Familienrecht 2015: Die Düsseldorfer Tabelle 2015 seit 01.01.2015 als PDF-Download

Die „Düsseldorfer Tabelle“ regelt, wie viel Unterhalt geschiedene Eltern ihren Kindern schulden. Sie ist das Ergebnis von Koordinierungsgesprächen zwischen allen Oberlandesgerichten und der „Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V“. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt nur eine Richtlinie über den monatlichen Unterhaltsbedarf (bezogen auf drei Unterhaltsbereichtigte) dar.

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