Französische Medien berichteten kürzlich, dass am 17. September 2019 das Pariser Gericht Tribunal de Grande Instance entschieden hat, dass die aktuellen Nutzungsbedingungen der Spieleplatform Steam gegen EU-Recht verstoßen. Die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir entdeckte nach eigenen Angaben 14 Klauseln, die offensichtlich gegen EU-Recht verstoßen und hatte dagegen geklagt.
Weiterverkauf von Games nicht gestattet
Zu diesen Klauseln gehörte neben dem Verbot des Weiterverkaufs von Spielen auch, dass ein Wallet-Guthaben eines Spielers zugunsten von Steam verfällt, wenn er sein Account löscht. Ebenso behielt Steam in der Vergangenheit die Gaming-Mods, die von den Spielern erstellt wurden.
Die wichtigste Nachricht ist aber, dass gerichtlich festgestellt wurde, dass der Weiterverkauf von Games ermöglicht werden muss.
Urteil zu Gunsten der Verbraucher
Das Tribunal de Grande Instance ist mit unserem Landgericht vergleichbar und gegen dieses Urteil kann noch Einspruch eingelegt werden. Dies hat Valve, als Betreiber der Steam-Plattform, schon in einem amerikanischen Gaming-Blog (Kotaku) mitgeteilt.
Bis zu einem finalen Gerichtsurteil ist es also noch ein langer Weg und bis dahin wird das aktuelle Urteil noch keine Auswirkungen auf die Nutzer-Accounts haben. Im Falle einer Entscheidung zugunsten des Klägers UFC-Que Chosir muss Steam seine Nutzungsbedingungen ändern, andernfalls drohen Strafzahlungen.
Andere Plattformen sind ebenfalls betroffen
Auch die Konkurrenz von Valve dürfte das Verfahren interessiert beobachten. Wird dieses Urteil bestätigt, hat das immense Auswirkungen auf den Spielemarkt. Denn auch die anderen Unternehmen, wie Microsoft , Sony, Origin, GOG oder der Epic Game Store müßten dann ihre Bedingungen entsprechend ändern.