Schlagwort: unerwünscht

  • Microsoft Word: Textdateien alter Versionen unverändert öffnen

    Seit Word Version 2007 werden andere Standardformate verwendet. Zum Beispiel wurde in älteren Word-Versionen die Schriftart „Times New Roman“ verwendet. Seit Word 2007 ist es dagegen „Calibri“. Beim Öffnen alter Word-Dateien kann es daher vorkommen, das die alte Formatierung automatisch angepasst wird und das unerwünschte Folgen mit sich bringt. Mit ein paar Klicks kann man in Word aber sicherstellen, dass alte Formate übernommen und nicht automatisch geändert werden.

    Starten Sie Word und klicken im Register „Start“ unter den „Formatvorlagen“ auf „Formatvorlagen ändern | Formatvorlagensatz“. Im Kontextmenü wählen Sie dann die Option „Traditionell“ oder „Word 2003“ aus.

    word-alte-formatierung-2007-2003-office-beibehalten-times-new-roman-sicherstellen-oeffnen-automatisch

    Bei Word 2010 befinden sich diese Optionen bei „Stil-Set“.

    Ab sofort werden Dokumente mit älteren Formaten nicht mehr automatisch geändert.

  • Outlook 2007: Spam-E-Mails schneller zum Spam-Filter hinzufügen

    Beim Abrufen der E-Mails wird man immer wieder überrascht, wie viel Spam-Mails tagtäglich im Posteingang landen. Man verbringt dann viel Zeit, per Rechtsklick die Absender dieser Nachrichten zu sperren. Da es nicht möglich ist, mehrere E-Mails auf einmal diesem Spamfilter hinzuzufügen, ist man leider gezwungen jede einzelne Nachricht auszuwählen und zu bearbeiten. Aber man kann sich diese Arbeit zumindest etwas erleichtern.

    Die Flut unerwünschter E-Mails

    Die Option „Absender zur Liste blockierter Absender hinzufügen“ lässt sich als Schaltfläche in die Menü- oder Symbolleiste einfügen. Somit ist man nicht mehr gezwungen, das Kontextmenü zu benutzen, sondern kann die betreffenden Absender viel einfacher über das neue Symbol in der Symbolleiste blockieren.

    Die Beförderung aus dem Kontextmenü in die Bearbeitungsleiste

    Und so richten Sie die neue Schaltfläche ein:

    1. Klicken Sie in der Menüleiste auf „Extras | Anpassen“.

    2. Wechseln Sie im Dialogfenster „Anpassen“ zum Register „Befehle“

    Wahlweise mit der Bearbeitungs- oder Menüleiste verknüpfen

    3. Im Bereich „Kategorien“ aktivieren Sie den Eintrag „Aktionen“ und suchen die Option „Absender zur Liste blockierter Absender hinzufügen. Mit gedrückter linker Maustaste ziehen Sie die Option an eine beliebige Position der Bearbeitungsleiste. Sie kann aber auch der Menüleiste hinzugefügt werden.

    Entfernen der Schaltfläche

    Die Schaltfläche lässt sich jederzeit genauso einfach wieder entfernen. Dazu öffnen Sie mit einem Rechtsklick auf das Symbol das Kontextmenü und wählen „Anpassen“ aus. Klicken Sie dann erneut mit der rechten Maustaste auf dieses Symbol, und wählen Sie dann „Löschen“ aus.

    Etwas mehr Bequemlichkeit geschaffen

    Ist die Schaltfläche des Spam-Filters einmal der Symbolleiste hinzugefügt, geht die Bearbeitung der Spam-E-Mails wesentlich schneller. Wählen Sie einfach mit den Pfeiltasten die betreffenden Nachrichten aus und befördern Sie diese mit einem Mausklick auf den neuen Button auf die Liste der blockierten Absender.

  • Lästige Werbung: Ihr Widerspruchsrecht bei Werbung per Briefpost, Fax, E-Mail, SMS und Telefon

    Ob Anruf von einem Glücksspiel-Unternehmen, E-Mail-Newsletter eines Kaufhauses oder eine Postwurfsendung für einen günstigen Sofort-Kredit: Gegen unaufgefordert zugschickte Werbung können Sie sich wehren. Grundlage zur Eindämmung der Werbeflut ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Nach §24 Abs. 4 Satz 1 des BDSG können Sie der Verwendung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung wiedersprechen. Das geht auch im Nachhinein, wenn Sie beispielsweise zuvor bei einem Internetdienst der Weitergabe der Adresse zugestimmt haben.

    Für den Widerspruch reicht eine formlose E-Mail, ein Fax oder Brief mit folgender Formulierung:

    Ich widerspreche der Nutzung und Übermittlung meiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung (§ 28 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz).

    Je nach Art der Werbung können Sie folgendermaßen zur Wehr setzen:

    Werbung per Briefpost widersprechen

    Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, kann an den Briefkasten einen Aufkleber Bitte keine Werbung einwerfen o.ä. anbringen. Nicht persönlich adressiertes Werbematerial, Postwurfsendungen oder teiladressierte Sendungen wie An alle Haushalte Münchens dürfen dann nicht mehr eingeworfen werden. Wer dennoch nicht persönlich adressierte Werbung erhält, kann über einen Anwalt den Absender kostenpflichtig abmahnen lassen. Anders sieht es bei persönlich adressierter Werbung aus; diese muss vom Postboten zugestellt werden, auch wenn am Briefkasten ein Werbung unerwünscht-Aufkleber angebracht ist.

    Gewisse Linderung bietet auch ein Eintrag in die Robinsonliste des deutschen Direktmarketingverbandes e.V. Wer sich hier eintragen lässt, wird zumindest von den Mitgliedern des Verbandes von Werbung verschont. Das Antragsformular finden Sie auf der Webseite www.ichhabediewahl.de.

    Mit der Aufnahme in die Robinsonlisten bleiben Sie nicht automatisch vor Werbung verschont. Die Beachtung der Listen erfolgt nur freiwillig. Widerspruch und Eintrag in die Robinsonliste schützen auch nicht vor unseriösen Unternehmen. Die Praxis zeigt aber, dass Werbung per Post und Fax nach Eintrag in die Robinsonlisten spürbar zurückgeht.

    Werbung per Fax Widerspruch

    Auch für Werbung per Fax gibt es eine Robinsonliste zur Eindämmung der Werbeflut. Sie erhalten das Antragsformular beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. in Berlin oder im Web unter www.robinsonliste.de.

    Werbung per E-Mail, Telefon und SMS

    Wenn Sie keine Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS wünschen, lohnt ein Eintrag in die Robinsonliste des I.D.I Interessenverband Deutsches Internet e.V. in München (www.robinsonliste.de). Beachten Sie jedoch, dass sich nur die angeschlossenen Unternehmen – meist ausschließlich aus Deutschland – freiwillig an die Listen halten und von Werbeanrufen oder SMS-Werbung absehen. Auf E-Mail-Werbung aus dem Ausland hat ein Eintrag in die Robinsonliste keine Auswirkung.

  • Der selbstreinigende Firefox: Selbst entscheiden, was in der Chronik des Browsers gespeichert werden soll und was nicht

    Die gespeicherten Daten in der Chronik eines Browsers sind dann hilfreich, wenn sie dazu dienen, die Websuche zu beschleunigen und zu vereinfachen. Ein halbwegs erfahrener User kann hier Einsicht auf die Nutzung erhalten und auch automatisch gespeicherte Cookies leiten Daten ungefragt weiter. Beim Mozilla Firefox können Sie sogar selber bestimmen was in der Chronik gespeichert wird und wann diese Daten gelöscht werden sollen.

    Was darf rein in die Chronik und was nicht?

    Um zu den individuellen Einstellungen zu gelangen, klicken Sie im Firefox-Browser auf „Extras | Einstellungen“ und wählen die Kategorie „Datenschutz“. Sollte das Menü „Extras“ nicht sichtbar sein, drücken Sie zuvor einmal die [Alt]-Taste.

    Im Optionsfenster aktivieren Sie im Drop-Down-Menü der Option „Firefox wird eine Chronik“ die Einstellung „nach benutzerdefinierten Einstellungen anlegen“.

    Nachfolgend legen Sie im Bereich „Chronik“ Ihre individuellen Einstellungen fest. Wenn Sie die Einstellung „immer den privaten Modus verwenden“ wählen, werden generell keine Daten in der Chronik gespeichert.

    Mit den beiden Schaltflächen „Ausnahmen“ und „Einstellungen“ auf der rechten Seite nehmen Sie weitere detaillierte Einstellungen für Cookies und das Löschen der Chronik vor.

    Tipp: Aktivieren Sie im Bereich „Verfolgung“ die Option „Webseiten mitteilen, dass ich nicht verfolgt werden möchte“. Hier wird beim Besuch einer Webseite dem Webseitenbetreiber mitgeteilt, dass die Daten nicht gespeichert oder verarbeitet werden sollen. Allerdings handelt es sich dabei mehr um eine Wunsch-Äußerung. Eine endgültige Sicherheit, dass die Daten vom Webseitenbetreiber nicht doch verarbeitet werden, gibt es leider nicht. Manche Anbieter halten sich daran, manche nicht.

  • Comodo Dragon: Wie Chrome und Firefox, nur sicherer und anonymer

    Die Sicherheit im Web ist ein ständiges Thema. Besondere Vorsicht sollte man immer dann walten lassen, wenn unterwegs frei zugängliche Hotspots verwendet werden. Die „normalen“ Browser wie Google Chrome oder der Microsoft Internet Explorer sind nicht gerade dafür bekannt, die gesammelten privaten Daten sicher zu übertragen. Browser wie Firefox oder Opera sind da schon etwas sicherer. Eine Stufe höher ist der relativ unbekannte Browser „Comodo Dragon“ einzuordnen. Der Hersteller verspricht noch mehr Sicherheit, da keine persönlichen Daten übermittelt werden.

    Sicherheit geht vor

    Der Browser „Comodo Dragon“ blockiert Cookies sowie Malware und schützt Sie ebenfalls vor ungültigen SSL-Zertifikaten, Phishing-Aktivitäten und vielem mehr.

    Da der „Comodo Dragon“ auf dem Quellcode von Google Chrome basiert, muss der Anwender hier nicht auf seine Google Extensions verzichten. Sie sind alle kompatibel. Auch das Aussehen sowie die Bedienung hat der Browser im Wesentlichen mit Google Chrome gemeinsam. Hier muss man sich nicht groß umstellen.

    Kostenloser Download und Installation

    Der Browser wird auf der Webseite von www.comodo.com kostenlos zum Download angeboten. Klicken Sie hier, um direkt zur Download-Seite zu gelangen und anschließend auf den grünen Button „Free Download“.

    Nach dem Herunterladen werden Sie durch den Installationsprozess geführt. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Favoriten, Passwörter, Suchmaschinen und den Browser-Verlauf aus Ihrem Standard-Browser zu importieren. Mit der Schaltfläche „Next“ geht die Installation weiter.

    Wichtig: Der SecureDNS Server

    Im Dialogfenster der „Comodo SecureDNS Configuration“ belassen Sie die Einstellung bei der Option „I would like to use COMODO SecureDNS Servers (in Dragon only)“. Diese Option leitet alle Webtätigkeiten des Browsers über die firmeneigenen Server, die hier den Schutz beim Surfen gewährleisten. Wenn Sie dieses Feature ab, würden Sie auf eine der wichtigsten Sicherheitsfeatures des Browsers verzichten. Mit dem Button „Install“ werden alle Einstellungen gespeichert und der Browser endgültig installiert.

    Das Feature „I would like to use COMODO SecureDNS Servers (with all applications)“ ist nur dann sinnvoll, wenn Sie bereits weitere Softwarelösungen von Comodo besitzen oder sie noch herunterladen werden.

    Nach der erfolgreichen Installation startet der Browser. Mit einem Klick auf das Comodo-Dragon-Symbol oben links erreichen Sie die Einstellungen…

    …und oben rechts befindet sich die Schaltfläche des „Comodo Web Inspector“.

    Zusätzlicher Schutz: Der Web Inspector

    Mit diesem Feature prüfen Sie die aktuelle Webseite und die dort eingebetteten Links zusätzlich auf Schadsoftware. Je nach Umfang dauert die Prüfung etliche Minuten bis das Ergebnis angezeigt wird.

     

    Anmeldung mit dem Google-Konto

    Wenn Sie die Anmelde-Funktion nutzen möchten um Ihre Einstellungen zu speichern…

    …dann ist eine Kontoerstellung nicht nötig. Sie können sich mit Ihrem Google-Konto anmelden und „Comodo Dragon“ synchronisiert sich automatisch mit dem Goggle-Account.

    Für Firefox-Fans

    Auch für die Fans des Mozilla Firefox müssen nicht auf sicheres Surfen verzichten. Der „Comodo IceDragon“ ist vollständig kompatibel mit allen Firefox-Plugins.

  • Windows 7: Überflüssige Programme im Kontextmenü „Öffnen mit“ entfernen

    Dateien werden per Doppelklick mit dem Standardprogramm für diesen Dateityp geöffnet. Existieren aber mehrere Programme, mit denen man den Dateityp öffnen kann, so werden diese über das Kontextmenü und „Öffnen mit“ ausgewählt. Fehlt ein Programm, kann es ziemlich einfach mit der Option „Standardprogramm auswählen“ dieser Liste hinzugefügt werden. Überflüssige und nicht benötigte Programme daraus zu entfernen, ist schon etwas aufwendiger, aber trotzdem nicht schwierig.

    Weg mit überflüssigen Kontextbefehlen

    Hier ist ein Eingriff in die Registry erforderlich, um Programme aus der „Öffnen mit“-Liste zu entfernen. Bevor Sie Änderungen im Registrierungseditor vornehmen, ist es ratsam, eine Kopie der Registry anzulegen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Anlegen der Sicherungskopie funktioniert.

    1. Klicken Sie auf den „Start“-Button, geben Sie in das Eingabefeld „regedit“ ein, und drücken Sie die Taste [Enter].

    2. Anschließend navigieren Sie im Verzeichnisbaum auf der linken Seite zum folgendem Eintrag:

    HKEY_CURRENT_USERSoftwareMicrosoftWindowsCurrentVersionExplorerFileExts

    3. Der Schlüssel „FileExts“ enthält für jeden registrierten Dateityp einen entsprechenden Unterschlüssel. Jeder dieser Unterschlüssel enthält den Eintrag „OpenWithList“, der für die Verwaltung der „Öffnen mit“-Liste verantwortlich ist. In „OpenWithList“ sind alle Anwendungen aufgelistet, die diesen Dateityp öffnen können.

    4. Markieren Sie den zu entfernenden Eintrag mit der rechten Maustaste und wählen Sie im Kontextmenü die Option „Löschen“ aus.

    5. Die nachfolgende Sicherheitsabfrage bestätigen Sie mit „Ja“.

    Der in dem Schlüssel ebenfalls enthaltene Eintrag „MRUList“ braucht nicht bearbeitet werden, er regelt im Menü „Öffnen mit“ die Reihenfolge der Einträge.

  • Unerwünschte Weihnachtsgeschenke – Probleme beim Umtausch vermeiden

    Zwischen Weihnachten und Neujahr sind die Geschäfte schon wieder überfüllt, denn dann werden Geschenkgutscheine eingelöst und unerwünschte Geschenke wieder umgetauscht. Damit es hierbei keinen Ärger gibt, sollten Sie einige Regeln beachten.

    Das Umtauschrecht

    Da viele Händler inzwischen ein Umtauschrecht gewähren, denken viele Menschen, sie hätten grundsätzlich das Recht, gekaufte Ware innerhalb einer gewissen Frist wieder umzutauschen. Hierfür gibt es jedoch keinerlei gesetzliche Grundlage, daher können Sie nur Waren wieder umtauschen, wenn der Händler Ihnen dieses Recht beim Kauf eingeräumt hat. Bei Geschenken für Freunde und Verwandte sollten Sie daher vor dem Kauf nachfragen, ob es umgetauscht werden kann, wenn es dem Beschenkten nicht gefällt.

    Diese Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen

    Einige Waren sind selbst bei den Händlern, die normalerweise ein Umtauschrecht gewähren, vom Umtausch ausgeschlossen. Dies betrifft Unterwäsche und Badebekleidung, die aus Gründen der Hygiene nicht zurückgenommen wird, und CDs, die bereits aus der Folie genommen wurden. Sie könnten sonst einfach kopiert und gegen eine neue CD eingetauscht werden. Fehlerhafte oder beschädigte Ware können Sie aber auf jeden Fall umtauschen oder zurückgeben.

    Geschenkgutscheine

    Wenn Ihnen auch nach langer Überlegung kein passendes Geschenk einfällt, sind Gutscheine immer eine gute Alternative. Bei einigen Händlern können Sie auf dem Gutschein den Namen des Beschenkten eintragen lassen, sodass der Gutschein etwas persönlicher wirkt. Speziell für Weihnachten gibt es aber auch Geschenkkarten mit einem weihnachtlichen Motiv. Gutscheine haben, soweit keine Frist vereinbart wurde, immer eine Gültigkeit von drei Jahren. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie den Gutschein gekauft haben, der Beschenkte kann sich mit der Einlösung daher ruhig Zeit lassen.

  • Word: Unerwünschtes Drucken von Kommentaren verhindern

    Word bietet die Möglichkeit, persönliche oder vertrauliche Kommentare in ein Dokument einzufügen. Bei einem Ausdruck des entsprechenden Dokuments sollen diese Kommentare in der Regel nicht mit ausgedruckt werden. Allerdings kann es immer schnell passieren, das Sie beim Ausdrucken vergessen den Druck der Kommentare im entsprechenden Druckmenü zu unterdrücken. Für den Fall, dass sich der Drucker dann etwas entfernt von Ihrem Schreibtisch können die eigentlich vertraulichen Kommentare leicht in die falschen Hände gelangen.

    Um dies zu verhindern, bietet Word eine passende Option an. Wenn Sie diese aktivieren, dann weißt Sie Word beim Drucken darauf hin, dass sich im Dokument vertrauliche Informationen befinden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit den Druckvorgang noch rechtzeitig abzubrechen. Je nach verwendeter Word-Version können sie diese Option auf unterschiedliche Art aktivieren.

    Word 2007 und 2010

    Gehen Sie in Word 2010 auf „Datei | Optionen“. In Word 2007 klicken Sie stattdessen auf die Office-Schaltfläche und anschließend auf „Word-Optionen“. Gehen Sie nun in Word 2010 auf die Kategorie „Sicherheitscenter“ bzw. in Word 2007 auf die Kategorie „Vertrauensstellungscenter“. Hier klicken Sie nun bitte auf die Schaltfläche „Einstellungen“. Im anschließenden Dialogfeld wechseln sie dann in die Kategorie „Datenschutzoptionen“. Unter dem Punkt „Dokumentenspezifische Einstellungen“ aktivieren Sie die Option, dass Word vor dem Drucken, Speichern oder Senden immer eine Warnung ausgeben soll. Nach dem Aktivieren können Sie das Dialogfeld mit einem Klick auf „OK“ wieder schließen.

    Word 2003, 2002/XP

    Gehen Sie hier zunächst auf „Extras | Optionen“. Im sich öffnenden Dialog können Sie dann auf das Register „Sicherheit“ wechseln. Auch hier können Sie nun unter „Datenschutzoptionen“ eine entsprechende Option auswählen, das Word eine Warnung anzeigt, bevor eine Datei mit persönlichen Kommentaren gedruckt, gespeichert oder gesendet wird. Anschließend können Sie den Dialog mit einem Klick auf „OK“ wieder schließen.

    Wollen Sie nun künftig ein Dokument Drucken, in dem persönliche Kommentare enthalten sind, so wird Word Sie immer fragen, ob der Druck tatsächlich fortgesetzt werden soll. Bei Bedarf können Sie den Druck vorher abbrechen.

  • Word ab Version 2000: Falsche Einträge im Benutzer-Wörterbuch korrigieren oder ganz entfernen

    Mit Word erfasste Texte werden im Hintergrund durch die Rechtschreibprüfung kontrolliert. Unbekannte Wörter oder Wörter mit Rechtsschreibfehlern kennzeichnet Word mit einer roten Markierung. Trotzdem korrekt geschriebene Eigennamen oder Mundart-Begriffe lassen sich dem Benutzerwörterbuch hinzufügen, damit sie beim nächsten Mal nicht mehr moniert werden. Manchmal passiert es aber, dass man einen Begriff irrtümlich ins Wörterbuch aufnimmt. Um falsche „Korrekturen“ auszuschließen, lassen sich die Fehleinträge wieder entfernen.

    Und zwar folgendermaßen:

    1. Im geöffneten Word-Dokument klicken Sie in der Menüleiste auf „Extras | Optionen“.

    2. Im Dialogfenster „Optionen“ wechseln Sie zum Register „Rechtschreibung und Grammatik“, klicken dort auf „Benutzerwörterbücher“ und im Folgedialog auf „Ändern“.

    3. Im Bereich „Wörterbuch“ des Fensters „Benutzer.dic“ markieren Sie den falschen Eintrag. Im Eingabefeld von „Wort“ kann der Begriff nun korrigiert werden und mit der Schaltfläche „Hinzufügen“ wird das Benutzerwörterbuch entsprechend aktualisiert.

    4. Möchten Sie den falschen Eintrag aber lieber löschen, können Sie das mit dem gleichnamigen Button erledigen.

    5. Bestätigen Sie alle offenen Fenster mit „OK“ um zu dem Dokument zurückzukehren.

    Nutzer von Office 2007/2010 klicken in den Word-Optionen auf „Dokumentenprüfung“, im Anschluss auf „Benutzerwörterbücher“ und auf die Schaltfläche „Wortliste bearbeiten“.

Die mobile Version verlassen