Schornsteinfeger: Neue Rechte, Pflichten und Regelungen für Haus- und Wohnungseigentümer ab 2013

„Ihr Schornsteinfeger kommt am 13. Januar um 11 Uhr“ – die Zeiten, in denen sich der Schornsteinfeger von sich aus seinen Besuch ankündigt und zum Kehren vorbeikommt sind vorbei. Ab 2013 dreht sich die Prozedur um. Ab dann müssen Hauseigentümer selbst dafür sorgen, dass der Schornsteinfeger kommt.

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