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  • Prepaid-Handykarten sind bald nicht mehr anonym erhältlich

    Die in der Vergangenheit gestiegene Terrorgefahr hat demnächst auch Auswirkungen auf den Verkauf von Prepaid-Telefonkarten. Der Kauf von Telefonkarten auf Guthabenbasis wird ab dem 01. Juli 2017 komplizierter und zeitaufwendiger.

    Ausweiskontrolle bereits beim Kauf

    Ab diesem Stichtag muss jede Person, die eine Prepaid-Karte erwerben will, ihren Personalausweis, oder ein anderes, geeignetes Ausweisdokument vorlegen. Bei der Aktivierung der SIM-Karte wird die Identität dann nochmals überprüft.

    Änderung § 111 TKG

    Grund für diese Erschwerung ist die Verabschiedung des Anti-Terror-Paketes, dass den massenhaften Kauf von anonymisierten Telefonkarten durch Terroristen und Kriminelle verhindern soll. Geregelt ist dies im Paragrafen 111 TKG.

    Ausweiskontrolle ist schwierig umzusetzen

    Wie die neuen Bestimmungen von Discountern und Onlinehändlern umgesetzt werden, ist noch nicht definitiv bekannt. Auch der Verkäufer Nummer eins, der Aldi-Konzern, schweigt sich diesbezüglich noch aus. Andere Verkaufsstellen denken über separate Kassenbereiche mit entsprechend geschultem Personal nach.

    Sinnvoll oder nur Augenwischerei?

    Ob die Verschärfung des Verkaufs von Prepaid-Karten die gewünschte Sicherheit bringen wird, darf bezweifelt werden, da die Regelung nur Deutschland betrifft. Einige europäischen Länder, wie beispielsweise Belgien, haben ebenfalls ihre Bestimmungen verschärft, aber nicht alle.

    Das schafft in Deutschland nur eine scheinbare Sicherheit, das eigentliche Problem wird nur in andere Länder verlagert. Bei uns wird die Verschärfung des Verkaufs von Prepaid-Karten wohl eher eine Erhöhung von Ausweis- und Handy-Diebstählen nach sich ziehen.

    Und die internationalen Terroristen wird dies wohl kaum vor unlösbare Probleme stellen. Dann kommen die Handy-Karten halt aus Übersee. Ein Selbstmord-Attentäter wird sich vermutlich keine Gedanken darüber machen, ob ihn ein Gespräch 3 Cent, 10 Cent oder 2 Euro kostet…

  • Office Word: Pfeil-Symbole blitzschnell in ein Dokument einfügen

    Sonderzeichen in Word-Dokumente einfügen ist eigentlich nur in mehreren Arbeitsschritten möglich. Das betrifft insbesondere die Sonderzeichen, die sich nicht direkt über die Tastatur eintippen lassen. Einige Zeichen, wie die Pfeilsymbole, können aber trotzdem mit einer Tastenkombination schnell eingegeben werden.

    Für die Eingabe von Richtungspfeilen, wie die auf den Pfeiltasten deines Keyboards, drückst du nur die Taste [Alt] und eine Zahl zwischen 24 und 27. Wichtig ist nur, dass die Zahleneingabe über den Ziffernblock der Tastatur eingetippt wird.

    Die Zahl 24 steht für Pfeil nach oben, tippe 25 für den Rechtspfeil ein, der Linkspfeil hat die Nummer 26 und der Pfeil nach unten die 27.

    Auf Tastaturen die keinen Ziffernblock haben, zum Beispiel bei Note- und Netbooks, musst du zu einem kleinen Trick greifen. Tippe eine der folgenden Ziffern an der Stelle ein, an die der Pfeil erscheinen soll:

    • Pfeil nach links: 2190
    • Pfeil nach oben: 2191
    • Pfeil nach rechts: 2192
    • Pfeil nach unten: 2193

    Dann markierst du diese Zahl und drückst anschließend die Tastenkombination [Alt][C], damit der gewünschte Pfeil erscheint.

    Die vierstelligen Zahlencodes entsprechen übrigens den Codes, die auch die Zeichentabelle (Charmap) verwendet. Du rufst sie am schnellsten mit dem Begriff Charmap über das Eingabefeld der Taskleiste oder des Startmenüs auf.

    Auch die Unicodes anderer Zeichen, wie das des Paragraphen-Zeichens, kannst du hier herausfinden. Das Symbol „Paragraph“ fügst du übrigens mit [Alt] und der Zahl 0167 ein.

    Tipp:

    Dieser Trick funktioniert auch im E-Mail-Client Outlook oder bei der Texterfassung per WordPress.

  • Mobile und fest installierte Radarfallen rechtzeitig erkennen

    Radarfallen sind in Deutschland seit dem 15. Februar 1959 für viele Auto- und Motorradfahrer ein ständiges Ärgernis. Die erste Radarfalle wurde damals an einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen aufgestellt. Seitdem haben diese Geräte bundesweit Millionen Autofahrer geblitzt und vermutlich mehrere Milliarden Euro an Bußgeldern in die Kassen der Behörden gespült. Ebenfalls seit dieser Zeit versuchen die Autofahrer mit viel Einfallsreichtum den Fallen zu entgehen. Auch für Smartphones gibt es mittlerweile etliche Apps, die vor Radarfallen warnen.

    Verkehrssicherheit sollte im Vordergrund stehen

    Viele Autofahrer halten das Blitzen für eine Wegelagerei, die zur Aufbesserung der Staats- und Gemeindekasse dient. Man mag hin und wieder den Eindruck haben, dass die ewig klammen Stadtkassen so ihr Budget aufbessern wollen, aber letztendlich dient es der Verkehrssicherheit.

    Wie kann man sich schützen?

    Eine dieser Radarwarner-Apps heißt Blitzer.de und ist für Android, iPhone und Windows Phone kostenlos erhältlich.

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    Die kostenlose Version von Blitzer.de läuft nur im Vordergrund und warnt vor fest installierten, sowie mobilen Radarfallen. Der Standort wird dabei durch GPS ermittelt. Zusätzlich wird das erlaubte Tempo und die Art der Radarfalle angezeigt. Darunter fallen übrigens auch die Entfernungsmessgeräte.

    Die kostenpflichtige Blitzer.de-Plus-Version läuft dagegen auch im Hintergrund oder mit einer Landkartensimulation ähnlich wie Google Maps. Außerdem kann man verschiedene Anzeigesymbole nach belieben ändern.

    Die Daten, die durch die Nutzer online gemeldet werden, sind recht aktuell und der Datenbestand wird bei mobilen Radarfallen alle fünf Minuten aktualisiert, die fest installierten Geräte alle sieben Tage.

    Kein hundertprozentiger Schutz möglich

    Aber trotzdem gilt: Ein hundertprozentiger Schutz wird nicht garantiert.

    Weitere Funktionen

    Erwähnenswert sind auch noch die in der kostenlosen Version ebenfalls enthaltenen Extras. Neben dem Download der Plus-Version enthalten die Extras folgende Funktionen:

    • Günstiger tanken mit BlaBlaCar
    • Radio detektor.fm
    • Blitzergutachen

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    Mist, Geblitzt! – Was nun?

    Das Blitzergutachen berät und informiert Sie was zu tun ist, wenn man rechtlich gegen ein „Knöllchen“ vorgehen möchte.

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    Fazit

    Alles in allem ist das eine recht gut durchdachte App.

    Aber Achtung: Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs dürfen Sie nach StVO § 23 diese App nicht benutzen. Für einen Beifahrer gilt das Verbot aber nicht. 

    Unsere Bitte an dieser Stelle: Halten Sie sich bitte an die Geschwindigkeitsbegrenzungen! Die Leidtragenden sind schwächeren Verkehsteilnehmer. Zu diesen können auch Sie selbst gehören, zum Beispiel als Radfahrer oder Spaziergänger!!

  • § 911 BGB „Überfall“: Früchte aus Nachbars Garten

    Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung Überfall. Der genaue Wortlaut:

    § 911 – Überfall

    Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

    911-bgb-ueberfall-pixelio-387283In der Praxis bedeutete der §911 BGB: Der Nachbar, auf dessen Grundstück die Früchte gefallen sind, darf sie aufklauben und behalten. Allerdings darf er dabei nicht nachhelfen und die Früchte vom überhängenden Ast herunterschuütteln oder direkt abernten. Solange die Früchte noch fest am Baum hängen, gehören sie dem Baumeingentümer, der sie auch selbst abernten darf (etwa mit einem Obstpflücker). Allerdings darf der Baumbesitzer zum Ernten nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers das Nachbargrundstück betreten.

    Den kompletten Wortlaut des BGB (inklusive Paragraph 911 BGB) gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__911.html

    http://www.gesetze-im-internet.de

    üchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebra