Schlagwort: risiko

  • Samsung beendet den Support für drei Galaxy-Smartphones

    Dass günstige Smartphone-Modelle nicht lange mit Sicherheitsupdates versorgt werden, ist ärgerlich für den Besitzer, aber nicht weiter verwunderlich. Schließlich möchte ein Hersteller lieber seine Oberklasse-Handys an den Mann und die Frau bringen. Das ist auch bei Samsung nicht anders. Der Hersteller der beliebten Galaxy-Modelle stellt die Sicherheitsupdates für drei Modelle ein.

    Kein sicherer Betrieb garantiert

    Es handelt sich dabei um die Galaxy-Handys A3, J1 und J3, allesamt aus dem Jahr 2016. Alle drei Modelle sind bereits aus der Samsung-Mobile-Security-Liste unterstützter Geräte verschwunden.

    Besonders ärgerlich ist dies für die Käufer des Galaxy J3, die ihr Gerät noch im November 2017 bei Aldi gekauft haben.

    Natürlich funktionieren alle Smartphones weiterhin, nur werden neu entdeckte Sicherheitslücken nicht mehr geschlossen. Online-Banking über das Handy, oder andere sicherheitsrelevante Anwendungen sollten dann nicht mehr getätigt werden.

    Aktueller Virenscanner empfohlen

    Außerdem sollte man schon jetzt einen aktuellen Android-Virenscanner installieren. Der bietet zwar eine Zeitlang etwas mehr Sicherheit, ist aber kein vollwertiger Ersatz für ein aktuelles Betriebssystem.

    Empfehlenswerte Virenscanner sind unter anderem der AVL, sowie Sophos Free Antivirus and Security. Trotzdem sollten sich die Besitzer dieser Galaxy-Modelle schon jetzt Gedanken für einen Umstieg auf aktuellere Geräte machen.

    Tipp:

    Das „alte“ Gerät musst du nicht gleich entsorgen oder verkaufen. Einen guten Preis wird man für diese Modelle ohnehin nicht mehr erzielen. Vielleicht ist es dann sinnvoller, das Handy im „zweiten Leben“ als Music-Box oder als Überwachungskamera einzusetzen.

  • PayPal-Käuferschutz wurde vom BGH gekippt

    Am 22.11.2017 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der PayPal-Käuferschutz nicht automatisch in Beton gegossen ist und der Verkäufer trotzdem ein Recht auf Bezahlung haben kann. Allerdings muss der Verkäufer dafür den Rechtsweg beschreiten.

    Im vorliegenden Fall handelte es sich um den Verkauf eines Mobiltelefons in Höhe von 600 Euro, dass auf dem Versandweg verloren ging. Der Käufer, der per PayPal die Ware gezahlt hat, erhielt daraufhin vom Bezahldienst sein Geld zurück. PayPal belastete im Gegenzug das Konto des Verkäufers, weil dieser keinen Versandbeleg vorweisen konnte und ein Nachforschungsauftrag erfolglos war.

    Private Verkäufer werden rechtlich gestärkt

    Daraufhin klagte der Verkäufer vor Gericht und bekam in zweiter Instanz vor dem Landgericht Recht. Da es sich hierbei um einen Privatkauf handelte, trägt der Käufer in diesem Fällen das Verlustrisiko ab Versand komplett selbst.

    Internetangebot stimmt nicht mit Ware überein

    Etwas anders liegt der Fall dann, wenn der gelieferte Artikel nicht der Verkaufsbeschreibung im Internet entspricht. Im zweiten Rechtsstreit beantragte der Käufer den Käuferschutz weil das Internetangebot einer Bandsäge nicht mit dem tatsächlich gelieferten Gerät übereinstimmte.

    Nachdem der Käufer Fotos und ein Gutachten an PayPal sendete, erhielt er sein Geld mit der Information zurück, dass die Säge nun vernichtet werden könnte. Das Konto des Verkäufers wurde in gleicher Höhe entsprechend belastet.

    Der Verkäufer klagte vor dem Amts- und Landgericht, scheiterte aber in beiden Instanzen. Es hieß dort, er müsse sich direkt an PayPal wenden.

    Gehört der Käuferschutz der Vergangenheit an?

    Der Käuferschutz ist mit dem Gerichtsurteil nicht komplett aufgehoben. PayPal wird diesen wohl weiterhin praktizieren. Der Käufer bleibt dadurch in einer erheblich besseren Position, da der Verkäufer seine Ansprüche vor Gericht geltend machen muss. Ob sich das für den Verkäufer immer lohnt, muss er von Fall zu Fall selber entscheiden.

    Die Entscheidungen des BGH können unter den Aktenzeichen VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16 nachgeschlagen werden.

  • Du vermisst eine bestimmte Firefox-Funktion? Ein Downgrade kann helfen.

    In einem früheren Artikel berichteten wir beim Mozilla Firefox über die Entfernung der Plugins nach dem Upgrade auf Version 52. Updates sorgen meistens für eine Verbesserung des Programms. Manchmal fallen aber Funktionen weg, die (noch) nicht verbessert wurden. Durch den Wegfall aller Plugins beim Firefox 52 kann es zu Darstellungsproblemen bei Webseiten führen. Durch ein Downgrade, einer Rückkehr zu einer früheren Version, kann man das Problem beseitigen.

    Vorsicht bei zu alten Programmversionen

    Zumindest für eine gewisse Zeit kannst du so deine benötigten Tools weiterhin nutzen. Eine Rückkehr zu alten Versionen ist aber keine Lösung auf Dauer, da beseitigte Sicherheitslücken wieder geöffnet werden. Hier muss jeder selber entscheiden, ob er ein eventuelles Sicherheits-Risiko zugunsten eines weggefallenen Tools eintauschen möchte.

    Wegen fehlender Plugins muss man aber nicht auf die neue Firefox-Version verzichten. Mit einem Trick kann man sie leicht wieder aufspielen. Wie das funktioniert, erfährst du hier.

    Alte Version finden

    Wer dennoch zum alten Firefox zurückkehren möchte, der findet sie auf der Webseite www. oldversion.com. In der Kategorie Internet klickst du auf den Eintrag Mozilla Firefox, in dem du dann aus den alten Versionen seit dem Jahr 2000 die Gewünschte (z. B. 45.0.1) herunterladen und installieren kannst.

    Bevor du jedoch die alte Version verwendest, muss zuerst ein erneutes Update verhindert werden. Dazu startest du den alten Firefox, klickst oben rechts auf den Menü-Button mit den drei Balken und rufst die Einstellungen auf.

    Hier wechselst du zu Erweitert | Update und aktivierst die Option Nicht nach Updates suchen (nicht empfohlen: Sicherheitsrisiko). Dann deaktivierst du die beiden Einstellungen Einen Hintergrunddienst verwenden, um Updates zu installieren und Suchmaschinen.

    Damit ist die automatische Update-Funktion außer Kraft gesetzt.

    Tipp:

    Zu lange solltest du eine alte Programmversion nicht benutzen. Das Risiko, sich Viren und Trojaner einzufangen, ist einfach zu groß.

    Wie du auf der Webseite von Oldversion.com sehen kannst, sind nicht nur die alten Versionen vom Firefox, sondern auch andere Programme, wie Browser,  Treiber und Office-Tools vorhanden.

  • Seit Windows XP wenig beachtete Sicherheitslücke schließen

    Schon seit der Einführung von Windows XP gibt es den Windows Script Host. Er sollte als Weiterentwicklung für die Eingabeaufforderung gelten, die es schon seit MS-DOS gibt. Allerdings ist die Eingabeaufforderung nie weiterentwickelt worden. Die Existenz des Windows Script Host (WSH) ist aber nie so richtig in das Bewusstsein der PC-Nutzer gelangt. Da WSH meist unbeachtet im Hintergrund aktiv ist, stellt der Dienst ein potentielles Sicherheitsrisiko dar. Glücklicherweise kann dieses Hintertürchen recht einfach geschlossen werden.

    WSH in der Registry deaktivieren

    Die Abschaltung, des meist nicht genutzten Dienst Windows Script Host, erfolgt im Registrierungseditor. Öffne die Registry über das Dialogfenster Ausführen und dem Befehl regedit.

    Navigiere dann zu folgendem Schlüssel:

    HKEY_LOCAL_MACHINE\SOFTWARE\Microsoft\Windows Script Host\Settings

    Im rechten Anzeigebereich des Settings-Ordners kannst du am Eintrag Enable erkennen, ob der Windows Script Host aktiv ist. Ist der Schlüssel Enable nicht vorhanden, oder steht sein Wert auf 1, so ist der Dienst auf deinem Rechner aktiv.

    Zum Deaktivieren öffnest du den Unterschlüssel Enable mit einem Doppelklick, änderst dann den Wert von 1 auf 0 (Null) und speicherst dann die Änderung mit OK.

    Enable-Wert für Abschaltung erforderlich

    Ist der Schlüssel nicht vorhanden, dann öffnest du mit einem Rechtsklick im rechten Bereich das Kontextmenü und wählst dort Neu | DWORD-Wert (23-Bit). Diesem neuen Eintrag gibst du dann den Namen Enable. Der Wert dieses Schlüssels steht standardmäßig auf Null und muss daher nicht geändert werden.

    Sobald die Änderungen in die Registry übernommen wurden, spätestens aber nach einem PC-Neustart, ist der Windows Script Host abgeschaltet und lässt keine Windows-Scripte mehr zu.

    Möchtest du den WSH wieder reaktivieren, dann lösche den Schlüssel Enable oder ändere den Wert wieder auf 1.

  • Google Drive: Bei freigegebenen Dateien den Download verhindern

    Dateien in der Cloud mit anderen Menschen oder Firmen zu teilen, ist immer mit einem Risiko behaftet. Dateien können heruntergeladen und weiter verteilt werden, ohne dass man später darauf Einfluss nehmen kann. Deshalb ist es wichtig, nicht jedem den Download dieser Daten zu erlauben. Bei Google Drive gibt es glücklicherweise dafür eine Funktion in den Einstellungen.

    Neue Funktion erst im Juli 2015 verfügbar

    Diese Option gab es bei Google Drive früher nicht, sie wird erst im Juli 2015 verfügbar sein. Außerdem kann es eine gewisse Zeit dauern, bis die Implementierung bei allen Usern erfolgt ist und die Funktion in deinem Account sichtbar ist.

    Regeländerung über das Freigabemenü

    Das Verhindern des Downloads einer Datei wird über das Kontextmenü über den Freigabe-Dialog erreicht. Klicke dazu mit der rechten Maustaste auf die gewünschte Datei, wähle im Kontextmenü Freigeben aus…

    …und anschließend die Option Erweitert.

    Im Fenster der Freigabeeinstellungen aktivierst du in den Eigentümereinstellungen die Optionen zum Herunterladen, Drucken und Kopieren für Kommentatoren und Betrachter deaktivieren.

    Die Schaltfläche Änderungen speichern übernimmt die neuen Einstellungen für das ausgewählte Dokument.

    Für eine weitere Verschärfung der Freigaberegeln aktivierst du am besten ebenfalls die darüberliegende Option Bearbeiter dürfen weder die Zugriffsberechtigung ändern noch neue Personen hinzufügen.

    Aber Achtung!

    Wer einer Person Schreibrechte einräumt, bei dem wird das Herunterladen, Drucken und Kopieren auch wieder möglich.

  • Mehr Sicherheit im öffentlichen WLAN: Denken Sie an Ihre Netzwerkfreigaben!

    Nutzen Sie Ihr Notebook häufig im öffentlichen WLAN, beispielsweise bei Bahnhöfen, Flughäfen oder auch bei McDonalds? Dann denken Sie bestimmt auch an die damit verbundenen Sicherheitsrisiken. Die am schnellsten zu erreichenden Dateien sind die in den „Freigegebenen Ordner“. Am besten ist daher, diese Netzwerkfreigaben vorübergehend zu beenden.

    Als erstes sollten Sie sich einen Überblick über die existierenden Netzwerkfreigaben verschaffen. Klicken Sie dazu im Startmenü mit der rechten Maustaste auf „Computer“ und wählen Sie dann im Kontextmenü die Option „Verwalten“ aus.

    Im Fenster der „Computerverwaltung“ navigieren Sie im Verzeichnisbaum über „Freigegebene Ordner“ zum Unterordner „Freigaben“. In diesem Ordner sind alle Freigaben aufgelistet. Alle Ordner deren Name am Ende ein „$“-Zeichen aufweisen sind nur für systeminterne Zwecke und können unberücksichtigt bleiben.

    Bei den anderen Ordner können die Freigaben widerrufen werden. Hierbei müssen Sie entscheiden, welche der Ordnerinhalte für den Zugriff Dritter gesperrt werden sollen.

    Um eine Freigabe zu widerrufen, markieren Sie diesen Ordner und klicken in der Menüleiste auf „Aktion | Öffnen“. Als nächstes öffnet sich der Windows Explorer. Hier öffnen Sie das Kontextmenü des zu sperrenden Ordners mit einem Rechtsklick, wählen die Option „Freigeben für“ und danach „Niemand“.

    Wiederholen Sie diese Arbeitsschritte gegebenenfalls entsprechend oft, um für alle Ordner die Freigaben aufzuheben.

  • Elementarschäden-Gefahr im Internet prüfen – Die interaktive Elementarschaden-Karte für Hochwasser, Starkregen, Sturm, Hagel, Blitz und Erdbeben

    Im Internet können Sie sich jetzt informieren, wie stark Ihr Gebäude ist, wenn das Hochwasser kommt. Hört sich erst einmal belustigend an, aber im Ernstfall kommt es darauf an, was die Statik aushält. Daran misst sich natürlich auch das Baualter des Hauses. Denn Häuser die um 1960 gebaut wurden, erfüllen noch lange nicht den heutigen Standard aus dem 21. Jahrhundert und werden eine Flut nicht unbedingt siegessicher überstehen. Das können Sie aber ändern, wenn Sie am Haus Bauarbeiten vornehmen. Zunächst einmal geht es aber darum, die aktuelle Sicherheit des Eigenheims herauszufiltern. Und das geht ganz einfach im Internet.

    Für wen gibt es den Service bereits und seit wann?

    Elementarschäden am Haus können erheblich werden. Das zeigte die Elb-Flut von 2002 und deshalb gibt es den Service seitdem und den Anfang machte der Freistaat Sachsen, es folgte Niedersachsen. Wenn auch nicht als Nachbar, aber als überzeugter Begleiter.

    Die interaktive Elemtarschaden-Karte „Zürs“

    Die Versicherungswirtschaft hat das geografische System Zürs (www.zuers-public.de) entwickelt, ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Hier wird die Kalkulation des Hochwasserrisikos gemessen, denn durch Starkregen, der nicht abfließen kann, können große Schäden entstehen. Hier hilft die Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann und Schäden auch dann versichert, wenn sie nicht durch Leitungswasser versursacht werden. Denn genau das ist bei der Wohngebäudeversicherung der Fall: Hier wird nur Leitungswasser abgesichert. Bei Elementarschäden hingegen sind auch Erdbeben, Lawinen, Schneedruck (Erinnerung an Bad Reichenhall, Eishalle) und Vulkanausbrüche (vielleicht für die Eifel interessant) abgesichert, sowie Hagel- und Sturmschäden. Aber auch Blitzschlag ist hier versichert.

    Um herauszufinden, wie Versicherungen Ihren Wohnort einschätzen, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Rufen Sie die Webseite www.zuers-public.de auf.

    2. Geben Sie ins Suchfeld Ihre Adresse inklusive Hausnummer beginnend mit der Straße ein, etwa „Krefelder Str. 1, 26954 Nordenham“.

    3. Auf der rechten Seite sehen Sie anschließend, wie groß die Risiken für Hochwasser, Starkregen, Sturm, Hagel, Blitz, Überspannung und Erdbeben ist.

    4. Mit einem Klick auf den Kreis vor dem jeweiligen Eintrag – etwa vor „Sturm/Hagel“, erscheint je nach Auswahl eine Deutschlandkarte oder eine Detailkarte, die exakt die Risikozonen zeigt. Bei „Hochwasser“ sehen Sie zum Beispiel bis auf die einzelnen Straßen genau, welche Gebiete bei Hochwasser wie stark überschwemmt werden.

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    Eine Elementarversicherung lohnt sich also für jedes Eigenheim, gerade wenn Sie in gewissen Regionen wohnen, die sich Naturschäden beugen: Hamburg, Eifel, Ostsee, Bergregionen. Die Gebäudeversicherung in Kombinationen mit der Elementarversicherung schützt somit vor einem finanziellen „Abfluss“ und bringt keine Ebbe ins Portemonnaie.

  • Windows 7, 8 und XP: Verschollene Fenster wieder sichtbar machen

    Hin und wieder kommt es vor, dass man ein Fenster so weit aus dem sichtbaren Bildschirmbereich geschoben hat, dass mit der Maus nicht wieder herankommt. Als Notlösung können Sie das unsichtbare Fenster per Tastenkombination [Alt][F4] schließen, um es erneut aufzurufen. Dabei riskiert man aber einen Datenverlust. Ein kleiner Tastatur-Trick hilft bei der Wiederbeschaffung des unsichtbaren Fensters.

    Versteckte Fenster wieder sichtbar machen

    Rufen Sie mit der Tastenkombination [Alt][Tab] den Taskmanager auf, und wechseln Sie darin zum „unsichtbaren“ Fenster. In diesem Beispiel ist es der Windows Media Player.

    Danach drücken Sie die Tastenkombination [Alt][Leertaste] zum Öffnen des Systemfeldmenüs und anschließend auf [V] für den Verschieben-Befehl. Mit den Pfeiltasten oder der Maus können Sie nun das verschollene Fenster in den Bildschirmbereich zurückschieben.

    So einfach lässt sich das Fenster, auch ohne es zu schließen, wiederherstellen.

  • Asbestgefahren und Beseitigung – Das müssen Sie beachten

    Mit Asbest belastete Fassaden, Fußböden oder Dächer sind leider noch weit verbreitet. Weil Asbest nachweislich gesundheitsschädlich ist, sollten Sie auch bei der Asbestentsorgung überaus vorsichtig vorgehen. Wenn Asbestfasern zum Beispiel in die Raumluft gelangen, dann waren alle Bemühen umsonst und Sie haben sich trotzdem den krebserregenden Stoffen ausgesetzt. Eine sachgemäße Sanierung ist also in jedem Fall zu empfehlen, um das Risiko zu minimieren.

    Zunächst sollten Sie als Verbraucher wissen, dass Asbest schon beim Einatmen Krebs erzeugen kann. Asbest kam vor dem Verbot im Jahr 1993 bei Fassadenplatten, Dächern, Lüftungskanälen, Blumenkästen, Abwasserrohren und Trennwänden zum Einsatz. Betroffen sind vor allem Produkte der Firma Eternit. Teilweise sind die Dächer und Fassaden leider unbeschichtet, sodass das Asbest frei austreten kann. Doch auch beschichtete Dächer bergen eine Gefahr in sich. Sie sollten sich als Verbraucher dringend darüber informieren, um welche Materialien es sich bei den eigenen Dächern und Fassaden handelt. Wurde Asbest verwendet und ist keine Beschichtung vorhanden, so ist ein sofortiges Handeln gefragt. Die asbesthaltigen Materialien müssen umgehend entsorgt und durch asbestfreie Fassaden und Dächer ersetzt werden. Der anfallende Abfall ist als spezieller Asbestabfall zu entsorgen.

    Doch auch bei einem beschichteten Asbestprodukt ist Vorsicht geboten. Es darf nicht gebohrt, gesägt, gehämmert, geschliffen, poliert oder zu stark gereinigt werden. Denn das beschädigt die Beschichtung, sodass Asbest in gesundheitsschädlichen Konzentrationen in die Luft gelangen kann. Gleiches gilt für Asbestprodukte in Innenräumen. Dabei ist es noch wichtiger, die Asbestprodukte in Innenräumen sofort fachgemäß entfernen zu lassen. Denn die Gesundheitsrisiken fallen hier aufgrund der konzentrierten Luft noch größer aus.

    Weitere ausführliche Informationen rund um Asbest und das damit zusammenhängende Krebsrisiko finden Sie auf den Webseiten des Krebsinformationsdients – einer Einrichtung des Deutschen Krebsforschungszentrums, das mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Landes Baden-Württemberg finanziert wird. Dort erfahren Sie auch:

    • Seit wann Asbest verwendet wird
    • Welche Eigenschaften Asbest so gefährlich machen
    • Welche Gesetze und Vorschriften den Umgang mit Asbest regeln
    • Was bei Asbestkontakt zu tun ist
    • und wie Asbestersatzfasern zu beurteilen sind

  • Outlook: Gelöschte Anhänge wiederherstellen; der Geheimordner für E-Mail-Attachments

    Wer beim Löschen von unliebsamen Newslettern oder Spam-Mails nicht aufpasst, hat ruckzuck auch wichtige Mails mit Dateianhängen gelöscht. Solange sich die gelöschte Nachricht noch im Ordner „Gelöschte Objekte“ befindet, lässt sie sich problemlos wiederherstellen. Doch was tun, wenn der Mail-Papierkorb bereits geleert ist? Auch dafür gibt’s eine Lösung.

    Anhänge bereits gelöschter Mails lassen sich problemlos wiederherstellen. Das Wiederherstellen gelöschter Anhänge ist möglich, da Outlook heimlich eine Kopie des Attachements anlegt. Das passiert immer dann, wenn die Mail geöffnet wird. Dann legt Outlook den Anhang vorab in einem temporären Ordner der Festplatte ab, damit Virenscanner die Datei untersuchen können. Praktisch (aber auch ein Sicherheitsrisiko): Dort bleibt die Datei auch dann, wenn die Originalmail längst aus dem Postfach gelöscht wurde.

    Um die versteckten Kopien zwischengespeicherter Anhänge zu finden, gehen Sie folgendermaßen vor:

    1. Im ersten Schritt müssen Sie herausfinden, wo Outlook die Anhangkopien ablegt. Hierzu öffnen Sie mit der Tastenkombination (Windows-Taste)(R) und dem Befehl „regedit“ den Registrierungseditor.

    2. Im Registry-Editor wechseln Sie in den folgenden Ordner:

    HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftOffice12.0OutlookSecurity

    Die Nummer hinter „Office“ gibt die installierte Office-Version an, zum Beispiel 12.0 für Office 2007 oder 14.0 für Office 2010. Sind mehrere Nummern vorhanden, verwenden Sie den Ordner mit der höchsten Nummer.

    3. Dann klicken Sie in der rechten Fensterhälfte doppelt auf „OutlookSecureTempFolder“.

    4. Markieren Sie den kompletten Text in der Zeile „Wert“ (also die Adresse des Geheimordners), und kopieren Sie ihn mit (Strg)(C) in die Zwischenablage.

    5. Anschließend starten Sie den Windows-Explorer, zum Beispiel mit der Tastenkombination [Windows-Taste][E]. Markieren Sie die Adresszeile des Explorers. Bei Windows Vista und Windows 7 klicken Sie hierzu auf das Ordnersymbol ganz links in der Adresszeile. Drücken Sie die Tastenkombination (Strg)(V), um die kopierte Ordneradresse einzufügen, und drücken Sie die (Return)-Taste.

    Damit befinden Sie sich im versteckten Ordner, in dem Outlook Kopien aller Anhänge von geöffneten Mails ablegt. Die Anhänge bleiben auch dann erhalten, wenn Sie die Originalmail löschen. Das ist natürlich auch ein Sicherheitsrisiko. Daher unser Tipp, wenn sensible oder persönliche Daten per E-Mail bekommen: Werfen Sie ab und zu einen Blick in den Ordner, und löschen sie vertrauliche Kopien der Mail-Anhänge. Damit verhindern Sie, dass andere PC-Benutzer mit diesem Trick im versteckten Ordner nachschauen, was Sie denn so per Mail alles bekommen haben.

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