Schlagwort: rechnung

  • Mit Excel ganz leicht ein zukünftiges Datum errechnen

    Für die Erstellung von Rechnungen, Angeboten, usw. ist es oft erforderlich, ein zukünftiges Datum zu ermitteln. Standardformulierungen sind zum Beispiel: 3 Wochen Lieferzeit, 14 Tage Zahlungsziel, etc. Mit Excel lässt sich anhand einer ganz einfachen Formel ein zukünftiges Datum errechnen. So lassen Sich ganz leicht Zahlungsziel oder Lieferdatum ermitteln.

    Tragen Sie dazu ein beliebiges Datum in ein Feld ein (z. B. A3). Klicken Sie danach in ein anderes freies Feld, in dem das neue, zukünftige Datum erscheinen soll. Geben Sie nun in dieses Feld folgende Formel ein:

    =A3+21

    „A3“ steht für das ursprüngliche Datumsfeld, „+21“ für die Anzahl der zukünftigen Tage. Die Anzahl der Tage ist natürlich variabel und individuell anzupassen.

    Drücken Sie die [Enter]-Taste, um das zukünftige Datum anzuzeigen. 

    Möchten Sie aber lieber das Tagesdatum als Startpunkt nutzen, dann geben Sie einfach in eine freie Zelle die Formel „=Heute()+21“ ein.

  • Arbeitszeiten ganz einfach mit Outlook erfassen

    In den Office Produkten von Microsoft sind oft übersehene aber hilfreiche Funktionen vorhanden, die man meistens auf den ersten Blick nicht erkennt, ohne die ganze Bedienungsanleitung zu lesen. Bei Outlook zum Beispiel, ist eine dieser hilfreichen Funktionen die Arbeitszeit-Erfassung.

    Gerade Freiberufler denken oftmals nicht daran, wenn sie für mehrere Kunden an Projekten arbeiten, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren. Auch Angestellte können so ihre Arbeitszeiten aufzeichnen und die Angaben mit der firmeneigenen Zeiterfassung kontrollieren. Im Nachhinein Arbeitszeiten zu rekonstruieren ist dann sehr schwierig und zeitaufwendig. Etliche Buchhaltungsprogramme besitzen solch eine Funktion. Der Nachteil: sie kosten Geld. Aber warum Geld ausgeben, wenn diese Funktionen ohnehin in vorhandener Software integriert sind?  Bei Outlook ist es ein kostenloses Bestandteil und dazu noch einfach zu bedienen.

    So nutzen Sie die Zeiterfassung:

    1. Starten Sie Outlook und wechseln zum Ordner „Kontakte“.

    2. Suchen Sie den Namenseintrag für den Sie jetzt arbeiten wollen und wählen ihn mit einem Rechtsklick aus.

    3. Im Kontextmenü klicken Sie mit der linken Maustaste auf den Befehl „Neuer Journaleintrag für Kontakt“. Bei Outlook 2007 heißt der Befehl „Erstellen | Neuer Journaleintrag für Kontakt“.

    4. In dem neuen Fenster können Sie jetzt im Textfeld „Betreff“ eine Kurzbeschreibung der folgenden Tätigkeiten eingeben.

    5. Im darunter liegenden Textfeld „Eintragstyp“ klassifizieren Sie Ihre Tätigkeit. Beispielsweise als „Telefonanruf“, „Besprechung“ oder „Brief“.

    6. Im unteren, großen Textfeld können Sie nun eine detaillierte Aufgabenbeschreibung erstellen.

    7. Mit einem Klick auf die Schaltfläche „Zeitmessung beginnen“ starten Sie die Aufzeichnung. Im Feld „Dauer“ können Sie die Zeitspanne ablesen. Die Zeitmessung beenden Sie mit dem Klick auf „Zeitmessung anhalten“. Jetzt nur noch auf „Speichern und Schließen“ klicken und die Zeiterfassung wird unter dem Namenseintrag im Kontakte-Ordner abgespeichert.

    8. Für die spätere Rechnungserstellung oder für die Arbeitszeitkontrolle öffnen Sie wieder den Ordner „Kontakte“, dann den entsprechenden Namenseintrag mit einem Doppelklick.

    9. Öffnen Sie die Registerkarte „Aktivitäten“. Ab Version 2007 nutzen Sie die Funktionsleiste auf der Registerseite „Kontakt“. Im Bereich „Anzeigen“ klicken Sie auf „Aktivitäten“. Nun werden hier alle dokumentierten Tätigkeiten angezeigt und Sie können die Angaben für die Kontrolle oder zur Rechnungserstellung nutzen.

    Es  kann sein, dass in der Standardansicht die Gesamtdauer nicht angezeigt wird. Um zu vermeiden, dass Sie jeden Journaleintrag öffnen müssen, klicken Sie mit der rechten Maustaste auf eine der Überschriften und öffnen den Programmpunkt „Feldauswahl“. In der Kombinationsbox wählen Sie „Alle Journalfelder“ und ziehen das Feld „Dauer“ mit Drag & Drop in die Überschriftenzeile. Danach schließen Sie die Kombinationsbox „Feldauswahl“ mit der Systemschaltfläche.

  • Rechnung online schreiben: Kostenlos im Web Rechnungen schreiben, als PDF downloaden und sofort ausdrucken

    „Stellen Sie mir eine Rechnung“ heißt es oft. Leichter gesagt als getan. Denn wer nur selten Rechnungen erstellt, steht erst einmal vor einem Haufen Fragen. Wie muss eine Rechnung aussehen, was muss drauf, wie muss die Rechnungsnummer gestaltet sein und wie berechnet sich die Umsatzsteuer? Oft bedeutet das viel Einarbeitungszeit in ein Rechnungs- und Buchhaltungsprogramm. Und das alles für eine einzige Rechnung. Sparen Sie sich die Mühe. Im Web können Sie ganz einfach online eine Rechnung erstellen, die fertige Rechnung als PDF downloaden und direkt ausdrucken und verschicken.

    Rechnungen online schreiben

    Wenn Sie nur wenige Rechnungen schreiben und sich dafür nicht extra in eine Rechnungssoftware einarbeiten möchten, ist folgende Webseite für Sie interessant:

    Hier können Sie ganz einfach und schnell online eine Rechnung schreiben. Eine Anmeldung oder Registrierung ist nicht erforderlich. Sollte die kostenlose Rechnungsvorlage nicht sofort erscheinen, klicken Sie oben rechts auf „Blog“ und geben den Suchbegriffe „Rechnungsvorlage“ ein; dann klicken Sie weiter unten in den Suchtreffern auf „Kostenlose Rechnungen für alle mit der FastBill Free-App“.

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    Hier müssen Sie nur das Formular ausfüllen und zum Beispiel die Adressdaten und Rechnungsangaben wie Rechnungsnummer, Datum und Zahlungsziel eintragen. Im Feld „Rechnungsposten“ geben Sie die Bezeichnung, Anzahl, Preis und Umsatzsteuersatz der einzelnen Posten an. Das war’s auch schon. Per Klick auf „Rechnung jetzt erstellen“ wird aus Ihren Angaben eine fix und fertige Rechnung erzeugt. Diesen können Sie dann als PDF-Datei herunterladen, auf dem eigenen Rechner speichern, ausdrucken und an Kunden schicken. Ideal für alle, die nur selten Rechnungen schreiben.

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    Ebenfalls kostenlos können Sie bei folgenden Anbietern eine Online-Rechnung schreiben und als PDF-Datei herunterladen – teilweise allerdings kostenpflichtig:

    Rechnungen und mehr mit lexoffice

    Das reine Rechnungschreiben reicht nicht? Sie möchten mehr? Dann sind professionelle Anbieter wie lexoffice interessant. Hier kostet es zwar 4,90 pro Monat, dafür gibt es jede Menge Zusatzfunktionen rund um die Buchhaltung. So können Sie hier auch Ihre Belege scannen, archivieren und automatisch kategorisieren lassen. Ebenfalls praktisch: die kostenlose App fürs iPad und Android-Tablet, um alle Funktionen auch unterwegs auf dem Tablet nutzen zu können. Erfreulich: das Gesamtpakete von LexOffice kann man 30 Tage lang kostenlos testen – erst wenn man’s weiter nutzen möchte, werden die 4,90 Euro pro Monat fällig.

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    Expertenwissen gratis

    Wenn Sie häufig Rechnungen schreiben müssen und die Erstellung einer Rechnung auf fastbill für Sie nicht in Frage kommt, sollten Sie sich Rat und Hilfe von Experten holen. Es gibt einige Stolpersteine bei der Rechnungserstellung, die ein Laie schnell übersehen kann. Informationen zur Fakturierung bietet zum Beispiel die-fakturierung.de. Hier finden Sie Tricks und Ratgeber zu Themen wie Vorsteuerabzug, Leistungsbeschreibung oder Umsatzsteuer-Identifikatiosnnummer.

    die-fakturierung

  • Rechnungen schreiben: Checkliste Rechnung, Musterrechnung und die Pflichtangaben auf der Rechnung

    Existenzgründer stehen oft vor der Frage, wie eigentlich eine ordentliche Rechnung auszusehen hat. Was muss drauf, was darf drauf und welche juristischen Fallstricke gibt es? Fehler in der Rechnung können teuer werden. Formfehler in der Rechnung können dazu führen, dass sie vom Finanzamt nicht anerkannt werden und der Rechnungsemfpänger sie zum Beispiel nicht absetzen kann. Damit das nicht passiert, sollten bei Rechnungen folgende Punkte beachtet werden.

    Pflicht zur Rechnungsstellung?

    Was viele nicht wissen: Seite dem 1.1.2004 sind Unternehmer nicht nur berechtigt, sondern dazu verpflichtet, eine Rechnung auszustellen. Als Unternehmer gilt dabei jeder, der einen Umsatz an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person ausführt. Dann gilt: Die Rechnung muss sechs Monate nach Ausführung der Leistung gestellt werden.

    Die Pflichtangaben auf der Rechnung

    Häufigster Fehler bei Rechnungen: fehlende Angaben. Damit die Rechnung vom Finanzamt akzeptiert wird, muss sie laut Umsatzsteuergesetz (§14 IV UStG) folgende Pflichtangaben enthalten:

    – vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

    – vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers

    – das Ausstellungsdatum

    – die eigene (vom Finanzamt zugeteilte) Steuernummer oder die (vom Bundeszentralamt für Steuern) erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

    – eine fortlaufende Rechnungsnummer mit einer oder mehreren Zahlenreichen. Die Rechnungsnummer darf nur einmalig vergeben werden.

    – Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw. Umfang und Art der sonstigen Leistungen. Pauschale Angaben wie „Buch“ reichen nicht aus; Artikel müssen möglichst genau angegeben werden.

    – Zeitpunkt der Lieferung bzw. sonstigen Leistungen bzw. der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teiles des Entgelts; auch wenn der Tag der Lieferung/Leistung mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt.

    – das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung bzw. sonstigen Leistungen

    – den anzuwendenen Steuersatz

    rechnungen-musterrechnung-pflichtangabenWie eine ordentliche Rechnung aussieht, zeigen zum Beispiel die Musterrechnungen der IHK Ulm. Hier finden Sie in der rechten Spalte unter „Downloads“ eine „Musterrechnung 2010“ als anschauliches Beispiel mit allen Pflichtangaben.

    Kleinbeträge auf Rechnungen

    Bei Rechnungen bis zu einem Betrag von 150 Euro brutto gelten geringere Anforderungen an Rechnungen. Hier reichen folgende Pflichtangaben:

    – vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmens

    – das Ausstellungsdatum

    – Menge und handelsübliche Bezeichnung des Gegenstands bzw. der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistungen

    – Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung/Leistung in einer Summe als Bruttobetrag sowie der Steuersatz.

    Ein anschauliches Beispiel für eine Rechnung mit Kleinbeträgen finden Sie hier.

    Kleinunternehmer

    Kleinunternehmer sind nach § 19 UStg automatisch von der Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen befreit. Als Kleinunternehmer gilt man dann, wenn der Umsatz des Vorjahres unter 17.500 Euro lag und der Umsatz des laufenden Jahres vorraussichtlich unter 50.000 Euro liegt. Als Kleinunternehmer dürfen Sie in Ihren Rechnungen weder die Umsatzsteuer gesondert ausweisen noch den Steuersatz angeben. Dafür muss die  Rechnung mit dem Hinweis versehen werden, dass Sie von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, zum Beispiel in der Form:

    Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.