Vorgestern berichteten wir über eine eingebaute Android-Funktion, mit der man nachträglich die Berechtigungen von Apps, widerrufen kann. Diese Funktion tritt aber erst ab Android 6 (Marshmallow) in den Vordergrund. Die Testphase hat aber schon viel früher Einzug in das Android-Betriebssystem gefunden. Auf Geräten mit Jelly Bean (Android-Version 4.3) ist sie bereits als versteckte Funktion vorhanden.
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E-Mail-Adressen sind leider nicht immer unbegrenzt gültig. Anbieter von Freemail-Diensten, wie GMX oder Web.de, löschen alte Adressen die lange nicht mehr benutzt wurden. Aber auch ein Wechsel des Internetproviders zieht oftmals eine Änderung der E-Mail-Adresse mit sich. Wenn mal Zweifel auftreten, ob die E-Mail-Adresse eines Bekannten immer noch aktiv ist, sollte man das überprüfen. Das geht natürlich auch per Brief oder per Telefon. Man kann aber auch den Onlinedienst von „CentralOps.net“ zur Verifizierung nutzen.