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  • Zuverlässige Wetter-App des Deutschen Wetterdienstes

    Wetter Apps gibt es für unsere Smartphones und Tablets wie Sand am Meer. Sie sind mal mehr und mal weniger gut gelungen. Bis man eine zuverlässige Wetter App gefunden hat, muss man schon etliche Apps testen. Wer nicht lange suchen will, der greift am besten direkt zu WarnWetter, der offiziellen App des deutschen Wetterdienstes.

    Auch für normales Wetter bestens geeignet

    Trotz dieser Namensgebung liefert die App nicht nur Warnungen vor sintflutartigem Regen oder Sturm, sondern auch ganz normale Wettervorhersagen.

    Du kannst deine Lieblingsorte als Favoriten auf den Homescreen deines Handys einfügen. Ein paar weitere Features sind eine zuschaltbare Alarmfunktion, örtliche Wetterprognosen und Messwerte, Pushnachrichten und verschiedenes mehr.

    Zu diesen „normalen“ Wetterapp-Funktionen kommen dann noch beispielsweise Warnungen vor Hitze, UV-Strahlung, Hochwasser, Sturmflut und Lawinen hinzu.

    Viele Funktionen übersichtlich angezeigt

    Den gesamten Funktionsumfang findest du auf der Webseite des deutschen Wetterdienstes.

    Die App WarnWetter ist für Android, iPhone/iPad, Windows 10 Mobile und BlackBerry in den Stores erhältlich.

    Fazit: WarnWetter ist unseres Erachtens die beste Wetter-App, die derzeit auf dem Markt ist. Hinzu kommt noch, dass sie für alle Plattformen komplett kostenlos und werbefrei ist.

  • Knöllchen beim Parken vermeiden

    In der Innenstadt sind bezahlbare Parkplätze oft Mangelware und nicht selten führt das falsche Parken zu einem Bußgeld oder sogar zum Abschleppen des Fahrzeugs. Beachten Sie daher einige wichtige Grundregeln, damit das Parken nicht noch teurer wird, als es ohnehin schon ist.

    Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist

    In einen defekten Parkscheinautomaten oder eine defekte Parkuhr können Sie natürlich kein Geld einwerfen, dürfen aber trotzdem auf den ausgewiesenen Plätzen parken. Legen Sie in diesem Fall einen Zettel mit dem Hinweis auf das defekte Gerät hinter die Windschutzscheibe. Zusätzlich benutzen Sie Ihre Parkscheibe, stellen die Ankunftszeit darauf ein und achten darauf, dass Sie die Höchstparkdauer auf dem betreffenden Parkplatz nicht überschreiten.

    Das Freihalten von Parkplätzen ist verboten

    Besonders in Großstädten ist es oft schwierig, für den Umzugswagen einen Parkplatz vor dem Haus zu bekommen, damit Sie die Möbel nicht drei Straßen weit tragen müssen. Es ist jedoch grundsätzlich nicht erlaubt, die Parkplätze vor dem Haus mit Mülleimern oder anderen Gegenständen freizuhalten. Ebenso dürfen Sie sich nicht auf die Straße stellen, bis der Möbelwagen kommt oder Ihren Beifahrer bei der Parkplatzsuche in der Stadt darum bitten, einen Parkplatz freizuhalten, bis Sie gewendet haben.

    Beide Vorgehensweisen können mit einem Bußgeld geahndet werden, daher sollten Sie besser darauf verzichten. Wenn Sie in einer verkehrsreichen Straße wohnen und einen Umzug planen, besorgen Sie sich am besten offizielle Halteverbotsschilder. Diese Schilder bekommen Sie gegen Zahlung einer Gebühr von Ihrer Gemeinde oder dem Straßenverkehrsamt.

    Verschneite Schilder und Windschutzscheiben

    An alle Parkvorschriften müssen Sie sich auch im Winter, wenn die Straßen verschneit sind, halten. Von einem Bußgeld wird man in dieser Zeit nur dann absehen, wenn Sie Markierungen und Schilder tatsächlich nicht mehr erkennen konnten, weil sie vollständig von Schnee bedeckt waren. Dann sollten Sie zur Beweissicherung mit dem Handy ein Foto von den verschneiten Schildern und Markierungen machen.

    Auch wenn Sie den Parkschein ordnungsgemäß hinter die Windschutzscheibe legen, in der Zwischenzeit aber die Scheibe zuschneit, droht kein Bußgeld. Laut Straßenverkehrsordnung reicht es, den Parkschein sichtbar und von außen gut leserlich anzubringen – also hinter die Frontscheibe. Fällt Schnee auf die Scheibe, könnten die Kontrolleure und Politessen den Schnee ja entfernen und den Parkschein wieder sichtbar machen. Viele machen sich jedoch nicht die Arbeit und reduzieren die Kontrollen auf ein Minimum. Hängt trotz verschneiter Scheibe ein Knöllchen am Scheibenwischer, fertigen Sie am besten auch hier zur Beweissicherung Fotos an.

  • Schnee vor dem Haus – das sind Ihre Pflichten

    Viele Menschen freuen sich über den Schnee im Winter. Als Eigentümer eines Hauses und eventuell auch als Mieter sollten Sie aber zunächst Ihre Pflichten erfüllen, bevor Sie einen Spaziergang durch die schöne Winterlandschaft machen.

    So sichern Sie sich ab

    Als Hauseigentümer haften Sie für Unfälle, die auf verschneiten und glatten Gehwegen vor Ihrem Haus passieren. Die Kosten für den Arzt oder einen Krankenhausaufenthalt können immens hoch sein, daher sollten Sie dafür sorgen, dass andere Verkehrsteilnehmer die Wege problemlos beschreiten können. Welche Pflichten Sie zu erfüllen haben, ist in jeder Gemeinde unterschiedlich geregelt, erkundigen Sie sich daher am besten bei der Stadtverwaltung Ihres Ortes.

    Im Allgemeinen gilt jedoch, dass die Gehwege vor den Häusern tagsüber, also zwischen 7 und 20 Uhr begehbar sein müssen. Dies gilt auch am Wochenende, das ein oder andere Mal werden Sie daher auf das Ausschlafen am Samstag oder Sonntag verzichten müssen. Als Mieter sind Sie normalerweise nicht zum Schneeräumen verpflichtet. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn Sie den Winterdienst übernommen und dies in Ihrem Mietvertrag schriftlich festgehalten haben.

    So machen Sie die Wege sicher

    Sie müssen nicht den ganzen Gehweg vor Ihrem Haus von Schnee befreien. Es reicht völlig aus, wenn Sie eine Breite von etwa eineinhalb Metern freihalten, sodass zwei Fußgänger, die sich entgegenkommen, genügend Platz haben. Soweit möglich schaufeln Sie den Schnee in Ihren Vorgarten oder Garten. Alternativ können Sie ihn auch auf einer Hälfte des Gehwegs auftürmen, soweit er dort niemand anderen behindert. Streusalz dürfen Sie in den meisten Gemeinden aus Gründen des Umweltschutzes bei Glatteis nicht mehr verwenden. Stattdessen streuen Sie am besten ein Granulat aus dem Handel oder einfachen Sand, damit niemand ausrutschen und sich dabei verletzen kann.

  • Google Easter-Egg: Mit „Let it snow“ den Bildschirm zuschneien lassen

    Zur Winterzeit hat sich Google wieder etwas einfallen lassen. Mit einem speziellen Suchbegriff lassen Sie es auf dem Bildschirm schneien. Und das nicht zu knapp.

    Let it snow

    Damit die Schneflocken von oben herabrieseln, müssen Sie ins Suchfeld der Google-Suche nur „Let it snow“ eingeben. Schon schneit es im Browser. Und zwar heftig. Mit der Zeit wird das virtuelle Schneetreiben immer dichter, und man sieht vor lauter Schnee die Suchergebnisse nicht mehr.

    Sie können vor lauter Schnee nichts mehr sehen? Dann wischen Sie einfach mit gedrückter Maustaste den Schnee einfach weg. Soll der Bildschirm nicht mehr zufrieren, reicht ein Klick auf „Defrost“. Damit starten Sie den Schneefall von vorne – diesmal aber ohne Zufrier-Effekt. Eine schöne Idee.

    Weitere Überraschungen, Easter-Eggs und versteckte Funktionen finden Sie übrigens in unserer Google-Easter-Egg-Sammlung „Google-Tricks, Gimmicks und Easter-Eggs, die man kennen sollte„.