Schlagwort: paket

  • DHL: Preiserhöhung für Pakete fällt wieder weg

    Gute Nachrichten für alle Privatkunden der Deutschen Post/DHL. Die Preiserhöhung vom 01. Januar 2020 wird bald wieder zurückgenommen.

    DHL begründete ihr Vorgehen mit höheren Personal- und Transportkosten. Der Aufschlag für Privatkunden betrug im Durchschnitt drei Prozent. Und genau dies ist der Grund für die heftige Kritik an der Preispolitik von DHL, denn die Preise für Firmenkunden wurde nicht angehoben.

    Daraufhin hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein förmliches Verfahren gegen DHL eingeleitet. Die Regulierungsbehörde ist der Ansicht, dass die angegebenen Gründe eine Preisanpassung nicht rechtfertigt und die Preiserhöhung nur einseitig an die Privatkunden weitergegeben wurde.

    Natürlich teilt das Unternehmen Deusche Post/DHL diese Einschätzung nicht und weist die Anschuldigung zurück.

    Trotzdem nimmt DHL die Preiserhöhung zum 01. Mai 2020 wieder zurück, angeblich um eine langwierige rechtliche Auseinandersetzung und die damit verbundene Preisunsicherheit der Privatkunden zu vermeiden.

    DHL begründet diesen späten Rücknahmetermin damit, dass die Computersysteme und die Kundeninformationen angepasst werden müssten. Bis dahin bleiben die „neuen“ Preise gültig.

  • DHL-Paketpreise steigen zum 01. Januar 2020

    Für die Privatkunden des DHL-Paketdienstes werden die Versandkosten zum Anfang des Jahres um durchschnittlich drei Prozent erhöht werden. Die erste Preissteigerung seit drei Jahren begründet DHL mit gestiegenen Kosten im Transport- und Personalbereich, sowie mit erheblichen Investitionen.

    Die Preisanpassung gilt für den Filial- und den Online-Preis gleichermaßen. Betroffen sind allerdings nicht alle Pakete bzw. Päckchen. Im Einzelnen steigen die Preise für folgende Kategorien:

    • Online- und Filialpreis für das Päckchen M
    • Onlinepreis für das Paket bis 2 kg
    • Onlinepreis für das Paket bis 5 kg
    • Online- und Filialpreis für das Paket bis 10 kg
    • Online- und Filialpreis für das Paket bis 31,5 kg

    Beide Preise für das Päckchen S bleiben unverändert, genauso der Filialpreis für das Paket bis 5 kg.

    Zusätzlich werden auch die Preise für weitere Services, wie beispielsweise die Transportversicherung bis 2500 Euro, die Nachnahme und das Pluspäckchen, angehoben.

    Weitere Informationen zu der Preiserhöhung und der Preisliste könnt ihr in der DHL-Pressemitteilung lesen.

  • Nichts bestellt, aber doch ein Amazon-Paket bekommen?

    Derzeit erhalten etliche Amazon-Kunden Pakete die sie nicht bestellt haben. Da drängt sich zwangsläufig der Gedanke auf, ob das Amazon-Konto geknackt wurde und der Rechnungswert bald vom eigenen Bankkonto abgebucht wird. Was ist da passiert?

    Als erstes solltest du natürlich kontrollieren, ob jemand aus der Familie nicht doch etwas bestellt hat, oder ob es sich um ein Geschenk handelt.

    Herkunft der Pakete

    Der Hintergrund dieser „Geschenkeflut“ ist nicht bekannt. Amazon spricht von betrügerischen Methoden und Verstößen gegen die Richtlinien. Gerüchten zufolge stammen die Pakete vom Amazon-Marketplace, auf dem sich viele hunderte Verkäufer tummeln. Vermutlich kaufen asiatische Händler in den eigenen Shops, um die Artikel im Ranking künstlich zu pushen und positive Bewertungen zu hinterlassen. Möglich ist aber auch, dass durch den Versand eine günstige „Entsorgung oder Lagerräumung“ stattfindet.

    Diese mysteriösen Pakete enthalten nicht selten Waren im Wert von gut 200 Euro. Leider weisen sie keinerlei Absender auf, auch Lieferscheine oder Rechnungen wurden nicht beigelegt. Auch eine Abbuchung findet in diesen Fällen nicht statt. Aber was macht man mit dem Paket? Darf man es behalten oder muss es zurückgegeben werden?

    Behalten oder nicht?

    Rechtlich, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, habe der Empfänger nichts zu befürchten. Juristisch gilt: Wer von Händlern Waren erhält, die der Kunde NICHT bestellt hat, muss diese auch nicht aufbewahren. Selbst wenn ein Herkunftsnachweis im Paket liegt, muss der Absender nicht einmal kontaktiert werden. Eine beiliegende Rechnung muss dann auch nicht bezahlt werden.

    Es ist also deine Entscheidung, ob du die nicht bestellten Artikel behälst, verschenkst oder sie einfach wegwirfst.

  • Google ist zu Weihnachten in Geberlaune

    Das Google-Maps-Team hat vor kurzem viele Local Guides per Email kontaktiert und nach der Adresse der fleißigen Helfer gefragt. Wenn du auch zu den Empfängern dieser Email gehörst, dann wirst du eine kleine (positive!) Überraschung erhalten.

    Materielle Geschenke von Google

    Google Maps will den vielen ehrenamtlichen Local Guides ein kleines Dankeschön für das Sammeln von Informationen überreichen.

    Bei dem Geschenk handelt sich um ein Paar blaue Weihnachtssocken mit dem Local-Guides-Schriftzug, sowie folgender Botschaft:

    Here’s a token of thanks for helping millions of people explore the world on Google Maps. Show off your Local Guides pride everywhere you go. #LocalGuides

    Leider wird nicht jeder Local Guide diese kleine Aufmerksamkeit erhalten. Welcher Teilnehmer die Weihnachtssocken bekommt, entscheidet offensichtlich das Los. Nicht nur die oberen Ränge, auch Anfänger werden bei den Geschenken bedacht.

    Das ist doch mal eine nette Geste, oder?

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Amazon: Verlängerte Warenrückgabe für das Weihnachtsgeschäft bestätigt

    Geschenke kaufen ist bisweilen ein Roulette-Spiel. Habe ich das Richtige ausgesucht? Gefällt es dem Beschenkten wirklich? Fragen über Fragen. Insbesondere beim Weihnachtsgeschenk sind enttäuschte Gesichter am Heiligen Abend doppelt so schlimm. Die Rückgabe dieser Fehlkäufe ist nach Weihnachten dann oft nicht mehr möglich. Anders läuft es bei Amazon. Hier wird die Rückgabefrist erheblich verlängert.

    Sämtliche Artikel die von Amazon zwischen dem 01. November und 31. Dezember 2017 versendet werden, kannst du bis einschließlich 31. Januar 2018 an Amazon oder den Drittanbieter zurücksenden.

    Amazon hat dazu – wie auch in den vergangenen Jahren – eine Hilfeseite geschaltet, in der es u. a. wie folgt heißt (Auszug aus dem Text):

    Unsere besondere Rückgabefrist zu Weihnachten

    Sämtliche Artikel, die von Amazon.de zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember 2017 (jeweils einschließlich) versandt wurden, können bis einschließlich 31. Januar 2018 zurückgegeben werden, sofern die Ware die sonstigen Rückgabebedingungen erfüllt. Dies gilt für Käufe direkt von Amazon.de, für von Amazon versandte Bestellungen bei Drittanbietern sowie für Artikel, die mit dem Prime-Logo angeboten und von Drittanbietern verkauft und versandt werden. Bitte beachten Sie, dass für sonstige von Drittanbietern versandte Artikel individuelle Rückgabebedingungen gelten. Gesetzliche Rückgaberechte bleiben unberührt.

     

    Willst du auf „Nummer Sicher“ gehen, dann achte bei deiner Amazon-Bestellung auf das Prime-Logo. Dann sollte die Rückgabe auch bei den Drittanbietern problemlos funktionieren.

  • Microsoft Office: Produkt- und CD-Keys schnell auslesen

    Nach einer Neuinstallation des Windows Betriebssystems und des Office Paketes fehlt oftmals der Office-Produktkey. Während sich der Key für das Betriebssystem meist als Aufkleber auf der Geräterückseite befindet, sind Software-Keys, wie der vom Officepaket, auf der Verpackung oder der CD/DVD-Hülle aufgedruckt. Da Verpackungen irgendwann entsorgt werden, ist eine versehentliche Entsorgung von Produkt-Keys schon vorprogrammiert. Der Verlust des Office-Keys ist aber kein Weltuntergang. Er kann recht einfach wiederbeschafft werden.

    ProduKey von NirSoft

    Dafür sorgt das kleine Tool ProduKey von NirSoft. Es ist als Zipdatei kostenlos auf der Webseite des Anbieters erhältlich. Auch eine Installations-Variante und eine 64Bit-Version, sowie verschiedene Sprachpakete findest du am unteren Ende der Webseite.

    Die Bedienung des Tools ProduKey ist sehr einfach. Nach dem Entpacken der ZIP-Datei startest du ProduKey per Doppelklick auf die Startdatei (.exe). Nach der Bestätigung des Sicherheitsdialogs listet das Tool die Produkt-ID´s und die Produkt-Schlüssel an.

    Als Nebeneffekt wird auch der Schlüssel des Windows-Betriebssystems ausgelesen und weitere Angaben wie Service-Pack-Versionen angezeigt. Die gesamte Liste kann als HTML-Seite exportiert und anschließend gespeichert oder ausgedruckt werden.

    Kopiere nun den benötigten Office-Schlüssel per Rechtsklick-Menü und füge ihn in das Installationsfenster von Office ein.

    Super Tool, aber…

    Das NirSoft-Tool ProduKey hat wie viele andere Programme dieses Anbieters einen kleinen Nachteil. Das Hauptprogramm ist lediglich in englisch erhältlich, andere Sprachen müssen zusätzlich (als ZIP-Datei) heruntergeladen und manuell installiert werden.

    Nach dem Download des Sprachpaketes wird die ZIP-Datei entpackt und die enthaltene Datei produkey_ling.ini muss dann manuell in die Hauptdatei des Tools ProduKey eingefügt werden.

  • Microsoft Office restlos vom Computer entfernen

    Muss ein Office-Paket entfernt werden, egal ob man ein anderes Produkt nutzen möchte oder für eine Neuinstallation nach schwerwiegenden Fehlern, sollte die Löschung rückstandslos sein. Das Entfernen über die Deinstallationsfunktion der Systemsteuerung reicht meist nicht aus, da etliche Dateien und Einträge nicht entfernt werden. Hierfür stellt Microsoft ein separates Tool als kostenlosen Download zur Verfügung.

    Das Tool mit Namen EasyFix gibt es in zwei Ausführungen. Einmal für die älteren Office-Versionen 2003, 2007, 2010 und für die neuen Office-Pakete 2013, 2016 und Office 365.

    EasyFix für die älteren Office-Pakete findest du über die URL http://support.microsoft.com/kb/971179/de und das EasyFix für aktuelle Office-Pakete gibt es über diesen Link: http://support.microsoft.com/kb/2739501.

    Auf beiden Webseiten sind neben dem Tool auch detaillierte Anleitungen zur Löschung der Officepakete für die verschiedenen Windows-Betriebssysteme vorhanden.

  • Alles Neu macht der Mai. Auch beim Microsoft-Patchday.

    Jeder zweite Dienstag im Monat ist bei Microsoft Update-Tag. An diesem Tag werden Sicherheitsupdates und Programmverbesserungen zum Download bereitgestellt. Wer bei seinem Windows-Rechner die empfohlene Updateautomatik eingeschaltet hat, bei dem werden die Updates ohne manuelles Eingreifen heruntergeladen und installiert. Wer aber auf die automatischen Updates nicht aktiviert hat und einen manuellen Download bevorzugt, der hat seit Mai 2016 erstmalig Pech.

    Zwei wichtige Änderungen

    Das selektive Herunterladen von Updates über das Microsoft Download Center ist ab sofort nicht mehr möglich. Zumindest für uns private Nutzer.

    Außerdem wurde im Mai mal wieder das Update KB3035583 verteilt. Dieses Paket enthält einerseits die Upgrade-Dateien für Windows 10 und andererseits aktiviert es das Upgrade-Tool GWX (= Get Windows X) das dafür sorgt, dass Windows 10 automatisch installiert wird.

    Einzelupdates nur für Firmen

    Für Unternehmen stehen über den Windows Update Katalog weiterhin Einzelupdates zur Verfügung. Die selektiven Downloads sind aber nur mit dem Microsoft Internet Explorer und einem entsprechenden Plug-In möglich.

    Das Plug-In für den Windows Update Katalog findest du über die URL https://catalog.update.microsoft.com/. Rufe die Seite über den IE6 oder höher auf und installiere das Plug-In. Danach kannst du über die Eingabe der KB-Nummer (ohne die Buchstaben) die gewünschten Update-Dateien herunterladen.

    Wer auch zukünftig nur auf Einzelupdates zurückgreifen möchte, der wird es deutlich schwerer haben diese Dateien im Web zu finden. Verschiedene Onlineportale wie beispielsweise Chip.de kündigten bereits an, zukünftig auch Windows-Einzelupdates anbieten zu wollen. Ob das wirklich realisiert werden kann, steht aber noch in den Sternen.

    Apropos Zukunft…

    Der nächste Windows-Sterbefall steht auch schon fest. Das schon seit langem dahinsiechende Windows Vista wird es nächstes Jahr hinter sich haben. Dann erhält Vista am 11. April 2017 die letzte Ölung in Form eines finalen Sicherheitsupdates. Dann ist Schluss.

  • Päckchen mehrerer Paketdienste mit einer App tracken

    Jeder der größeren Paketdienste wie DHL, UPS oder Hermes stellen den Kunden eine Sendungsverfolgung auf der eigenen Webseite und eine App für´s Smartphone oder Tablet zur Verfügung. Viele (private) Verkäufer, die beispielsweise über eBay ihre Artikel verkaufen, nutzen mehrere Versandunternehmen. Nervig wird es dann, wenn man den Sendungsverlauf der Pakete kontrollieren will und mehrere Apps benötigt. Eine gute Hilfe ist die App Parcel für iPhone und iPad.

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    Die App Parcel vom Entwickler Ivan Pavlov unterstützt nach eigenen Angaben über 275 Kurierdienste weltweit, darunter auch kleinere Unternehmen wie iloxx, Trans-o-Flex, GLS und Swiss Post.

    Eine Liste der Unternehmen findest du auf der Webseite des Entwicklers.

    Zudem ist die Eingabe von Sendungsnummern sehr bequem. Die App enthält einen integrierten Barcode-Scanner, der das Eintippen von Sendungscodes überflüssig macht.

    Die kostenlose Grundversion von Parcel erlaubt das Tracking von bis zu 3 Paketen gleichzeitig. Möchtest du mehr Sendungen tracken und/oder über Statusänderungen informiert werden, dann kostet das Premium-Abo 1,99 Euro pro Jahr.

    Parcel ist mit allen Apple-Geräten (auch MAC und Apple Watch) kompatibel.

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