Schlagwort: überfall

  • K.O.-Tropfen im Drink rechtzeitig erkennen

    Vielen Vergewaltigungsopfern wurden zuvor K.O.-Tropfen in einem Getränk verabreicht. Daher kommt auch die englische Bezeichnung Date Rape Drugs. Diese Drogen sind oft unterschiedlicher Herkunft, mal ist es GHB, Valium oder Alprazolam (Xanax). Das sind aber nur drei von rund 40 Chemikalien, die zum Einsatz kommen und die Opfer ohnmächtig und willenlos werden lassen. Es gibt aber Möglichkeiten, Drogen im Getränk rechtzeitig zu entdecken.

    Dangerous Drinks

    Man kann nicht vorsichtig genug sein. Egal ob in der Kneipe, dem Club oder einer privaten Party, es wird immer empfohlen sein Getränk nicht unbeaufsichtigt zu lassen.

    Kriminelle Profis lassen sich davon aber nicht immer abhalten, insbesondere dann wenn sie zu Mehreren sind. Einer lenkt ab, der andere schüttet die Droge ins Glas. Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn man von Fremden zu einem Drink eingeladen wird.

    Das gilt für Frauen und Männer gleichermaßen. Denn auch die Herren der Schöpfung können zum Opfer werden.

    Drogenerkennung

    Etliche Produkte versprechen eine zuverlässige Erkennung von K.O.-Tropfen. Insbesondere sind hier smarte Strohhalme, Rührstäbchen, Becher und Gläser zu nennen. Die meisten Gadgets sind entweder noch nicht verfügbar oder erkennen nur wenige Drogenarten (oft nur GHB u. Ketamin).

    Zudem sind smarte Becher und Gläser sehr unpraktisch. Kaum jemand wird an der Bar seinen Drink in ein anderes Behältnis umfüllen.

    Sehr vielversprechend ist hier die KnoNap-Serviette. Seine Erfinderin, die Studentin Danya Sherman, wurde in ihrem Auslandssemester 2016 selbst Opfer von K.O.-Tropfen.

    Sie entwickelte mit ihrem Team die KnoNap-Serviette, deren Ecken mit einer Testflüssigkeit versehen sind. Ein Tropfen deines Getränkes auf eine der Ecken zeigt mit einer Farbveränderung an, ob dieser mit Drogen versetzt wurde oder nicht.

    Viermal einsetzbar

    Die Serviette kann bis zu viermal verwendet werden und soll 26 von 40 der am häufigsten eingesetzten K.O.-Tropfen erkennen.

    Leider ist KnoNap ebanfalls noch nicht erhältlich, die Tests sind aber fast abgeschlossen. Im Frühjahr 2018 wird dieses Projekt über Kickstarter nach Geldgebern suchen und wenn alles klappt, schon im Herbst 2018 zur Auslieferung bereit stehen.

    Informationen zum Produkt findest du auf www.knonap.comFacebook, Instagram und Twitter.

    Mögliche Kunden sind neben dem Party-Volk auch Bars, Supermärkte, Clubs und Apotheken. In Online-Shops werden sie natürlich auch zu finden sein.

  • § 911 BGB „Überfall“: Früchte aus Nachbars Garten

    Wem gehören die Früchte, die von Nachbars Garten aufs eigene Grundstück fallen? Genau diese Frage regelt der §911 des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuchs) unter der bedrohlich klingenden Formulierung Überfall. Der genaue Wortlaut:

    § 911 – Überfall

    Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

    911-bgb-ueberfall-pixelio-387283In der Praxis bedeutete der §911 BGB: Der Nachbar, auf dessen Grundstück die Früchte gefallen sind, darf sie aufklauben und behalten. Allerdings darf er dabei nicht nachhelfen und die Früchte vom überhängenden Ast herunterschuütteln oder direkt abernten. Solange die Früchte noch fest am Baum hängen, gehören sie dem Baumeingentümer, der sie auch selbst abernten darf (etwa mit einem Obstpflücker). Allerdings darf der Baumbesitzer zum Ernten nicht ohne Erlaubnis des Eigentümers das Nachbargrundstück betreten.

    Den kompletten Wortlaut des BGB (inklusive Paragraph 911 BGB) gibt es auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz:
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__911.html

    http://www.gesetze-im-internet.de

    üchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebra