Schlagwort: päckchen

  • DHL: Preiserhöhung für Pakete fällt wieder weg

    Gute Nachrichten für alle Privatkunden der Deutschen Post/DHL. Die Preiserhöhung vom 01. Januar 2020 wird bald wieder zurückgenommen.

    DHL begründete ihr Vorgehen mit höheren Personal- und Transportkosten. Der Aufschlag für Privatkunden betrug im Durchschnitt drei Prozent. Und genau dies ist der Grund für die heftige Kritik an der Preispolitik von DHL, denn die Preise für Firmenkunden wurde nicht angehoben.

    Daraufhin hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein förmliches Verfahren gegen DHL eingeleitet. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass die angegebenen Gründe eine Preisanpassung nicht rechtfertigt und die Preiserhöhung nur einseitig an die Privatkunden weitergegeben wurde.

    Natürlich teilt das Unternehmen Deusche Post/DHL diese Einschätzung nicht und weist die Anschuldigung zurück.

    Trotzdem nimmt DHL die Preiserhöhung zum 01. Mai 2020 wieder zurück, angeblich um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung und die damit verbundene Preisunsicherheit der Privatkunden zu vermeiden.

    DHL begründet diesen späten Rücknahmetermin damit, dass die Computersysteme und die Kundeninformationen angepasst werden müssten. Bis dahin bleiben die „neuen“ Preise gültig.

  • DHL-Paketpreise steigen zum 01. Januar 2020

    Für die Privatkunden des DHL-Paketdienstes werden die Versandkosten zum Anfang des Jahres um durchschnittlich drei Prozent erhöht werden. Die erste Preissteigerung seit drei Jahren begründet DHL mit gestiegenen Kosten im Transport- und Personalbereich, sowie mit erheblichen Investitionen.

    Die Preisanpassung gilt für den Filial- und den Online-Preis gleichermaßen. Betroffen sind allerdings nicht alle Pakete bzw. Päckchen. Im Einzelnen steigen die Preise für folgende Kategorien:

    • Online- und Filialpreis für das Päckchen M
    • Onlinepreis für das Paket bis 2 kg
    • Onlinepreis für das Paket bis 5 kg
    • Online- und Filialpreis für das Paket bis 10 kg
    • Online- und Filialpreis für das Paket bis 31,5 kg

    Beide Preise für das Päckchen S bleiben unverändert, genauso der Filialpreis für das Paket bis 5 kg.

    Zusätzlich werden auch die Preise für weitere Services, wie beispielsweise die Transportversicherung bis 2500 Euro, die Nachnahme und das Pluspäckchen, angehoben.

    Weitere Informationen zu der Preiserhöhung und der Preisliste könnt ihr in der DHL-Pressemitteilung lesen.

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Amazon: Verlängerte Warenrückgabe für das Weihnachtsgeschäft bestätigt

    Geschenke kaufen ist bisweilen ein Roulette-Spiel. Habe ich das Richtige ausgesucht? Gefällt es dem Beschenkten wirklich? Fragen über Fragen. Insbesondere beim Weihnachtsgeschenk sind enttäuschte Gesichter am Heiligen Abend doppelt so schlimm. Die Rückgabe dieser Fehlkäufe ist nach Weihnachten dann oft nicht mehr möglich. Anders läuft es bei Amazon. Hier wird die Rückgabefrist erheblich verlängert.

    Sämtliche Artikel die von Amazon zwischen dem 01. November und 31. Dezember 2017 versendet werden, kannst du bis einschließlich 31. Januar 2018 an Amazon oder den Drittanbieter zurücksenden.

    Amazon hat dazu – wie auch in den vergangenen Jahren – eine Hilfeseite geschaltet, in der es u. a. wie folgt heißt (Auszug aus dem Text):

    Unsere besondere Rückgabefrist zu Weihnachten

    Sämtliche Artikel, die von Amazon.de zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2017 (jeweils einschließlich) versandt wurden, können bis einschließlich 31. Januar 2018 zurückgegeben werden, sofern die Ware die sonstigen Rückgabebedingungen erfüllt. Dies gilt für Käufe direkt von Amazon.de, für von Amazon versandte Bestellungen bei Drittanbietern sowie für Artikel, die mit dem Prime-Logo angeboten und von Drittanbietern verkauft und versandt werden. Bitte beachten Sie, dass für sonstige von Drittanbietern versandte Artikel individuelle Rückgabebedingungen gelten. Gesetzliche Rückgaberechte bleiben unberührt.

     

    Willst du auf „Nummer Sicher“ gehen, dann achte bei deiner Amazon-Bestellung auf das Prime-Logo. Dann sollte die Rückgabe auch bei den Drittanbietern problemlos funktionieren.

  • Versandrechner.de – Portorechner für den Paketversand mit DHL, Hermes, DPD und vielen anderen Paketversendern

    Was kostet ein 12-Kilo-Paket? Wie viel muss ich für den Versand in die Schweiz oder auf Inseln berappen? Lässt sich Geld sparen, wenn ich mit Post-Alternativen wie Hermes oder DPD verschicke? Diese und viele Fragen mehr rund ums Versenden von Briefen und Paketen beantwortet der Versandrechner.

    Gerade für eBay- und Amazon-Händler ist es wichtig, die verkauften Waren möglichst günstig zu verschicken. Am einfachsten geht’s mit den Onlinerechner auf der Webseite www.versandrechner.de. Der Portorechner kennt die Preise aller Brief- und Paketversender und gibt nützliche Tipps zum Versand.

    So geht’s: Im Onlineformular müssen Sie nur Gewicht und Maße eingeben und festlegen, ob versichert oder mit Abholung verschickt werden soll. Über die Liste „Tarife berücksichtigen“ können Sie die Suche auf bestimmte Tarife und Anbieter einschränken. Nach einem Klick auf „Tarife finden“ gibt’s eine nach Preis sortierte Liste der günstigsten Anbieter inklusive Zusatzinformationen über Versicherungen, Tarifnamen, Rabatte oder Abholmöglichkeiten.

    Ebenfalls praktisch: Wer sperriges verschicken muss, erhält über den Link „Sperrgut“ Hinweise und Ratschläge, wie Sperrgut am besten verpackt wird und wer übergroße Pakete überhaupt verschickt.

    Hier geht’s zum Versandrechner für Pakete und Sperrgut:
    http://www.versandrechner.de/

    portorechner-versandrechner-pakete-paketdienste-post-dhl-hermes

  • Mehr Sicherheit für Kunden der DHL-Packstation

    Die DHL-Packstationen sind eine praktische Erfindung. Endlich ist Schluss mit der Warterei auf eine erneute Zustellung oder die Abholung im nächsten Postamt. Auch die Gefahr, dass das Paket beim ungeliebten Nachbarn landet ist gebannt. Natürlich hat DHL die Packstationen nicht nur zu unserer Bequemlichkeit „erfunden“, sondern zur Kundenbindung. Leider haben auch hier kriminelle Elemente dafür gesorgt, dass über Phishing-Seiten oder durch einfachen Diebstahl der Packstation-Karte, Kundendaten ausgespäht und dessen Pakete gestohlen wurden. Seit Ende Oktober 2012 hat DHL aufgerüstet und den Zugriff auf die Packstationen sicherer gemacht.

    Die mit der Packstation-Karte vergebene PIN-Nummer hat sich in der Vergangenheit nicht als sicher herausgestellt. Nun wurde das Verfahren geändert.

    mTAN statt PIN

    Ähnlich wie beim Online-Banking werden sogenannte „mTAN“-Nummern. Die bisherige PIN-Nummer entfällt somit. Trotz E-Mail-Benachrichtigung wird die „mTAN“ ausschließlich per SMS an den Kunden versendet.

    Der Abholer erhält seine Sendung nur in Kombination von Packstation-Karte und mTAN. Beim Erhalt von mehreren Paketen an einem Tag gilt die mTAN für alle.

    Bei Problemen die Freecall-Nummer wählen

    Sollten Sie trotzdem mal Schwierigkeiten mit einer Packstation haben, hilft die Hotline 01805-345 2255 weiter. Da diese Rufnummer kostenpflichtig ist, hier die kostenlose Alternative: 0800 – 415 9159.

    Online-Registrierung auf Paket.de

    Auch die Registrierung auf der Webseite www.paket.de lohnt sich. Hier können Sie bequem Ihre Daten pflegen, und bei einem herkömmlichen Paketversand sogar einen Wunschnachbarn angeben, bei dem die Sendung in Ihrer Abwesenheit abgegeben wird.

    bild-1-packstation-mtan-diebstahl-phishing-seiten-pin-karte-ausgespäht-gestohlen-post-dhl

    Sollte ein Gauner Ihre Zugangsdaten bei Paket.de oder Packstation.de herausgefunden haben, ist Ihr Account noch relativ sicher. Wird die Mobilfunknummer geändert, sendet DHL eine SMS an die alte Handynummer und zusätzlich eine entsprechende E-Mail mit der Aufforderung, die Änderung zu bestätigen.