Schlagwort: selbstauskunft

  • Schufa: Kein Rechtsanspruch auf Scoring-Details in der Selbstauskunft

    Ob man kreditwürdig ist oder nicht, hängt von der Schufa ab. Fast alle Banken entscheiden anhand des sogenannten Scorings, ob der Kredit für das Auto, den Urlaub oder neue Möbel gewährt wird. Wie genau das Scoring aufgebaut ist, verrät die Schufa nicht. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) muss sie es auch nicht. Die Schufa muss nicht offenlegen, wie die Kreditwürdigkeit berechnet wird.

    Schufa-Scoring bleibt Betriebsgeheimnis

    Das BGH in Karlsruhe wies damit die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück (Aktenzeichen: VI ZR 156/13) Geprüft wurde die Klage einer Autokäuferin, der aufgrund eines schlechten Schufa-Scorings die Autofinanzierung verweigert wurde. Die Klägerin wollte bewirken, dass die Schufa die Formeln und mathematisch-statistischen Berechnungen darlegen muss, wie genau das Scoring kalkuliert wird. Laut BGH darf das Scoring-Verfahren auch weiterhin Betriebsgeheimnis der Schufa und ähnlicher Kreditbewerter bleiben. Die Schufa habe an der Geheimhaltung ein „schutzwürdiges Interesse“.

    Weitere Informationen zur BGH-Urteil, zur Selbstauskunft und der Klage finden Sie hier:

    schufa-selbstauskunft-zdf-wiso-mediathek

  • Schufa, Creditreform, Arvato & Co. Selbstauskunft: Bei Auskunfteien kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten anfordern

    Bei der Schufa, Creditreform, Arvato und anderen Auskunfteien werden auf Teufel komm raus Daten gesammelt. Was genau bei den Auskunfteien gespeichert ist, lässt sich herausfinden. Als Verbraucher können Sie laut Datenschutzgesetz einmal pro Jahr kostenlos eine Auskunft übe die gespeicherten persönlichen Daten verlangen. Wir zeigen, welche Auskunfteien es gibt und wie Sie an die Daten herankommen.

    Was ist wo über mich gespeichert?

    Für den Handel sind die gesammelten Daten Gold wert. Online-Händler, Banken und Reisebüros möchten gerne wissen, ob sie bei einer Buchung, einem Einkauf oder einer Reisebuchung mit Zahlungsausfällen rechnen müssen. Dazu fragen sie bei Auskunfteien wie der Schufa den sogenannten Scoring-Wert ab, der mithilfe einer Kennzahl die Bonität ihrer Kunden widerspiegelt. Ist der Scroing-Wert zu schlecht, gibt es den Kredit zum Beispiel plus einem Risikozuschlag zu schlechteren Konditionen. Oder Sie können je nach Scoring und Bonität im Ladengeschäft nicht per EC-Lastschrift (lässt sich vom Kunden evtl. zurückbuchen), sondern nur per EC-Direktabbuchung (lässt sich nicht zurückbuchen) bezahlen.

    Musterbrief für Anfragen bei Auskunfteien

    Doch was genau steht über mich in den Auskunfteien und wie ist mein eigener Scoring-Wert? Genau das können Sie bei Schufa & Co. erfragen und gegebenenfalls Irrtümer und falsche Einträge korrigieren lassen. Richten Sie Ihre Anfrage schriftlich an die Auskunfteien (Adressen finden Sie weiter unten), und verwenden Sie für das Anschreiben zum Beispiel folgende Formulierung:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auf der Grundlage von §§ 34 I, IV Bundesdatenschutzgesetz bitte ich hiermit unentgeltlich um Auskunft über die über mich gespeicherten Daten, meine tagesaktuellen Scorewerte sowie um nachvollziehbare, verständliche Information über die für dieses Scoring genutzten Datenarten, das Zustandekommen der Zahlenwerte und deren Bedeutung.

    Informieren Sie mich bitte zudem über die innerhalb der letzten zwölf Monate an Dritte übermittelten Scorewerte sowie deren Name und letztbekannte Anschrift.

    Herzlichen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

    Adressen der wichtigsten Auskunfteien

    Die obige Anfrage schicken Sie am besten per Briefpost an die jeweiligen Auskunfteien. Bei einige Auskunfteien können Sie sie Selbstauskunft und Eigenauskunft auch online beantragen. In Deutschland sammeln vor allem folgende Auskunfteien persönliche Daten:

    • Bürgel Wirtschafts-informationen GmbH & Co. KG Gasstr. 18 22761 Hamburg www.buergel.de Selbstauskunft online: n.a.
    • Schober Information Services GmbH Max-Eyth-Str. 6 – 10 71254 Ditzingen www.schober.de Selbstauskunft online: n.a.
    • EOS Information Services GmbH Gottlieb-Daimler-Ring 7-9 74906 Bad Rappenau de.eos-solutions.com Selbstauskunft online: n.a.

    auskunfteien-schufa-buergel-schober-creditreform-demda-mieterdatenbank-selbstauskunft-eigenauskunft

  • Schufa Auskunft kostenlos: Bei der Schufa eine kostenlose Selbstauskunft anfordern/einholen – So geht’s (Video)

    Seit einigen Jahren müssen Auskunfteien kostenlos Auskunft über die gespeicherten Daten geben. Das machen Schufa & Co. natürlich nicht gerne. Und verstecken die notwendigen Infos und Formulare auf den Webseiten. Wir zeigen, wie Sie Schritt für Schritt an die kostenlose Selbstauskunft der Schufa kommen.

    Schufa Auskunft kostenlos

    Die Schufa hat die Selbstauskunft als amtsdeutsche „Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ getarnt und tief in der Schufa-Webseite gesteckt. So kommen Sie dran:

    1. Rufen Sie die Webseite https://www.meineschufa.de auf.

    2. Klicken Sie auf „Service“ und dann auf „Formulare und Broschüren“.

    3. Anschließend klicken Sie ganz unten in der rechten Spalten unter „Bestellformular: Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ auf das Flaggensymbol.

    Aufgepasst: Unter „Produkte | Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz“ kommen Sie auch zum Formular. Aber Vorsicht: Hier steht die kostenpflichtige Variante (Auskunft online für 18,50€) direkt neben der kostenlosen (Datenübersicht nach §34 BDSG).

    3. Per Klick auf das Flaggensymbol laden Sie die notwendige PDF-Datei herunter. Sie können das Selbstauskunft-Formular auch direkt von dieser Seite herunterladen:

    https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1

    4. Öffnen Sie die PDF-Datei, und drucken Sie das Formular aus. So sieht’s das Selbstauskunft-Formular übrigens aus:

    5. Füllen Sie das Formular aus.

    Achtung: Lassen Sie das umrahmte Feld unten rechts im Formular leer und kreuzen Sie nicht das Kästchen „Bestellung Bonitätsauskunft“ an. Hierbei handelt es sich um eine kostenpflichtige Variante der Auskunft für 18,50 Euro.

    6. Kopieren Sie Ihren Personalausweis (oder alternativ den Reisepass plus Meldebescheinigung).

    7. Schicken Sie das Formular sowie den kopierten Reisepass per Brief an folgende Adresse:

    SCHUFA Holding AG
    Postfach 61 04 10
    10927 Berlin

    Einige Tage später landet die kostenlose Selbstauskunft in Ihrem Briefkasten.

    Wie die Bestellung der Schufa-Auskunft funktioniert und worauf Sie achten müssen, sehen Sie im Detail in folgendem Video:

    Das enthält die Selbstauskunft – so sieht die Selbstauskunft aus

    Zur Selbstauskunft gehören alle Daten, die die Schufa über Sie gespeichert hat, zum Beispiel auch Schufanoten, Kundennummer, Namen, Geburtsdatum und -ort oder die aktuelle und frühere Anschriften. Zudem gibt es eine Übersicht aller Kreditinstitute und Unternehmen, an die die Schufa Informationen geliefert hat sowie eine Auflistung der gemeldeten Kredite, Girokonten, Kreditkarten und Telefon-/Handy-Verträge. Interessant ist der Score-Wert, der das persönliche Risiko der eigenen Zahlungsunfähigkeit widerspiegelt. So sieht die Selbstauskunft zum Beispiel aus (zum vergrößern aufs Bild klicken):

    Wichtig sind die Spalten „Scorewert“, „Ratingstufe“ und „Erfüllungswahrscheinlichkeiten“:

    • Scorewert: Der Scorewert stellt auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren in Punkten eine Prognose über das künftige Verhalten auf.  Je höher der Wert, desto besser. Bei den Versionen 1.0 reicht die Spanne von 0 bis 1.000. Bei der Version 2.0 (seit 2008) von 0 bis 10.000.
    • Ratingstufe: Gibt Ihr Schufa-Ranking an von A bis F an, wobei A die beste und F die schlechteste Stufe ist.
    • Erfüllungswahrscheinlichkeit: Die Erfüllungswahrscheinlichkeit gibt an, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Kredit oder eine Verbindlichkeit zurückgezahlt wird. Die Werte reichen von 0% bis 100%, wobei 100% der beste Wert ist.
    Die Prozentangabe der Erfüllungswahrscheinlichkeit verrät, in welcher Risikogruppe Sie eingeteilt sind. Je nach Prozentangabe gehören Sie zu einer der folgenden Risikogruppen:
    • größer 97,5% – Sehr geringes Risiko
    • 95% bis 97,5% – Geringes bis überschaubares Risiko
    • 90% bis 95% – Zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko
    • 80% bis 90% – Deutlich erhöhtes bis erhöhtes Risiko
    • 50% bis 80% – Sehr hohes Risiko
    • kleiner 50% – Sehr kritisches Risiko

    Weiterführende Literatur, Bücher und Ratgeber rund um die Schufa

    Die Schufa ist für viele ein Buch mit sieben Siegeln. Das muss nicht so bleiben. Wer weitere Informationen zur Schufa braucht, sich über Kreditscoring, Scorewertbildung, datenschutzrechtliche Zulässigkeiten informieren möchte, findet im Buchhandel jede Menge gute Bücher rund um die Schufa.

    Eine Auswahl guter Schufa-Bücher und Ratgeber finden Sie zum Beispiel hier:

    Amazon.de: Alle Schufa-Ratgeber

    Hier gibt’s zum Beispiel auch den sehr guten Ratgeber „Geschafft: Schuldenfrei“ der Verbraucherzentralen mit jede Menge Tipps und Hilfestellungen, um Schulden wieder loszuwerden. Weitere seriöse Ratgeber rund um Geldprobleme haben wir hier für Sie zusammengestellt:

    Amazon.de: Bücher und Ratgeber zum Thema „Schuldenfrei“

  • Schwarze Liste der Versicherungen: Kostenlose Selbstauskunft beim HIS-System der Versicherungen anfordern

    Die Schufa-Liste kennt jeder. Hier sammeln Banken Informationen über Kredite und Kreditanträge. Weniger bekannt aber genau so brisant ist die Schwarze Liste der Versicherungen. Über rund zehn Millionen Bundesbürger haben die Versicherungen im sogenannten HIS (Hinweis- und Informationssystem) Daten gespeichert. Ob auch Ihre Daten erfasst sind, können Sie mit einer kostenlosen Selbstauskunft ganz einfach herausfinden.

    Böser, böser Versicherungskunde

    Das HIS-Informationssytem ist praktisch die Schufa der Versicherungen. Die Schwarze Liste (offiziell nennen die Versicherer die Liste natürlich nicht so) ist in sieben Sparten unterteilt:

    • KFZ-Versicherungen
    • Unfall-Versicherungen
    • Rechtsschutz-Versicherungen
    • Sachversicherungen
    • Lebensversicherungen
    • Transportversicherungen
    • Haftpflicht-Versicherung.

    Pro Sparte merken sich die Versicherungen unterschiedliche Daten und speichern zum Beispiel, wer innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine gewisse Anzahl von Schäden meldet. Oder wer wiederholt die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt. In der Lebensversicherungs-Akte landen alle Kunden, die für Versicherungen als erhöhter Risikofall eingestuft wurden. In der KFZ-Sparte sind zum Beispiel auffällige Schäden notiert oder alle Schäden, die auf Gutachterbasis abgerechnet wurden.

    Die Versicherungsbranche möchte mit der Schwarzen Liste potenziellen Versicherungsbetrügern das Handwerk legen. Doch aufgepasst: Wer einmal auf der Schwarzen Liste der Versicherer steht, kann Probleme bekommen. Sobald Sie eine neue Versicherung abschließen möchten, schaut der Versicherer im HIS nach, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen. Falls ja, wird der Antrag meist ohne Angabe von Gründen abgelehnt. Oft wird noch nicht einmal nach dem genauen Grund geschaut – ein Eintrag im HIS (egal aus welchem Grund) reicht dann für die Ablehnung.

    Steh‘ ich drauf? –  Selbstauskunft einholen

    Die gute Nachricht: Einmal pro Jahr können Sie eine kostenlose Selbstauskunft beantragen und damit prüfen, ob Sie auf der Schwarzen Liste stehen und ob die Einträge gerechtfertigt sind. Die Schwarze Liste wird von der „informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH“ geführt. Informationen zur Selbstauskunft finden Sie auf der Seite www.informa-irfp.de/selbstauskunft-und-datenschutz/selbstauskunft/.

    Die Selbstauskunft gibt es nur postalisch. Um die Selbstauskunft zu beantragen, schreiben Sie einen Brief an folgende Adresse:

    informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH
    Abteilung Datenschutz
    Rheinstraße 99
    76532 Baden-Baden

    Wichtig: Um den Antrag bearbeiten zu können, sollten die Anfrage folgende Informationen enthalten:

    • Lesbare Kopie Ihres Personalausweises
    • Nachname und ggf. Geburtsname
    • Vorname(n)
    • Geburtsdatum
    • Aktuelle Anschrift (keine Postfachanschrift)
    • Voranschriften der letzten 5 Jahre (erhöhen die Vollständigkeit der Selbstauskunft)

    Bei Anfragen zu Auto-Versicherungen, sind zudem folgende Informationen notwendig:

    • die Fahrzeugidentifikationsnummer Ihres Kfz (zu finden in Ihrem Fahrzeugschein oder am Fahrzeug selbst, meist im Motorraum)
    • zusätzlich das Kfz-Kennzeichen
    • einen Nachweis, dass es sich bei Ihrer Person um den Halter des Fahrzeugs handelt (z.B. durch eine Kopie des Fahrzeugscheins)

    Geht es um Immobilien, müssen Sie mittels einer Kopie des Grundbuchauszugs nachweisen, dass Sie Eigentümer der Immobilie sind.

    Musterbriefe als PDF herunterladen

    Auf der rechten Seite der informa-Webseite finden Sie die Links zu den passenden Musterschreiben. Oder Sie klicken auf die folgenden Direktlinks:

    Falscher Einträge auf der Schwarzen Liste?

    In der Regel dauert es nur wenige Tage, bis die Selbstauskunft im Briefkasten landet. Alle dort gespeicherten Daten bleiben für mindestens fünf Jahre gespeichert. Sofern keine erneute Meldung erfolgt, werden die Einträge nach fünf Jahren automatisch gelöscht.

    Doch was tun, wenn dort falsche Einträge vorhanden sind? Dann sollten Sie sowohl bei der informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH als auch bei der jeweiligen Versicherung beschweren, die für den Eintrag verantwortlich ist. Passiert nichts, wenden Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz.