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  • Ungerechte Bewertung bei Ebay erhalten? So antworten Sie auf eine erhaltene Bewertung.

    Seit es Ebay gibt, scheiden sich die Geister bei den Bewertungen. Dies birgt viel Konfiliktpotenzial das sich recht schnell nachteilig auf das eigene Konto auswirken kann. Schreibt man selbst eine schlechte Bewertung, erhält man ebenso oft eine schlechte (Rache-)Bewertung. Ob dies dann gerechtfertigt ist oder nicht, spielt dann kaum noch eine Rolle, wenn diese Bewertung bereits in der Liste angezeigt wird. Mit einem etwas verstecktem Antwort-Tool kann man sich zumindest wehren und falsche Behauptungen richtig stellen.

    Oft vergeblich: Auf Hilfe von Ebay warten

    Leider hat es kaum Sinn, Ebay selbst zu kontaktieren, um eine ungerechtfertigte Bewertung löschen zu lassen. Ebay löscht meist nur Bewertungen, die offensichtliche Verleumdungen oder Beleidigungen enthalten. Bei schlechten Bewertungen, die beispielsweise auf vermeintlich mangelhafte Ware/Verpackung oder auf stark verzögerte Zahlung zurückzuführen sind, werden von Ebay meist gar nicht gelöscht. Oft erhält man auf eine Anfrage nicht mal eine Antwort.

    ebay-bewertung-negativ-nicht-moeglich-als-verkaeufer-abgeben-reagieren-antworten

    Verkäufer können nicht negativ bewerten

    Leider haben gerade die Verkäufer bereits seit einiger Zeit keine Möglichkeit mehr, eine negative Bewertung abzugeben. Dies ist gegenüber den vielen seriösen Verkäufern ziemlich unfair, da sie auf Spaßbieter oder säumige Zahler nicht mehr adäquat reagieren können. Es bleibt da nur die Möglichkeit, den Sachverhalt über die positive Bewertungsfunktion niederzuschreiben.

    Sich mit der Antwortfunktion wehren

    Erhaltene Bewertungen kann man mit einer Antwortfunktion entsprechend kommentieren. Diese finden Sie am Ende der ersten Seite Ihres Bewertungsprofils. Rufen Sie Ihr Bewertungsprofil mit einem Klick auf die Zahl neben Ihrem Ebay-Namen auf.

    account-name-bewertungsprofil-aufrufen-zahl-bewertungen-ebay

    Scrollen Sie in den unteren Bereich der ersten Seite Ihres Bewertungsprofils. Klicken Sie hier auf den Link Antwort auf erhaltene Bewertungen

    antwort-auf-erhaltene-bewertungen-ebay-unten-link

    …und suchen Sie im nächsten Fenster die Bewertung aus, auf die geantwortet werden soll.

    bewertung-ebay-suchen-antworten-link-kommentar-wehren-negativ-positiv-kaeufer-verkaeufer

    Geben Sie den Antworttext ein und klicken Sie dann auf den Button Antwort hinterlassen. Die Antwort wird dann in den Bewertungsprofilen beim Käufer und Verkäufer angezeigt.

    eingeben-feld-text-antwort-ebay-bewertung-kommentar

    Tipp:

    Wenn bei einer abzugebenden Bewertung die 80 Zeichen nicht ausreichen, können Sie noch einen Ergänzungskommentar hinterlassen. Verwenden Sie dazu den Link Ergänzungskommentar für abgegebene Bewertung. Den finden Sie ebenfalls am unteren Ende der ersten Seite Ihres Bewertungsprofils.

    ergaenzung-kommentar-bewertung-ebay-80-zeichen-nicht-ausreichend

    In den beiden nachfolgenden Fenstern, wählen Sie die zu ergänzende Bewertung aus und geben die zusätzlichen Informationen ein.

    Erste Regel bei Unstimmigkeiten: Miteinander reden!

    Grundsätzlich sollte man bei Ebay-Problemen genau so handeln wie im privaten Bereich: Sachlich und höflich miteinander sprechen. So lassen sich die meisten Unstimmigkeiten einvernehmlich beseitigen.

    In dem Sinne: Gute Geschäfte auf Ebay!!

  • eBay Bewertungen: Negativ bewerten – ohne Rachebewertungen zu befürchten

    Bewertungen spielen beim Auktionshaus eBay eine große Rolle. Sowohl in positiver als auch negativer Hinsicht. Positive Bewertungen steigern die Online-Reputation; negative Kommentare stellen den eigenen eBay-Account in ein schlechtes Licht. Ärgerlich für Käufer und Verkäufer sind Rachebwertungen. Nur weil zum Beispiel eine neutrale Bewertung abgegeben wurde, „revanchiert“ sich die Gegenseite mit einer negativen Rachebewertung. Mit einem simplen Trick lässt sich das Risiko einer negativen Rachebewerung verringern.

    Ebay hat genau geregelt, wie lange Käufe und Verkäufe bewertet werden dürfen: exakt 90 Tage. Und zwar oft auf die Minute genau. Das bedeutet auch: Wenn Sie praktisch in der letzten Minute vor Ablauf der 90-Tage-Frist Ihre Bewertung abgeben, hat Ihr Gegenüber keine Zeit für eine negative Rachebewertung.

    Wann die 90-Tage-Frist abläuft, lässt sich mit diesem simplen Datumsrechner bewerten:

    Die Bedienung des Datumsrechners ist simpel: Geben Sie ins untere Feld das Auktionsende ein, und wählen Sie die Option „+ 90 Tage“. Ein Klick auf „Berechnen“ verrät, wann Sie die Bewertung spätestens abgeben müssen.