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  • Kreditkartenzahlungen im Internet sicherer machen

    Die Zahlungsvorgänge sind  im Internet recht einfach und bisweilen leider auch gefährlich. Nicht jeder Onlineshop sichert seine Kreditkartenzahlungen richtig ab. Dazu kommt noch, dass zahlreiche „Phishing-Seiten“ im Netz versuchen, mit gefälschten Bankwebseiten Ihre Kreditkarten-Daten abzugreifen. Auch die „Skimming„-Methode ist im Augenblick bei den Dieben sehr beliebt. Hier wird am Geldautomat versucht, mit zusätzlich angebrachter Technik Ihre Bankdaten auszuspähen. Wenn Sie aber nicht auf Kreditkartenzahlung im Web verzichten möchten, dann fragen Sie Ihre Bank doch mal nach dem „Mastercard-Securecode“ oder dem „Verified by Visa“.

    Nicht sicher genug: Die CVC- /CVV-Nummer

    Das sind zusätzliche Passwörter, die bei der Zahlung im Internet eingegeben werden müssen. Die Eingabe der dreistelligen Prüfziffer (CVC- /CVV-Nummer) auf der Rückseite der Kreditkarten ist nicht immer ausreichend. Viele Banken lassen offensichtlich eine zu hohe Anzahl von Eingabeversuchen zu, mit der man durch Ausprobieren, oder automatisierte „Brute-Force-Angriffe“ früher oder später die richtige Prüfziffer herausfinden kann.

    Sicherheit durch ein zusätzliches, persönliches Kennwort

    Diese zusätzliche Sicherheitssperre gibt es nicht automatisch. Sie muss erst eingerichtet werden. Ihr Bankberater kann Sie darüber informieren. Bei den großen Bankhäusern sollte das kein Problem darstellen.

    Informationen erhalten Sie beim Bankberater

    Die großen Bankhäuser wie beispielsweise die Commerzbank, die Sparkassen und die Deutsche Bank, bieten dieses Sicherheitsverfahren an.

    Beide Verfahren, der „Mastercard Securecode“ und das „Verified by Visa“, stellen zwar eine zusätzliche Sicherheit für den Käufer dar, werden leider aber nicht bei allen Online-Shops eingesetzt. Im Zweifel gilt aber: Lieber nicht in einem ungesicherten Online-Shop kaufen!

    Die sicherste Methode

    Die sicherste Methode für „König Kunde“ ist immer noch der Einkauf auf Rechnung. Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe. Vor der Zahlung können Sie sich vom Zustand und der Qualität des Artikels überzeugen und gegebenenfalls bei Mängeln die Sendung direkt wieder zurückschicken. Zum Zweiten können Sie eventuelles Zahlungsziel ausreizen, wenn auf der Rechnung beispielsweise heißt: „Zahlung innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt“.

  • Der Schutzmechanismus von PayPal für Käufer und Verkäufer

    Mit PayPal den Einkauf bei Ebay bezahlen ist schon eine gute Sache. Auch für den Verkäufer ist diese Bezahlmethode trotz der Gebührenordnung vorteilhaft. Direkt nach der Auktion ist das Geld da und der Artikel kann noch am gleichen Tag versendet werden. So profitieren beide Vertragsparteien. Was aber ist zu tun, wenn der Artikel beim Käufer nicht ankommt, oder der Käufer nach Erhalt der Ware eine Rücklastschrift oder eine Kreditkartenrückbuchung veranlasst? Hier hilft der Käuferschutz von PayPal weiter und übernimmt die Konfliktlösung.

    Gekapertes PayPal-Konto? Kein Problem!

    Der PayPal-Schutz tritt sogar dann in Kraft, wenn ein PayPal-Konto gekapert wurde und damit unrechtmäßig Waren gekauft wurden. Das gilt für Käufe bei Ebay und für die anderen Online-Shops, die PayPal als Zahlungsmethode akzeptieren.

    Ausschlusskriterien

    Natürlich hat der PayPal-Schutz auch Grenzen. Immaterielle Güter, wie beispielsweise Softwarelizenzen, eBooks, Dienstleistungen und Geschenkgutscheine, sowie nicht versandfähige Güter wie Autos, Boote und Flugzeuge fallen nicht unter den PayPal-Schutz.

    Voraussetzung: Kommunikation mit dem Geschäftspartner

    Egal aus welchem Grund, ob Käufer oder Verkäufer, über den Button „Konfliktlösungen“ bei Ihrem PayPal-Konto gelangen Sie zur Abwicklung des Problemfalls.

    Voraussetzung für eine eventuelle Kaufpreiserstattung ist, dass der Verkäufer innerhalb von 45 Tagen nach Kaufdatum kontaktiert wird. Das geschieht im nächsten Fenster. Klicken Sie auf „Problem melden“. Sind noch offene Fälle vorhanden, werden sie unten im Bereich „PayPal-Fälle“ und „eBay-Fälle“ angezeigt.

    Problemfall eröffnen

    Im nun folgenden Fenster wählen Sie, je nach Problem, die entsprechende Option „Käuferschutz“ oder „Fremder Kontozugriff“ aus. Mit dem Button „Weiter“ wechseln Sie zum nächsten Bearbeitungsschritt.

    Geben Sie im nächsten Schritt den PayPal-Transaktionscode ein, oder suchen ihn über die entsprechende Schaltfläche. Anschließend klicken Sie auf „Weiter“.

    Im folgenden Fenster finden Sie unter „Transaktionsinformationen“ die Einzelheiten zu Ihrem Kauf per PayPal. Wählen Sie darunter eine der Optionen aus, die den Grund des Konfliktes am besten beschreiben. Mit „Weiter“ bestätigen Sie die Eingaben.

    Der nächste Schritt erfordert die Kategorisierung des gekauften Artikels, den Sie hier über das Drop-Down-Menü festlegen können. Optional können Sie im Textfeld darunter dem Verkäufer noch eine Information zukommen lassen. Mit „Weiter“ schließen Sie die Eröffnung des Konfliktfalles ab.

    Fristen für Käufer und Verkäufer

    Ab sofort läuft die 20-Tage-Frist, nach der, sollte es zu keiner Einigung mit dem Verkäufer kommen, der Antrag auf Käuferschutz gestellt werden kann. Der Termin, der in der abschließenden Meldung genannt wird, müssen Sie sich gut merken und auf Wiedervorlage legen. Mit dem Ablauf des Termins wird der Problemfall automatisch als erledigt geschlossen.

    Zugegeben, die 20-Tages-Frist ist sehr lang. Geben Sie dem Verkäufer aber trotzdem eine Woche Zeit zum Antworten. Sollte er sich innerhalb dieser Frist nicht melden, senden Sie ihm eine Erinnerung und setzten eine letzte Frist von maximal sieben Tagen. Die erste Frist können Sie im Übrigen schon im optionalen Text mit eingeben.

    Wenn die Unstimmigkeiten durch die oben angeführten Arbeitsschritte nicht beigelegt wurden, können Sie den „Antrag auf Käuferschutz“ stellen. Dazu rufen Sie Ihr PayPal-Konto auf und klicken wieder auf „Konfliktlösungen“.

    Der Antrag auf Käuferschutz

    Ganz unten auf der Seite, unter der Rubrik „PayPal-Fälle“, beziehungsweise „eBay-Fälle“, suchen Sie sich den betreffenden Vorgang aus und klicken ganz rechts unter „Aktion“ den Link „Anzeigen“ an. In den darauffolgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Bei Verkäufern, die feststellen, dass der Kaufpreis vom Käufer wieder zurück gebucht wurde, gehen auf die gleiche Art und Weise vor. Die Arbeitsschritte sind hier identisch.

    Nützliche Tipps und Hinweise

    Sollten Sie als Käufer festgestellt haben, dass Ihr PayPal-Konto gekapert wurde, sollten Sie sofort reagieren. Als erstes sperren Sie Ihre, bei PayPal hinterlegte Kreditkarte und/oder Girokarte. Nutzen Sie hier den kostenlosen Sperrnotruf 116116 (international: +49 116116). Anschließend loggen Sie sich in Ihr PayPal-Konto ein und ändern das Passwort. Sollten Sie keinen Zugriff mehr auf Ihr Account haben, kontaktieren Sie PayPal telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0180 500 66 27.

    Für die kostenpflichtigen Service-Rufnummern, egal von welchen Anbietern, gibt es meistens auch eine kostengünstigere Festnetznummer (bei einer Festnetz-Flat ist sie sogar kostenlos), oder sogar eine kostenfreie 0800-Rufnummer. Wie das funktioniert und wie Sie die Ersatznummern finden, lesen Sie in dem Artikel „Schluss mit teuren 0180-Nummern“.

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