Schlagwort: paragraf

  • Office Word: Pfeil-Symbole blitzschnell in ein Dokument einfügen

    Sonderzeichen in Word-Dokumente einfügen ist eigentlich nur in mehreren Arbeitsschritten möglich. Das betrifft insbesondere die Sonderzeichen, die sich nicht direkt über die Tastatur eintippen lassen. Einige Zeichen, wie die Pfeilsymbole, können aber trotzdem mit einer Tastenkombination schnell eingegeben werden.

    Für die Eingabe von Richtungspfeilen, wie die auf den Pfeiltasten deines Keyboards, drückst du nur die Taste [Alt] und eine Zahl zwischen 24 und 27. Wichtig ist nur, dass die Zahleneingabe über den Ziffernblock der Tastatur eingetippt wird.

    Die Zahl 24 steht für Pfeil nach oben, tippe 25 für den Rechtspfeil ein, der Linkspfeil hat die Nummer 26 und der Pfeil nach unten die 27.

    Auf Tastaturen die keinen Ziffernblock haben, zum Beispiel bei Note- und Netbooks, musst du zu einem kleinen Trick greifen. Tippe eine der folgenden Ziffern an der Stelle ein, an die der Pfeil erscheinen soll:

    • Pfeil nach links: 2190
    • Pfeil nach oben: 2191
    • Pfeil nach rechts: 2192
    • Pfeil nach unten: 2193

    Dann markierst du diese Zahl und drückst anschließend die Tastenkombination [Alt][C], damit der gewünschte Pfeil erscheint.

    Die vierstelligen Zahlencodes entsprechen übrigens den Codes, die auch die Zeichentabelle (Charmap) verwendet. Du rufst sie am schnellsten mit dem Begriff Charmap über das Eingabefeld der Taskleiste oder des Startmenüs auf.

    Auch die Unicodes anderer Zeichen, wie das des Paragraphen-Zeichens, kannst du hier herausfinden. Das Symbol „Paragraph“ fügst du übrigens mit [Alt] und der Zahl 0167 ein.

    Tipp:

    Dieser Trick funktioniert auch im E-Mail-Client Outlook oder bei der Texterfassung per WordPress.

  • Office Word ab 2003: Bei Dokumenten ein Wasserzeichen lokal bei einzelnen Absätzen einfügen

    Word Dokumente lassen sich mit Wasserzeichen versehen. Das ist zwar nichts neues, aber die Dokumente lassen sich auch abschnittsweise mit lokalen Wasserzeichen versehen. Das wertet ein Dokument grafisch auf. Da können zum Beispiel bei AGB´s die einzelnen Abschnitte mit entsprechenden Wasserzeichen versehen werden (Gerichtsstand mit einem Paragraphen oder die Versandbestimmungen mit einem Paketsymbol, etc…). Auch Rezeptsammlungen können Hausfrauen und -männer mit diesem Tool anschaulicher gestalten.

    Die Integration von Wasserzeichen ist mit Word gar nicht so schwer und funktioniert mit allen Versionen ab 2003.

    1. Starten Sie Word und erstellen das gewünschte Dokument, oder rufen ein gespeichertes Dokument auf.

    2. Setzen Sie den Cursor an den Anfang des gewünschten Abschnitts und aktivieren das Seitenlayout über die entsprechende Schaltfläche oder klicken Sie in der Menüleiste auf „Ansicht | Seitenlayout“.

    3. Suchen Sie sich nun eine Grafik Ihrer Wahl mit Klick auf „Einfügen | Grafik | Aus Datei“.

    4. Klicken Sie  nun nacheinander auf die Grafik, dann auf den Button „Textfluss“ auf der Grafik-Symbolleiste. Sollte diese nicht aktiviert sein, können Sie die Leiste mit einem Rechtsklick in die Grafik und im Kontextmenü mit „Grafiksymbolleiste anzeigen“ aufrufen. Wählen Sie hier die Option „Vor den Text“.

    5. Nun können Sie die Grafik an die gewünschte Position verschieben. Sollte die Grafik zu groß sein, kann man diese mit gedrückter Maustaste an den Ecken in die passende Größe skalieren.

    6. Im nächsten Schritt regeln Sie über die Grafik-Symbolleiste den Kontrast herunter und die Helligkeit herauf. Der Text sollte allerdings lesbar bleiben.

    7. Zum Fixieren klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Grafik und wählen im Kontextmenü „Grafik formatieren“.

    8. Wechseln Sie zum Register „Layout“ und klicken unten rechts auf den Button „Weitere“.

    9. Im Dialogfenster „Erweitertes Layout“ im Bereich „Bildposition“ setzen Sie die Häkchen vor „Objekt mit Text verschieben“ und vor „Verankern“.

    Das Speichern der Änderungen bestätigen Sie mit „OK“.

    10. Als letzten Arbeitsschritt klicken Sie nochmals mit der rechten Maustaste in die Grafik und wählen im Kontextmenü erst „Reihenfolge“ und dann „Hinter den Text bringen“. Fertig!!

    Noch ein Tipp zur Positionierung der Grafik: Auch nach dem letzten Arbeitsschritt lässt sich die Position der Grafik noch korrigieren.

    Möchten Sie noch weitere Wasserzeichen in das gleiche Dokument einfügen, wiederholen Sie alle Arbeitsschritte mit den zusätzlichen Grafiken.

  • § 911 BGB „Überfall“: Früchte aus Nachbars Garten

    Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung Überfall. Der genaue Wortlaut:

    § 911 – Überfall

    Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

    In der Praxis bedeutete der §911 BGB: Der Nachbar, auf dessen Grundstück die Früchte gefallen sind, darf sie aufklauben und behalten. Allerdings darf er dabei nicht nachhelfen und die Früchte vom überhängenden Ast herunterschuütteln oder direkt abernten. Solange die Früchte noch fest am Baum hängen, gehören sie dem Baumeingentümer, der sie auch selbst abernten darf (etwa mit einem Obstpflücker). Allerdings darf der Baumbesitzer zum Ernten nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers das Nachbargrundstück betreten.

    Den kompletten Wortlaut des BGB (inklusive Paragraph 911 BGB) gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__911.html

    http://www.gesetze-im-internet.de

    üchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebra

Die mobile Version verlassen