Schlagwort: unfall

  • Dashcam-Einsatz im Auto wurde jetzt gerichtlich bestätigt. Unter gewissen Voraussetzungen.

    Dashcam-Einsatz im Auto wurde jetzt gerichtlich bestätigt. Unter gewissen Voraussetzungen.

    Datenschützer sehen den Einsatz von sogenannten Dashcams im Auto sehr problematisch. Sie befürchten (nicht zu Unrecht) die Förderung von Denunziantentum sowie einen schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre der aufgenommenen Personen. In einem aktuellen Strafverfahren hat das niedersächsische Amtsgericht Nienburg (Urteil: AZ 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14) ) die Verwertung von Dashcam-Aufnahmen generell zugelassen.

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    In der Begründung wies der Richter das Argument zurück, dass die Aufnahmen nach dem Verfahren missbräuchlich im Web veröfftentlicht werden könnten. Das gelte schließlich für alle Arten von Beweismitteln.

    Voraussetzungen für den Dashcam-Einsatz

    Die Furcht vor allgegenwärtiger Datenerhebung dürfe die sachgemäße Nutzung technischer Hilfsmittel zur Rechtsverfolgung durch die Bürger nicht verhindern. Allerdings muss man beim Dashcam-Einsatz im Straßenverkehr auf folgende Dinge achten:

    Dauerhaftes Filmen ist kritisch

    Von einem dauerhaften Einsatz der Kamera sollte abgesehen werden. Viele Kameras zeichnen ohnehin nur kurze Sequenzen auf und löschen die älteren Aufnahmen durch überschreiben.

    Für eine Beweisführung reicht das Einschalten kurz vor einem drohenden Unfall. Eine dauerhafte Aufzeichnung könnte die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Personen beeinträchtigen. Aus dem gleichen Grund ist ein Filmen von Insassen anderer Autos ebenfalls verboten.

    Einsatz auf Zweirädern

    Der Kameraeinsatz auf Motorrädern und Fahrrädern sollte für das Fahrzeug grundsätzlich zugelassen sein. Gleiches gilt für Helmkameras. Von diesen Modellen und deren Bedienung darf keine zusätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs (siehe Handynutzung im Auto) ausgehen.

    „Private Verkehrsüberwachung“ ist verboten

    Ebenso darm man „zufällig“ gefilmte Rechtsverstöße der Polizei nicht ohne weiteres übergeben. Solche „Hilfssheriff“-Tätigkeiten halten viele Gerichte ohnehin für illegal. Auch hier könnten die Rechte unbeteiligter Personen betroffen sein.

    Hochladen von Filmaufnahmen ins Internet

    Generell ist das Hochladen von Aufnahmen des Straßenverkehrs ins Internet verboten. Egal welche Plattform verwendet wird. Deine Urlaubsfahrt kannst du nach der derzeitigen Auffassung auf YouTube & Co. hochladen. Allerdings müssen vor dem Upload Kfz-Kennzeichen und Personen unkenntlich gemacht werden.

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    Das beste Beispiel sind die Aufnahmen von Google-Street-View, die das auch machen mussten.

  • Facebook-Trojaner „Michael Schumachers Skiunfall-Video“ ist ein Virus

    Bei Facebook muss man derzeit wieder höllisch aufpassen. Denn zurzeit macht wieder ein Trojaner die Runde, der sich hinter dem verlockenden Titel „Michael Schumachers Ski-Unfall-Video“ verbirgt. Wer den Link dazu öffnet und den angebotenen Webplayer installiert, infiziert seinen Rechner mit einem Virus.

    Angebliches Michael Schumacher-Unfallvideo ist ein Virus

    Es hört sich verlockend an: angeblich gibt es auf Facebook das Video, das den Unfall von Michael Schumacher zeigen soll. Das Ganze garniert und „schmackhaft“ gemacht mit einem reißerischen Bild eines Skiunfalls plus Portrait von Michael Schumacher.

    michael-schumacher-skiunfall-video-fake

    Doch aufgepasst: Wer aus Neugierde das Video öffnet und den Download startet, lädt nicht etwa das Unfallvideo auf den Rechner, sondern einen gefährlichen Trojaner, der so neu ist, dass viele Antiviren-Tools ihn noch nicht richtig erkennen.

    Laut Chip.de stammt der Trojaner aus Frankreich und macht derzeit quer durch Europa die Runde. Und nutzt schamlos die Neugier der Facebook-User aus. Betitelt ist das Facebook-Video mit „Vidéo: Moment de’l accident de Michael Schumacher (EXCLUSIF)“ Nach dem Klick auf das vermeintliche Video passiert allerdings folgendes:

    • Sie werden auf die Seite video-baash.com umgeleitet
    • Dort erscheint ein angebliches Videofenster mit Play-Button.
    • Beim Klick auf den Play-Button weden Sie aufgefordert, das Video auf Facebook zu teilen und zudem den Videoplayer webplayer_us.exe von Kreapixel herunterzuladen.
    • Hinter dem vermeintlichen Videoplayer steckt allerdings der Virus. Wer den „Player“ startet, infiziert sofort seinen Rechner. Der Virus ist bereits seit mehreren Monaten bekannt und wird auch unter den Fake-Dateinamen webplayer.exekujytuo.exe oder -bsvbfdt.exe verteilt.

    antivirus

    Derzeit gibt es nur wenige Antivirenprogramm, die den Schumacher-Virus richtig erkennen, sofern die Antivirendatenbank auf dem neuesten Stand ist, dazu gehören:

    • CMC Antivirus (Trojan.Win32.Generic!O)
    • McAfee Antivirus (Artemis!1718DCD16DC8)
    • McAfee-Web Gateway (Artemis!1718DCD16DC8)
    • DrWeb (Trojan.Crossrider.9)
    • Sophos (Kreapixel)
    • Trend Micro House Call (TROJ_GEN.F47V1214)
  • Bahn-Verspätungen live: Mit dem „Zugradar“ die Züge in Echtzeit im Web verfolgen

    Viele Verspätungen der Bahn sind zwar hausgemacht, wie die mangelhafte Personalplanung im Sommer gezeigt hat, aber es gibt natürlich auch noch andere Gründe für Verzögerungen. Egal aus welchem Grund eine Verspätung auftritt und Sie nicht unnötig am Bahngleis warten müssen, haben wir bereits im August 2013 über den Zugmonitor der Süddeutschen Zeitung berichtet. Jetzt hat die Bahn mit dem „Zugradar“ nachgezogen und damit ein hilfreiches Tool online gestellt.

    Mit der Animation lässt sich (fast) live der Verlauf der Züge verfolgen. „Fast live“ bedeutet eigentlich nur, dass der Verlauf der Züge im Hintergrund berechnet wird. Dazu werden im wesentlichen Ein- und Ausfahrtsmeldungen, Durchfahrtsmeldungen auf freier Strecke sowie An- und Abfahrtszeiten von Haltestellen verarbeitet.

    Für eine Echtzeit-Darstellung wären GPS-Daten notwendig, die zur Zeit noch nicht zur Verfügung stehen. Trotz der fehlenden GPS-Daten ist die derzeitige „Live“-Darstellung sehr zuverlässig und der Zugmonitor der Süddeutschen Zeitung arbeitet ebenfalls mit diesen Daten.

    Wo ist mein Zug? Genau da!

    Die Darstellung des Zugradars basiert auf einer Landkartenansicht, die auf Wunsch auch auf Satellit umgestellt werden kann. Klicken Sie hier, um direkt zum Zugradar zu gelangen.

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    Über die Schaltfläche „Optionen einblenden“ können weitere Einstellungen wie die Zugkategorie und die Anzeige von Bahnhöfen und Haltestellen auswählen.

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    Klicken Sie mit der linken Maustaste auf eins der Zugsymbole, wird dessen Informationsfenster eingeblendet. In dieser Kurzinformation werden die größeren Bahnhöfe mit Ankunfts- und Abfahrtszeiten, sowie den Gleisen angezeigt. Eventuelle Verspätungen werden ebenfalls dargestellt. Der Button „Alle Halte anzeigen“ erweitert die Infobox mit allen Haltestellen der ausgewählten Zugverbindung. Auch hier werden Ankunft, Abfahrt, Gleis und Verspätungen aufgeführt.

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    Bei außergewöhnlichen Ereignissen, wie derzeit die Bergbauschäden unter dem Essener Hauptbahnhof, werden die entsprechenden Informationen auch in dieser Infobox eingetragen.

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    Fazit:

    Da der „Zugradar“ derzeit nur ein Testbetrieb ist, gibt es noch keine Apps für iPhone und Android. Die sollen aber nach bahneigenen Angaben noch in diesem Herbst für iPhone und Windows-Phone und im Dezember für iPad und Android-Smartphones sowie -tablets veröffentlicht werden.

    Daher ist im Augenblick die Computer-Version des Zugradars nur für den Fernverkehr sinnvoll, da für den Nah- und Regionalverkehr wohl eher die Anwendung als App zum Einsatz kommt.

    Apropos Apps der Bundesbahn…

    Die erhältlichen Apps „DB Navigator“ und „DB Tickets“ für iPhone und Android wurden überarbeitet und optimiert. Dabei ist die Funktion des Ticketkaufs, die bisher nur der App „DB Tickets“ vorbehalten war, in den „DB Navigator“ integriert worden. Nun kann mit dem „DB Navigator“ auch die benötigte Fahrkarte gebucht und auf das Handy heruntergeladen werden.

  • Wildunfälle – Das müssen Sie beachten

    Wildunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland in hoher Zahl. Die Vollkasko zahlt in jedem Fall, bei der Teilkasko aber kommt es auf die Tierart an. Abgedeckt sind dabei die Tierarten, mit denen es seltener zu Unfällen kommt; eine häufig verletzte Tierart dagegen verursacht Schäden, die die Teilkasko nicht ersetzt.

    Was leistet die Teilkasko? Was gehört zum Haarwild?

    In der Regel können Sie damit rechnen, von der Teilkasko Schäden mit Haarwild ersetzt zu bekommen, da diese Tierarten weit seltener Unfälle verursachen als so manche andere. Bei Haarwild handelt es sich um Tierarten, die in der Liste des Jagdgesetzes unter §2 Tierarten aufgeführt sind; zu ihnen gehören beispielsweise Füchse, Rehe, Marder, Wildschweine oder Hasen. Sogar Seehunde stehen auf dieser Liste – daran erkennen Sie aber bereits, wie sich die Teilkasko zu schützen versucht. Fasane wiederum zählen nicht zum Haarwild, werden aber statistisch betrachtet viel häufiger angefahren – auch mit reparaturbedürftigen Schäden und Folgen für den Autofahrer. Hunde, Katzen und Nutztiere sind in der Liste ebenfalls nicht aufgeführt, da sie nicht zum Wild gehören.

    Wildschadenklauseln und Kulanzfälle

    Eine Wildschadenklausel findet sich in manchen neueren Versicherungsverträgen. Sie sagt aus, dass auch Nutztiere und häufig angefahrene Tierarten inbegriffen sind und die Versicherung eintritt, wenn sie angefahren werden. Allgemein bleibt aber nur zu raten, den Vertrag nochmals genau durchzulesen. Es klingt vielleicht hart, doch daraus können Sie ableiten, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen ein Tier vors Auto läuft. Bei Hasen und Kaninchen kann es besser sein, kein Ausweichmanöver zu wagen, denn der daraus entstandene Schaden wäre für die Versicherung kein Fall für Leistungen. Fahren Sie das Tier dagegen an, deckt die Teilkasko den Schaden je nach Vertrag ab und Sie verhindern als Autofahrer schwere finanzielle Schäden.