Schlagwort: ordnungsamt

  • Tempolimits: Bringt das Ignorieren wirklich eine Zeitersparnis?

    Als erstes wollen wir klarstellen, dass wir an dieser Stelle niemanden auffordern, die Tempolimits auf der Straße zu ignorieren. Sie sind ein erforderliches Mittel um Gefahrenstellen zu entschärfen. Viele Auto- und Motorradfahrer glauben, dass eine Überschreitung von maximal 20 Stundenkilometern nur ein Kavaliersdelikt ist, da sie meist nur eine geringfügige Geldstrafe zur Folge hat. Mit der Android-App Speedr kannst du einen Selbsttest machen, ob das Risiko erwischt zu werden sich wirklich lohnt.

    Speedr ist kostenlos im Play Store erhältlich. Die App misst deine gefahrene Geschwindigkeit per GPS und vergleicht sie mit den Tempolimits auf Open Street Map oder HERE-Maps ab. Nach Abschluss der Fahrt ermittelt Speedr ob und wie viel Zeit du einsparen konntest.

    In vielen Fällen wirst du feststellen, dass sich das Knöllchen-Risiko eigentlich gar nicht lohnt. Außerdem verschärfen sich bei Wiederholungstätern die Strafen erheblich und mit einem Fahrverbot ist dann auch zu rechnen.

    Auf der Webseite von www.bussgeldkataloge.eu sieht man auf einen Blick, wie teuer das Schnellfahren sein kann.

    Ach ja, wenn du Speedr ausprobieren möchtest, sollte am besten dein Beifahrer dein Handy bedienen!

    Die Strafe, auch für einfaches Halten des Mobiltelefons, kostet in der Regel 60 Euro und füllt dein Flensburger Punktekonto mit einem Punkt auf. Am besten du startest die App vor Antritt der Fahrt. Sie funktioniert auch im Hintergrund.

  • Dashcam-Einsatz im Auto wurde jetzt gerichtlich bestätigt. Unter gewissen Voraussetzungen.

    Datenschützer sehen den Einsatz von sogenannten Dashcams im Auto sehr problematisch. Sie befürchten (nicht zu Unrecht) die Förderung von Denunziantentum sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der aufgenommenen Personen. In einem aktuellen Strafverfahren hat das niedersächsische Amtsgericht Nienburg (Urteil: AZ 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) ) die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zugelassen.

    dashcam-digitalkamera-strassenverkehr-filmen-erlaubt-amtsgericht-niedersachsen-nienburg-urteil

    In der Begründung wies der Richter das Argument zurück, dass die Aufnahmen nach dem Verfahren missbräuchlich im Web veröfftentlicht werden könnten. Das gelte schließlich für alle Arten von Beweismitteln.

    Voraussetzungen für den Dashcam-Einsatz

    Die Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe die sachgemäße Nutzung technischer Hilfsmittel zur Rechtsverfolgung durch die Bürger nicht verhindern. Allerdings muss man beim Dashcam-Einsatz im Straßenverkehr auf folgende Dinge achten:

    Dauerhaftes Filmen ist kritisch

    Von einem dauerhaften Einsatz der Kamera sollte abgesehen werden. Viele Kameras zeichnen ohnehin nur kurze Sequenzen auf und löschen die älteren Aufnahmen durch überschreiben.

    Für eine Beweisführung reicht das Einschalten kurz vor einem drohenden Unfall. Eine dauerhafte Aufzeichnung könnte die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen beeinträchtigen. Aus dem gleichen Grund ist ein Filmen von Insassen anderer Autos ebenfalls verboten.

    Einsatz auf Zweirädern

    Der Kameraeinsatz auf Motorrädern und Fahrrädern sollte für das Fahrzeug grundsätzlich zugelassen sein. Gleiches gilt für Helmkameras. Von diesen Modellen und deren Bedienung darf keine zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (siehe Handynutzung im Auto) ausgehen.

    „Private Verkehrsüberwachung“ ist verboten

    Ebenso darm man „zufällig“ gefilmte Rechtsverstöße der Polizei nicht ohne weiteres übergeben. Solche „Hilfssheriff“-Tätigkeiten halten viele Gerichte ohnehin für illegal. Auch hier könnten die Rechte unbeteiligter Personen betroffen sein.

    Hochladen von Filmaufnahmen ins Internet

    Generell ist das Hochladen von Aufnahmen des Straßenverkehrs ins Internet verboten. Egal welche Plattform verwendet wird. Deine Urlaubsfahrt kannst du nach der derzeitigen Auffassung auf YouTube & Co. hochladen. Allerdings müssen vor dem Upload Kfz-Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden.

    Das beste Beispiel sind die Aufnahmen von Google-Street-View, die das auch machen mussten.

  • Mobile und fest installierte Radarfallen rechtzeitig erkennen

    Radarfallen sind in Deutschland seit dem 15. Februar 1959 für viele Auto- und Motorradfahrer ein ständiges Ärgernis. Die erste Radarfalle wurde damals an einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen aufgestellt. Seitdem haben diese Geräte bundesweit Millionen Autofahrer geblitzt und vermutlich mehrere Milliarden Euro an Bußgeldern in die Kassen der Behörden gespült. Ebenfalls seit dieser Zeit versuchen die Autofahrer mit viel Einfallsreichtum den Fallen zu entgehen. Auch für Smartphones gibt es mittlerweile etliche Apps, die vor Radarfallen warnen.

    Verkehrssicherheit sollte im Vordergrund stehen

    Viele Autofahrer halten das Blitzen für eine Wegelagerei, die zur Aufbesserung der Staats- und Gemeindekasse dient. Man mag hin und wieder den Eindruck haben, dass die ewig klammen Stadtkassen so ihr Budget aufbessern wollen, aber letztendlich dient es der Verkehrssicherheit.

    Wie kann man sich schützen?

    Eine dieser Radarwarner-Apps heißt Blitzer.de und ist für Android, iPhone und Windows Phone kostenlos erhältlich.

    Die kostenlose Version von Blitzer.de läuft nur im Vordergrund und warnt vor fest installierten, sowie mobilen Radarfallen. Der Standort wird dabei durch GPS ermittelt. Zusätzlich wird das erlaubte Tempo und die Art der Radarfalle angezeigt. Darunter fallen übrigens auch die Entfernungsmessgeräte.

    Die kostenpflichtige Blitzer.de-Plus-Version läuft dagegen auch im Hintergrund oder mit einer Landkartensimulation ähnlich wie Google Maps. Außerdem kann man verschiedene Anzeigesymbole nach belieben ändern.

    Die Daten, die durch die Nutzer online gemeldet werden, sind recht aktuell und der Datenbestand wird bei mobilen Radarfallen alle fünf Minuten aktualisiert, die fest installierten Geräte alle sieben Tage.

    Kein hundertprozentiger Schutz möglich

    Aber trotzdem gilt: Ein hundertprozentiger Schutz wird nicht garantiert.

    Weitere Funktionen

    Erwähnenswert sind auch noch die in der kostenlosen Version ebenfalls enthaltenen Extras. Neben dem Download der Plus-Version enthalten die Extras folgende Funktionen:

    • Günstiger tanken mit BlaBlaCar
    • Radio detektor.fm
    • Blitzergutachen

    Mist, Geblitzt! – Was nun?

    Das Blitzergutachen berät und informiert Sie was zu tun ist, wenn man rechtlich gegen ein „Knöllchen“ vorgehen möchte.

    Fazit

    Alles in allem ist das eine recht gut durchdachte App.

    Aber Achtung: Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs dürfen Sie nach StVO § 23 diese App nicht benutzen. Für einen Beifahrer gilt das Verbot aber nicht. 

    Unsere Bitte an dieser Stelle: Halten Sie sich bitte an die Geschwindigkeitsbegrenzungen! Die Leidtragenden sind schwächeren Verkehsteilnehmer. Zu diesen können auch Sie selbst gehören, zum Beispiel als Radfahrer oder Spaziergänger!!

  • Appetitlich: Die Gastronomie-App für saubere Restaurants, Imbiss-Buden und Cafes

    Im Dezember 2013 hat die Verbraucherzentrale NRW ihre „Erfolgsapp“ Appetitlich für Android und iPhone mit viel Pomp veröffentlicht. Sie soll dem Nutzer zeigen, wie sauber das Restaurant, die Pommes-Bude oder die Eisdiele ist. Nach dem Ampelsystem zeigen grüne, gelbe und rote Fähnchen wie der Hygienezustand des Gastronomie-Betriebes ist. Auch wenn die App Appetitlich anfänglich mit erheblichen technischen Problemen zu kämpfen hatte, ist die Verbraucherzentrale mit diesem Kontrollinstrument auf einem guten Weg.

    Download und Installation

    Die App Appetitlich ist im Google Play Store und bei iTunes kostenlos erhältlich. wir haben die Android-Version mit einem Huawei Ascend Y201 Pro getestet.

    Einfache Bedienung

    Die Bedienung der Suchfunktion ist recht einfach und beschränkt sich im Wesentlichen auf drei Suchfilter:

    1. Wo?
    2. Was?
    3. Betriebsname/Straße

    Für ein Suchergebnis benötigt die App nur zwei Eingaben. Den Ort und den gewünschten Gastronomie-Zweig. Die reine Kneipe findet man in der Übersicht leider nicht. Das Suchergebnis wird auf einer Karte (basierend auf Google Maps) angezeigt. Die Fähnchen sprechen für sich, hinter den Zahlenangaben verbergen sich weitere Suchergebnisse, die sich lediglich auf engerem Raum befinden. Tippen Sie auf eine der Zahlen, aktiviert sich der Zoom und diese Betriebe werden angezeigt.

    Im Eingabefeld Betriebsname gelangen Sie direkt zu einem bestimmten Restaurant.

    Mit dem Schieberegler legen Sie fest, welcher Hygienestatus für Sie wichtig ist.

    Detaillerte Informationen

    Möchten Sie die Einzelheiten zu einem Gastronomie-Betrieb erfahren, tippen Sie einfach auf dessen Fahne. Es werden dann die Adresse die erreichte Punktezahl und der Zeitpunkt der letzten Kontrolle durch die amtliche Lebensmittelüberwachung angezeigt.

    Routenplanung inklusive

    Scollen Sie in dieser Detail-Ansicht weiter nach unten, dann können Sie über die Schaltfläche Route die Navigation starten. Über den Button Bahnverbindung werden Sie zur Reiseauskunft der Bahn weitergeleitet.

    Zukunftsperspektive

    So gut die App Appetitlich auch gemeint ist, wird die Zukunft zeigen, wie zuverlässig dieses Kontrollinstrument wirklich ist. Der Erfolg ist natürlich wesentlich von einer regelmäßigen Datenpflege abhängig. Die benötigten Daten stellt nämlich ausschließlich die amtliche Lebensmittelüberwachung zur Verfügung.

    Wir alle wissen aus der Vergangenheit, wie träge solche Behörden reagieren können. Dabei liegt das meist nicht am „Wollen“, sondern am „Können“. Die Personaldecke ist bei solchen Ämtern eher spärlich. Der Verbraucherschutz liegt in der Prioritätenliste unserer Volksvertreter leider nicht an erster Stelle.

    Außerdem vermissen wir bei dieser App noch die Möglichkeit einer Bewertungsfunktion durch die Kundschaft. Ebenso fehlt die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit der zuständigen Lebensmittelüberwachung, um Mißstände zu melden.

    Derzeit sind in diesem Pilotprojekt nur zwei NRW-Städte, Duisburg und Bielefeld, in der Ortsauswahl verfügbar. Eine zügige Verfügbarkeit von zusätzlichen Städten ist für den Erfolg dieser App ebenfalls unerläßlich.

    Positiv ist noch zu bemerken, dass die anfänglichen Softwareprobleme offenbar beseitigt wurden. Auch wenn die Bewertungskommentare der Nutzer derzeit noch ziemlich negativ ausfallen, so hatten wir keine Probleme mit der Installation und der Bedienung.

  • Jetzt kann es Falschparkern mit Ihrer Hilfe viel schneller an den Kragen gehen

    Parkmuffel sind im Straßenverkehr ein heiß diskutiertes Thema. Besonders dann, wenn an kritischen Stellen oder auf Behindertenparkplätzen widerrechtlich geparkt wird. Auch Parkverbote vor Hydranten, Feuerwehreinfahrten etc. werden gerne ignoriert. Jeder hat mit solchen „Parkkünstlern“ schon seine Erfahrungen gemacht. Spricht man diese Autofahrer auf ihr Fehlverhalten an, hört man nicht selten fadenscheinige Ausreden oder man erntet sogar Beleidigungen. Damit ist jetzt Schluss. Die Android-App „Wegeheld“ hilft Ihnen, die Kunstparker an einen Online-Pranger zu stellen.

    Der Falschparker-Pranger auf Facebook und Twitter

    Natürlich müssen vor der Veröffentlichung die Kennzeichen unkenntlich gemacht werden. Eine entsprechende Funktion ist in der App „Wegeheld“ bereits integriert.

    „Verpetzen“ beim Ordnungsamt ist auch möglich

    Die zweite Möglichkeit, die von „Wegeheld“ unterstützt wird, ist die Anzeige des Falschparkers bei dem zuständigen Ordnungsamt. Diese Option sollte aber nur dann zum Einsatz kommen, wenn „Gutes Zureden“ nicht hilft, oder man selber übel beschimpft wird.

    Laden Sie aber zuerst die App über den Google Play Store herunter.

    Persönliche Daten und  Nickname eingeben

    Nach der Installation geben Sie Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Email, Telefonnummer) an und dann kann es schon losgehen. Die persönlichen Daten werden lt. Anbieter nicht übertragen und verbleiben auf Ihrem Handy oder Tablet. Die Daten sind dann nötig, wenn Sie das Ordnungsamt einschalten wollen. Ohne diese Ihre Daten ist eine Rückfrage durch die Behörde nicht möglich und die Anzeige würde daher gelöscht werden.

    Falschparker anprangern

    Zum Dokumentieren eines Falschparkers starten Sie die App. Im Normalfall ermittelt das Programm Ihren Standort anhand der GPS-Daten des Handys, dieser kann aber auch über die Eingabemaske erfolgen. Danach tippen Sie in die Zeile „Vorfall“ und wählen aus dem Vorschlägen das passende Vergehen aus. Im Feld „Hersteller“ und „Farbe“ wählen Sie ebenfalls die passenden Einträge aus und gelangen mit der Schaltfläche „Weitere Aktionen“ zum nächsten Bildschirm.

    Die Felder „Datum“ und „Uhrzeit“ werden automatisch eingetragen. Optionale Ergänzungen eines netten Spruchs und/oder der Schilderung Ihres Erlebnisses (z. B. Beleidigungen) tippen Sie in die entsprechenden Felder ein.

    Geben Sie dann das Kennzeichen ein und fotografieren Sie dann zur Beweissicherung das betreffende Fahrzeug. Bei Postings auf Facebook und Twitter müssen Sie das Kennzeichen schwärzen, sonst kann der Halter rechtliche Schritte gegen SIE einleiten.

    Dann wählen Sie die Art der Veröffentlichung aus (Facebook, Twitter, Ordnungsamt). Es können sogar alle drei Optionen verwendet werden.

    Zusätzlich wird das Vergehen auf der Webseite des Entwicklers www.wegeheld.org in eine interaktive Karte eingetragen.

    Mit der Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie zur Zusammenfassung des gesamten Vorfalls. Der Button „Abschicken“, sowie die Bestätigung des Sicherheitshinweises versendet den Datensatz zu den ausgewählten Netzwerken oder den städtischen Behörden.

    Fazit:

    Diese und ähnliche Apps können den Eindruck des Denunziantentums wecken. Man darf aber auch nicht vergessen, dass viele Autofahrer durch das Ignorieren der Verkehrsregeln, schwächere Verkehrsteilnehmer durch ihr Verhalten einem erhöhten Gefahrenpotential aussetzen.

    Daher sollte vor dem Einsatz solcher Apps erst einmal ein freundliches Gespräch stehen. Ist der „Kunstparker“ dann noch nicht einsichtig, oder wird sogar beleidigend, dann ist der Einsatz von „Wegeheld“ durchaus sinnvoll. Schließlich muss sich ja nicht jeder den berühmt-berüchtigten Knöllchen-Horst zum Vorbild nehmen.

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