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  • Verhindern, dass Windows 10 heimlich Software installiert

    Microsoft greift zu diversen Mitteln, um Programme auf Computern zu installieren. Dass wir Nutzer zu diesem Zweck mit Werbung zugemüllt werden, ist nicht weiter verwunderlich. Hast du dich schon einmal darüber gewundert, dass plötzlich das eine oder andere Programm auf deinem Rechner ist, obwohl du dich an eine Installation nicht erinnern kannst? Dann bist du offensichtlich auch ein „Opfer“ von heimlich installierter Software geworden. Das Windows von selbst heimlich Programme herunterladen und installieren kann, dürfte wohl vielen Nutzern ein Dorn im Auge sein. Gut ist aber, dass man dieses Verhalten unterbinden kann.

    Abhilfe in der Registry

    Findest du auf deinem Windows-10-Rechner heimlich installierte Apps, dann kannst du sie zwar deinstallieren, aber über kurz oder lang wird der PC mit Bloatware weiterhin zugemüllt. Verhindern lässt sich dies nur mit einem Eingriff in den Registrierungseditor.

    Bevor du Änderungen vornimmst, ist es empfehlenswert ein Registry-Backup anzulegen. In diesem Artikel kannst du nachlesen, welche Schritte dazu notwendig sind.

    Mit dem Befehl regedit, eingegeben im Fenster Ausführen, startest du die Registry. Navigiere zu dem Schlüssel HKEY_CURRENT_USER\Software\Microsoft\Windows\CurrentVersion\ContentDeliveryManager.

    Im Ordner des ContentDeliveryManager befindet sich ein Unterschlüssel mit dem dreisten Namen SilentInstalledAppsEnabled, den du mit einem Doppelklick öffnest. Ändere den Wert von 1 auf 0 (Null) und speichere ihn mit dem Button OK.

    Nach einem Neustart des Computers ist die Änderung aktiv und weitere Software sollte von Windows dann nicht mehr unbemerkt installiert werden können.

    Spionage-Hintertür oder kommerzielle Gründe?

    Diese, leicht aufzuspürende Hintertür, ist wahrscheinlich nicht durch die Zusammenarbeit von Microsoft mit den amerikanischen Geheimdiensten zu erklären. Da gibt es sicherlich noch weitere Möglichkeiten, die nicht so einfach zu finden sind. Vielmehr wurde hier eine Backdoor für kommerzielle Anbieter von Computer-Software und für Werbung geschaffen.

  • Seit 01. Oktober 2016: Der neue Medikamentenplan für Patienten

    Seit drei Wochen ist der neue Medikationsplan Pflicht. Viele Patienten, die täglich mehrere Medikamente nehmen (müssen), haben bereits einen Medikamentenplan ihres Arztes oder des Apothekers erhalten. Gerade für chronisch erkrankte Menschen ist es sehr wichtig, einen solchen Medikationsplan zu besitzen, da die Wirkung mancher Medikamente sich gegenseitig aufheben oder auch verstärken kann. Das führt unter Umständen zu zusätzlichen Gesundheitsproblemen oder unerwünschten Nebenwirkungen. Was ist also neu am „neuen Medikationsplan“?

    Die bisherigen Pläne, die von Apothekern und Ärzten ausgegeben wurden, waren nicht standardisiert. Durch den unterschiedlichen Aufbau und Inhalt der Formulare war eine ausreichende Informationslage des Arztes nicht immer gegeben, was gelegentlich zu Missverständnissen führen konnte.

    Wo ist der neue Plan erhältlich?

    Mit dem neuen, einheitlichen Plan, sollen Missverständnisse nicht mehr vorkommen. Der ausstellende Arzt (Hausarzt oder Facharzt), ist zudem für die Aktualisierung und den Ausdruck verantwortlich. Jeder Patient ist aber selbst dafür verantwortlich, den Pillenplan beim Arzt anzufordern. Er darf ihn nicht verweigern, auch wenn es ein Mehr an administrativer Arbeit bedeutet.

    Was wird im Medikationsplan erfasst?

    Bei jedem Arztbesuch, bei dem dir ein weiteres Medikament verschrieben wird, legst du diesen Medikationsplan vor und der behandelnde Arzt fügt über den aufgedruckten Barcode sein verordnetes Medikament hinzu, sofern ein Scanner vorhanden ist. Eine handschriftliche Eintragung ist ebenfalls möglich.

    Gleiches gilt beim Kauf von rezeptfreien Medikamenten in der Apotheke, wie zum Beispiel Schmerztabletten oder frei verkäufliche Beruhigungsmittel. Dabei ist zu beachten, dass nur Medikamente erfasst werden sollten, die langfristig (länger als 28 Tage) eingenommen werden. Ist kein Scanner vorhanden, müssen die Medikamente durch den Arzt, der den Plan ursprünglich erstellt hat, aktualisiert werden.

    Der Plan muss unter anderem folgende Angaben enthalten:

    • Name und Geburtsdatum des Patienten
    • Kontaktdaten des ausstellenden Arztes
    • Datum des Ausdrucks
    • Handelsname der Medikamente
    • Wirkstoff und Wirkstärke
    • Die Darreichungsform
    • Einnahmeverordnung
    • Einnahmemenge
    • Grund der Medikation (ggf. weitere Hinweise)

    Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, wie Insulin-Pens, gehören in die Liste.

    Immer auf dem aktuellen Stand halten

    Wie oben schon erwähnt, sollte jeder Patient der drei und mehr verschreibungspflichtige (systemisch wirkende) Medikamente nehmen muss, diesen Medikationsplan abfordern und mit sich führen. Kommen Arzneien hinzu oder fällt eines weg, ist der Plan bei dem Arzt-/Apothekenbesuch vorzulegen, damit er immer auf dem aktuellen Stand ist.

    Das dient nur deiner eigenen Sicherheit. Gerade wenn mal eine Pillenpackung beschädigt ist oder ganz fehlt, kannst du im Plan nachlesen, wieviel und wann du vom betreffenden Medikament etwas einnehmen musst.

    Übergangsfrist

    Wenn du in der nächsten Zeit diese Pillenplan bei deinem Doc abforderst, dann achte darauf, dass es schon die neue Version ist. Denn es gibt noch eine Übergangsfrist für die alten Pläne, die erst am 31. März 2017 endet. Ab 2018 soll der neue Medikamentenplan dann auch auf der elektronischen Gesundheitskarte deiner Krankenkasse gespeichert werden können.

    Fazit:

    Bisher war man auf sich allein gestellt, diese Informationen zusammenzutragen. Diese Erfahrung musste meine Frau (chronische Schmerzpatientin) auch machen. Nach erheblichen Wechselwirkungen der Medikamente, sie nimmt täglich mehr als neun unterschiedliche Medikamente ein, fertigten wir eine eigene Liste inklusive aller Informationen nach obigem Vorbild an.  Zusätzlich listeten wir auch die Bedarfsmedikamente auf und kamen somit auf eine vier Seiten lange Dokumentation, für die wir bei den Ärzten viel Lob erhielten.

    Die verpflichtende Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans ist ein wichtiger Schritt in Richtung Medikamentensicherheit, auf das jeder in Frage kommender Patient Wert legen sollte!

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf den Webseiten der Verbraucherberatung und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

  • Abschaffung der Praxisgebühr – das ändert sich für Sie

    Lange schon wurde die Abschaffung der Praxisgebühr gefordert, nun ist sie endlich beschlossen. Diese Gebühr, die Versicherte davon abhalten sollte, wegen jeder Kleinigkeit einen Arzt aufzusuchen, hat nicht nur ihre Wirkung verfehlt, sondern sogar zu vermehrten Arztbesuchen geführt. Doch was bedeutet die Abschaffung der Praxisgebühr für Sie als Versicherte oder Versicherter genau?

    Die einzelnen Änderungen im Vergleich

    Ab 2013 haben Sie weder bei Ihrem Hausarzt, Ihrem Zahnarzt, noch bei einem anderen Facharzt die Praxisgebühr zu zahlen, die bislang bei jedem ersten Arztbesuch im Quartal fällig war. Für Sie bedeutet dies gleichzeitig, dass Sie nicht zunächst zu Ihrem Hausarzt müssen, wenn Sie einen Facharzt aufsuchen möchten. Bislang war hierfür eine Überweisung nötig, um die zehn Euro Praxisgebühr beim Facharzt nicht noch einmal zahlen zu müssen. Sie können daher beliebig viele Fachärzte aufsuchen, ohne ihren Hausarzt hiervon in Kenntnis zu setzen. Eine Ausnahme bilden allerdings einige Spezialisten wie die Radiologen. Für diese Ärzte benötigen Sie weiterhin eine Überweisung Ihres Hausarztes. Eine weitere Einschränkung gilt für alle Kassenpatienten, die an einem Hausarztmodell ihrer Krankenkasse teilnehmen. Wenn Sie ein Hausarztmodell mit ihrer Krankenkasse vereinbart haben, müssen Sie in der Regel immer zuerst Ihren Hausarzt aufsuchen. Die Regelungen der einzelnen Krankenkassen sind jedoch unterschiedlich, erkunden Sie sich daher bei Fragen immer bei Ihrer eigenen Krankenkasse.

    Was heißt das konkret?

    Ob Sie durch die Aufhebung der Praxisgebühr langfristig Geld sparen, wird sich erst in den folgenden Jahren zeigen. Den Krankenkassen fehlen durch die Abschaffung der Gebühr pro Jahr rund 1,8 Milliarden Euro. Gleichzeitig wurden aber auch die Bundeszuschüsse gekürzt, mit denen der Bund die Krankenkassen aus Steuermitteln bezuschusst. Sollten die Krankenkassen mit den geringeren Einnahmen nicht auskommen, werden sie daher sicherlich die Beitragssätze erhöhen oder Zusatzbeiträge erheben.