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Liefertermin „Bald verfügbar“ ist nicht zulässig

Der Elektronik-Markt ist hart umkämpft. Neue Geräte, die bald auf den Markt kommen werden, kann man online teilweise schon weit vorher bestellen. Der genaue Liefertermin wird dabei aber nicht genannt. Meist heißt es dann nur so oder ähnlich: Das Gerät ist noch nicht verfügbar. Sichern Sie sich diesen Artikel schon jetzt. Gegen solche ungenauen Formulierungen haben nordrhein-westfälische Verbraucherschützer beim Oberlandesgericht in München geklagt. 

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Beim Samsung Galaxy S5 die Taschenlampen-Funktion freischalten

Über den Google Play Store und andere Android-Marketplaces sind hundert von Taschenlampen-Apps erhältlich, die entweder das Display oder die LED-Leuchte auf der Geräterückseite als Lampe aktivieren. Der Nachteil dieser meist kostenlosen Apps sind die Werbeeinblendungen. Meist erscheinen sie nach dem Ausschalten. Die Besitzer eines Samsung Galaxy S5 sind glücklicherweise nicht auf solche Taschenlampen-Apps angewiesen.

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