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  • Blitzschnell BIC-Codes und die IBAN herausfinden

    Wenn Sie Geld auf ein Konto überweisen möchten, aber nicht die IBAN und den BIC-Code kennen und den Zahlungsempfänger nicht erreichen, wohl aber die „alten“ Bankverbindung noch haben, dann ist das kein Problem. Mit dem kostenlosen Tool IBAN-Finder von Abelssoft ermitteln Sie die benötigten SEPA-Bankdaten in Sekundenschnelle.

    Auf der Webseite www.iban-finder.de laden Sie das Gratis-Tool mit einem Mausklick auf die Schaltfläche Jetzt Laden herunter.

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    Nach dem Download öffnet sich der Installationsassistent und fragt für die Freischaltung nach Ihrer E-Mail-Adresse, sowie nach der Bestätigung der AGB und Datenschutzbestimmungen. Mit dem Link Registrierung überspringen gelangen Sie direkt zur Eingabe der „alten“ Kontodaten.

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    Die Registrierung ist eigentlich nicht nötig. Allerdings erscheint dann bei jedem Programmstart der Anmeldebildschirm erneut. In beiden Fällen ermöglicht der IBAN-Finder ohnehin nur die Ermittlung deutscher SEPA-Bankverbindungen.

    Alte Bankverbindungen mit einem Klick umrechnen

    Geben Sie nun in die Eingabefelder die Kontonummer und die Bankleitzahl ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche Umrechnen.

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    Die IBAN sowie der BIC-Code werden direkt angezeigt und können sogar mit der rechten Schaltfläche in die Zwischenablage kopiert werden. Das erleichtert die Dateneingabe beim Online-Banking.

    Warnung bei falschen Eingaben

    Bei fehlerhaften Eingaben von Kontonummer und Bankleitzahl sorgen im Hintergrund laufende Prüfroutinen für entsprechende Warnhinweise. Diese werden mit einem roten Warnsymbol neben der Falscheingabe angezeigt. Fahren Sie mit dem Mauszeiger auf das Symbol, wird der entsprechende Hinweis angezeigt. Bei falscher Kontonummer ist es die Meldung Die Prüfung der Kontonummer ergab, dass diese Kontonummer nicht gültig ist. 

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    Falsche Eingaben bei der Kontonummer und/oder Bankleitzahl führen naturgemäß auch zu falschen Ergebnissen.

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    Eine ungültige Kontonummer erzeugt bei der IBAN auch ein falsches Ergebnis, dass mit folgendem Hinweis dokumentiert wird: Die IBAN wurde rechnerisch erzeugt, obwohl eine Prüfmethode des Kontoinstitutes ein Problem mit den Kontodaten festgestellt hat. Die Korrektheit dieser IBAN kann daher nicht gewährleistet werden. 

  • Änderung bei der Kfz-Steuer ab Februar 2014

    Nordrhein-Westfalen gehört ab dem 14. Februar 2014 neben Bremen und Niedersachsen zu den Vorreitern in Sachen Kfz-Steuer. Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Finanzämtern festgesetzt und eingetrieben. Nach und nach wird die Kraftfahrzeug-Steuer dann vom Zoll erhoben und eingezogen.

    Da schon seit dem Jahr 2009 die Kfz-Steuer nicht mehr den betreffenden Bundesländern zugute kommt, muss sich nun eine Bundesbehörde um die Erhebung und Eintreibung kümmern. Diese Aufgabe wurde daher der Zollverwaltung übertragen.

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    Wir als Verbraucher werden von dieser Umstellung allerdings nicht viel merken, da fast alles beim Alten bleibt. Die Zulassungsstellen der Kommunen bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Kfz-Steuer, die bisher erteilten Einzugsermächtigungen werden von den Finanzämtern automatisch an die Zollbehörde weitergeleitet.

    Neue Unterlagen müssen die Autohalter auch nicht vorlegen. Bei einer Zulassung oder einer Ummeldung ändert sich lediglich die Einzugsermächtigung, die als SEPA-Lastschrift erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr an sich ist aber ein anderes Thema.

    Alle bisherigen Steuerbescheide und -nummern bleiben weiterhin gültig. Auch Vergünstigungen wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte müssen nicht erneuert werden. Für später erteilte Schwerbehindertenausweise sollte man zunächst telefonisch seine Zulassungsstelle kontaktieren oder dessen Webseite aufrufen.

    Optisch tritt der Zoll spätestens dann in Erscheinung, wenn man nach der Abbuchung der Kfz-Steuer auf seinen Kontoauszug blickt.

    Kfz-Halter, die Ihre Steuern „per Hand“ überweisen, müssen eine neue Bankverbindung verwenden. Auskunft darüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt

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    …oder die zuständige Zollbehörde.

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    Eins ist noch bei der anstehenden Umstellung der Kfz-Steuer zu beachten. Bei bundesweit circa 60 Millionen angemeldeten Fahrzeugen kann die Umstellung sowie eventuelle Steuererstattungen etwas länger dauern. Der Transfer einer solchen Datenmenge kann nun mal nicht auf Knopfdruck geschehen.

    Der vierstufige Zeitplan

    Aus diesem Grund wird die Umstellung gestaffelt starten. Ab dem 14. Februar starten Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen.

    Ab März 2014 stellen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein um.

    Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland folgen im April 2014; das Schlusslicht bilden dann im Mai 2014 Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

    Rund um die Umstellung hat die Zollbehörde ab Februar eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Fragen beantworten kann. Fragen zu einem Steuerbescheid können aber erst beantwortet werden, wenn Ihr zuständiges Hauptzollamt die Besteuerung bereits vorgenommen hat.

    • Informations- und Wissensmanagement Zoll
    • Telefon: 0351 / 44834 – 550
    • E-Mail: info.kraftst@zoll.de

    Umfassende Informationen können auch auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden.

  • Outlook 2007 / 2010: Immer am letzten Tag im Monat automatisch an einen Termin erinnert werden

    Seit Outlook 2007 kann man sich auch an unregelmäßige Termine wie den Monatsletzten erinnern lassen. Mit dieser Erinnerungsfunktion vergisst man keine wiederkehrenden Tätigkeiten. Das gilt insbesondere für Banküberweisungen wie Miete, Telefon, Monatsabschlussarbeiten, usw. Das Einrichten einer unregelmäßigen Erinnerung ist auch nicht komplizierter als das Einrichten einer normalen Erinnerung.

    Der kleine Unterschied ist nur das Einbeziehen der „Serientyp“-Funktion. Und so geht´s:

    1. Starten Sie Outlook, und wechseln Sie zur Kalenderansicht.

    2. Klicken Sie in Outlook 2007 auf „Neu“, in der Version 2010 klicken Sie auf „Neuer Termin“. Hier können Sie schon bei „Beginnt um:“ und „Endet um:“ den Start und das Ende der Erinnerung inklusive der Uhrzeigen festlegen. Anschließend wählen Sie die Option „Serientyp“.

    3. Aktivieren Sie im Bereich „Serienmuster“ die Optionen „Monatlich“ und danach „Am 31. Tag jedes 1. Monats“. Speichern Sie die Änderungen mit „OK“.

    4. Folgende Meldung…

    …bestätigen Sie mit „OK“.

    5. Bevor Sie den Termin mit „Speichern & Schließen“ bestätigen, können Sie noch einen „Betreff“ eingeben, der Sie an die Art der Tätigkeit erinnert.

    Ab sofort werden Sie frühzeitig an diesen „unregelmäßigen Termin“ erinnert.

  • Firefox: Gleichzeitig zwei Webseiten in einem Browser-Fenster betrachten und bearbeiten

    Manchmal benötigt man zwei Webseiten gleichzeitig. Das Beste Beispiel ist der Einkauf in einem Onlineshop oder einer Auktionsplattform wie Ebay. Man benötigt die Seite mit den Bankangaben und die eigene Seite des Online-Banking. Da wird zwischen den beiden Seiten immer hin- und hergeklickt um Bankdaten, Verwendungszweck, etc. eintragen zu können. Nicht immer ist die Funktion mit dem Rechtsklick, kopieren und einfügen aktiviert. Bei Ebay ist diese Funktion bei den Bankdaten deaktiviert. Google hat das kostenlose Plugin „Google-Chrome-Dual-View“ entwickelt, das die Anzeige von zwei Webseiten und deren gleichzeitige Bearbeitung ermöglicht.

    Jetzt werden Sie sagen: „Das funktioniert ja doch nur mit Google Chrome!“ Die gute Nachricht ist, dass dieses Plugin eigentlich kein herkömmliches Plugin ist, sondern dass mittels JavaScript in einem Browser-Fenster diese Funktion dargestellt wird. Es ist kein Download und keine Installation nötig. Diese Funktion wird einfach als Lesezeichen wie jede andere Webseite abgespeichert. Unterstützt werden derzeit Mozilla Firefox, der Microsoft Internet-Explorer und natürlich Google Chrome. Wenn Sie einen anderen Browser nutzen, versuchen Sie es einfach mal, ob es funktioniert.

    So stellen Sie zwei Webseiten in einem Browserfenster dar:

    1. Rufen Sie in Ihrem Browser folgende Seite auf: www.chromeplugins.org/plugins/google-chrome-dual-view/ und scrollen die Seite soweit herunter, bis Sie den Eintrag „Chrome Dual View“ finden.

    2. Nun ziehen Sie per Drag & Drop diesen Link in Ihren Lesezeichen- bzw. Favoritenordner und speichern ihn dort ab.

    3. Um in Ihrem Browser zwei Webseiten gleichzeitig anzeigen zu lassen, rufen Sie aus dem Lesezeichenordner „Google Dual View“ auf.

    4. Im folgenden Fenster „Choose File 1“ geben Sie in die URL der ersten, gewünschten Webseite ein und bestätigen mit „OK“.

    5. Im Fenster „Choose File 2“ geben Sie den Link der zweiten Webseite ein und bestätigen wiederum mit „OK“.

    Nun werden beide Webseiten in einem Browserfenster angezeigt, und Sie können beide Seiten wie gewünscht bearbeiten.