungen meist sehr innovativ. In der Vergangenheit haben Einführungen von Mausgesten oder die Integration von Messengern Geschichte geschrieben.

    Bei dem neuen Gaming-Browser Opera GX hat man sich nun der Optimierung von Online-Games gewidmet. Was speziell verbessert werden soll, darüber schweigt sich Opera noch aus. Dabei dürfte es sich nicht nur um eine bessere Stabilität oder eine flüssige Darstellung handeln.

    Fans und andere Interessenten des Browsers können sich in eine Mailing-Liste eintragen und werden informiert, sobald Opera GX veröffentlicht wird.

    Es lohnt sich auf jeden Fall, die Produkte von Opera mal eingehend zu testen.

  • Nichts bestellt, aber doch ein Amazon-Paket bekommen?

    Derzeit erhalten etliche Amazon-Kunden Pakete die sie nicht bestellt haben. Da drängt sich zwangsläufig der Gedanke auf, ob das Amazon-Konto geknackt wurde und der Rechnungswert bald vom eigenen Bankkonto abgebucht wird. Was ist da passiert?

    Als erstes solltest du natürlich kontrollieren, ob jemand aus der Familie nicht doch etwas bestellt hat, oder ob es sich um ein Geschenk handelt.

    Herkunft der Pakete

    Der Hintergrund dieser „Geschenkeflut“ ist nicht bekannt. Amazon spricht von betrügerischen Methoden und Verstößen gegen die Richtlinien. Gerüchten zufolge stammen die Pakete vom Amazon-Marketplace, auf dem sich viele hunderte Verkäufer tummeln. Vermutlich kaufen asiatische Händler in den eigenen Shops, um die Artikel im Ranking künstlich zu pushen und positive Bewertungen zu hinterlassen. Möglich ist aber auch, dass durch den Versand eine günstige „Entsorgung oder Lagerräumung“ stattfindet.

    Diese mysteriösen Pakete enthalten nicht selten Waren im Wert von gut 200 Euro. Leider weisen sie keinerlei Absender auf, auch Lieferscheine oder Rechnungen wurden nicht beigelegt. Auch eine Abbuchung findet in diesen Fällen nicht statt. Aber was macht man mit dem Paket? Darf man es behalten oder muss es zurückgegeben werden?

    Behalten oder nicht?

    Rechtlich, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, habe der Empfänger nichts zu befürchten. Juristisch gilt: Wer von Händlern Waren erhält, die der Kunde NICHT bestellt hat, muss diese auch nicht aufbewahren. Selbst wenn ein Herkunftsnachweis im Paket liegt, muss der Absender nicht einmal kontaktiert werden. Eine beiliegende Rechnung muss dann auch nicht bezahlt werden.

    Es ist also deine Entscheidung, ob du die nicht bestellten Artikel behälst, verschenkst oder sie einfach wegwirfst.

  • Deutsche Bahn: Entschädigung bei Zugverspätungen leichtgemacht

    Digitalisierung ist in aller Munde. Auch bei dem Sorgenkind Bahn AG. Allerdings nur da, wo es dem Unternehmen nützt. Wer einen Anspruch auf Fahrpreiserstattung durch eine Verspätung hat, der muss leider den analogen Weg per Postversand gehen. Das es eine einfachere und vor allem schnellere Möglichkeit gibt, an sein Geld zu kommen, beweist das Portal Bahn-Buddy.

    Mehrere Wochen Wartezeit

    Schon in der Vergangenheit stand die Bahn AG auf dem Standpunkt, dass der technische Aufwand für einen elektronischen Antrag auf Entschädigung zu hoch sei. Außerdem bestehe bei den Kunden kaum Interesse an einem Online-Antrag. An dieser Einstellung hat sich bis heute nichts geändert.

    Also muss man sich im Kundencenter einen Antrag holen oder sich das Fahrgastrechte-Formular herunterladen und per Hand ausfüllen. Danach muss er noch im Reisezentrum der DB abgegeben oder per Post an das Servicecenter in Frankfurt/M gesendet werden. Dann dauert es nur noch mehrere Wochen, bis der Entschädigungsanspruch geprüft und der Betrag überwiesen wurde.

    Einfacher geht es mit Bahn-Buddy

    Du lädst einfach nur ein Foto des Papier-Tickets oder dein Online-Ticket hoch, tippst den Fahrpreis ein und beantwortest zwei Fragen. Alles andere erledigen die Algorithmen von Bahn-Buddy. Nach Überprüfung macht Bahn-Buddy ein Kaufangebot deiner Erstattungsansprüche. Wenn du es akzeptierst, wird dir der Betrag, zum Beispiel per PayPal, innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt.

    Dieser Service ist natürlich nicht kostenlos. Allerdings halten sich die Gebühren in Höhe von zirka 10 – 20 Prozent des Ersatzanspruches noch in einem akzeptablen Rahmen.

    Entschädigungsanspruch

    Bei der Bahn hast du ab einer 60-minütigen Verspätung am Zielbahnhof einen Anspruch auf 25 Prozent Rückerstattung des einfachen Fahrtpreises. Bei mehr als 120 Minuten sind es sogar 50 Prozent.

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