Schlagwort: schufa

  • Schufa: Kein Rechtsanspruch auf Scoring-Details in der Selbstauskunft

    Ob man kreditwürdig ist oder nicht, hängt von der Schufa ab. Fast alle Banken entscheiden anhand des sogenannten Scorings, ob der Kredit für das Auto, den Urlaub oder neue Möbel gewährt wird. Wie genau das Scoring aufgebaut ist, verrät die Schufa nicht. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) muss sie es auch nicht. Die Schufa muss nicht offenlegen, wie die Kreditwürdigkeit berechnet wird.

    Schufa-Scoring bleibt Betriebsgeheimnis

    Das BGH in Karlsruhe wies damit die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (Aktenzeichen: VI ZR 156/13) Geprüft wurde die Klage einer Autokäuferin, der aufgrund eines schlechten Schufa-Scorings die Autofinanzierung verweigert wurde. Die Klägerin wollte bewirken, dass die Schufa die Formeln und mathematisch-statistischen Berechnungen darlegen muss, wie genau das Scoring kalkuliert wird. Laut BGH darf das Scoring-Verfahren auch weiterhin Betriebsgeheimnis der Schufa und ähnlicher Kreditbewerter bleiben. Die Schufa habe an der Geheimhaltung ein „schutzwürdiges Interesse“.

    Weitere Informationen zur BGH-Urteil, zur Selbstauskunft und der Klage finden Sie hier:

    schufa-selbstauskunft-zdf-wiso-mediathek

  • Schufa-Beschwerde und -Einspruch: Bei der Schufa gespeicherte Daten prüfen und sich gegen falsche Einträge wehren

    Jeder kennt die Schufa, und jeder hat – meist unbemerkt – fast täglich mit der Schufa zu tun. Wenn Sie zum Beispiel bei einem Onlinehändler einkaufen, erhalten Sie je nach Schufa-Bonität unterschiedliche Bezahlvarianten angeboten. Kunden mit guter Schufa-Bonität können auf Rechnung kaufen, mit schlechter Bonität wird nur Vorkasse oder Kreditkarte angeboten. Gleiches passiert bei Ratenkrediten: Je nach Schufa-Bonität gibt es den Kredit zu unterschiedlichen Konditionen. Ärgerlich nur, wenn bei der Schufa falsche oder längst veraltete Einträge gespeichert sind. Ob das so ist, können Sie leicht prüfen – und Faschleinträge korrigieren lassen.

    Das Prüfen und Korrigieren der eigenen Schufa-Einträge funktioniert folgendermaßen:

    1. Zuerst fordern Sie bei der Schufa eine Bonitätsauskunft an. Die gibt es für jeden einmal im Jahr kostenlos. Das korrekte Formular zur kostenlosen Schufaauskunft finden Sie auf der Seite https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1. Wie es genau funktioniert und worauf Sie bei der Bestellung der „Datenübersicht nach §34 BDSG“ achten müssen, steht ausführlich im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

    2. Nach wenigen Tagen erhalten Sie per Post die kostenlose Bonitätsauskunft der Schufa. Prüfen Sie, ob alle Daten korrekt sind und keine wichtigen Daten fehlen, vor allem Hinweise auf bereits abbezahlte Kredite oder unberechtigte Forderungen. Bei unberechtigten Forderungen gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn Sie gerichtlichen Bescheiden nicht widersprechen, werden auch unberechtigte Forderungen rechtskräftig. Gleiches gilt, wenn Sie zwei Mal angemahnt wurden, zwischen erster Mahnung und der Schufa-Meldung vier Wochen Zeit lagen und Sie der Forderung nie widersprochen haben.

    3. Sollten die Bonitätsauskunft falsche Einträge aufweisen, können Sie sich schriftlich beschweren. Dazu fotokopieren Sie alle Unterlagen, die den Falscheintrag nachweisen und schicken sie per Post an die Schufa. Die Schufa muss dann alle strittigen Einträge bis zur endgültigen Klärung sperren.

    4. Sollte sich die Schufa nicht bewegen, können Sie im nächsten Schritt den Schufa-Ombudsmann einschalten. Unter www.schufa-verbraucherbeirat.de/de/home finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Wichtig: Der Ombudsmann wird erst tätig, wenn Sie sich zuvor bei der Schufa beschwert haben, diese sich aber weigert, den Fall zu klären.

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    5. Sollte auch das Einschalten des Ombudsmanns nicht zum Erfolg führen, können Sie sich im letzten Schritt an den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes wenden. Wer für Ihr Bundesland zuständig ist, erfahren Sie auf der Webseite datenschutz-ratgeber.info/aufsichtsbehoerden.html.

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  • Schufa, Creditreform, Arvato & Co. Selbstauskunft: Bei Auskunfteien kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten anfordern

    Bei der Schufa, Creditreform, Arvato und anderen Auskunfteien werden auf Teufel komm raus Daten gesammelt. Was genau bei den Auskunfteien gespeichert ist, lässt sich herausfinden. Als Verbraucher können Sie laut Datenschutzgesetz einmal pro Jahr kostenlos eine Auskunft übe die gespeicherten persönlichen Daten verlangen. Wir zeigen, welche Auskunfteien es gibt und wie Sie an die Daten herankommen.

    Was ist wo über mich gespeichert?

    Für den Handel sind die gesammelten Daten Gold wert. Online-Händler, Banken und Reisebüros möchten gerne wissen, ob sie bei einer Buchung, einem Einkauf oder einer Reisebuchung mit Zahlungsausfällen rechnen müssen. Dazu fragen sie bei Auskunfteien wie der Schufa den sogenannten Scoring-Wert ab, der mithilfe einer Kennzahl die Bonität ihrer Kunden widerspiegelt. Ist der Scroing-Wert zu schlecht, gibt es den Kredit zum Beispiel plus einem Risikozuschlag zu schlechteren Konditionen. Oder Sie können je nach Scoring und Bonität im Ladengeschäft nicht per EC-Lastschrift (lässt sich vom Kunden evtl. zurückbuchen), sondern nur per EC-Direktabbuchung (lässt sich nicht zurückbuchen) bezahlen.

    Musterbrief für Anfragen bei Auskunfteien

    Doch was genau steht über mich in den Auskunfteien und wie ist mein eigener Scoring-Wert? Genau das können Sie bei Schufa & Co. erfragen und gegebenenfalls Irrtümer und falsche Einträge korrigieren lassen. Richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die Auskunfteien (Adressen finden Sie weiter unten), und verwenden Sie für das Anschreiben zum Beispiel folgende Formulierung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf der Grundlage von §§ 34 I, IV Bundesdatenschutzgesetz bitte ich hiermit unentgeltlich um Auskunft über die über mich gespeicherten Daten, meine tagesaktuellen Scorewerte sowie um nachvollziehbare, verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten, das Zustandekommen der Zahlenwerte und deren Bedeutung.

    Informieren Sie mich bitte zudem über die innerhalb der letzten zwölf Monate an Dritte übermittelten Scorewerte sowie deren Name und letztbekannte Anschrift.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Adressen der wichtigsten Auskunfteien

    Die obige Anfrage schicken Sie am besten per Briefpost an die jeweiligen Auskunfteien. Bei einige Auskunfteien können Sie sie Selbstauskunft und Eigenauskunft auch online beantragen. In Deutschland sammeln vor allem folgende Auskunfteien persönliche Daten:

    • Bürgel Wirtschafts-informationen GmbH & Co. KG Gasstr. 18 22761 Hamburg www.buergel.de Selbstauskunft online: n.a.
    • Schober Information Services GmbH Max-Eyth-Str. 6 – 10 71254 Ditzingen www.schober.de Selbstauskunft online: n.a.
    • EOS Information Services GmbH Gottlieb-Daimler-Ring 7-9 74906 Bad Rappenau de.eos-solutions.com Selbstauskunft online: n.a.

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  • Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen – So geht’s (Video)

    Seit einigen Jahren müssen Auskunfteien kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Das machen Schufa & Co. natürlich nicht gerne. Und verstecken die notwendigen Infos und Formulare auf den Webseiten. Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt an die kostenlose Selbstauskunft der Schufa kommen.

    Schufa Auskunft kostenlos

    Die Schufa hat die Selbstauskunft als amtsdeutsche „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ getarnt und tief in der Schufa-Webseite gesteckt. So kommen Sie dran:

    1. Rufen Sie die Webseite https://www.meineschufa.de auf.

    2. Klicken Sie auf „Service“ und dann auf „Formulare und Broschüren“.

    3. Anschließend klicken Sie ganz unten in der rechten Spalten unter „Bestellformular: Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ auf das Flaggensymbol.

    Aufgepasst: Unter „Produkte | Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ kommen Sie auch zum Formular. Aber Vorsicht: Hier steht die kostenpflichtige Variante (Auskunft online für 18,50€) direkt neben der kostenlosen (Datenübersicht nach §34 BDSG).

    3. Per Klick auf das Flaggensymbol laden Sie die notwendige PDF-Datei herunter. Sie können das Selbstauskunft-Formular auch direkt von dieser Seite herunterladen:

    https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

    4. Öffnen Sie die PDF-Datei, und drucken Sie das Formular aus. So sieht’s das Selbstauskunft-Formular übrigens aus:

    5. Füllen Sie das Formular aus.

    Achtung: Lassen Sie das umrahmte Feld unten rechts im Formular leer und kreuzen Sie nicht das Kästchen „Bestellung Bonitätsauskunft“ an. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Variante der Auskunft für 18,50 Euro.

    6. Kopieren Sie Ihren Personalausweis (oder alternativ den Reisepass plus Meldebescheinigung).

    7. Schicken Sie das Formular sowie den kopierten Reisepass per Brief an folgende Adresse:

    SCHUFA Holding AG
    Postfach 61 04 10
    10927 Berlin

    Einige Tage später landet die kostenlose Selbstauskunft in Ihrem Briefkasten.

    Wie die Bestellung der Schufa-Auskunft funktioniert und worauf Sie achten müssen, sehen Sie im Detail in folgendem Video:

    Das enthält die Selbstauskunft – so sieht die Selbstauskunft aus

    Zur Selbstauskunft gehören alle Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat, zum Beispiel auch Schufanoten, Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und -ort oder die aktuelle und frühere Anschriften. Zudem gibt es eine Übersicht aller Kreditinstitute und Unternehmen, an die die Schufa Informationen geliefert hat sowie eine Auflistung der gemeldeten Kredite, Girokonten, Kreditkarten und Telefon-/Handy-Verträge. Interessant ist der Score-Wert, der das persönliche Risiko der eigenen Zahlungsunfähigkeit widerspiegelt. So sieht die Selbstauskunft zum Beispiel aus (zum vergrößern aufs Bild klicken):

    Wichtig sind die Spalten „Scorewert“, „Ratingstufe“ und „Erfüllungswahrscheinlichkeiten“:

    • Scorewert: Der Scorewert stellt auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren in Punkten eine Prognose über das künftige Verhalten auf.  Je höher der Wert, desto besser. Bei den Versionen 1.0 reicht die Spanne von 0 bis 1.000. Bei der Version 2.0 (seit 2008) von 0 bis 10.000.
    • Ratingstufe: Gibt Ihr Schufa-Ranking an von A bis F an, wobei A die beste und F die schlechteste Stufe ist.
    • Erfüllungswahrscheinlichkeit: Die Erfüllungswahrscheinlichkeit gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit oder eine Verbindlichkeit zurückgezahlt wird. Die Werte reichen von 0% bis 100%, wobei 100% der beste Wert ist.
    Die Prozentangabe der Erfüllungswahrscheinlichkeit verrät, in welcher Risikogruppe Sie eingeteilt sind. Je nach Prozentangabe gehören Sie zu einer der folgenden Risikogruppen:
    • größer 97,5% – Sehr geringes Risiko
    • 95% bis 97,5% – Geringes bis überschaubares Risiko
    • 90% bis 95% – Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
    • 80% bis 90% – Deutlich erhöhtes bis erhöhtes Risiko
    • 50% bis 80% – Sehr hohes Risiko
    • kleiner 50% – Sehr kritisches Risiko

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    Amazon.de: Bücher und Ratgeber zum Thema „Schuldenfrei“

  • Was die Schufa alles speichert

    Wer Geld braucht, kommt an der Schufa kaum vorbei. Jede Bank, jedes Versandhaus und jedes Autohaus holt beim Kauf auf Pump zuerst eine Schufa-Auskunft ein. Wer hier einen oder mehrere negative Einträge hat, erhält meist schlechtere Kreditkonditionen – oder gleich gar keinen Kredit. Mit einem Negativeintrag hat man im wahrsten Sinne des Wortes seinen Kredit verspielt.

    Doch was ist eigentlich die Schufa, und wie sieht ein negativer Eintrag aus? Welche Daten sind überhaupt bei der Schufa gespeichert? Fragen über Fragen, die folgende Übersicht beantwortet.

    Das ist die Schufa

    Schufa ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. In der Schutzgemeinschaft haben sich knapp 4.500 Banken, Sparkassen, Mobilfunkanbieter, Versandhäuser und Kreditkartenanbieter zusammengeschlossen. Jedes Mitglied meldet der Schufa alle Daten, sobald Sie zum Beispiel einen Handyvertrag abschließen, ein Bankkonto einrichten oder einen Kredit aufnehmen. Ganz wichtig: Die Mitglieder melden auch sofort, sobald ein Kunde seine Rechnungen oder Kreditraten nicht mehr zahlt – aus welchem Grund auch immer. Über 360 Millionen Datensätze von über 60 Millionen Bundesbürgern schlummern in der Schufa-Datenbank.

    Das steht drin

    Die Schufa speichert vor allem Informationen über Girokonten, Dispositions-Kredite (Dispos), Konten bei Versandhäusern, aktuelle Handyverträge sowie Leasing- und Kreditverträge. Bei Kreditverträgen sind zudem Kredithöhe, Laufzeit und Höhe der Raten hinterlegt. Die Speicherung erfolgt für drei Jahre. Danach werden die Daten gelöscht.

    Neben den reinen Daten über laufende Kredite und Verträge vergibt die Schufa auch Noten, sogenannte Scores. Beim Scoring werden Noten oder Punkte zwischen 1 und 1.000 vergeben. Anhand des Scores kann zum Beispiel die Bank sofort die Bonität und Zahlungsmoral eines Kunden einschätzen. Dabei gilt: Je höher der Score, um so kreditwürdiger ist der Kunde. Wie die Noten berechnet werden, gibt die Schufa allerdings nicht preis.

    Problematisch: Im Score spiegelt sich auch wieder, wie oft Sie bereits einen Kreditantrag gestellt haben. Je häufiger eine Anfrage erfolgt (und evtl. abgewiesen wurde), um so schlechter wird die Note. Auch häufige Wohnungswechsels und zu viele Kreditkarten bei mehreren Banken beeinflussen die Note negativ.

    Weitergabe der Daten

    Die Weitergabe der Daten an Schufa-Mitglieder oder Schufa-Kunden erfolgt nur, wenn Sie als Verbraucher der Weitergabe zustimmen. Die Zustimmung erfolgt meist durch das Unterschreiben der „Schufa-Klausel“, mit der Sie etwa der Bank die Datenabfrage gewähren.

    Selber einen Blick in die Schufa-Datenbank werfen

    Mit einer sogenannten Eigenauskunft können Sie Ihre Schufa-Daten selbst einsehen. Auf der Webseite „Meine Schufa“ können Sie den Antrag gleich online stellen. Kostenlos. Wie das geht, steht im Tipp „Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen„.

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

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