Schlagwort: schwarze

  • Kein VLC Media Player für Huawei-Smartphones mehr verfügbar

    Für Huawei-Handy-Besitzer gibt es schlechte Nachrichten. Der VLC Media Player wurde für viele Geräte dieses Anbieters aus dem Google Play Store entfernt.

    Begründet wird dieser Schritt von den Machern des VLC mit den strengen Stromsparfunktionen der Huawei-Smartphones. Die Stromsparfunktion beendet laut Aussage von VLC alle im Hintergrund laufenden Apps, außer der eigenen (Huawei-) Anwendungen.

    Das führt dazu, dass auf den betroffenen Smartphones der Media Player einfriert und ein Hören im Hintergrund meist nicht mehr möglich ist. Auch die Ausnahmen, die manuell definiert werden können, sollen angeblich nicht funktionieren.

    Auch wenn der VLC Media Player im Google Play Store nicht mehr heruntergeladen werden kann, so ist die Installation der APK-Datei aus alternativen Quellen immer noch möglich.

    Tipp:

    Für eine komfortable Installation von APK-Dateien verwendest du am besten AirDroid.

  • Uganda is calling – Abzocke durch Lockanrufe (Ping Calls)

    Seit ein paar Monaten verzeichnet die Bundesnetzagentur wieder einmal verstärkt Beschwerden über Lockanrufe aus dem Ausland. Allein im Oktober und November 2017 waren es über 50.000 Telefonkunden, die sich bei der Bundesnetzagentur meldeten. Wer eine diese Telefonnummern wählt und sei es auch nur aus Neugier, dem können Schäden entstehen,  die mehrere hundert Euro betragen können.

    Welche Nummern sind betroffen?

    Die Betrüger, die im Ausland sitzen,  verwenden die bereits bekannte Masche der Lock-Anrufe, sogenannte Ping-Calls. Deren Ländervorwahl sehen unseren Ortsvorwahlen recht ähnlich und sollen zum zum Anrufen verleiten.

    Die Telefonbetrüger sitzen nicht nur in Nordafrika (Elfenbeinküste, Algerien, etc), sondern auch in Übersee (Seychellen, Guinea) und sogar in Europa (Albanien, Mazedonien). Eine spezielle Computersoftware telefoniert gekaufte Rufnummern sowie Nummern aus anderen Quellen nach aktiven Telefonanschlüssen ab.

    Zum Beispiel ist die marokkanische Ländervorwahl 00212 (+212) von der Vorwahl der Stadt Solingen (0212) nur durch die zusätzliche Null oder dem Pluszeichen zu unterscheiden. Während man für ein Gespräch nach Solingen nur wenige Cent zahlt, können bei Telefonaten nach Marokko mehrere Euro pro angefangene Minute berechnet werden.

    Dazu gehört auch die Vorwahl 00881, die zu dem Global Mobile Satellite System (Satelliten-Telefonie) gehört und der Ortsvorwahl von Weilheim in Oberbayern ähnelt.

    Folgende Landesvorwahlen sind bei dieser Abzockmethode bereits aufgefallen:

    • Albanien (00355)
    • Algerien (00213)
    • Benin (00229)
    • Bosnien-Herzegowina (00387)
    • Burundi (00257)
    • Elfenbeinküste (00225)
    • Gambia (00220)
    • Guinea (00249)
    • Jemen (00967)
    • Liberia (00231)
    • Madagaskar (00261)
    • Malediven (00960)
    • Mali (00223)
    • Marokko (00212)
    • Mazedonien (00389)
    • Serbien (00381)
    • Seychellen (00248)
    • Sierra Leone (00232)
    • Somalia (00252)
    • Sudan (00249)
    • Tansania (00255)
    • Tschad (0023)
    • Tunesien (00216)
    • Uganda (00256)
    • Global Mobile Satellite System (00881)

    Nach erfolgreichen Ping-Anrufen machen sich die Betrüger die automatisierte Rechnungserstellung unserer Telefonanbieter zunutze. Sie geben sich ihrerseits ebenfalls als Telefonunternehmen aus und schon fließt das Geld auf ihre Konten.

    Kann man sich wehren?

    Gegen Anrufe allgemein kann man sich nicht besonders effektiv wehren. Allerdings kann man auf die betreffenden Rufnummern auf dem iPhone oder Android-Smartphones blockieren. Bei der Festnetz-Telefonie ist das kaum möglich. Wer über eine FritzBox telefoniert, der kann zumindest unerwünschte Anrufer direkt auf den Anrufbeantworter umleiten.

    Geld zurück?

    Wer auf seiner Telefonrechnung schon mit diesen Abzocker-Gebühren belastet wurde, der sollte auf der Webseite der Bundesnetzagentur nach der Telefonnumer suchen. Ist sie dort eingetragen und als Verbot zur Rechnungslegung registriert, dann sollte dein Telefonprovider dir die Kosten wieder erstatten.

    Da diese Liste ständig erweitert wird, kann es vorkommen, dass deine Problem-Nummer (noch) nicht erfasst ist. In diesem Fall ist es ratsam, über das Bundesnetzagentur-Meldeformular diese Nummer zu melden. Anschließend solltest du zusammen mit einer, für dich zuständige Verbraucherzentrale versuchen, dir die gezahlten Gebühren zurück zu holen.

    Bei der Bundesnetzagentur kannst du übrigens auch andere Belästigungen per Telefon melden. Die Übersicht findest du hier.

    Weitere Konsequenzen

    Die Bundesnetzagentur hat in der Zwischenzeit auch weitere Maßnahmen ergriffen. Für insgesamt 22 Länder müssen Mobilfunknetzbetreiber und Mobilfunkanbieter vor einem Verbindungsaufbau eine kostenlose Preisansage schalten, um auf erhöhte Verbindungskosten hinzuweisen. Diese Anordnung muss spätestens bis zum 15. Januar 2018 von den Unternehmen umgesetzt werden.

    Fazit:

    Ob kostenlose Gebührenansage oder eine Blacklist von Telefonnummern: Beides schützt  nicht vor Abzockversuchen, wenn die Neugier mit uns durchgeht. Generell sollte man Vorsicht walten lassen, wenn eine Nummer mit einer Doppel-Null oder einem Pluszeichen beginnt. Das ist immer eine ausländische Rufnummer. Wer keine Kontakte in dieses Land unterhält, sollte diese Nummer nicht wählen. Auch nicht aus Neugier.

    Ich persönlich halte es mit Anrufen in Abwesenheit wie folgt: Ich rufe unbekannte Nummern grundsätzlich nicht zurück und mein Anrufbeantworter ist abgeschaltet. Rückrufe tätige ich nur im Rahmen meiner Kontaktliste. Wichtige Informationen von Ämtern und Unternehmen tausche ich nur schriftlich, per E-Mail oder Briefpost, aus.

  • Zu wenig Privatsphäre beim Firefox? Hier sind ein paar Verbesserungsvorschläge.

    Ein paar Funktionen des Firefox-Browsers nutzen Google-Techniken, um den Browser zu verbessern, bösartige Webseiten zu blockieren und Suchvorschläge anzuzeigen. Der Nachteil dieser Technik ist aber die Preisgabe von Nutzerdaten. Wer allerdings über ein effektives Antivirenprogramm und eine gute Firewall verfügt, der kann durchaus auf einige der Firefox-Funktionen zugunsten einer maximalen Privatsphäre verzichten. Der Verzicht einiger Funktionen geht allerdings zu Lasten des Komforts. Die Maxime ist: Alles kann, nichts muss.

    Cookies

    Eine wesentliche Grundlage der Informationsweitergabe sind die „Cookies“. Öffnen Sie die Cookie-Verwaltung mit einem Klick auf den „Firefox“-Button, wählen Sie im Kontextmenü „Einstellungen“, und wechseln Sie im Dialogfenster zu „Datenschutz“. Im Abschnitt „Chronik“ aktivieren Sie im Aufklappmenü von „Firefox wird eine Chronik:“ die Option „nach benutzerdefinierten Einstellungen anlegen“. Im Anschluss schalten Sie die Einstellung „Cookies von Drittanbietern akzeptieren“ ab. Mit „OK“ bestätigen Sie die Änderung.

    bild-1-firefox-google-technik-nutzen-cookies-privatsphäre-schützen-komfort-bedienung- einstellungen

    Eine eventuelle Konsequenz der Cookie-Abschaltung kann eine fehlerhafte Darstellung einiger Webseiten nach sich ziehen.

    Tracking vermeiden

    Auf der gleichen Registerkarte der Einstellungen können Sie die Option „Websites mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden will“ aktivieren.

    bild-2-webseiten-mitteilen-nicht-verfolgen-firefox-register-datenschutz-chronik-einstellungen-anlegen

    Diese „Do-not-track“-Einstellung ist für Webseitenbetreiber aber nicht verbindlich.

    Sicheres Browsen

    Um Phishing und bösartige Webseiten zu identifizieren, nutzt Firefox die gleiche Technik wie der Chrome Browser. Jede halbe Stunde aktualisiert Firefox die Liste bösartiger Internetseiten. Dabei werden aber auch Daten Ihres Surfverhaltens weitergegeben. Die Abschaltung dieser „Black-List“ sollten Sie nur in Erwägung ziehen, wenn eine gute Firewall und ein aktuelles Virenschutzprogramm existiert.

    Die Abschaltung der „Schwarzen Liste“ nehmen Sie im Dialogfenster „Einstellungen“ auf der Registerkarte „Sicherheit“ vor. Entfernen Sie hier die Häkchen aus den Checkboxen der Optionen „Webseite blockieren, wenn sie als attakierend gemeldet wurde“ und „Webseite blockieren, wenn sie als Betrugsversuch gemeldet wurde“. Speichern Sie die Änderung auch hier mit „OK“.

    bild-3-sicherheit-register-firefox-browser-privatsphäre-browsen-sicher-blockieren-betrugsversuch

    Suchvorschläge abschalten

    Auch die automatische Anzeige von Suchvorschlägen sendet Daten über Ihr Surfverhalten. Je öfter Sie Suchanfragen starten, desto genauer werden auch die Suchvorschläge. Da diese Funktion aber nur den Komfort verbessert, kann darauf am ehesten verzichtet werden. Mit einem Rechtsklick in das Suchfeld des Browsers öffnen Sie das Kontextmenü und deaktivieren Sie die Einstellung „Vorschläge anzeigen“.

    bild-4-suchmaschine-suchfeld-rechtsklick-firefox-ff-mozilla-vorschläge-anzeigen-deaktivieren

    Die Abschaltung der Suchvorschläge funktioniert mit jeder Suchmaschine.

    Performance- und Crash-Daten

    Für die ständige Verbesserung des Firefox-Browsers benötigen die Programmierer von Mozilla Geschwindigkeitsberichte und Crashinformationen der Nutzer. Der Browser ist standardmäßig so eingestellt, dass diese Berichte automatisch übermittelt werden.

    Im Dialogfenster „Einstellungen“ finden Sie in der Rubrik „Erweitert“ auf der Registerkarte „Dateiübermittlung“ folgende Optionen:

    • Firefox-Statusbericht
    • Absturz-Melder aktivieren

    Deaktivieren Sie beide Funktionen um die Übermittlung der Berichte an Mozilla zu unterbinden. Mit „OK“ speichern Sie die Änderung.

    bild-5-absturzbericht-performance-geschwindigkeit-statusmeldung-absturz-melder-aktivieren-abschalten-deaktivieren

    Fazit:

    Wenn das Abschalten einiger Funktionen den Komfort des Surfens für Sie zu sehr einschränkt, dann finden Sie sicherlich einen guten Kompromiss zwischen Bequemlichkeit und Privatsphäre. Alle vorgestellten Optionen können, müssen aber nicht verwendet werden.

  • Schwarze Liste der Versicherungen: Kostenlose Selbstauskunft beim HIS-System der Versicherungen anfordern

    Die Schufa-Liste kennt jeder. Hier sammeln Banken Informationen über Kredite und Kreditanträge. Weniger bekannt aber genau so brisant ist die Schwarze Liste der Versicherungen. Über rund zehn Millionen Bundesbürger haben die Versicherungen im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem) Daten gespeichert. Ob auch Ihre Daten erfasst sind, können Sie mit einer kostenlosen Selbstauskunft ganz einfach herausfinden.

    Böser, böser Versicherungskunde

    Das HIS-Informationssytem ist praktisch die Schufa der Versicherungen. Die Schwarze Liste (offiziell nennen die Versicherer die Liste natürlich nicht so) ist in sieben Sparten unterteilt:

    • KFZ-Versicherungen
    • Unfall-Versicherungen
    • Rechtsschutz-Versicherungen
    • Sachversicherungen
    • Lebensversicherungen
    • Transportversicherungen
    • Haftpflicht-Versicherung.

    Pro Sparte merken sich die Versicherungen unterschiedliche Daten und speichern zum Beispiel, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Schäden meldet. Oder wer wiederholt die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt. In der Lebensversicherungs-Akte landen alle Kunden, die für Versicherungen als erhöhter Risikofall eingestuft wurden. In der KFZ-Sparte sind zum Beispiel auffällige Schäden notiert oder alle Schäden, die auf Gutachterbasis abgerechnet wurden.

    Die Versicherungsbranche möchte mit der Schwarzen Liste potenziellen Versicherungsbetrügern das Handwerk legen. Doch aufgepasst: Wer einmal auf der Schwarzen Liste der Versicherer steht, kann Probleme bekommen. Sobald Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, schaut der Versicherer im HIS nach, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen. Falls ja, wird der Antrag meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Oft wird noch nicht einmal nach dem genauen Grund geschaut – ein Eintrag im HIS (egal aus welchem Grund) reicht dann für die Ablehnung.

    Steh‘ ich drauf? –  Selbstauskunft einholen

    Die gute Nachricht: Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und damit prüfen, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen und ob die Einträge gerechtfertigt sind. Die Schwarze Liste wird von der „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ geführt. Informationen zur Selbstauskunft finden Sie auf der Seite www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.

    Die Selbstauskunft gibt es nur postalisch. Um die Selbstauskunft zu beantragen, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

    informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
    Abteilung Datenschutz
    Rheinstraße 99
    76532 Baden-Baden

    Wichtig: Um den Antrag bearbeiten zu können, sollten die Anfrage folgende Informationen enthalten:

    • Lesbare Kopie Ihres Personalausweises
    • Nachname und ggf. Geburtsname
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
    • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

    Bei Anfragen zu Auto-Versicherungen, sind zudem folgende Informationen notwendig:

    • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
    • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
    • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

    Geht es um Immobilien, müssen Sie mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind.

    Musterbriefe als PDF herunterladen

    Auf der rechten Seite der informa-Webseite finden Sie die Links zu den passenden Musterschreiben. Oder Sie klicken auf die folgenden Direktlinks:

    Falscher Einträge auf der Schwarzen Liste?

    In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die Selbstauskunft im Briefkasten landet. Alle dort gespeicherten Daten bleiben für mindestens fünf Jahre gespeichert. Sofern keine erneute Meldung erfolgt, werden die Einträge nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

    Doch was tun, wenn dort falsche Einträge vorhanden sind? Dann sollten Sie sowohl bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als auch bei der jeweiligen Versicherung beschweren, die für den Eintrag verantwortlich ist. Passiert nichts, wenden Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.