Versehentlich abgegebene Gebote bei Ebay wieder zurücknehmen

Auf der Auktionsplattform Ebay sollte man sich schon sicher sein dass man den Artikel haben will, wenn man ein Gebot abgibt. Bieten und nicht kaufen hat leider eine lange Tradition. Diese „Spaßbieter“ werden mittlerweile von vielen Verkäufern rechtlich verfolgt. Da ein Gebot aber ein bindener Kaufvertrag ist, muß es schon wichtige Gründe geben, um ein Gebot erfolgreich zurück zu nehmen. Natürlich gibt es diese Funktion auch bei Ebay, die aber nicht auf den ersten Blick zu finden ist.

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