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  • Bei DVD- und Blu-Ray-Player den Regionalcode ändern

    Seitdem DVD-Player auf dem Markt sind, versuchen Käufer die Kosten für die DVD möglichst gering zu halten. Früher brachte man sich die Silberscheiben aus dem Urlaub mit, oder man ließ sie sich durch ausländische Freunde per Post schicken. Heute besorgt man sich die Scheiben eher im Internet. Der weltweite Handel hat aber einen Nachteil: Den Regionalcode. Wenn man weiß wie’s geht, kann dieser am Gerät entsprechend geändert werden oder sogar auf „Region free“ schalten.

    Warum Regionalcodes?

    Die Regionalcodes wurden von den Herstellern als Verbreitungskontrolle eingeführt. Wie so oft, geht es hier natürlich um Geld. In West-Europa ist schließlich mehr Geld zu holen als beispielsweise in Ost-Europa oder Indien.

    Welche Codes gibt es?

    So ist die Welt aufgeteilt worden:

    • Region 1 – USA, Kanada und US-Außenterritorien
    • Region 2 – West- und Mitteleuropa (auch franz. Überseegebiete und Grönland) Südafrika, Ägypten, Naher Osten, Japan
    • Region 3 – Südost-Asien, Südkorea, Hongkong, Indonesien, Philippinen, Taiwan
    • Region 4 – Australien, Neuseeland, Mexiko, Zentral- und Südamerika
    • Region 5 – Russland und ehemalige UdSSR, Osteuropa, Indien und andere Länder Asiens, Rest-Afrika
    • Region 6 – China
    • Region 7 – Für zukünftige Nutzung reserviert, wird gelegentlich für Presse-Samples verwendet
    • Region 8 – Für internationale Territorien wie Flugzeuge und Schiffe

    Einen Regionalcode „0“ gibt es zwar nicht, wird aber umgangssprachlich häufig als Code für die „Code-Free-Geräte“ genannt.

    Des Käufers Vorteil

    Die Abspielgeräte, die in den verschiedenen Ländern verkauft werden, stammen jedoch meistens aus einer Produktion. Lediglich die Software steuert hier den Regionalcode. Durch Eingabe von bestimmten Zahlencodes kann die Ländersperre geändert oder aufgehoben werden.

    Natürlich wird kein Hersteller diese „Umgehungs-Codes“ freiwillig veröffentlichen. Hier ist man zwangsläufig auf die Hilfeseiten im Web angewiesen.

    Finden Sie Ihren Freischaltcode

    Auf der Webseite von Videohelp.com/dvdhacks sind Freischaltcodes von über 6.700 DVD-, VCD- und BluRay-Playern kostenlos abrufbar. Die notwendigen Arbeitsschritte werden ebenfalls erklärt.

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    Geben Sie in das Suchfeld die Modellbezeichnung Ihres Abspielgerätes ein und klicken Sie auf den Button „Search“. In der Spalte „DVD-Player“ werden die Suchergebnisse angezeigt.

    Mit einem Klick auf den Link in der Spalte „Hacks“ gelangen Sie zu den Freischaltcodes und der Beschreibung.

    Die Inhalte der Webseite „Videohelp.com“ ist ausschließlich in englischer Sprache. Gut, das es den Google Translator gibt, der komplette Webseiten übersetzt…

  • Knöllchen beim Parken vermeiden

    In der Innenstadt sind bezahlbare Parkplätze oft Mangelware und nicht selten führt das falsche Parken zu einem Bußgeld oder sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs. Beachten Sie daher einige wichtige Grundregeln, damit das Parken nicht noch teurer wird, als es ohnehin schon ist.

    Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist

    In einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Parkuhr können Sie natürlich kein Geld einwerfen, dürfen aber trotzdem auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Legen Sie in diesem Fall einen Zettel mit dem Hinweis auf das defekte Gerät hinter die Windschutzscheibe. Zusätzlich benutzen Sie Ihre Parkscheibe, stellen die Ankunftszeit darauf ein und achten darauf, dass Sie die Höchstparkdauer auf dem betreffenden Parkplatz nicht überschreiten.

    Das Freihalten von Parkplätzen ist verboten

    Besonders in Großstädten ist es oft schwierig, für den Umzugswagen einen Parkplatz vor dem Haus zu bekommen, damit Sie die Möbel nicht drei Straßen weit tragen müssen. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, die Parkplätze vor dem Haus mit Mülleimern oder anderen Gegenständen freizuhalten. Ebenso dürfen Sie sich nicht auf die Straße stellen, bis der Möbelwagen kommt oder Ihren Beifahrer bei der Parkplatzsuche in der Stadt darum bitten, einen Parkplatz freizuhalten, bis Sie gewendet haben.

    Beide Vorgehensweisen können mit einem Bußgeld geahndet werden, daher sollten Sie besser darauf verzichten. Wenn Sie in einer verkehrsreichen Straße wohnen und einen Umzug planen, besorgen Sie sich am besten offizielle Halteverbotsschilder. Diese Schilder bekommen Sie gegen Zahlung einer Gebühr von Ihrer Gemeinde oder dem Straßenverkehrsamt.

    Verschneite Schilder und Windschutzscheiben

    An alle Parkvorschriften müssen Sie sich auch im Winter, wenn die Straßen verschneit sind, halten. Von einem Bußgeld wird man in dieser Zeit nur dann absehen, wenn Sie Markierungen und Schilder tatsächlich nicht mehr erkennen konnten, weil sie vollständig von Schnee bedeckt waren. Dann sollten Sie zur Beweissicherung mit dem Handy ein Foto von den verschneiten Schildern und Markierungen machen.

    Auch wenn Sie den Parkschein ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe legen, in der Zwischenzeit aber die Scheibe zuschneit, droht kein Bußgeld. Laut Straßenverkehrsordnung reicht es, den Parkschein sichtbar und von außen gut leserlich anzubringen – also hinter die Frontscheibe. Fällt Schnee auf die Scheibe, könnten die Kontrolleure und Politessen den Schnee ja entfernen und den Parkschein wieder sichtbar machen. Viele machen sich jedoch nicht die Arbeit und reduzieren die Kontrollen auf ein Minimum. Hängt trotz verschneiter Scheibe ein Knöllchen am Scheibenwischer, fertigen Sie am besten auch hier zur Beweissicherung Fotos an.

  • Bei Windows 7, Vista und XP die Meldung loswerden: „Es sind Dateien zum Schreiben auf CD vorhanden“

    So manchem User ist es schon passiert, das Daten aus Versehen auf das CD- oder DVD-Laufwerk gezogen wurden. Logischer Weise interpretiert Windows das als „Brenn-Auftrag“. Es erscheint auch die Meldung „Es sind Dateien zum Schreiben auf CD vorhanden“. Wenn dann kein Brenn-Auftrag durchgeführt wird, kommt die Meldung immer wieder. Um diese loszuwerden, müssen die Inhalte in dem versteckten „Temporären Order für zu brennende Dateien“ geleert werden. Folgen Sie den nachstehenden Arbeitsanweisungen, um diese nervige Meldung zu entfernen.

    Das kann auf zweierlei Arten geschehen:  Man kann natürlich die Dateien auf CD brennen, oder den Inhalt des temporären Ordners löschen.

    Da man sicherlich keine Rohlinge verschwenden möchte, werden sich die meisten für das Löschen der Dateien entscheiden.

    Windows XP:

    1. Öffnen Sie den Windows Explorer mit [Windows] [E] und klicken in der Menüleiste auf „Extras | Ordneroptionen“.

    2. Im Dialogfenster „Ordneroptionen“ rufen Sie die Registerkarte „Ansicht“ auf und aktivieren im Bereich „Erweiterte Einstellungen“ die Option „Alle Dateien und Ordner anzeigen“. Bestätigen Sie die Änderung mit „OK“.

    3. Nun geben Sie in die Explorer-Adresszeile den Befehl „%userprofile%“ ein und drücken die [Enter] Taste.

    4. Wechseln Sie nacheinander zu den Unterordnern „Lokale EinstellungenAnwendungsdatenMicrosoftCD Burning“. Hier löschen Sie alle gespeicherten Inhalte und der nervige Hinweis erscheint ab sofort nicht mehr.

    In vereinzelten Fällen kann es trotzdem vorkommen, dass die Meldung anschließend immer noch erscheint. Das liegt an den „superhidden“ Dateien, die sich immer noch im Ordner „CD Burning“ befinden. In diesem Fall rufen Sie erneut die „Ordneroptionen“, wie im zweiten Arbeitsschritt beschrieben, auf. Deaktivieren Sie im Register „Ansicht“ die Option „Geschützte Systemdateien ausblenden (empfohlen)“ und bestätigen Sie die Änderung mit „OK“.

    Wenn Sie jetzt noch einmal die Inhalte im Ordner „CD Burning“ löschen, sollte die Meldung nicht mehr erscheinen.

    Bitte denken Sie aber unabhängig vom Betriebssystem daran, alle Änderungen in den „Ordneroptionen“ wieder rückgängig zu machen, um versehentliches Löschen von Systemdateien in anderen Bereichen zu verhindern.

    Windows 7 und Vista:

    Bei Windows 7 und Vista sind die befinden sich die zu brennenden Dateien in einem anderen Ordner. Zuvor müssen Sie aber auch hier prüfen, ob alle versteckten Dateien und Ordner angezeigt werden.

    1. Öffnen Sie den Windows Explorer mit der Tastenkombination [Windows][E] und klicken in der Menüleiste auf „Organisieren | Ordner- und Suchoptionen“.

    2. Im Dialogfenster „Ordneroptionen“ rufen Sie die Registerkarte „Ansicht“ auf und aktivieren im Bereich „Erweiterte Einstellungen“ die Option „Ausgeblendete Dateien, Order und Laufwerke anzeigen“. Bestätigen Sie die Änderung mit „OK“.

    3. Nun geben Sie in die Explorer-Adresszeile den Befehl „%userprofile%“ ein und drücken die [Enter] Taste.

    4. Navigieren Sie nacheinander zu den Unterordnern „AppData | Local | Microsoft | Windows |  Burn“.

    Löschen Sie in diesem Ordner alle gespeicherten Inhalte. Danach erscheint der Hinweis nicht mehr.

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