In die Beitragsbefreiung für den neuen Rundfunkbeitrag gehört auch der sogenannte Härtefall. Das betrifft jene Menschen, deren Einkommen über dem sozialrechtlichen Regelsatz hinaus nicht mehr als 17,98 Euro beträgt, was dem monatlichen Grundbeitrag entspricht. Doch auch dazu muss der Antrag form- und fristgerecht gestellt werden.
Schlagwort: rundfunkbeitrag
Die SEPA-Umstellung steht vor der Tür. Und damit auch die Umstellung der Kontoverbindungen. Statt der klassischen Kontonummer und Bankleitzahl müssen bei Überweisungen jetzt die längeren IBAN-Nummern verwendet werden. Das gilt auch für alle, die ihre GEZ-Gebühr (den Rundfunkbeitrag) per Vorauszahlung und Überweisung leisten.
GEZ Gebühren sind an sich nichts Neues. Ab 1.1.2013 wird jedoch eine Pauschale fällig, sodass Sie sich nicht mehr so einfach von der Gebühr befreien können. Die GEZ Gebühr wird zudem in die „ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice“ Gebühr umbenannt. Was bedeutet dies für Sie als Verbraucher?