Schlagwort: unerlaubt

  • Heimlich mithörenden Apps den Saft abdrehen

    Um die 1000 Android-Apps, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen, sollen über eine versteckte Funktion das Mikrofon des Handys oder Tablets heimlich aktivieren können. Diese App(s) hören dann über das aktivierte Mikrofon im Fernsehen oder Radio gesendete Werbespots mit und zeigen anschließen die passende Werbung auch auf dem Smartphone. Dieses Verhalten lässt sich über die Einstellungen schnell verhindern.

    Android

    Zwei Einstellungsänderungen sind für den Schutz erforderlich. Zum Ersten öffnest du die Einstellungen deines Gerätes und rufst die Google-Einstellungen auf. Dann wechselst du zu Persönliche Daten & Privatsphäre | Einstellungen für Werbung und deaktivierst die Option Personalisierte Werbung.

    Im zweiten Schritt muss die Berechtigung zur Nutzung des Mikrofons widerrufen werden. Auch dazu öffnest du die Einstellungen deines Androiden und rufst den Eintrag Apps auf.

    Wähle dann die betreffende App aus, der du die Mikrofonnutzung untersagen willst, und schalte sie in der Option Berechtigungen ab.

    iPhone, iPad und iPod touch

    Zuerst schaltest du bei diesen Geräten ebenfalls die personalisierte Werbung ab. Tippe auf Einstellungen | Datenschutz | Werbung und aktivierst die Option Kein Ad-Tracking (Limit Ad Tracking).

    Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auf der Apple-Support-Webseite.

    Um die Mikrofonberechtigung für Apps zu deaktivieren, rufst du die Einstellungen | Datenschutz auf und wählst den Dienst Mikrofon aus. In einer Liste werden nun alle Apps angezeigt, denen eine Berechtigung zur Mikrofonnutzung erteilt wurde. Schalte bei den gewünschten Apps die Berechtigung einfach ab.

    Tipp:

    Wenn du eine App bei Google Play, iTunes oder einem anderen Marktplatz herunterlädst, werden dir normalerweise die erforderlichen Berechtigungen vor dem Download angezeigt.

    Hier kannst du schon entscheiden, ob du die Berechtigungen gewähren willst oder nicht. Entscheidest du dich für ein Nein, wird in den meisten Fällen die App nicht heruntergeladen und installiert.

    In den aktuellen Versionen der Betriebssysteme kann man aber auch nach der Installation die Berechtigungen widerrufen. Dies sollte aber recht zügig erledigt werden, da sonst sensible Daten (z. B. Kontakte) auf fremden Servern landen.

    Fazit:

    Natürlich stellt sich die Frage, ob die App einen triftigen Grund für die angeforderten Berechtigungen hat. Eine Taschenlampen-App beispielsweise, soll einfach nur Licht machen und keine Kontakte auslesen oder andere Funktionen aktivieren. Im Zweifelsfall lässt man besser die Finger von Apps mit übersteigertem Berechtigungshunger.

  • USB-Sticks das Speichern verbieten und nur die Lese-Funktion zulassen

    Eine Vielzahl von Tipps und Tricks verraten, wie man den USB-Port eines Computers oder Notebook deaktiviert, um unerlaubtes Kopieren von Daten zu verhindern. Auch wir haben über diese Möglichkeit in der Vergangenheit berichtet. Möchten Sie aber das Lesen von USB-Sticks weiterhin ermöglichen, dann können Sie auch das im Registrierungseditor einstellen. Zusätzlich wird auch ein externer USB-Brenner deaktiviert.

    Öffnen Sie das Fenster „Ausführen“ mit der Tastenkombination [Windows-Taste][R], geben Sie dort den Befehl regedit ein, und klicken Sie auf „OK“.

    bild-3-ausführen-regedit-schlüssel-anlegen-favoriten-erzeugen-direkt-mit-einem-klick-registry-registrierungseditor

    Navigieren Sie dann zum Schlüssel „HKEY_LOCAL_MACHINESYSTEMCurrentControlSet“.

    Klicken Sie dort mit der rechten Maustaste auf den Teilschlüssel „Control“ und legen Sie mit „Neu | Schlüssel“ einen weiteren Unterschlüssel namens „StorageDevicePolicies“ an.

    In diesem Unterschlüssel öffnen Sie per Rechtsklick das Kontextmenü und legen mit „Neu | DWORD-Wert (32-Bit)“ einen neuen Eintrag mit dem Namen „WriteProtect“ an.

    Öffnen Sie dann diesen Neueintrag mit einem Doppelklick, ändern Sie den Wert auf „1“, und speichern Sie die Änderung mit „OK“.

    Der USB-Schreibschutz ist danach ohne Computer-Neustart aktiv.

    Diese Änderung in der Registry ist besonders dann empfehlenswert, wenn andere Nutzer ebenfalls auf diesen Computer zugreifen können. Zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands löschen Sie den Schlüssel „StorageDevicePolicies“ wieder. Die Alternative zur Löschung besteht in der Änderung des Wertes in „WriteProtect“. Geben Sie dazu wieder eine „0“ ein.

    Wenn Sie diese Teil-Deaktivierung des USB-Ports öfters vornehmen (müssen), dann legen Sie sich doch für diesen Zweck ein Lesezeichen im Registrierungseditor an. Wie das geht, lesen Sie in diesem Artikel.

  • Eigene Bilder im Web finden

    Hin und wieder lohnt es sich mal zu prüfen, ob Fotos von eigenen Webseiten oder aus sozialen Netzwerken ohne Ihre Zustimmung verwendet werden. Die Suche nach Texten ist kein Problem, aber auch Fotos lassen sich mit Google schnell und einfach finden.

    Ich und meine Fotos im Internet

    Dazu rufen Sie in Ihrem Browser www.google.de auf und klicken in der Menüleiste auf „Bilder“. Die Suchmaske ändert sich minimal. Im Eingabefeld befindet sich nun ein Kamera-Symbol.

    Klicken Sie auf dieses Symbol und geben in das Suchfeld den Speicherort des Bildes ein, nach dem Sie suchen wollen. Befindet sich das Foto auf einer Webseite, dann tragen Sie die Adresse über „Bild-URL einfügen“ ein, oder Sie verwenden die Option „Bild hochladen“, wenn sich das Foto auf Ihrer Festplatte befindet.

    Nach ein paar Sekunden wird die Ergebnisliste angezeigt.

    An erster Stelle steht das Ursprungsbild, darunter befinden sich die Suchergebnisse. Ebenfalls werden unter der Rubrik „Optisch ähnliche Bilder“ Suchergebnisse angezeigt, die Ihrem Bild ähneln.

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