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  • Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen – So geht’s (Video)

    Seit einigen Jahren müssen Auskunfteien kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Das machen Schufa & Co. natürlich nicht gerne. Und verstecken die notwendigen Infos und Formulare auf den Webseiten. Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt an die kostenlose Selbstauskunft der Schufa kommen.

    Schufa Auskunft kostenlos

    Die Schufa hat die Selbstauskunft als amtsdeutsche „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ getarnt und tief in der Schufa-Webseite gesteckt. So kommen Sie dran:

    1. Rufen Sie die Webseite https://www.meineschufa.de auf.

    2. Klicken Sie auf „Service“ und dann auf „Formulare und Broschüren“.

    3. Anschließend klicken Sie ganz unten in der rechten Spalten unter „Bestellformular: Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ auf das Flaggensymbol.

    Aufgepasst: Unter „Produkte | Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ kommen Sie auch zum Formular. Aber Vorsicht: Hier steht die kostenpflichtige Variante (Auskunft online für 18,50€) direkt neben der kostenlosen (Datenübersicht nach §34 BDSG).

    3. Per Klick auf das Flaggensymbol laden Sie die notwendige PDF-Datei herunter. Sie können das Selbstauskunft-Formular auch direkt von dieser Seite herunterladen:

    https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

    4. Öffnen Sie die PDF-Datei, und drucken Sie das Formular aus. So sieht’s das Selbstauskunft-Formular übrigens aus:

    5. Füllen Sie das Formular aus.

    Achtung: Lassen Sie das umrahmte Feld unten rechts im Formular leer und kreuzen Sie nicht das Kästchen „Bestellung Bonitätsauskunft“ an. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Variante der Auskunft für 18,50 Euro.

    6. Kopieren Sie Ihren Personalausweis (oder alternativ den Reisepass plus Meldebescheinigung).

    7. Schicken Sie das Formular sowie den kopierten Reisepass per Brief an folgende Adresse:

    SCHUFA Holding AG
    Postfach 61 04 10
    10927 Berlin

    Einige Tage später landet die kostenlose Selbstauskunft in Ihrem Briefkasten.

    Wie die Bestellung der Schufa-Auskunft funktioniert und worauf Sie achten müssen, sehen Sie im Detail in folgendem Video:

    Das enthält die Selbstauskunft – so sieht die Selbstauskunft aus

    Zur Selbstauskunft gehören alle Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat, zum Beispiel auch Schufanoten, Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und -ort oder die aktuelle und frühere Anschriften. Zudem gibt es eine Übersicht aller Kreditinstitute und Unternehmen, an die die Schufa Informationen geliefert hat sowie eine Auflistung der gemeldeten Kredite, Girokonten, Kreditkarten und Telefon-/Handy-Verträge. Interessant ist der Score-Wert, der das persönliche Risiko der eigenen Zahlungsunfähigkeit widerspiegelt. So sieht die Selbstauskunft zum Beispiel aus (zum vergrößern aufs Bild klicken):

    Wichtig sind die Spalten „Scorewert“, „Ratingstufe“ und „Erfüllungswahrscheinlichkeiten“:

    • Scorewert: Der Scorewert stellt auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren in Punkten eine Prognose über das künftige Verhalten auf.  Je höher der Wert, desto besser. Bei den Versionen 1.0 reicht die Spanne von 0 bis 1.000. Bei der Version 2.0 (seit 2008) von 0 bis 10.000.
    • Ratingstufe: Gibt Ihr Schufa-Ranking an von A bis F an, wobei A die beste und F die schlechteste Stufe ist.
    • Erfüllungswahrscheinlichkeit: Die Erfüllungswahrscheinlichkeit gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit oder eine Verbindlichkeit zurückgezahlt wird. Die Werte reichen von 0% bis 100%, wobei 100% der beste Wert ist.
    Die Prozentangabe der Erfüllungswahrscheinlichkeit verrät, in welcher Risikogruppe Sie eingeteilt sind. Je nach Prozentangabe gehören Sie zu einer der folgenden Risikogruppen:
    • größer 97,5% – Sehr geringes Risiko
    • 95% bis 97,5% – Geringes bis überschaubares Risiko
    • 90% bis 95% – Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
    • 80% bis 90% – Deutlich erhöhtes bis erhöhtes Risiko
    • 50% bis 80% – Sehr hohes Risiko
    • kleiner 50% – Sehr kritisches Risiko

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    Amazon.de: Bücher und Ratgeber zum Thema „Schuldenfrei“

  • Makrofotografie: So gelingt ein Makrofoto

    Die Makrofotografie lichtet kleine Details aus dem alltäglichen Leben groß ab. Es geht bei dieser Art von Fotografie darum, das ganze Bild mit einem einzelnen Ausschnitt aus dem großen Ganzen zu füllen. Beispielsweise wird statt der gesamten Blume lediglich der Übergang von Blüte zu Stängel abgelichtet. Das ist allerdings schwieriger als man meint. Dazu benötigen Sie einige Hilfsmittel, die ein gelungenes Makrofoto mit nahezu jeder Kamera entstehen lassen können.

    Makrofotos werden nicht geschossen, indem Sie mit dem Objektiv möglichst nah an das Objekt herankommen. Stattdessen fotografieren Sie aus einigem Abstand und verwenden den Zoom. Als Besitzer einer Spiegelreflexkamera können Sie auch ein spezielles Makro-Objektiv verwenden, das genau im richtigen Umfang zoomen kann. Ideal wäre ein Abstand von 1,5 Metern zum Objekt, es darf aber auch weniger sein. Je nach Tageszeit kann ein Stativ sinnvoll sein, wenn lange Belichtungszeiten gewählt werden, denn andernfalls wird das Foto nicht scharf. Zu nah dürfen Sie beim Makrofoto nicht an das Objekt herangehen, andernfalls kann die Kamera nicht mehr scharf stellen und das Motiv wirkt nicht gestochen genug.

    Foto: © Mirko Müller

    Besonders spannend an einem gelungenen Makrofoto sind oft die Lichtreflexe. Nachhelfen können Sie mit einem Spiegel, der das natürliche Tageslicht reflektiert. Vor dem Fotoschuss sollten Sie also mit dem Handspiegel experimentieren und erkennen, wo er die schönsten natürlichsten Lichtreflexe erzeugt. Zu intensiv darf der Effekt natürlich nicht sein, er sollte immer noch authentisch und wie von der Natur gewollt wirken. Dann aber gelingt das Makrofoto garantiert. Wenn Sie einen größeren Abstand zum Objekt wahren, ist es sinnvoll, den Fernauslöser zu betätigen oder erst nach einigen Sekunden auszulösen, um sich bis zum Schnappschuss mit dem Handspiegel positionieren zu können.

    Übrigens: Weitere Tipps, Tricks und Fallstricke rund um die Makrofotografie finden Sie in entsprechenden Makrofotografie-Fachbüchern.

  • Das müssen Sie bei der neuen Umsatzsteuer-Voranmeldung beachten

    Wenn Sie selbstständig sind, dürften Sie mit dem Thema Umsatzsteuer-Voranmeldung nur zu gut vertraut sein. Als selbstständiger Unternehmer müssen Sie sich nicht nur beim Finanzamt anmelden, sondern auch vorab Angaben zur Umsatzsteuer machen. In den ersten beiden Jahren der Unternehmensgeschichte muss diese Umsatzsteuer-Voranmeldung sogar jeden Monat durchgeführt werden. Neue Regeln dazu sind bereits im Kommen.

    Die neuen Regeln der Umsatzsteuer-Voranmeldung im Überblick

    Wenn Ihre Umsatzsteuer im letzten Jahr in einem Bereich von 1.000 Euro bis 7.500 Euros lag, müssen Sie die Umsatzsteuer-Anmeldung auch künftig nur einmal alle vier Monate abgeben. Liegt Ihre Umsatzsteuer jedoch über diesem Bereich, so ist die monatliche Abgabe verpflichtend. Diese Regel hat nach wie vor Bestand.

    Geändert haben sich jedoch die Vorschriften zum Thema Befreiung. Waren Sie als Selbstständiger oder Unternehmer im vorrausgegangen Kalenderjahr zu einer Zahlung von unter 1.000 Euro Umsatzsteuer verpflichtet, so können Sie sich befreien lassen und müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht mehr leisten. Ausgeschlossen von dieser Regelung sind Sie in den ersten zwei Jahren Ihrer Unternehmensgründung.

    Finanzamt – wann kann es den Befreiungsantrag ablehnen?

    In Einzelfällen ist das Finanzamt dazu berechtigt, den Antrag auf eine derartige Befreiung abzulehnen. Genau zu diesen Einzelfällen gab es jüngst Änderungen, die vom Bundesfinanzministerium bekannt gegeben wurden. Insgesamt existieren drei Gründe für eine Ablehnung der Umsatzsteuer-Befreiung. Sollte sich einerseits die Struktur Ihres Unternehmens nachhaltig geändert haben, so können Sie nicht von der Befreiung profitieren. Gleiches gilt, wenn Ihr Steueranspruch als gefährdet erscheinen sollte. Gibt es andererseits nachvollziehbare Gründe, warum im aktuellen Jahr deutlich höhere Steuern zu erwarten sind als im Vorjahr, so sind diese für das Finanzamt ein stichhaltiges Argument dafür, Ihren Antrag auf Befreiung ebenfalls abzulehnen.

    Weitere Informationen zur Umsatzsteuer, zur Umsatzsteuervoranmeldung und was Sie beachten sollten, finden Sie in Fachbüchern, etwa den Umsatzsteuer-Fachbüchern bei Amazon. Falls Sie sich als Freiberufler selbständig machen möchten, ist folgendes Buch empfehlenswert: Praxisbuch für Freiberufler: Alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich zu sein.

  • Welche Reiseversicherungen Sie wirklich brauchen

    Bevor Sie in den nächsten Urlaub starten, werden Sie wahrscheinlich über eine entsprechende Reiseversicherung nachdenken. Dabei gilt es jedoch nicht nur, die Tarife zu vergleichen, sondern zunächst einmal generell zu entscheiden, wie groß der gewünschte Versicherungsschutz denn eigentlich ausfallen soll. Eine Reiserücktrittsversicherung gehört nahezu zum Standard, den jeder Reisende für sich in Anspruch nehmen sollte. Aber auch weitere Eventualitäten wie plötzliche Erkrankungen am Urlaubsort können durch passende Versicherungen zumindest einen Teil ihres Schreckens verlieren.

    Auslandskrankenversicherung oder Reisekrankenversicherung

    Vor allem dann, wenn Ihre Reise in ein Land führt, das nicht zur Europäischen Union zählt, sollten Sie nicht versäumen, eine Auslandskrankversicherung abzuschließen. Diese greift dann, wenn Arztkosten im Reiseland entstehen, die zunächst einmal selbst bezahlt werden müssen. Zurück am Heimatort werden die finanziellen Aufwendungen dann auf Antrag hin vom Versicherer zurückerstattet. Allerdings gilt es hier zu beachten, dass die Auslandskrankenversicherung in der Regel keine Rückführung unter ärztlicher Aufsicht aus dem Ausland beinhaltet. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, welche die Rückholung in ein deutsches Krankenhaus meist beinhaltet.

    Worauf Sie bei der Reisegepäckversicherung unbedingt achten sollten

    Wer der Meinung ist, im Rahmen einer Reisegepäckversicherung bestens gegen Verlust abgesichert zu sein, der irrt. Die Versicherung greift lediglich bis zu einem gewissen Betrag. Sollten Sie also die Absicht hegen, teure Laptops oder edlen Schmuck mit auf die Reise zu nehmen, muss dies dem Versicherer mitgeteilt werden. Dann können Zusatzvereinbarungen getroffen werden, die auch diesen Verlust abdecken würden. Weitere Informationen rund um die Reiseversicherung und worauf Sie achten müssten, steht im Ratgeber Expertenrat: Auslandskrankenversicherung.