Ärger mit der Versicherung? So kontaktieren Sie den Versicherungsombudsmann

Kommt es auch bei Ihnen häufig vor, dass Sie sich über Ihr Versicherungsunternehmen ärgern – sei es, weil er nach einem Unfall nicht für die entsprechenden Kosten aufkommt oder bei einem Einbruch lediglich die Hälfte der Schadenssumme übernimmt? Dann geht es Ihnen wie den übrigen 17.300 Menschen, die im Jahr 2012 Unzufriedenheit mit ihrer Versicherung verspürten. Beschwerde können Sie beim Versicherungsombudsmann einreichen. Was ist ein Versicherungsombudsmann und wobei ist er Ihnen behilflich?

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