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  • Richtiges Verhalten bei Verlust oder Diebstahl des Smartphones

    Handys sind und bleiben eine begehrte Beute von Dieben. Klein und handlich wie sie nun einmal sind, verschwinden schnell in einer Tasche. Aus diesem Grund werden mindestens genau so viele Geräte von ihren Besitzern vergessen oder verloren. Eines haben aber beide Möglichkeiten gemeinsam. Weg ist Weg! Nach dem ersten Schreck über den Verlust, liegt es oft an dem weiteren Verhalten des Geschädigten, ob es wiederbeschafft werden kann oder ob die Versicherung das Gerät ersetzt.

    Erste Maßnahme: SIM sperren

    Nachdem du den Verlust bemerkt hast, solltest du als erstes über deinen Mobilfunk-Anbieter die SIM-Karte sperren lassen. Dazu wird die 15-stellige IMEI-Nummer des Handys oder des Tablets benötigt, die du am besten direkt bei Erhalt eines neuen Gerätes an einer geeigneten Stelle notierst.

    Beim Handy findest du die IMEI am schnellsten über die Telefonfunktion. Gibst du hier die Kurzwahl *#06# ein, erscheint -herstellerunabhängig- die IMEI im Display.

    IMEI-Nummer des Gerätes herausfinden

    Natürlich kann man die IMEI auch auf normalem Weg über die Einstellungen ermitteln. Beim iPhone findest du sie über Einstellungen | Allgemein | Info und bei Android-Geräten über den Pfad Einstellungen | Über das Telefon (Tablet) | Status | IMEI

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    Anzeige bei der Polizei

    Der nächste Schritt sollte der zur Polizei sein, um eine Verlust- oder Diebstahl-Anzeige aufzugeben. Vermutlich wird eine Anzeige dein Handy nicht zurückbringen, ist aber unbedingt erforderlich. Wird das Telefon vom Dieb oder Finder zu teuren Telefonaten missbraucht, haftet der Mobilfunkanbieter oft nicht. Ausserdem fragt auch die Versicherung danach.

    Tipp:

    Wird dein Telefon oder Tablet aus einem verschlossenen Auto gestohlen, solltest du zusätzlich auch deine Hausratversicherung informieren.

    Eigene Ermittlungen

    Helfen kann auch ein professioneller Ortungsdienst wie HandyOrten.de oder auch Ortungs-Apps, wie beispielsweise AndroidLost, über die wir auch schon berichtet haben. Zudem können die meisten Ortungs-Apps auch die Geräte sperren und /oder die darauf befindlichen Daten löschen.

    AndroidLost zum Beispiel kann sogar vom „neuen“ Besitzer ein Foto erstellen, dass dir dann übermittelt wird.

    Eines solltest du aber nicht machen: Auf eigene Faust ermitteln und den mutmaßlichen Dieb zur Rede stellen. Überlasse dies der Polizei und übergib ihr die von dir ermittelten Ortungsdaten. 

    Ein ehrlicher Finder würde dir zwar dein Eigentum zurückgeben, aber man weiß ja nie, an wen man gerät.

  • Mobile und fest installierte Radarfallen rechtzeitig erkennen

    Radarfallen sind in Deutschland seit dem 15. Februar 1959 für viele Auto- und Motorradfahrer ein ständiges Ärgernis. Die erste Radarfalle wurde damals an einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen aufgestellt. Seitdem haben diese Geräte bundesweit Millionen Autofahrer geblitzt und vermutlich mehrere Milliarden Euro an Bußgeldern in die Kassen der Behörden gespült. Ebenfalls seit dieser Zeit versuchen die Autofahrer mit viel Einfallsreichtum den Fallen zu entgehen. Auch für Smartphones gibt es mittlerweile etliche Apps, die vor Radarfallen warnen.

    Verkehrssicherheit sollte im Vordergrund stehen

    Viele Autofahrer halten das Blitzen für eine Wegelagerei, die zur Aufbesserung der Staats- und Gemeindekasse dient. Man mag hin und wieder den Eindruck haben, dass die ewig klammen Stadtkassen so ihr Budget aufbessern wollen, aber letztendlich dient es der Verkehrssicherheit.

    Wie kann man sich schützen?

    Eine dieser Radarwarner-Apps heißt Blitzer.de und ist für Android, iPhone und Windows Phone kostenlos erhältlich.

    Die kostenlose Version von Blitzer.de läuft nur im Vordergrund und warnt vor fest installierten, sowie mobilen Radarfallen. Der Standort wird dabei durch GPS ermittelt. Zusätzlich wird das erlaubte Tempo und die Art der Radarfalle angezeigt. Darunter fallen übrigens auch die Entfernungsmessgeräte.

    Die kostenpflichtige Blitzer.de-Plus-Version läuft dagegen auch im Hintergrund oder mit einer Landkartensimulation ähnlich wie Google Maps. Außerdem kann man verschiedene Anzeigesymbole nach belieben ändern.

    Die Daten, die durch die Nutzer online gemeldet werden, sind recht aktuell und der Datenbestand wird bei mobilen Radarfallen alle fünf Minuten aktualisiert, die fest installierten Geräte alle sieben Tage.

    Kein hundertprozentiger Schutz möglich

    Aber trotzdem gilt: Ein hundertprozentiger Schutz wird nicht garantiert.

    Weitere Funktionen

    Erwähnenswert sind auch noch die in der kostenlosen Version ebenfalls enthaltenen Extras. Neben dem Download der Plus-Version enthalten die Extras folgende Funktionen:

    • Günstiger tanken mit BlaBlaCar
    • Radio detektor.fm
    • Blitzergutachen

    Mist, Geblitzt! – Was nun?

    Das Blitzergutachen berät und informiert Sie was zu tun ist, wenn man rechtlich gegen ein „Knöllchen“ vorgehen möchte.

    Fazit

    Alles in allem ist das eine recht gut durchdachte App.

    Aber Achtung: Als Fahrer eines Kraftfahrzeugs dürfen Sie nach StVO § 23 diese App nicht benutzen. Für einen Beifahrer gilt das Verbot aber nicht. 

    Unsere Bitte an dieser Stelle: Halten Sie sich bitte an die Geschwindigkeitsbegrenzungen! Die Leidtragenden sind schwächeren Verkehsteilnehmer. Zu diesen können auch Sie selbst gehören, zum Beispiel als Radfahrer oder Spaziergänger!!

  • Mit der Fahrradpass-App der Polizei Fahrradpässe für eigene Räder erstellen

    Fahrradzeit ist auch wieder Diebstahlzeit. Allein in Hamburg wurden im letzten Jahr über 15.000 Fahrräder gestohlen. Das sind 41 Räder pro Tag. Bundesweit sind es über 330.000 Fahrräder; rund 900 Fahrraddiebstähle pro Tag. Die Aufklärungsquote ist mit rund 10 Prozent äußerst gering. Das liegt meist auch daran, dass es für die meisten Räder kein Fahrradpass existiert. Das lässt sich mit einer App ändern. Mit der Fahrradpass-App der Polizei kann man einfach und schnell Fahrradpässe für eigene Räder erstellen, verwalten und als PDF exportieren.

    Fahradpass-App der Polizei

    In Kooperation mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg hat die Polizei eine Fahrradpass-App für Android und iPhone entwickelt. Die sieht optisch zwar nicht so toll aus, dafür überzeugen die Funktionen. Denn ein Fahrradpass hilft, gestohlene Räder zweifelsfrei zu identifizieren, Täter zu überführen und das gefundene Rad wieder dem richtigen Besitzer zurückzugeben.

    Im Fahrradpass werden dazu neben der Rahmennummer und Codierung der Name und die Anschrift des Besitzers und Fotos des Fahrrads hinterlegt. Mit der Fahrradpass-App lassen sich die Pässe fürs eigene Rad ruckzuck anlegen und verwalten. Über die Plus-Schaltfläche fügen Sie ein neues Rad hinzu und geben alle wichtigen Daten wie Rahmen- und Codiernummer, Angaben zum Radtyp, Hersteller und Modell sowie eine genaue Beschreibung inklusive Fotos.

    Im Fall eines Diebstahls lassen sich die Daten direkt an die Polizei oder die Versicherung weiterleiten. Einmal angelegte Fahrradpässe lassen sich direkt aus der App als PDF speichern oder per E-Mail verschicken. Wird das Rad wiedergefunden, lässt es sich anhand der hinterlegten Daten zweifelsfrei dem richtigen Besitzer zuordnen. Lästige Diskussionen und Nachweise über den Besitz entfallen.

  • Arschloch, Stinkefinger & Co: So viel kosten Beleidigungen und Ausraster im Straßenverkehr

    Auf der Straße geht’s oft ruppig zu. Das sichere Gefühl von rund einer Tonne Blech um einen herum macht viele Autofahrer zu Wutbürgern auf vier Rädern. Da fallen dann auch schon mal Beleidigungen wie „Arschloch“ und „Schlampe“, gepaart mit abfälligen Gesten wie dem Stinkefinger oder die Scheibenwischer-Geste. Doch aufgepasst: Vogel zeigen und andere Beleidigungen können teuer werden. Vor allem gegenüber Polizisten.

    Ausrasten kann teuer werden

    Wer sich am Steuer nicht beherrschen kann, muss mit saftigen Strafen rechnen. Beleidigungen sind eine Straftat nach §185 StGB und könne Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Allerdings gibt es für Beleidigungen keinen klassischen Bußgeldkatalog. Wie hoch die Strafe ausfallen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa:

    • Die Umstände
    • Dauer des Wutanfalls
    • Tonfall
    • Was gesagt wurde
    • Was gezeigt wurde
    • Nettoeinkommen

    Ein Beispiel: Die Beschimpfung „Idiot“ stufen die meisten Gerichte als leichte Entgleisung ein. Je nach Gericht können dann als Strafe meist 15 Tagessätze fällig werden. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Einkommen. Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 sind es etwa 45 Euro, insgesamt also eine Geldauflage von rund 675 Euro. Das Geld geht meist an die Landeskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung. Zur Geldstrafe kommen Gerichtskosten sowie die Kosten für Anwälte und Aufwendungen für Zeugen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nicht, da sie bei vorsätzlichen Taten wie Beleidigungen nicht eintrittspflichtig ist.

    Indirekte Formulierungen wie „Am liebsten würde ich Arschloch zu dir sagen“ gelten vor Gerichten nicht als Ausrede. Ebenfalls kritisch wird das Zeigen des Stinkefingers in Überwachungskameras. Das Bayerische Oberlandesgericht sah darin nicht eine Beleidigung der Kamera, sonder der dahinter sitzenden Personen und verhängte eine Strafe von 30 Tagessätzen (BayObLG, 23.02.2000 – 5St RR 30/00).

    Zu einer Geldstrafe kann es schnell kommen. Erstattet der oder die Beleidigte bei der Polizei Anzeige, kann den Sachverhalt ausführlich schildern sowie Zeugen und Kennzeichen benennen, ist der Sachverhalt für die Polizei schnell geklärt. Dann muss nur noch der Halter ermittelt und der Fahrer bzw. die Fahrerin von Zeugen eindeutig identifiziert werden, und schon ist die Strafe kaum noch abzuwenden.

    So teuer kann’s werden

    Die Gerichte unterscheiden beim Strafmaß zwischen leichten und schweren Beschimpfungen und Gesten. Die meisten Juristen schätzen Beschimpfungen und Engleisungen etwa folgendermaßen ein:

    Schwere Beschimfpungen
    – Arschloch
    – Schlampe
    – Wichser
    – Blödes Schwein
    – Miststück
    – Alte Hure
    – Alte Sau
    – Stinkefinger zeigen
    – Vogel zeigen
    Strafmaß
    – ca. 40 bis 70 Tagessätze
    Leichte Beschimpfungen
    – Idiot
    – Leck mich
    – Trottel
    – Dumme Kuh
    – Bekloppter
    – Bei dir piept’s wohl
    – Scheibenwischer-Geste
    – Zunge rausstrecken
    Strafmaß
    – ca. 15 Tagessätze

    Werden Polizisten oder Politessen beleidigt, fällt die Strafe meist höher aus – hier kennen die Gerichte kaum Gnade. Selbst das Duzen eines Ordnungshüters kann mehrere hundert Euro Strafe kosten.

    Punkt für Beleidigungen in Flensburg?

    Beleidigungen kosten nicht nur Geld, sondern auch bis zu fünf Punkte in Flensburg. Zumindest bis Mai 2014. Nach Inkrafttreten der Punktereform am 1. Mai 2014 gibt es für Beleidigungen und Beschimpfungen keine Punkte mehr. Ein Freibrief ist das allerdings nicht; Beleidigungen bleiben weiterhin eine Straftat und können Einträge im Führungszeugnis zur Folge haben.

    Bei Beleidigungen richtig reagieren

    Wer beleidigt und beschimpft wird, muss sich das nicht gefallen lassen. So reagieren Sie als Beleidigte(r) richtig:

    • Den Hitzkopf ausreden lassen
    • Kennzeichen und weitere Umstände notieren
    • Nicht provozieren lassen und nicht zurückpöbeln, ansonsten entstünde eine rechtliche Pattsituation
    • Zeugen benennen
    • Bei der Polizei Anzeige erstatten

    Sie sind selbst ein Hitzkopf, fahren schnell mal aus der Haut und neigen zu Ausrasten? Dann helfen folgende Tipps:

    • Ruhe bewahren
    • Sofort entschuldigen
    • Droht ein Anzeige, sich anwaltlich beraten lassen

    Beleidigungen im Ausland

    Beleidigungen und Gesten können auch im Ausland teuer werden. Der Stinkefinger gilt praktisch weltweit als Beleidigung. Vorsicht ist beim hochgestreckten Daumen geboten, der hierzulande als positiver Ausdruck verstanden wird. In Nordafrika oder im Mittleren Osten wird er allerdings als Beschimpfung interpretiert. Das Auf- und Abbewegen des Daumens gilt in vielen Mittelmeerländern und Russland und einigen Teilen Afrikas als obszöne Beleidigung.

  • Betrugsversuche durch Telefonanrufe angeblicher Microsoft-Mitarbeiter

    Seien Sie vorsichtig, wenn bei Ihnen das Telefon klingelt und sich ein Microsoft-Mitarbeiter des „Technical Support Department“ aus London meldet. Der meist englischsprachige Anrufer versucht Ihnen einzureden, dass sich ein Virus auf Ihrem Computer befindet, der permanent Schadensmeldungen an Microsoft sendet. Diese Betrugsversuche sind erstmalig vor circa zwei Jahren aufgetaucht und offensichtlich sind die Betrüger immer noch am Werk.

    Datenklau, unsinniger Computerschutz und Erpressung

    Während des weiteren Gesprächs sollen Sie ein Tool namens „Ammyy Admin“ herunterladen. Dieses Programm ist eine Fernwartungs-Software, die dem angeblichen „Microsoft-Mitarbeiter“ den Zugriff zu Ihrem Computer ermöglicht. Damit möchte er ein Antiviren-Tool bei Ihnen installieren. Dieser Service wird Ihnen als lebenslanger Computerschutz verkauft, der zwischen 130 und 180 Euro kosten soll.

    Tatsächlich wollen die Betrüger nur an Ihre sensiblen Daten wie Pinnummern, Kundendaten Ihrer Onlineshops, Passwörter und ähnliches gelangen. Außerdem kann Ihr Rechner durch diesen Fernzugriff komplett gesperrt werden um eine „Lösegeldzahlung“ von Ihnen zu erpressen.

    Gegenmaßnahmen

    Als Sofortmaßnahme sollten Sie in diesem Betrugsfall die Verbindung in Internet sofort unterbrechen: Ziehen Sie am besten das Stromkabel Ihres Routers und/oder Modems ab. Lassen Sie Ihren Rechner durch einen richtigen Computer-Techniker (finden Sie in den Gelben Seiten) prüfen und erstatten Anzeige bei der Polizei.

    Endkunden werden von Microsoft nicht ungefragt angerufen

    Nach Aussage von Microsoft werden keine unaufgeforderten Kontaktaufnahmen durchgeführt, weder telefonisch noch per E-Mail. Ebenso werden Nutzer auf diese Art und Weise nicht nach Kreditkarteninformationen oder Bankdaten gefragt.

    Von wo kommen die Anrufe?

    Ein weiterer Hinweis auf einen Betrugsversuch per Telefon ist die Rufnummer. Diese wird unterdrückt oder im Display ist eine „00“ (Doppelnull) zu sehen. Microsoft hat durch eine Auswertung von bereits stattgefundene Betrugstelefonaten festgestellt, dass die Anrufe aus Indien, China, den Bahamas und den USA kommen.

    Sollten Sie zukünftig mal einen derartigen Telefonanruf erhalten, brechen Sie das Gespräch einfach ab und legen Sie auf. Das ist der beste Schutz vor diesen Betrügern.

  • Künstlerisches Parken sollte nicht im Geheimen passieren. Dafür gibt es „Kunstparker.de“

    „Frau am Steuer, Abenteuer!“ – Dieser Satz gilt aber in gleichem Maße für uns Herren der Schöpfung. Es vergeht kaum ein Tag an dem man sich über ignorante und egoistische Parker aufregt. Aber mal ehrlich: Manchmal muss man über soviel Park-Unverständnis auch mal lächeln. Und darum geht es auf der Webseite von „Kunstparker.de“. Hier können Sie Fotos der Schrägparker Ihrer Stadt veröffentlichen. Die Kfz-Kennzeichen werden vor der Veröffentlichung natürlich unkenntlich gemacht.

    Auf der Webseite www.kunstparker.de werden nicht nur die Künstler veröffentlicht und mit satirischen Texten versehen…

    …Sie können auch Urkunden ausdrucken und die Parkmuffel damit adeln.

    Wenn Sie sich beim nächsten Einkaufsbummel mal wieder über diese Autofahrer ärgern, dann werden Sie doch einfach zum „Jäger des verlorenen Parkplatzes“!

    Sie können die Veröffentlichung Ihres Kunstparkers etwas beschleunigen, wenn Sie das Kennzeichen vor der Einsendung selber unkenntlich machen. Damit ersparen Sie dem Betreiber viel Arbeit.

  • YouTubes Beitrag zu den Menschenrechten

    Wir kennen alle die Bilder aus den Nachrichtensendungen der vergangenen Monate; aus Krisengebieten wie Ägypten, Syrien und anderen Brennpunkten. In Ländern wo es keinen unabhängigen Journalismus gibt, dokumentieren die Menschen vorort per Handy oder Digitalkamera die massiven Verletzungen von Menschenrechten. Diese Videos werden anschließend in die verschiedensten sozialen Netzwerke und Internet-Blogs hochgeladen. Seit Mai 2012 unterhält nun auch YouTube einen eigenen Kanal, der nur diesen Videos vorbehalten ist.

    Im „YouTube Human Rights Channel“ auf „www.youtube.com/humanrights“, kann jeder, der Zeuge von Menschenrechtsverletzungen wurde und diese dokumentiert hat, die Filme dort hochladen.

    Damit unterstützt YouTube den Kampf für Menschenrechte und macht Übergriffe von Polizei auf Demonstranten, Rassen- und Frauendiskriminierung für die Öffentlichkeit zugänglich. Egal ob in Ägypten, Syrien, Afrika oder die Auflösung des Occupy-Camps in Frankfurt. Auch über die russische Pop-Gruppe „Pussy Riot“ wird hier berichtet.

    Dabei arbeitet YouTube mit der nicht profitorientierten Organisation „Witness“

    …und dem Social News Online-Dienst „Storyful“ zusammen.

    „Witness“, die im übrigen von Peter Gabriel mitbegründet wurde, ist zuständig für eine ausgeglichene Themenmischung und der soziale Nachrichten-Dienst „Storyful“ sorgt mit Hintergrundinformationen für eine Verifizierung der hochgeladenen Video-Clips.

    Die Konzentrierung dieser Thematik in einem Channel einer weltweit bekannten Video-Plattform, ist ein wichtiger Schritt um Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

    Trotz allem ist aber die Vielfalt der anderen Internet-Plattformen, wie sozialen Netzwerken und Internet-Blogs weiterhin erforderlich, damit  eine unabhängige Berichterstattung möglich ist.

    Hinweis: Bei Berichterstattungen aus militärischen Krisengebieten, wie derzeit aus dem Ort Aleppo in Syrien, ist teilweise sehr brutales Bildmaterial enthalten, das man nur schwer ertragen kann. Zu junge Kinder sollten von diesen Beiträgen ferngehalten werden.

  • Digitalkamera verloren oder gestohlen? So können Sie Ihre Digi-Cam wiederfinden

    Haben Sie schon mal Ihre Digitalkamera verloren, oder wurde sie vielleicht auch gestohlen? Grundsätzlich sollten Diebstähle der Polizei gemeldet werden. Bei verlorenen Kameras kann man bei städtischen Fundbüros, dem Fundservice der Deutschen Bahn oder der öffentlichen Verkehrsmittel anfragen, ob die Digicam dort abgegeben wurde. Auch ein Anruf beim Taxi-Unternehmen kann helfen. Aber Sie können auch zusätzlich noch tätig werden um Ihre Kamera wiederzufinden. Dabei hilft Ihnen der Online-Dienst von StolenCameraFinder.com. Dort können Sie erfahren, ob jemand mit Ihrer Kamera Fotos ins Web hochgeladen hat und somit  der Polizei helfen, den Diebstahl aufzuklären.

    Verräterische Seriennummern in den EXIF-Daten

    Die Suche ist denkbar einfach. Einfach irgendein Foto, das Sie mal mit dieser Kamera gemacht haben, per Drag & Drop in das Suchfeld einfügen und aus den „EXIF“-Daten liest die Webseite die Seriennummer der verlorenen Kamera heraus.

    Anschließend wird das Internet automatisch nach Fotos dieser Kamera durchsucht und das Ergebnis angezeigt.

    Sollte es kein Suchergebnis geben, dann wurde noch kein Foto ins Internet hochgeladen. In diesem Fall klicken Sie auf den Link „missing camera report“,  unterhalb von der Meldung „0 search results“. Im neuen Fenster füllen Sie das Formular aus, Modell und Serien-Nummer Ihrer Kamera sind dort schon eingetragen. Abschließend können Sie im Textfeld „Notes“ noch weitere Informationen oder auch einen Finderlohn eintragen. Sind alle erforderlichen Daten eingegeben, beenden Sie die Eingabe mit dem Button „done“. Die Suchroutinen arbeiten automatisch und Sie werden per E-Mail informiert, wenn es Suchergebnisse gibt.

    Manche Kameras, wie zum Beispiel die Casio Exilim EX-Z30,  hinterlegen keine Seriennummern in den Foto-Daten (Exif). Bekommen Sie die Meldung, dass die Seriennummer nicht in den Exif-Daten hinterlegt ist, dann können Sie diese auch per Hand eingeben. Die Seriennummer Ihrer Kamera finden Sie auf der Rechnung oder der Bedienungsanleitung. Außerdem können Sie über den Hyperlink „supported cameras“ eine Liste einsehen, welche Modelle die Serien-Nummern im Foto hinterlegen.

     Hinweis: Der Online-Dienst „Stolen Camera Finder“ wurde für Chrome und Firefox optimiert. Nur bei diesen Browsern ist es möglich, ein Foto per Drag & Drop in die Suchmaske einzufügen. Bei allen anderen Browsern muss nur die Seriennummer der Kamera per Hand eingegeben werden, alle anderen Funktionen sind genau so wie bei Chrome und Firefox.

    Tipp: Stoßen Sie bei der Suche nach Fundbüros auf kostenpflichtige 0180- oder 0900-Nummern, können Sie in diesem Artikel nachlesen, wie Sie die dazugehörigen Festnetz-Nummern ermitteln können.

  • Verräterische Facebook-Fotos: Polizei fahndet per Facebook nach Rasern und Dränglern

    Facebook wird immer beliebter – auch bei der Polizei. Da tausende Facebook-Nutzer mit Hang zur Selbstdarstellung unbedarft ihre Fotos veröffentlichen, hat sich Facebook als ideale Recherchequelle für die Polizei entpuppt; sie gleicht nach einem Medienbericht die Facebook-Fotos mit den Blitzerfotos aus Radarfallen ab. Mit Erfolg.

    Das meldet die „Hamburger Morgenpost„. Der aktuelle Fall: Ein Drängler wurde auf der A1 bei Münster geblitzt. Ein Bußgeldbescheid über 400 Euro und vier Flensburg-Punkte folgte. Der Drängler legte Einspruch ein, da auf dem Blitzerfoto der Fahrer nicht eindeutig zu erkennen war.

    Vor Facebook war die Sache damit meist erledigt. Zwar versuchte die Polizei dann bei Nachbarn oder über das Einwohnermeldeamt an Fotos des Verdächtigen zu kommen. Oft aber vergeblich. Dank Facebook geht’s einfacher. Da etliche Facebook-User bedenkenlos für jedermann sichtbar eigene Fotos oder Schnappschüsse von Freunden veröffentlichen, ist man schnell „enttarnt“. So auch im Fall des Dränglers, der nach dem Facebook-Fotoabgleich klein bei gab und den Einspruch zurückzog.

    Unser Tipp: Beim Veröffentlichen von Fotos bei Facebook ist weniger oft mehr. Verhindern lässt sich die Polizeirecherche allerdings nur, wenn man sich mit Pseudonym bei Facebook anmeldet, nur unkenntliche Fotos veröffentlicht und aufs Taggen (Fotomarkierung mit Namen) verzichtet. Ein weiterer Schutzmechanismus: Machen Sie Fotos nicht für jedermann, sondern nur für Freunde sichtbar. Hierzu wählen Sie beim Hochladen im Feld „Dieses Foto teilen mit“ den Eintrag „Nur Freunde“.

    Eine böse Falle bleibt: Da man bei Facebook unweigerlich mit Freunden und Bekannten verknüpft ist, kann die Polizei über die Verknüpfung auch schnell fündig werden, wenn man gar nicht selbst gefahren ist, sondern den Wagen verliehen hat.

    Hier geht’s zum Originalbeitrag der Hamburger Morgenpost:
    „Polizei jagt Raser mit Facebook“ (Hamburger Morgenpost)

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