Bei der Rufnummern-Mitnahme (Portierung) vom alten Mobilfunkvertrag zum neuen Handy-Vertrag schlugen viele Anbieter bei den Kosten ordentlich zu. Bis zu 30 Euro waren keine Seltenheit. Mit Wirkung vom 20. April 2020 hat die Bundesnetzagentur die Kostenwillkür beendet.
Es dürfen nur Kosten in Rechnung gestellt werden, die bei einer Rufnummern-Portierung den Mobilfunkanbietern wirklich entstehen. Dies war zwar immer so, nur hat niemand die Kostenstruktur wirklich kontrolliert.
Schon im Februar 2020 wurde bei vier Mobilfunkunternehmen, die nicht zu einer freiwilligen Kostensenkung bereit waren, ein Überprüfungsverfahren eingeleitet.
Nach Beendigung der Überprüfung durch die Bundesnetzagentur, wurde die Höhe des zulässigen Entgelts auf maximal 6,82 Euro (brutto!) festgelegt. Die Anordnung der Bundesnetzagentur wurde am 20. April 2020 auf der Webseite im Pressebereich veröffentlicht.
Die betroffenen Unternehmen, Telefonica, Freenet, 1&1 Drillisch und 1&1 Telecom konnten keine höheren Kosten nachweisen. Allen Anbietern ist es natürlich freigestellt, niedrigere oder gar keine Kosten für eine Portierung zu berechnen.
Seit vielen Jahren versucht der Einzelhandel mit Rabattkarten (Payback, etc.) die Kunden in ihre Geschäfte zu locken. Die Methoden sind bisweilen unterschiedlich, man sammelt Punkte, die gegen Warenprämien eingetauscht werden können, oder man erhält ein Produkt aus dem Warensortiment zum Nulltarif. Eine, immer beliebtere Variante, ist das Cashback bei dem ein bestimmter Betrag zurückerstattet wird. Kein Wunder, denn nur „Bares ist Wahres“!
Die App Scondoo bietet mit ihren Handelspartnern genau dieses Cashback-System an. Einfach mit dem Handy oder Tablet den Kassenbon (egal welcher Supermarkt) mit den betreffenden Artikeln fotografieren und hochladen. Der Beleg wird dann geprüft und der Rückerstattungsbetrag deinem Kundenkonto gutgeschrieben. Ab vier Euro Guthaben lässt sich das Cashback per Überweisung oder über PayPal auszahlen.
Der derzeit aktuelle Produktkatalog enthält 19 rabattfähige Produkte, sowie acht weitere Deals in Form eines Willkommensbonus, Kassenbon-Gewinnspiel, Rabatt auf den Rewe-Lieferservice, etc.
Die Produkt-Deals bei Scondoo variieren ständig, da sie zeit- und mengenmäßig beschränkt sind. So gelangen auch saisonale Waren in den Deal-Katalog.
Fazit:
Sehr interessantes Konzept, wenn auch die Produktauswahl noch etwas dünn ist. Aber das wird sich zukünftig sicher ändern. Scondoo ist für Android und iPhone/iPad in den entsprechenden App-Stores kostenlos erhältlich. Und PC-User können über eine Web-App ebenfalls am Cashback-Programm teilnehmen.
Meine persönliche Meinung
Ich persönlich halte nicht so viel von Rabattkarten, mit denen man Punkte sammelt. Zwar besitze ich auch eine „Punktekarte“ des Branchenführers die ich regelmäßig einsetze, aber für meine letzte Prämie, einen Seifenschaumspender (=1899 Punkte), brauchte ich knapp drei Monate um die restlichen 300 Punkte zu generieren. Eigentlich ziemlich deprimierend.
Wesentlich sinnvoller ist Rabattkarte meines Bäckers. Ab einem Einkauf von 3,50 Euro erhalte ich einen Stempel. Ist die Zehner-Karte voll, bekomme ich entweder zehn Brötchen oder ein Brot bis 1000 g kostenlos. Sehr viel besser!
Excel ist für Zahlen optimiert. Doch oft gibt man in diesem Office-Programm auch Texte ein. Viele Selbstständige verwenden Excel aus diesem Grund auch für ihre Rechnungserstellung. Das dies nicht ganz so komfortabel ist, versteht sich von selbst. Als Ersatz für Word eignet sich Excel daher nicht. Doch mit ein paar Tricks können Textinhalte ganz gut in Excel eingegeben werden.
Tippst du Texte in eine Zelle der Excel-Tabelle ein, dann bleibt der Text so lange sichtbar, wie es leere Nachbar-Zellen gibt. Stößt die Texteingabe dann auf eine Zelle mit Inhalt, wird der nachfolgende Text zwar weiter erfasst, bleibt aber unsichtbar.
Spätestens hier sollte nun ein Zeilenumbruch vorgenommen werden. Diese Funktion wird über das Menüband aktiviert. In dem Bereich Ausrichtung klickst du auf den kleinen Pfeil um das Dialogfenster Zellen formatieren zu öffnen. Auf der Registerkarte Ausrichtung aktivierst du nur die Funktion Zeilenumbruch und bestätigst die Änderung mit OK.
Ist die Zelle für den kompletten Text zu klein, wird sie durch den Zeilenumbruch automatisch vergrößert.
Ist eine Vergrößerung der Zelle mit dem Text nicht gewünscht, dann lassen sich für eine optimalere Ansicht mehrere Zellen miteinander verbinden. Markiere die betreffenden Zellen und öffne im Bereich Ausrichtung erneut das Dialogfenster Zellen formatieren. Aktiviere zusätzlich zum Zeilenumbruch noch die Option Zellen verbinden und klicke dann wieder auf OK.
Die Option Zellen verbinden ist besonders für längere Texte gut geeignet.
Mit einem manuellen Zeilenumbruch kann man aber während der Texteingabe den benötigten Platzbedarf schon direkt ermitteln. Drücke einfach während des Tippens an einer passenden Stelle die Tastenkombination [Alt][Eingabe], um in der nächsten Zeile den Text fortzusetzen.
Im Fenster Zellen formatieren kann auch noch eine dritte Funktion aktiviert werden. Die Option An Zellgröße anpassen verkleinert den eingegebenen Text, sodaß er in eine Zelle passt.
Dies ist eigentlich nur dann empfehlenswert, wenn der Text knapp über die erste Zelle hinaus geht.
Verschiedene Excel-Dokumente, wie zum Beispiel Rechnungen oder Statistiken, benötigen ein aktuelles Tagesdatum. Dieses wird häufig per Hand eingegeben, kann aber auch automatisch eingefügt werden. Dazu wird nur eine recht einfache Formel benötigt.
Die Formel =HEUTE() erzeugt in Excel das aktuelle Tagesdatum. Geben Sie diese Formel in die gewünschte Zelle ein und bestätigen Sie die Eingabe mit [Enter].
Dokumente vordatieren
Sollte es mal erforderlich sein, ein Excel-Dokument vorzudatieren, dann kann dies mit der Erweiterung +X durchgeführt werden. X steht dabei für die Anzahl der Tage, um die das Dokument vordatiert wird. In diesem Beispiel soll die Tabelle das Datum des 15.10. 2014 tragen. Die ganze Funktion lautet dann wie folgt:
=HEUTE()+2
Zurückdatieren geht auch
Wo man ein Dokument vordatieren kann, funktioniert eine Rückdatierung natürlich auch. Hier heißt die Erweiterung der Excel-Funktion -X.
Somit lautet die gesamte Formel =HEUTE()-2 um das Dokument auf den 11.10.2014 zurück zu datieren.
Speichern nicht vergessen
Haben Sie ein Excel-Dokument mit der Datumsformel =HEUTE() ausgestattet, vergessen Sie nicht die Änderung in der Datei zu speichern.
Ohne Papier läuft in Deutschland nichts. Für fast alles braucht man einen Vertrag oder eine Vereinbarung. Arbeitsvertrag, Geheimhaltungsvereinbarung, Auto-Kaufvertrag, Patientenverfügung – das alles und mehr sollte man schriftlich festhalten. Doch aufgepasst: Wichtige Verträge sollte man nicht einfach irgendwie und mal eben zwischendurch aufsetzen. Verträge und andere schriftliche Vereinbarungen sollten rechtssicher formuliert und juristisch wasserdicht sein. Doch woher bekommt man rechtssichere Vertäge? Für jeden Vertrag gleich einen teuren Rechtsanwalt zu beauftragen, geht ganz schön ins Geld. Das muss es nicht, denn im Internet gibt es jede Menge wasserdichte Musterverträge und Musterschreiben für jede Gelegenheit.
Kostenlos Muster für Verträge downloaden
Im Internet gibt es jede Menge kostenlose Musterbriefe und Verträge; wo genau steht in unserem Tipp „Kostenlose Musterbriefe und Anschreiben für Einspruch, Widerspruch, Kündigung und vieles mehr„. Hier finden Sie auch einen Musterbrief-Generator, etwa für Kündigungen oder Adressänderungen beim Umzug. Bei simplen Vorgängen wie die Kündigung der Wohnung oder Beschwerden bei Flugverspätungen reichten die kostenlosen Vorlagen vollkommen aus.
Anders sieht es bei wichtigen Verträgen aus. Denn Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Damit laienhaft zusammengeschusterte Verträge bei späteren Auseinandersetzungen nicht zum Bumerang werden, sollte man zumindest bei wichtigen Verträgen wie Arbeitsverträgen oder dem Autoverkauf auf juristisch wasserdichte Dokumente setzen. Auch die gibt es im Internet zum Teil kostenlos, und zwar beim Onlinedienst SmartLaw. Zusätzlich werden individuelle Vorgaben bei der Erstellung berücksichtigt. Hier können Sie folgende Verträge und Dokumente kostenlos als PDF erstellen. Einfach auf der Seite mit den angebotenen Verträgen auf den jeweiligen Vertrag mit dem Zusatz „Gratis“ klicken, etwa:
Das Praktische am SmartLaw-Angebot: Bei jedem Vertrag führt ein Assistent Schritt für Schritt vom leeren Blatt zum fertigen Vertrag. Der Assistent stellt auch für Laien leicht verständliche Fragen und stellt zum Schluss den individuell zusammengestellten rechtssicheren Vertrag als PDF-Download zur Verfügung. Beim Vertrag für den Autokauf oder Autoverkauf geht es zum Beispiel um Angaben zum Fahrzeug, den Kaufpreis, der Sachmängelhaftung oder zusätzlichen Vereinbarungen. Pfiffig: alle Sachverhalte werden ausführlich erläutert, etwa die Frage, was es genau mit dem Rücktrittsrecht und der Rücktrittserklärung auf sich hat. Sind alle Fragen des Assistenten beantwortet, erhält man am Schluss den fertigen Vertrag als Download im PDF-Format.
Noch mehr rechtssichere Musterverträge
Neben den kostenlosen Musterverträge, Formularen und Vorlagen gibt es bei SmartLaw auch kostenpflichtige Verträge. Die sind vor allem dann sinnvoll, wenn es um die Bereiche Arbeit, Mitarbeiter, Immobilien, Wohnung, Darlehen oder Erbe – also um eine Menge Geld und Verantwortung geht. Die Preise für die professionellen Vertragsvorlagen halten sich aber in Grenzen. Einen rechtssicheren Arbeitsvertrag gibt es zum Beispiel für 49 Euro, einen Wohnungsmietvertrag für 29 Euro oder eine Patientenverfügung für 29 Euro. Das ist immer noch wesentlich günstiger als direkt bei einem Rechtsanwalt. Das simple Prinzip der Vertragserstellung gilt auch für die kostenpflichtigen Verträge: auch hier führt ein Assistent Schritt für Schritt durch alle Fragen und stellt am Ende den fertigen, individuell auf Sie zugeschnittenen Vertrag zusammen.
Der Vorteil gegenüber den sonst im Internet erhältlichen Musterverträgen: bei Standard-Musterverträgen muss man oft Regelungen streichen oder hinzufügen und läuft dann schnell Gefahr, gegen geltendes Recht zu verstoßen oder die in vielen Rechtsgebieten sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten zu überschreiten. Etwa beim Arbeitsrecht und den Vorgaben zu Lage und Dauer der Arbeitszeit oder den Fristen und Modalitäten bei Vermietungen. Im schlimmsten Fall führen die gestrichenen oder ergänzten Passagen zur Unwirksamkeit der Vereinbarung. Das kann mit dem Assistenten nicht passieren, da aufgrund der abgegebenen Antworten immer ein Vertrag innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten und ohne Fallstricke herauskommt.
Der Zahlungsverkehr in 28 europäischen Staaten wird vereinfacht. Seit mehreren Jahren müssen wir bereits IBAN und BIC bei Überweisungen ins Ausland verwenden. Wer bei Ebay schon mal im Ausland einen Artikel ersteigert hat, musste sich zwangsläufig mit den „neuen“ Zahlungsmodalitäten auseinandersetzen und bei der Bank ein separates Überweisungsformular nutzen. Nach diesem Vorbild werden nun auch die innerdeutschen Zahlungen angeglichen. Davor muss man aber keine Angst haben.
Eine sehr übersichtliche und gut verständliche Erklärung bietet die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen auf der Webseite www.sepadeutschland.de an.
Was muss ich beachten?
Die meisten Banken stellen Ihr Girokonto automatisch auf das neue SEPA-Verfahren um. Eingerichtete Daueraufträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie werden von Ihrer Bank in das SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt.
Weitere Informationen halten auch alle Banken auf deren Webseiten für ihre Kunden bereit. Hier ein paar Direkt-Links zu den bekanntesten deutschen Banken:
Sie müssen im Hinblick auf den Starttermin im Februar nur auf zwei Dinge achten, damit Sie plötzlich ohne Geld dastehen. Geben Sie an Ihren Arbeitgeber, Rentenkasse oder ARGE Ihre IBAN-Nummer und den BIC an. Wahrscheinlich wurden Sie aber bereits von diesen Stellen im Vorfeld kontaktiert.
Bei Überweisungen, z. B. bei Kauf auf Rechnung oder bei Online-Käufen, sollte der Briefkopf der Rechnung, beziehungsweise die Kontodaten bei Online-Shops bereits aktualisiert sein. Wenn nicht, sollten Sie die neuen Bankdaten per Telefon oder Email erfragen.
IBAN, BIC & Co – Was bedeuten diese Abkürzungen?
Mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in Europa haben neue Begriffe und Abkürzungen ihren Weg in unser Sprachlexikon gefunden. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Überweisung ist die IBAN. Sie ersetzt ab Februar 2014 die persönliche Kontonummer und die Bankleitzahl. Bei genauerer Betrachtung der IBAN werden Sie feststellen, dass beide Nummern zu einer zusammengefügt wurden. Aber alles der Reihe nach…
SEPA
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ = „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Es bezeichnet den Zahlungsverkehr im Allgemeinen und ist in 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz nutzbar.
IBAN
Die IBAN ist die wichtigste Nummer bei einer Überweisung. Die Abkürzung bedeutet „International Bank Account Number“ (internationale Bankkontonummer). Sie vereint zukünftig Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl. Neben diesen beiden Nummern enthält die IBAN zusätzlich noch ein Länderkennzeichen, sowie eine Prüfziffer. In Deutschland ist die IBAN-Nummer immer 22 Zeichen lang. Ausländische IBAN´s können unterschiedlich lang sein, sind aber immer gleich aufgebaut.
Zuerst kommt das Länderkennzeichen, dann die Prüfziffer und abschließend der jeweilige nationale Teil, bestehend aus Bankleitzahl und Kontonummer.
BIC (auch SWIFT-Code genannt)
Bei nationalen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014, sowie bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis zum Februar 2016 ist der BIC noch erforderlich. Danach wird er wahrscheinlich überflüssig werden. BIC (=Business Identifier Code) oder auch SWIFT-Code genannt ist eine, nach international standardisierten Vorgaben entwickelte Kennung, mit der die Banken weltweit identifiziert werden können. Sie ist in etwa vergleichbar mit der unsrigen Bankleitzahl und ist entweder acht- oder elfstellig.
SWIFT steht übrigens für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“.
Vorteile und Nachteile des einheitlichen SEPA-Zahlungsverkehrs
Im Großen und Ganzen überwiegen die Vorteile. Durch die Vereinheitlichung kommt hier in Deutschland mehr Konkurrenz in die Bankenszene, da Sie nun eine freie, europaweite Kontowahl genießen können. Die Kosten für eine ausländische Transaktion wurden auch bereits in den letzten Jahren erheblich reduziert und liegen nun auf deutschem Niveau.
Zukünftig kann auch keiner von Ihnen mehr verlangen, über ein deutsches Konto verfügen zu müssen. Ausländische Konten deutscher Bürger wurden insbesondere von unseren Behörden nicht anerkannt. Damit ist nun Schluss.
Als größter Nachteil wären hier nur die neuen Begriffe zu nennen und das ist auch nur eine Gewöhnungssache.
SEPA für Unternehmen, Handel und Vereine
Die Webseite www.sepadeutschland.de enthält auch noch weitere detaillierte Informationen für Gewerbetreibende (Unternehmen und Handel) sowie für Vereine. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Änderungen im Lastschriftverfahren zu werfen.
Bei Excel denkt man häufig nur eingleisig: In den Zellen des Tabellenprogramms können entweder Formeln oder Texte eingegeben werden; aber nie beides gleichzeitig. Von wegen. Mit einem Trick können Sie in allen Tabellenzellen Formeln und Texte beliebig mischen.
Formeln und Texte mischen
Nützlich ist das Mixen von Formeln und Texten zum Beispiel bei Rechnungen. Wenn Sie zum Beuspiel unterhalb einer Rechnung in einem abschließenden Satz noch einmal die Rechnungssumme hervorheben möchten, können Sie Texte und Umsatzsteuerformel auch in eine Zelle packen.
Sie müssen nur innerhalb des Textes die entsprechende Formel lediglich mit dem Kaufmanns-Und (&-Zeichen) umschließen. Bei einem Textfeld, das die Rechnungssumme nennt und die Umsatzsteuer berechnet, lautet die Formel zum Beispiel
=“In der Rechnungssumme von „&(D33)&“ Euro sind „&(D33/119*19)&“ Euro Mehrwertsteuer enthalten.“
Alles, was in &-Zeichen eingefasst wird, interpretiert Excel als Formel oder Zellverweis, der Rest ist für Excel normaler Text und wird in Textform in die Zelle geschrieben.
Wer eine Firma besitzt oder bei eBay gewerblich Waren verkauft, braucht Rechnungen mit korrekt ausgewiesener Umsatzsteuer. Die meisten Word-Nutzer greifen dabei immer noch zum klassischen Taschenrechner, rechnen Umsatzsteuer und Gesamtbetrag manuell aus und tippen die Werte dann in die Rechnungsvorlage ein. Viel zu aufwändig; ganz zu schweigen von der Tippfehlergefahr. Sie können es sich viel einfacher machen und Word alles selbst ausrechnen lassen.
Umsatzsteuer und Gesamtbetrag automatisch ausfüllen
Ein Beispiel: In Ihrer Word-Rechnung gibt es eine Tabelle mit den drei Zeilen „Nettosumme“, „Umsatzsteuer“ und „Rechnungsbetrag“. Dann können Sie folgendermaßen aus der Nettosumme automatisch den Rest berechnen lassen:
1. Setzen Sie die Schreibmarke in die Zelle, in der die errechnete Umsatzsteuer erscheinen soll.
2. Rufen Sie den Menübefehl „Tabelle | Formel“ auf (bis Word 2003) bzw. klicken Sie bei Word 2007/2010/2013 in der Menüleiste „Layout“ auf „Daten“ sowie „Formel“.
2. In das Feld „Formel“ tragen Sie die Formel zur Berechnung der Mehrwertsteuer ein. In der Formel müssen Sie mit Koordinatenangaben wie B2 auf die Zelle verweisen, die die Nettosumme enthält. Word nummeriert (wie Excel) die Zellen zeilen- und spaltenweise. Der erste Buchstabe gibt die Spalte an (A für die erste, B für die zweite Spalte, C für die dritte Spalte usw.) und die Zahl dahinter die Zeile. Befindet sich die Nettosumme zum Beispiel in der dritten Spalte (C) der zweiten Zeile (3) lautet die Formel
=C3*19%
Im Feld „Zahlenformat“ wählen Sie den Eintrag „#.##0,00“ oder „#.##0m00€;(#.##0,00 €)“, um die Zahlen korrekt zu formatieren.
3. Nach einem Mausklick auf OK errechnet Word automatisch aus der Nettosumme in Zelle C3 den korrekten Mehrwertsteuerbetrag.
4. Um in der dritten Zeile die Bruttosumme zu berechnen, wiederholen Sie die Schritte und verwenden für das obige Beispiel die Formel
=C3+C4
Damit werden der Nettobetrag aus Zelle C3 und der berechnete Mehrwertsteuerbetrag aus Zelle C4 zur Gesamtsumme addiert.
Das Schöne an den Formeln: wenn sich die Nettosumme ändert, müssen Sie nur die Felder aktualisieren, um Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag anzupassen. Zum Aktualisieren platzieren Sie die Einfügemarke ins das jeweilige Feld und drücken [F9]. Sie können auch mit gedrückter Maustaste beide Zellen markieren und dann mit [F9] gleichzeitig Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag neu berechnen lassen. Oder Sie klicken mit der rechten Maustaste auf das Feld mit der Formel und wählen aus dem Kontextmenü den Befehl „Felder aktualisieren“.
Die Zahlungsvorgänge sind im Internet recht einfach und bisweilen leider auch gefährlich. Nicht jeder Onlineshop sichert seine Kreditkartenzahlungen richtig ab. Dazu kommt noch, dass zahlreiche „Phishing-Seiten“ im Netz versuchen, mit gefälschten Bankwebseiten Ihre Kreditkarten-Daten abzugreifen. Auch die „Skimming„-Methode ist im Augenblick bei den Dieben sehr beliebt. Hier wird am Geldautomat versucht, mit zusätzlich angebrachter Technik Ihre Bankdaten auszuspähen. Wenn Sie aber nicht auf Kreditkartenzahlung im Web verzichten möchten, dann fragen Sie Ihre Bank doch mal nach dem „Mastercard-Securecode“ oder dem „Verified by Visa“.
Nicht sicher genug: Die CVC- /CVV-Nummer
Das sind zusätzliche Passwörter, die bei der Zahlung im Internet eingegeben werden müssen. Die Eingabe der dreistelligen Prüfziffer (CVC- /CVV-Nummer) auf der Rückseite der Kreditkarten ist nicht immer ausreichend. Viele Banken lassen offensichtlich eine zu hohe Anzahl von Eingabeversuchen zu, mit der man durch Ausprobieren, oder automatisierte „Brute-Force-Angriffe“ früher oder später die richtige Prüfziffer herausfinden kann.
Sicherheit durch ein zusätzliches, persönliches Kennwort
Diese zusätzliche Sicherheitssperre gibt es nicht automatisch. Sie muss erst eingerichtet werden. Ihr Bankberater kann Sie darüber informieren. Bei den großen Bankhäusern sollte das kein Problem darstellen.
Beide Verfahren, der „Mastercard Securecode“ und das „Verified by Visa“, stellen zwar eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer dar, werden leider aber nicht bei allen Online-Shops eingesetzt. Im Zweifel gilt aber: Lieber nicht in einem ungesicherten Online-Shop kaufen!
Die sicherste Methode
Die sicherste Methode für „König Kunde“ ist immer noch der Einkauf auf Rechnung. Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Vor der Zahlung können Sie sich vom Zustand und der Qualität des Artikels überzeugen und gegebenenfalls bei Mängeln die Sendung direkt wieder zurückschicken. Zum Zweiten können Sie eventuelles Zahlungsziel ausreizen, wenn auf der Rechnung beispielsweise heißt: „Zahlung innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt“.
Kaum jemand weiß, was der letzte Arztbesuch eigentlich gekostet hat. Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernimmt die Arztpraxis. Welche Leistungen der Arzt mit der Krankenkasse im Einzelnen abrechnet, erfährt man normalerweise nicht. Dabei geht es auch anders. Wer möchte, kann sich eine Patientenquittung mit allen abgerechneten Leistungen geben lassen. Bei vielen Krankenkassen gibt es die Leistungsübersicht auch online.
Wann war ich beim Arzt und wie teuer war’s?
Die Patientenquittung gibt es schon lange, nur kaum einer nutzt sie bisher. Bereits seit 2004 können Sie direkt nach der Behandlung oder für das abgelaufene Quartal eine Leistungsübersicht verlangen. Die Quittung direkt nach der Behandlung gibt es kostenlos, für die Quartalsübersicht kann der Arzt 1 Euro Bearbeitungsgebühr und Portokosten verlangen. In der Übersicht steht allerdings nur, wie teuer der Arztbesuch war und was die Medikamente gekostet haben. Über die Behandlungsschritte informiert die Patientenquittung nicht. Krankenhäuser müssen auf Anforderung bis zwei Wochen nach dem Aufenthalt kostenlos über die erbrachten und abgerechneten Leistungen informieren.
Leistungsübersicht online
Die Leistungsübersicht gibt es auch von der Krankenkasse. Bei den meisten Kassen können Sie die Leistungsübersicht per Post oder durch einen Anruf bei der Servicehotline anfordern. Hier erfahren Sie dann auf den Cent genau, was Ärzte, Physiotherapeuten und Krankenhäuser abgerechnet haben; rückwirkend für die letzten 18 Monate.
Erfreulich: Immer mehr Krankenkassen bieten diesen Service auch online an. Bei folgenden Krankenkassen können Sie sich für die Onlinequittung anmelden und dann übers Internet die Abrechnungen einsehen. Den Onlineservice bieten zum Beispiel folgenden Kassen an:
AOK Baden-Württemberg
AOK Nordost
AOK NordWest
AOK plus
AOK Rheinland/Hmaburg
Big direkt gesund
BKK Essanelle
BKK Pfalz
BKK Scheufelen
BKK Wirtschaft & Finanzen
HEK
hkk
Shell BKK/Life
Vereinigte BKK
Die Anmeldung erfolgt meist direkt auf der Webseite, etwa auf www.aok24.de. Nach der Registrierung erhalten Sie per Post die Zugangsdaten für die Online-Leistungsübersicht. Bietet Ihre Kasse keinen Onlineservice, bleibt nur der Post- bzw. Telefonweg.
Kryptische Befunde und medizinische Fachbegriffe
In der Leistungsübersicht wimmelt es oft vor Fremdwörtern und medizinischen Fachbegriffen. Falls Sie zum Beispiel bei Befunden wie „Hemilaminektomie L 4/L 5 rechts mit narbiger Verziehung Duraschlauches nach dorso – rechts“ nur noch Bahnhof verstehen, helfen Webseiten wie www.patientenfragen.net/medizinische-befunde-uebersetzen oder washabich.de. Bei „Was hab‘ ich“ können Sie Ihren Befund hochladen und kostenlos von Medizinstudenten übersetzen lassen.
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