Wenn Sie Geld auf ein Konto überweisen möchten, aber nicht die IBAN und den BIC-Code kennen und den Zahlungsempfänger nicht erreichen, wohl aber die „alten“ Bankverbindung noch haben, dann ist das kein Problem. Mit dem kostenlosen Tool IBAN-Finder von Abelssoft ermitteln Sie die benötigten SEPA-Bankdaten in Sekundenschnelle.
Auf der Webseite www.iban-finder.de laden Sie das Gratis-Tool mit einem Mausklick auf die Schaltfläche Jetzt Laden herunter.
Nach dem Download öffnet sich der Installationsassistent und fragt für die Freischaltung nach Ihrer E-Mail-Adresse, sowie nach der Bestätigung der AGB und Datenschutzbestimmungen. Mit dem Link Registrierung überspringen gelangen Sie direkt zur Eingabe der „alten“ Kontodaten.
Die Registrierung ist eigentlich nicht nötig. Allerdings erscheint dann bei jedem Programmstart der Anmeldebildschirm erneut. In beiden Fällen ermöglicht der IBAN-Finder ohnehin nur die Ermittlung deutscher SEPA-Bankverbindungen.
Alte Bankverbindungen mit einem Klick umrechnen
Geben Sie nun in die Eingabefelder die Kontonummer und die Bankleitzahl ein und klicken Sie dann auf die Schaltfläche Umrechnen.
Die IBAN sowie der BIC-Code werden direkt angezeigt und können sogar mit der rechten Schaltfläche in die Zwischenablage kopiert werden. Das erleichtert die Dateneingabe beim Online-Banking.
Warnung bei falschen Eingaben
Bei fehlerhaften Eingaben von Kontonummer und Bankleitzahl sorgen im Hintergrund laufende Prüfroutinen für entsprechende Warnhinweise. Diese werden mit einem roten Warnsymbol neben der Falscheingabe angezeigt. Fahren Sie mit dem Mauszeiger auf das Symbol, wird der entsprechende Hinweis angezeigt. Bei falscher Kontonummer ist es die Meldung Die Prüfung der Kontonummer ergab, dass diese Kontonummer nicht gültig ist.
Falsche Eingaben bei der Kontonummer und/oder Bankleitzahl führen naturgemäß auch zu falschen Ergebnissen.
Eine ungültige Kontonummer erzeugt bei der IBAN auch ein falsches Ergebnis, dass mit folgendem Hinweis dokumentiert wird: Die IBAN wurde rechnerisch erzeugt, obwohl eine Prüfmethode des Kontoinstitutes ein Problem mit den Kontodaten festgestellt hat. Die Korrektheit dieser IBAN kann daher nicht gewährleistet werden.
Nordrhein-Westfalen gehört ab dem 14. Februar 2014 neben Bremen und Niedersachsen zu den Vorreitern in Sachen Kfz-Steuer. Sie wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr von den Finanzämtern festgesetzt und eingetrieben. Nach und nach wird die Kraftfahrzeug-Steuer dann vom Zoll erhoben und eingezogen.
Da schon seit dem Jahr 2009 die Kfz-Steuer nicht mehr den betreffenden Bundesländern zugute kommt, muss sich nun eine Bundesbehörde um die Erhebung und Eintreibung kümmern. Diese Aufgabe wurde daher der Zollverwaltung übertragen.
Wir als Verbraucher werden von dieser Umstellung allerdings nicht viel merken, da fast alles beim Alten bleibt. Die Zulassungsstellen der Kommunen bleiben weiterhin Ansprechpartner für die Kfz-Steuer, die bisher erteilten Einzugsermächtigungen werden von den Finanzämtern automatisch an die Zollbehörde weitergeleitet.
Neue Unterlagen müssen die Autohalter auch nicht vorlegen. Bei einer Zulassung oder einer Ummeldung ändert sich lediglich die Einzugsermächtigung, die als SEPA-Lastschrift erfolgen muss. Der Zahlungsverkehr an sich ist aber ein anderes Thema.
Alle bisherigen Steuerbescheide und -nummern bleiben weiterhin gültig. Auch Vergünstigungen wie ein Parkausweis für Schwerbehinderte müssen nicht erneuert werden. Für später erteilte Schwerbehindertenausweise sollte man zunächst telefonisch seine Zulassungsstelle kontaktieren oder dessen Webseite aufrufen.
Optisch tritt der Zoll spätestens dann in Erscheinung, wenn man nach der Abbuchung der Kfz-Steuer auf seinen Kontoauszug blickt.
Kfz-Halter, die Ihre Steuern „per Hand“ überweisen, müssen eine neue Bankverbindung verwenden. Auskunft darüber erteilt Ihr zuständiges Finanzamt…
Eins ist noch bei der anstehenden Umstellung der Kfz-Steuer zu beachten. Bei bundesweit circa 60 Millionen angemeldeten Fahrzeugen kann die Umstellung sowie eventuelle Steuererstattungen etwas länger dauern. Der Transfer einer solchen Datenmenge kann nun mal nicht auf Knopfdruck geschehen.
Der vierstufige Zeitplan
Aus diesem Grund wird die Umstellung gestaffelt starten. Ab dem 14. Februar starten Nordrhein-Westfalen, Bremen und Niedersachsen.
Ab März 2014 stellen Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein um.
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland folgen im April 2014; das Schlusslicht bilden dann im Mai 2014 Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Rund um die Umstellung hat die Zollbehörde ab Februar eine zentrale Auskunftsstelle eingerichtet, die alle Fragen beantworten kann. Fragen zu einem Steuerbescheid können aber erst beantwortet werden, wenn Ihr zuständiges Hauptzollamt die Besteuerung bereits vorgenommen hat.
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351 / 44834 – 550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de
Umfassende Informationen können auch auf der Webseite des Zolls nachgelesen werden.
Der Zahlungsverkehr in 28 europäischen Staaten wird vereinfacht. Seit mehreren Jahren müssen wir bereits IBAN und BIC bei Überweisungen ins Ausland verwenden. Wer bei Ebay schon mal im Ausland einen Artikel ersteigert hat, musste sich zwangsläufig mit den „neuen“ Zahlungsmodalitäten auseinandersetzen und bei der Bank ein separates Überweisungsformular nutzen. Nach diesem Vorbild werden nun auch die innerdeutschen Zahlungen angeglichen. Davor muss man aber keine Angst haben.
Eine sehr übersichtliche und gut verständliche Erklärung bietet die Deutsche Bundesbank in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium der Finanzen auf der Webseite www.sepadeutschland.de an.
Was muss ich beachten?
Die meisten Banken stellen Ihr Girokonto automatisch auf das neue SEPA-Verfahren um. Eingerichtete Daueraufträge behalten auch weiterhin ihre Gültigkeit. Sie werden von Ihrer Bank in das SEPA-Lastschriftmandat umgewandelt.
Weitere Informationen halten auch alle Banken auf deren Webseiten für ihre Kunden bereit. Hier ein paar Direkt-Links zu den bekanntesten deutschen Banken:
Sie müssen im Hinblick auf den Starttermin im Februar nur auf zwei Dinge achten, damit Sie plötzlich ohne Geld dastehen. Geben Sie an Ihren Arbeitgeber, Rentenkasse oder ARGE Ihre IBAN-Nummer und den BIC an. Wahrscheinlich wurden Sie aber bereits von diesen Stellen im Vorfeld kontaktiert.
Bei Überweisungen, z. B. bei Kauf auf Rechnung oder bei Online-Käufen, sollte der Briefkopf der Rechnung, beziehungsweise die Kontodaten bei Online-Shops bereits aktualisiert sein. Wenn nicht, sollten Sie die neuen Bankdaten per Telefon oder Email erfragen.
IBAN, BIC & Co – Was bedeuten diese Abkürzungen?
Mit der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs in Europa haben neue Begriffe und Abkürzungen ihren Weg in unser Sprachlexikon gefunden. Der wesentliche Unterschied zur bisherigen Überweisung ist die IBAN. Sie ersetzt ab Februar 2014 die persönliche Kontonummer und die Bankleitzahl. Bei genauerer Betrachtung der IBAN werden Sie feststellen, dass beide Nummern zu einer zusammengefügt wurden. Aber alles der Reihe nach…
SEPA
SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ = „Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum“. Es bezeichnet den Zahlungsverkehr im Allgemeinen und ist in 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Monaco und der Schweiz nutzbar.
IBAN
Die IBAN ist die wichtigste Nummer bei einer Überweisung. Die Abkürzung bedeutet „International Bank Account Number“ (internationale Bankkontonummer). Sie vereint zukünftig Ihre Kontonummer und die Bankleitzahl. Neben diesen beiden Nummern enthält die IBAN zusätzlich noch ein Länderkennzeichen, sowie eine Prüfziffer. In Deutschland ist die IBAN-Nummer immer 22 Zeichen lang. Ausländische IBAN´s können unterschiedlich lang sein, sind aber immer gleich aufgebaut.
Zuerst kommt das Länderkennzeichen, dann die Prüfziffer und abschließend der jeweilige nationale Teil, bestehend aus Bankleitzahl und Kontonummer.
BIC (auch SWIFT-Code genannt)
Bei nationalen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014, sowie bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis zum Februar 2016 ist der BIC noch erforderlich. Danach wird er wahrscheinlich überflüssig werden. BIC (=Business Identifier Code) oder auch SWIFT-Code genannt ist eine, nach international standardisierten Vorgaben entwickelte Kennung, mit der die Banken weltweit identifiziert werden können. Sie ist in etwa vergleichbar mit der unsrigen Bankleitzahl und ist entweder acht- oder elfstellig.
SWIFT steht übrigens für „Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication“.
Vorteile und Nachteile des einheitlichen SEPA-Zahlungsverkehrs
Im Großen und Ganzen überwiegen die Vorteile. Durch die Vereinheitlichung kommt hier in Deutschland mehr Konkurrenz in die Bankenszene, da Sie nun eine freie, europaweite Kontowahl genießen können. Die Kosten für eine ausländische Transaktion wurden auch bereits in den letzten Jahren erheblich reduziert und liegen nun auf deutschem Niveau.
Zukünftig kann auch keiner von Ihnen mehr verlangen, über ein deutsches Konto verfügen zu müssen. Ausländische Konten deutscher Bürger wurden insbesondere von unseren Behörden nicht anerkannt. Damit ist nun Schluss.
Als größter Nachteil wären hier nur die neuen Begriffe zu nennen und das ist auch nur eine Gewöhnungssache.
SEPA für Unternehmen, Handel und Vereine
Die Webseite www.sepadeutschland.de enthält auch noch weitere detaillierte Informationen für Gewerbetreibende (Unternehmen und Handel) sowie für Vereine. Hier ist besonderes Augenmerk auf die Änderungen im Lastschriftverfahren zu werfen.
Seit Outlook 2007 kann man sich auch an unregelmäßige Termine wie den Monatsletzten erinnern lassen. Mit dieser Erinnerungsfunktion vergisst man keine wiederkehrenden Tätigkeiten. Das gilt insbesondere für Banküberweisungen wie Miete, Telefon, Monatsabschlussarbeiten, usw. Das Einrichten einer unregelmäßigen Erinnerung ist auch nicht komplizierter als das Einrichten einer normalen Erinnerung.
Der kleine Unterschied ist nur das Einbeziehen der „Serientyp“-Funktion. Und so geht´s:
1. Starten Sie Outlook, und wechseln Sie zur Kalenderansicht.
2. Klicken Sie in Outlook 2007 auf „Neu“, in der Version 2010 klicken Sie auf „Neuer Termin“. Hier können Sie schon bei „Beginnt um:“ und „Endet um:“ den Start und das Ende der Erinnerung inklusive der Uhrzeigen festlegen. Anschließend wählen Sie die Option „Serientyp“.
3. Aktivieren Sie im Bereich „Serienmuster“ die Optionen „Monatlich“ und danach „Am 31. Tag jedes 1. Monats“. Speichern Sie die Änderungen mit „OK“.
4. Folgende Meldung…
…bestätigen Sie mit „OK“.
5. Bevor Sie den Termin mit „Speichern & Schließen“ bestätigen, können Sie noch einen „Betreff“ eingeben, der Sie an die Art der Tätigkeit erinnert.
Ab sofort werden Sie frühzeitig an diesen „unregelmäßigen Termin“ erinnert.
Manchmal benötigt man zwei Webseiten gleichzeitig. Das Beste Beispiel ist der Einkauf in einem Onlineshop oder einer Auktionsplattform wie Ebay. Man benötigt die Seite mit den Bankangaben und die eigene Seite des Online-Banking. Da wird zwischen den beiden Seiten immer hin- und hergeklickt um Bankdaten, Verwendungszweck, etc. eintragen zu können. Nicht immer ist die Funktion mit dem Rechtsklick, kopieren und einfügen aktiviert. Bei Ebay ist diese Funktion bei den Bankdaten deaktiviert. Google hat das kostenlose Plugin „Google-Chrome-Dual-View“ entwickelt, das die Anzeige von zwei Webseiten und deren gleichzeitige Bearbeitung ermöglicht.
Jetzt werden Sie sagen: „Das funktioniert ja doch nur mit Google Chrome!“ Die gute Nachricht ist, dass dieses Plugin eigentlich kein herkömmliches Plugin ist, sondern dass mittels JavaScript in einem Browser-Fenster diese Funktion dargestellt wird. Es ist kein Download und keine Installation nötig. Diese Funktion wird einfach als Lesezeichen wie jede andere Webseite abgespeichert. Unterstützt werden derzeit Mozilla Firefox, der Microsoft Internet-Explorer und natürlich Google Chrome. Wenn Sie einen anderen Browser nutzen, versuchen Sie es einfach mal, ob es funktioniert.
So stellen Sie zwei Webseiten in einem Browserfenster dar:
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